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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 26.02.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 111

 

Kenntnis. Ich kann mich an Zeiten erinnern, und wir haben das jetzt hier auf der einen Seite sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, wo die Freiheitliche Partei hier gegen jedwede Standesvertretung und gesetzliche Interessensvertretung angetreten ist. Ich denke nur an diverse Aussagen zur Arbeiterkammer und zur Stellung zur Arbeiterkammer. Aber zur Sache. Wenn es also hier ... (StR Johann Herzog: Pflichtmitglied!) Ja, Standesvertretung ist Pflichtmitgliedschaft. Wenn wir uns hier jetzt eine Standesvertretung und zwar für die Pflege und für die medizinischen Berufe anschauen, dann müssen wir feststellen, wir haben eine gesetzliche Vertretung, nämlich in der Arbeiterkammer. Alle Kolleginnen und Kollegen, die hier in diesem Berufsfeld tätig sind, haben dort eine gesetzliche Interessensvertretung. Es gibt daneben auch noch die freiwilligen Interessensverbände und es gibt hier natürlich auch noch die Interessensvertretung vor Ort, nämlich Betriebsräte oder Personalvertretungen. Also wir brauchen hier nicht noch eine zusätzliche Standesvertretung. Es sind hier die jetzigen Vertretungskörperschaften unserer Meinung nach ausreichend und daher werden wir auch diesen Antrag entsprechend ablehnen.

 

Dann gibt es noch einen sehr witzigen dritten Antrag zur Frage der Bildschirmzulage. Also wir nehmen zur Kenntnis, dass die Freiheitliche Partei mit dieser Zulage den Kolleginnen und Kollegen Geld wegnehmen möchte! Auch da bitte vorher informieren und nachfragen! Wir hätten Sie schon gerne aufgeklärt. Ich habe versucht, noch den einen Kollegen davon zu informieren, dass dieser Antrag, wenn er so gestellt wird, inhaltlich ein Blödsinn ist. Warum ist er ein Blödsinn? Weil diese Kolleginnen und Kollegen dort eine entsprechende Erschwerniszulage kassieren. Erschwerniszulage kann man praktisch nur einmal pro Arbeitsplatz kassieren und diese Erschwerniszulage, die heute dort gewährt und bezahlt wird, ist höher als die IBS-Zulage, die Sie hier fordern! Also die Kolleginnen und Kollegen werden Ihnen dankbar sein, wenn wir diesen Antrag annehmen würden, weil sie dann nämlich ein Einkommensminus hätten! Aber keine Sorge, wir werden auch diesen Antrag ablehnen, damit die Kolleginnen und Kollegen dort ihr weiteres Entgelt behalten können.

 

Zur Frage noch und auch da vielleicht noch eine grundsätzliche Sache: Wir sind ja bemüht, hier Pflegekräfte sozusagen von den Administrativtätigkeiten wegzubekommen. Wir haben ja auch bereits Versuchsstationen, wo wir eben Pflegekräfte durch andere Berufsgruppen ersetzen, weil wir eben glauben, dass diese hochqualifizierten Kräfte besser am Bett und im medizinischen Bereich eingesetzt sind und nicht in der administrativen Bürotätigkeit.

 

Wir haben dann noch einen Antrag, wo wir die Zuweisung mittragen werden, dieser lange Antrag, wo es auch um die Frage der Versicherung und der Hinterbliebenen geht. Aber auch da steht in diesem Antrag teilweise fokussierte Unwissenheit, denn wir haben bereits heute Versicherungen beziehungsweise Dienstordnungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, wenn sie verunfallen, wenn hier Schädigungen auftreten, dass entsprechend ausbezahlt wird. Aber dieser Antrag, da werden wir trotzdem bei der Zuweisung mitgehen, weil hier auch einige Punkte drinnen sind, die überprüfenswert erscheinen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat auf das Schlusswort verzichtet. Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderats, die dem Antrag des Berichterstatters, das heißt, der Postnummer 28 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Es wurden vier Beschlussanträge eingebracht von der FPÖ in allen Fällen.

 

Der erste Antrag betrifft erhöhten Versetzungs- und Kündigungsschutz für im Dienst der Allgemeinheit tätige Berufsgruppen. Hier wird die Zuweisung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Wird vom Antragsteller und von den GRÜNEN unterstützt und hat nicht die ausreichende Mehrheit.

 

Der nächste Antrag betrifft eine Entschädigung für Sanitäter, Gesundheits- und Krankenpflegepersonal und deren Hinterbliebene. Hier wird gleichfalls die Zuweisung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Dieser Antrag hat die Einstimmigkeit.

 

Der nächste Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von der FPÖ, betrifft Schaffung einer eigenen Berufs- und Standesvertretung für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Hier wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Wird von ÖVP und FPÖ unterstützt und hat keine ausreichende Mehrheit.

 

Und der letzte Antrag der FPÖ betrifft Einführung einer Bildschirmzulage für leitendes Stationspersonal im KAV. Auch hier wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Wird von den drei Oppositionsparteien unterstützt und hat keine ausreichende Mehrheit.

 

Mir ist gesagt worden, es geht sehr rasch.

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 29 der Tagesordnung zur Verhandlung. Wir haben genau zwei Minuten, eineinhalb Minuten Zeit.

 

Berichterstatterin GRin Mag Sonja Ramskogler: Ich bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, ich eröffne die Debatte und zum Wort gemeldet ist Frau GRin Praniess-Kastner.

 

GRin Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ausnahmsweise richte ich mich nach dem Kommando der SPÖ-Mehrheitsfraktion und nach dem Klubobmann und werde es wirklich ganz kurz machen, wiewohl ich Ihnen sehr gerne erzählt hätte, weshalb wir dem vorliegenden Geschäftsstück nicht zustimmen können. Es geht nämlich um eine Leistung, die nicht ausgeschrieben wurde und zwar wurde der Wiener Wohnen

 

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