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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 27.04.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 90

 

angedacht. Es ist eines der Propagandaelemente, die sich bemerkenswerterweise hier herumsprechen. Ich würde Ihnen nur empfehlen, Herr Mahdalik, dass Sie nie mehr dem amtierenden Bundeskanzler vorwerfen, dass er einen Brief an die „Kronen Zeitung" geschrieben hat, weil das, was Sie in dem Zusammenhang gemacht haben, einen einfachen Brief bei Weitem übertrifft. Bei Weitem! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Also, ich halte fest: Das Otto-Wagner-Spital, das großartige Ensemble ist schon gerettet - trotz der Bemühungen der Freiheitlichen Partei!

 

Ich darf nun, da dies ja eine Frage ist, die auch des Öfteren diskutiert wurde - worauf ich am Schluss noch mit einer Bemerkung zurückkommen werde -, die einzelnen Fragen beantworten.

 

Zur Frage 1: Die Gesiba hat von der Stadt Wien mit Kaufvertrag aus dem Jahre 2008 den Bauplatz A 7 samt zugeordnetem Verkehrsflächenanteil mit einer Gesamtfläche von 25 750 m² erworben.

 

Zur Frage 2: Flächenwidmungspläne - das sollten Sie ja wissen, nachdem Sie dem Flächenwidmungsplan zugestimmt haben - und somit auch deren Änderung, der Sie zugestimmt haben, können per se und per definitionem nicht UVP-pflichtig sein, weil es sich dabei noch um kein Vorhaben im Sinne des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes handelt.

 

Ich halte darüber hinaus fest, dass im Gegensatz zu den von Ihnen in der Einleitung genannten 3 000 Wohnungen mit über 100 000 m² an Wohnnutzfläche - das haben Sie da vorne drinstehen - es sich, wie Sie selbst hier schon gesagt haben, um 600 Wohnungen und 50 000 m² an Wohnnutzfläche handelt, was - wenn Sie die Gesetze kennen, und davon gehe ich einmal aus - selbstverständlich erst recht keine UVP nach sich ziehen würde.

 

Zur Frage 3 und zur Frage 4: Wie schon in der letzten Sitzung des Gemeinderates halte ich nochmals fest, dass aus meiner Sicht zunächst die Ergebnisse des Mediationsverfahrens abgewartet werden sollen, bevor man nun in der Tat eine detaillierte Diskussion hinsichtlich dieser Weltkulturerbethematik führt. Ich habe das schon das letzte Mal gesagt vor dem Hintergrund des Wissens, dass ICOMOS nicht die UNESCO ist, dass dieses Verhältnis auch etwas differenzierter zu betrachten ist und dass ICOMOS mit Sicherheit auch in Österreich nicht für die UNESCO sprechen kann. Daher ist das ordentlich und behutsam vorzubereiten, wenn man nun in der Tat sich dazu entscheidet, einen derartigen Antrag zu stellen.

 

Zur Frage 5: Zunächst ist festzuhalten, dass das damalige Widmungsverfahren gemäß den einschlägigen landesgesetzlichen Bestimmungen selbstverständlich korrekt durchgeführt wurde. Sonst hätten Sie ja auch nicht zugestimmt! So wurde in dessen Rahmen eine sechswöchige öffentliche Auflage durchgeführt, und im magistratsinternen Verfahren waren selbstverständlich sämtliche Umweltdienststellen eingebunden. Zusätzlich hat es am 7. Dezember 2006 eine formelle Bürgerversammlung gegeben und wurde am 14. Dezember 2006 zu einer weiteren Informations- und Diskussionsveranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern eingeladen. Ich spreche von 2006 - da haben Sie ja der Flächenwidmung bekanntlich zugestimmt.

 

Was die Ihrerseits angesprochene Legisvakanzklausel anbelangt, ist zu bemerken, dass eine ausdrückliche Bestimmung hinsichtlich des Inkrafttretens eines Gesetzes keine Besonderheit ist, sondern in der Gesetzgebung, wie schon ein Blick in die Sammlung der Landesgesetzblätter zeigt, allgemein üblich ist. Die Ihrerseits angesprochene Durchführung einer nachträglichen strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung für bereits in Kraft getretene Flächenwidmungs- und Bebauungspläne ist in der Bauordnung für Wien nicht vorgesehen. Ein derartiges Vorgehen wäre somit nicht gesetzeskonform.

 

Zur Frage 6: Mit der „Festlegung einer Kernzone“ - was immer Sie darunter verstehen, denn dieser Begriff kommt weder im Denkmalschutzgesetz noch in der Wiener Bauordnung vor – kann ich nichts anfangen. Falls Sie damit den Ensembleschutz meinen, so ist auch dies eine Angelegenheit des Denkmalschutzes und somit eine solche des Bundes und nicht der Stadt Wien. Ich halte aber auch hier fest, dass ex lege das gesamte Areal bereits heute unter Denkmalschutz steht und darüber hinaus auch gemäß dem Widmungsbeschluss, dem Sie ja zugestimmt haben, als Schutzzone ausgewiesen ist.

 

Zur Frage 7: Auf Grund einer entsprechenden Willenserklärung der Gesiba konnten die Bauplätze A 5 und A 6 an die in Ihrer Anfrage genannte Immoconsult veräußert werden.

 

Zur Frage 8: Nachfolgerin der von Ihnen genannten Immoconsult ist nunmehr unter derselben Firmenbuchnummer die VB Real Estate Leasing SPU GmbH. Auswirkungen auf die Errichtung des Rehabilitationszentrums sollten daher nach meinen Informationen nicht damit verbunden sein.

 

Zur Frage 9: Es ist, so meine ich, hinlänglich bekannt, dass es mittlerweile einen Planungsstopp gibt und derzeit ein Mediationsverfahren läuft. Einem derartigen Ergebnis vorzugreifen, halte ich, wie schon mehrfach betont, für nicht zweckdienlich.

 

Zur Frage 10: Ziel ist es, einen Interessensausgleich zwischen den diversesten Interessensgruppen hinsichtlich künftiger Nutzungen des Geländes des Otto-Wagner-Spitals zu finden. Die Mediation ist eine wesentliche Voraussetzung für eine breite und nachhaltige Akzeptanz einer Lösung.

 

Lassen Sie mich in dem Zusammenhang zu einem Kernpunkt kommen. Wir alle sind der Auffassung, dass der beschlossene Spitalsplan ein guter und richtiger ist. Dieser schließt ein, dass neben der organisatorischen Dezentralisierung auch die räumliche Dezentralisierung der Psychiatrie stattfindet. Das halten wir alle für gut.

 

Das heißt aber, dass entsprechende Räumlichkeiten frei werden. Daher denke ich, dass es gut ist, heute schon - auch wenn dies erst nach 2016 stattfinden wird - darüber nachzudenken, wie die Nachnutzung der frei werdenden Flächen und Pavillons in dem Otto-Wagner-Ensemble unter der entsprechenden Berücksichtigung dessen, dass dort Denkmalschutz ist, auch in der Tat

 

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