Gemeinderat,
57. Sitzung vom 26.02.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 111
Kenntnis. Ich kann mich an Zeiten erinnern, und wir haben das jetzt
hier auf der einen Seite sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, wo die
Freiheitliche Partei hier gegen jedwede Standesvertretung und gesetzliche
Interessensvertretung angetreten ist. Ich denke nur an diverse Aussagen zur
Arbeiterkammer und zur Stellung zur Arbeiterkammer. Aber zur Sache. Wenn es
also hier ... (StR Johann Herzog: Pflichtmitglied!) Ja,
Standesvertretung ist Pflichtmitgliedschaft. Wenn wir uns hier jetzt eine
Standesvertretung und zwar für die Pflege und für die medizinischen Berufe
anschauen, dann müssen wir feststellen, wir haben eine gesetzliche Vertretung,
nämlich in der Arbeiterkammer. Alle Kolleginnen und Kollegen, die hier in
diesem Berufsfeld tätig sind, haben dort eine gesetzliche
Interessensvertretung. Es gibt daneben auch noch die freiwilligen
Interessensverbände und es gibt hier natürlich auch noch die
Interessensvertretung vor Ort, nämlich Betriebsräte oder Personalvertretungen.
Also wir brauchen hier nicht noch eine zusätzliche Standesvertretung. Es sind
hier die jetzigen Vertretungskörperschaften unserer Meinung nach ausreichend
und daher werden wir auch diesen Antrag entsprechend ablehnen.
Dann gibt es noch einen sehr witzigen dritten Antrag zur Frage der
Bildschirmzulage. Also wir nehmen zur Kenntnis, dass die Freiheitliche Partei
mit dieser Zulage den Kolleginnen und Kollegen Geld wegnehmen möchte! Auch da
bitte vorher informieren und nachfragen! Wir hätten Sie schon gerne aufgeklärt.
Ich habe versucht, noch den einen Kollegen davon zu informieren, dass dieser
Antrag, wenn er so gestellt wird, inhaltlich ein Blödsinn ist. Warum ist er ein
Blödsinn? Weil diese Kolleginnen und Kollegen dort eine entsprechende
Erschwerniszulage kassieren. Erschwerniszulage kann man praktisch nur einmal
pro Arbeitsplatz kassieren und diese Erschwerniszulage, die heute dort gewährt
und bezahlt wird, ist höher als die IBS-Zulage, die Sie hier fordern! Also die
Kolleginnen und Kollegen werden Ihnen dankbar sein, wenn wir diesen Antrag
annehmen würden, weil sie dann nämlich ein Einkommensminus hätten! Aber keine
Sorge, wir werden auch diesen Antrag ablehnen, damit die Kolleginnen und
Kollegen dort ihr weiteres Entgelt behalten können.
Zur Frage noch und auch da vielleicht noch eine grundsätzliche Sache:
Wir sind ja bemüht, hier Pflegekräfte sozusagen von den
Administrativtätigkeiten wegzubekommen. Wir haben ja auch bereits
Versuchsstationen, wo wir eben Pflegekräfte durch andere Berufsgruppen
ersetzen, weil wir eben glauben, dass diese hochqualifizierten Kräfte besser am
Bett und im medizinischen Bereich eingesetzt sind und nicht in der
administrativen Bürotätigkeit.
Wir haben dann noch einen Antrag, wo wir die Zuweisung mittragen
werden, dieser lange Antrag, wo es auch um die Frage der Versicherung und der
Hinterbliebenen geht. Aber auch da steht in diesem Antrag teilweise fokussierte
Unwissenheit, denn wir haben bereits heute Versicherungen beziehungsweise
Dienstordnungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, wenn sie verunfallen,
wenn hier Schädigungen auftreten, dass entsprechend ausbezahlt wird. Aber
dieser Antrag, da werden wir trotzdem bei der Zuweisung mitgehen, weil hier
auch einige Punkte drinnen sind, die überprüfenswert erscheinen. - Danke schön.
(Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zum Wort ist niemand
mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat auf
das Schlusswort verzichtet. Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderats, die dem Antrag des
Berichterstatters, das heißt, der Postnummer 28 zustimmen, um ein Zeichen
mit der Hand. – Das ist einstimmig so beschlossen.
Es wurden vier Beschlussanträge eingebracht von der FPÖ in allen
Fällen.
Der erste Antrag betrifft erhöhten Versetzungs- und Kündigungsschutz
für im Dienst der Allgemeinheit tätige Berufsgruppen. Hier wird die Zuweisung
verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. –
Wird vom Antragsteller und von den GRÜNEN unterstützt und hat nicht die
ausreichende Mehrheit.
Der nächste Antrag betrifft eine Entschädigung für Sanitäter,
Gesundheits- und Krankenpflegepersonal und deren Hinterbliebene. Hier wird
gleichfalls die Zuweisung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um
ein Zeichen mit der Hand. – Dieser Antrag hat die Einstimmigkeit.
Der nächste Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von der FPÖ,
betrifft Schaffung einer eigenen Berufs- und Standesvertretung für Gesundheits-
und Krankenpflegeberufe. Hier wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer
diesem zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Wird von ÖVP und FPÖ
unterstützt und hat keine ausreichende Mehrheit.
Und der letzte Antrag der FPÖ betrifft Einführung einer
Bildschirmzulage für leitendes Stationspersonal im KAV. Auch hier wird die
sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem zustimmt, bitte ich um ein Zeichen
mit der Hand. – Wird von den drei Oppositionsparteien unterstützt und hat keine
ausreichende Mehrheit.
Mir ist gesagt worden, es geht sehr rasch.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 29 der Tagesordnung zur Verhandlung.
Wir haben genau zwei Minuten, eineinhalb Minuten Zeit.
Berichterstatterin GRin Mag Sonja Ramskogler: Ich bitte
um Zustimmung.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, ich eröffne die
Debatte und zum Wort gemeldet ist Frau GRin Praniess-Kastner.
GRin Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ausnahmsweise richte ich mich nach dem Kommando der
SPÖ-Mehrheitsfraktion und nach dem Klubobmann und werde es wirklich ganz kurz
machen, wiewohl ich Ihnen sehr gerne erzählt hätte, weshalb wir dem
vorliegenden Geschäftsstück nicht zustimmen können. Es geht nämlich um eine
Leistung, die nicht ausgeschrieben wurde und zwar wurde der Wiener Wohnen
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