Gemeinderat,
57. Sitzung vom 26.02.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 111
Wenn Sie auf meine vorhergehende Frage zurückgehen, ist das schon
interessant. Das hat ja massive steuerrechtliche Auswirkungen, ob da im Rahmen
einer Ausstellung vielleicht keine Vergnügungssteuer, keine
Körperschaftssteuer, keine Umsatzsteuer gezahlt wird oder schon. Das wäre auch
eine wunderbare Einnahmequelle für Ihre Museen mit vielleicht kränkelnden
Besucherzahlen. Kann man das jetzt als Vorschlag der Ideenfindung nehmen, wie
man dieses ganze Problem, das offenbar die Kollegin Frauenberger hat, in den
Griff bekommt?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Sehr geehrter Herr
Vorsitzender!
Ich sehe mich außerstande, diese Frage zu beantworten: Ich habe Sie
nicht verstanden. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Man muss auch nicht jede
Frage in einer Ausführlichkeit behandeln. Das war auch schon eine Antwort.
Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Aber vielleicht wäre der
Herr Gemeinderat willens und auch in der Lage, sie so zu präzisieren, dass sie
ein normal ausgebildeter Mensch versteht. (Ruf bei der FPÖ:
... Überheblichkeit! – GR Mag Wolfgang Jung: Das ist einmalig im
Gemeinderat, Herr Vorsitzender! – GR Mag Gerald Ebinger: Ich habe kein
Mikro mehr! Der Herr Stadtrat hat gesagt, ich soll die Frage wiederholen!) –
Sie ist zu präzisieren! (Zwischenruf von GR Mag Wolfgang Jung.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Nur damit man nicht von
Präpotenz spricht: Es ist dem Stadtrat selbst eigen, die Frage zu beantworten,
wie er es meint. Es ist nicht eine Partei berechtigt, ihm vorzuschreiben,
welche Antwort er zu geben hat. Aus diesem Grunde war das auch eine Antwort.
Wenn er sagt: Ich habe das nicht verstanden, was Sie da gesagt haben, muss das
als Antwort ausreichen. (GR Mag Gerald Ebinger: Die Nerven liegen
blank!)
Wir kommen zur 3. Frage (FSP – 00653-2010-0001 – KGR/GM).
Sie wurde von Herrn GR Dipl-Ing Martin Margulies gestellt und ist an die
Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. [Im Zuge der Volksbefragung
wurden offensichtlich zehntausende Briefwahlstimmen erst nach Vorliegen des
ersten Ergebnisses vom Sonntagabend (14. Februar 2010) von
WählerInnen an die Stadtwahlbehörde übermittelt. Gerade die hohe Anzahl legt
auch die Vermutung nahe, dass zumindest ein Teil der Stimmzettel nach
Wahlschluss ausgefüllt wurde. Auch die Zeitschrift „Österreich“ hat am Montag, dem
15. Februar 2010, unter dem Titel „So ändern sie jetzt das
Ergebnis“ aufgezeigt, wie einfach „Nachwählen“ funktioniert. Was werden Sie
unternehmen, um sicherzustellen, dass bei den kommenden Volksbefragungen,
Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen Wählen nach Wahlschluss (mittels
Wahlkarte bzw Briefwahl) nicht mehr möglich ist?]
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Wie Ihnen sicherlich bekannt
ist, wurden mit der vom Nationalrat beschlossenen Wahlrechtsvolle 2007 des
Bundes die Stimmabgabe per Brief und auch die Regelung eingeführt, wonach die
Briefstimmkarten bis Ende der Wahlzeit ausgefüllt und bis spätestens dem
8. Tag nach dem Wahlsonntag bei der Bezirkswahlbehörde rückgelangt sein müssen.
Diese Regelung war von allen Bundesländern in deren Wahlvorschriften mit den
entsprechenden Wahlgesetzen zu übernehmen. Und so ist es auch im Bundesland
Wien in der Gemeindewahlordnung 1996 und im Wiener Volksbefragungsgesetz
geschehen.
Wie Sie ebenfalls wissen,
wurde die Regelung, wonach die Briefstimmkarten bis Ende der Wahlzeit
ausgefüllt und bis spätestens am 8. Tag nach dem Wahlsonntag bei der
Bezirkswahlbehörde rückgelangt sein müssen, bereits bei der Nationalratswahl
2008, bei der Europawahl 2009 in der Praxis angewandt. Auch bei der kommenden
Bundespräsidentenwahl im Jahr 2010 wird diese Regelung in ähnlicher Form wieder
gelten.
Weder der Bundeswahlbehörde
noch der Wiener Landeswahlbehörde sind Missbräuche bei den entsprechenden Wahlgängen
bekannt geworden.
Es wäre für die Wählerinnen
und Wähler aus unserer Sicht weder nachvollziehbar noch zumutbar, wenn wir bei
den unterschiedlichen Wahlgängen und bei den unterschiedlichen Anwendungen von
demokratiepolitischen Instrumenten abwechselnd unterschiedliche gesetzliche
Regelungen zur Anwendung bringen, das heißt, eine Vermischung von Fristen, eine
Vermischung von landes- und bundesgesetzlichen Regelungen. Genau aus diesem
Grund ist es auch ganz, ganz wichtig, diesbezüglich eine Klarheit bei der
Bevölkerung zu erreichen. Diese Klarheit haben wir versucht durch eine sehr
intensive und sehr, sehr klare Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik zu
erreichen, um zu zeigen, wie abgestimmt wird.
Eine Änderung der Fristen in
den Wiener Wahlvorschriften könnte aber auch nur dann passieren, wenn sie im
Einklang mit dem Bund erfolgt. Solche Änderungen der Wahlvorschriften des
Bundes wurden bereits einige Male beim zuständigen Ministerium, beim
Bundesministerium für Inneres, deponiert, aber bisher wurden diese Änderungen
entsprechend abgelehnt.
Im Übrigen wurde das
Wahlrechtsänderungsgesetz 2010 erst jetzt beschlossen. Es geht dabei um
Erleichterungen im Zusammenhang mit der Briefwahl et cetera. Dieser Beschluss
wurde am 29. Jänner 2010 auch mit den Stimmen der Grünen im Parlament
beschlossen.
Dessen ungeachtet hat die Stadt eben sehr stark in
die Öffentlichkeitsarbeit investiert, sowohl bei den Europawahlen als auch bei
den Nationalratswahlen 2008 als auch eben jetzt bei der Volksbefragung 2010.
Wir haben in allen Internetauftritten, in allen Medien immer und immer darauf
hingewiesen und es auch der Wahlkarte als Informationsblatt beigefügt, wie sich
die gesetzlichen
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