Gemeinderat,
60. Sitzung vom 31.05.2010, Wörtliches Protokoll -
Seite 8 von 102
stationäre und ambulante Versorgung, auch unter der
Berücksichtigung der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen.
Was die Finanzierung und das Angebot von rehabilitativen Maßnahmen
betrifft, ist hier auch ganz klar festgelegt, wer die Kosten trägt, und zwar
die in § 3 Bundesbehindertengesetz angeführten Träger. Das sind – ich
zitiere – die Unfallversicherung, die gesetzliche Pensionsversicherung, die
Krankenversicherung, die Arbeitsmarktförderung, die Kriegsopferversorgung, die
Heeresversorgung, Entschädigung von Verbrechensopfern, Opferfürsorge,
Behinderteneinstellung, Unterstützung für Menschen mit Behinderungen,
Entschädigung von Impfschäden und Tuberkulosehilfe.
Entsprechend der Bedarfsabschätzung des Rehabilitationsplanes 2009, der
im Auftrag des Hauptverbandes vom Österreichischen Institut für
Gesundheitsplanung erstellt wurde, wäre ein einziges Zentrum für Kinder- und
Jugendrehabilitation für ganz Österreich ausreichend. Die Schaffung einer
einzigen Einrichtung wird vom ÖBIG allerdings nicht empfohlen, weil die
Kriterien nicht angemessen wären, was die Wohnortnähe einer solchen Einrichtung
betrifft. Man muss sich dabei ja immer überlegen, dass es da ja, so wie Sie
richtig ansprechen, um rehabilitative Maßnahmen geht, die Familien betreffen,
und wenn es eine einzige Einrichtung in Österreich gibt, dann ist das, denke
ich, nicht sehr lebensnahe der Situation von Menschen mit Kindern, die Krebs
haben.
Bezüglich der Anzahl der Akutbetten, weil Sie darauf hinweisen und
sagen, wir haben zu viele Akutbetten, kann man da nicht etwas tun. Ich
wiederhole noch einmal: Erstens sind für rehabilitative Maßnahmen nicht die
Länder und damit auch nicht das Land und die Gemeinde Wien zuständig, und eine
Zuständigkeit kann man sich nicht erdenken, sondern die ist durch Gesetze geschaffen.
Aber vor allem der zweite Punkt: Sie wissen, dass wir im regionalen
Strukturplan für Gesundheit festgelegt haben, dass wir bis zum Jahr 2015, das
ist der Planungshorizont, Akutbetten abbauen werden und im Gegenzug dazu – was
auch unsere Zuständigkeit ist – im Pflegebereich Betten aufbauen werden, was
allerdings nicht den Schluss zulässt, dass wir jetzt, heute, zu viele
Akutbetten haben, weil damit ja Veränderungen einhergehen müssen, die zum
Beispiel die Verkürzung der Liegedauer betreffen. Wenn wir die Liegedauer durch
strukturelle Maßnahmen verkürzen, bekommen wir Kapazitäten frei, können
Akutbetten abbauen und Pflegebetten aufbauen. Und das ist genau der Plan bis
2015.
Das heißt, dort, wo wir zuständig sind – Akutbetten und Pflege –, tut
sich sehr viel in Wien, was die Frage der Rehabilitation betrifft, bin ich
inhaltlich Ihrer Meinung, aber da liegt die Zuständigkeit nicht beim Land. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster:
Danke, Frau Stadträtin. – Die 1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Matiasek
gestellt. – Bitte.
GRin Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Guten Morgen, Frau Stadträtin! Danke für die Beantwortung. Vieles ist leider
klar, und gerade dieses Wort Zuständigkeit ist sicher ein großer Hemmschuh,
warum hier sehr wenig weitergeht. Es ist ja klar, dass eine gute Rehabilitation
nach einem Krankheitsfall oder nach einer schweren Operation, wie auch immer,
gerade bei Kindern besonders notwendig ist, um dann ein Leben ohne weitere
Behinderungen oder Einschränkungen möglich zu machen. Daher ist bei der
Rehabilitation auch der schulpädagogische Ansatz sehr wichtig und auf der
anderen Seite natürlich die Verbindung mit der Familie.
Ich sehe das genau wie Sie, dass ein einziges Zentrum in Österreich
natürlich unmöglich wäre. Sollte es in der Mitte liegen, sind sowohl der Westen
als auch der Osten negativ betroffen. In Anbetracht der vielen Gesundheits- und
Krankenversorgungseinrichtungen, die wir in Wien haben und die ja eine
Zusammenarbeit mit einem allfälligen Rehabilitationszentrum haben müssen, wie
das auch bei den Erwachsenen geschieht, wäre es unserer Meinung nach schon
notwendig, dass wir im Großraum Wien ein derartiges Zentrum wenigstens in
Planung hätten, wo wirklich nur Kinder betreut werden, oder dass ein Teil einer
vorhandenen Einrichtung nur Kindern zur Verfügung steht, da ja nachgewiesen
ist, dass eine gemeinsame Behandlung von Kindern und Erwachsenen auf jeden Fall
zu Lasten der Kinder geht, die gesund werden sollen, und das außerdem den
Ansatz der schulischen Weiterbildung beziehungsweise auch der Familienbesuche
nicht so notwendig macht.
Obwohl also keine reine Zuständigkeit der Stadt besteht, frage ich Sie
trotzdem: Können Sie sich vorstellen, dass seitens der Stadt Wien dennoch
Aktivitäten oder Initiativen gesetzt werden, dass wir im Raum Wien ein
entsprechendes Zentrum bekommen könnten? Man macht das ja nicht umsonst oft in
einem etwas abgelegenen Raum, weil das Umfeld ja auch wichtig ist, jetzt rein
vom physiotherapeutischen Ansatz, damit man gehen, laufen, Rad fahren oder
sonst etwas tun kann und ein bisschen weg von der Stadt oder von einem
Krankenhaus ist, um gesund zu werden. Können Sie sich vorstellen, dass Wien
hier initiativ wird, damit wir so etwas bekommen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Frau Gemeinderätin! Wie Sie es hier selbst angesprochen haben – ich glaube, da
ist überhaupt keine Divergenz zwischen uns –, liegt es an der Frage der
Zuständigkeit. Wenn Sie mich jetzt fragen: Werden Sie aktiv bei der Frage der
Neustrukturierung der Wiener Spitalslandschaft?, kann ich Ihnen meine Meinung
dazu sagen und das dann aber auch tun, denn dafür bin ich auch verantwortlich.
In diesem Bereich liegt aber die Verantwortung, auch jene für die Finanzierung,
um die es ja auch geht, woanders, nämlich insbesondere bei der
Pensionsversicherung, aber auch bei den Krankenkassen.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular