Gemeinderat, 17. Sitzung vom 16.12.2011, Sitzungsbericht - Seite 7 von 17
(04612-2011/0001-GKU;
MA 7, P 105) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt.
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine
einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Gustav Mahler
Jugendorchester werden für die Jahre 2012 bis 2014 nachstehende Subventionen
bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert
2012 |
182 000
EUR |
präliminiert
2013 |
182 000
EUR |
präliminiert
2014 |
182 000
EUR |
Die Stadt Wien
behält sich vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine
Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst
die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften
vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder
Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH
des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für
den auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallenden Betrag in der Höhe von 182 000
EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre
Vorsorge zu treffen.
(04620-2011/0001-GKU;
MA 7, P 106) Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Komposition
im Jahr 2012 in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist
im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
(04621-2011/0001-GKU;
MA 7, P 107) Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Musik im
Jahr 2012 in der Höhe von 490 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im
Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
(04627-2011/0001-GKU;
MA 7, P 108) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt.
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine
einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Musikalische Jugend
Österreichs werden für die Jahre 2012 bis 2014 nachstehende Subventionen bis zu
den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert
2012 |
370 000
EUR |
präliminiert
2013 |
370 000
EUR |
präliminiert
2014 |
370 000
EUR |
Die Stadt
Wien behält sich vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn
eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder
sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften
vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder
Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH
des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für
den auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallenden Betrag in der Höhe von 370 000
EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre
Vorsorge zu treffen.
(04512-2011/0001-GKU;
MA 7, P 109) Die Subvention an den Verein VIENNALE – Internationales
Filmfestival Wien im Jahr 2012 für die Jahresförderung in der Höhe von
1 550 000 EUR und für den Wiener Filmpreis in der Höhe von 10 000 EUR wird
genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
(04513-2011/0001-GKU;
MA 7, P 110) Die Subvention an die Entuziasm GmbH im Jahr 2012 für den Betrieb
des Gartenbaukinos in der Höhe von 400 000 EUR wird genehmigt. Für die
Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
(04531-2011/0001-GKU;
MA 7, P 111) Die Subvention an den Verein Filmarchiv Austria im Jahr 2012 für
die Jahrestätigkeit und den Betrieb des Metrokinos in der Höhe von 167 000 EUR
wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
(04536-2011/0001-GKU;
MA 7, P 112) 1) Die Aufhebung der Richtlinien zur Förderung von Klein- und
Mittelkinos in Wien wird genehmigt.
2) Die
Subvention an den Filmfonds Wien in der Höhe von 11 850 000 EUR für die
Jahrestätigkeit 2012 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012
Vorsorge zu treffen.
(04537-2011/0001-GKU;
MA 7, P 113) Die Jahressubvention an die Stadtkino Filmverleih- und
Kinobe-triebsgesmbH in der Höhe von 311 000 EUR für die Jahrestätigkeit 2012
wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
(04538-2011/0001-GKU;
MA 7, P 114) Die Subvention an den Verein Österreichisches Filmmuseum im Jahr
2012 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 680 000 EUR wird genehmigt. Für
die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
(04629-2011/0001-GKU;
MA 7, P 115) Dem Magistrat wird im Jahr 2012 zur strukturellen Unterstützung
von Filminstitutionen sowie der Filmförderung ein Betrag von 538 000 EUR
gewährt. Davon wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der
strukturellen Unterstützung von Filminstitutionen sowie der Filmförderung im
Jahr 2012 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 535 000 EUR gewährt. Für die
Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
(04630-2011/0001-GKU;
MA 7, P 116) Die Subvention an die Vienna Film Commission GmbH im Jahr 2012 für
die Jahrestätigkeit in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Für die
Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.
(04563-2011/0001-GSK;
MA 21B, P 121) Plan Nr 7999: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des
Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Brünner Straße, Linienzug 1-2,
Ragwurzgasse, Emmi-Freundlich-Gasse, Sandthalenstraße, Schuchardtstraße und
Linienzug 3-6 (Brünner Straße) im 21. Bezirk, KatG Stammersdorf (Beilage Nr
173/11)
(04569-2011/0001-GSK; MA 21B, P 122) Plan Nr 7230E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes
und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Sinawastingasse und Linienzug
1-3 im 21. Bezirk, KatG Floridsdorf (Beilage Nr 174/11)
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