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Gemeinderat, 17. Sitzung vom 16.12.2011, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 17

 

(04542-2011/0001-GKU; MA 7, P 83) Die Subvention an die Sozialwissenschaftliche Studiengesellschaft (SWS) für die Durchführung der Studie "Demokratie- und Werte-monitoring" in der Höhe von 15 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2011 gegeben.

 

(04619-2011/0001-GKU; MA 7, P 85) Dem Magistrat wird im Jahr 2012 im Bereich der Neuen Medien ein Betrag von 400 000 EUR gewährt. Davon wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der Förderung der Neuen Medien im Jahr 2012 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 398 000 EUR gewährt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.

 

(04662-2011/0001-GKU; MA 7, P 87) Die Subvention an den Verein Forschungszentrum für historische Minderheiten für die Durchführung seiner wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.

 

(04665-2011/0001-GKU; MA 7, P 88) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Medizinischen Universität Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Der Medizinischen Universität Wien werden für die Jahre 2011 bis 2013 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2011

25 000 EUR

präliminiert 2012

35 000 EUR

präliminiert 2013

15 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht im jeweiligen Budgetjahr konsumiert werden bzw konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Der auf das Verwaltungsjahr 2011 entfallende Betrag in der Höhe von 25 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2011 bedeckt. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2012 und 2013 ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.

 

(04668-2011/0001-GKU; MA 7, P 89) Die Subvention an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2011 für die Weiterführung des Programmes "Vienna Research Groups" in der Höhe von 3 000 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2011 gegeben.

 

(04730-2011/0001-GKU; MA 7, P 90) Die Subvention an den Verein "Unit F büro für mode" für das Jahresprogramm und die Dotation des Modepreises der Stadt Wien im Jahr 2012 in der Höhe von insgesamt 146 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.

 

(04810-2011/0001-GKU; MA 7, P 91) Für die Vergabe von Stipendien im Jahr 2012 an in Wien ansässige Studentinnen bzw Studenten und Akademikerinnen bzw Akademiker werden Gesamtausgaben in der Höhe von 186 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 mit einem Betrag in der Höhe von 117 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/2820/768 und mit einem Betrag in der Höhe von 69 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/2891/768 Vorsorge zu treffen.

 

(04816-2011/0001-GKU; MA 7, P 95) Der Rahmenbetrag in der Höhe von 900 000 EUR für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2012 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.

 

(04817-2011/0001-GKU; MA 7, P 96) Der Rahmenbetrag für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen auf dem Gebiet der Wissenschaft in der Höhe von 90 000 EUR im Jahr 2012 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen

 

(04830-2011/0001-GKU; MA 7, P 97) Die Subvention an den Verein Coobra – cooperativa braccianti für den Betrieb des Erinnerungs- und Dialograums Herklotzgasse 21 im Jahr 2011 in der Höhe von 22 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2011 gegeben.

 

(04949-2011/0001-GKU; MA 7, P 98) Die Subvention an den Verein der Freunde der American Austrian Foundation für die Durchführung des Programmes "Open Medical Institute – Vienna" im Jahr 2011 in der Höhe von 60 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2011 gegeben.

 

(04951-2011/0001-GKU; MA 7, P 100) Die Subvention an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) für die Durchführung weiterer wissenschaftlicher Aktivitäten im Jahr 2011 in der Höhe von 150 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2011 gegeben.

 

(04952-2011/0001-GKU; MA 7, P 101) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2011 für die Durchführung von acht Wien-bezogenen Sonderprojekten in der Höhe von 60 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2011 gegeben.

 

(04953-2011/0001-GKU; MA 7, P 102) Die Erhöhung des Rahmenbetrages der Druckkostenzuschüsse 2011 von 90 000 EUR um 38 000 EUR auf 128 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/755 im Voranschlag 2011 gegeben.

 

(04954-2011/0001-GKU; MA 7, P 103) Für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2011 wird eine weitere Erhöhung in der Höhe von 214 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf 1 364 000 EUR. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2011 gegeben.

 

(04994-2011/0001-GKU; MA 7, P 104) Die MA 7 wird ermächtigt, den Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Universität für Bodenkultur Wien einzurichten. Die Subvention für die Dotation des Fonds in der Höhe von 1 000 000 EUR – Laufzeit 5 Jahre – wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

 

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