Gemeinderat,
56. Sitzung vom 27.01.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 93
von Kindern betteln, aus den Straßen- und U-Bahnen Wiens fast gänzlich
verschwunden sind. Sowohl das entsprechende Verbot als auch die von der Polizei
und der MA 11 getroffenen Maßnahmen, wie insbesondere die kurzfristige
Aufnahme der Kinder in der Drehscheibe sowie die Kooperation mit den
Herkunftsländern, waren offenbar erfolgreich. Selbstverständlich werden die
gemeinsamen Aktionen der Bundespolizeidirektion Wien und des Magistrats sowie
die der Aufsichtsorgane der Wiener Linien intensiv durchgeführt.
Was die in Ihrer Anfrage erwähnten Hütchenspiele betrifft, weise ich
darauf hin, dass der Magistrat im Frühjahr 2009 im Wege eines behördlichen
Bereitschaftsdienstes die Möglichkeit geschaffen hat, unmittelbar nach Anhalten
eines Verdächtigen durch die Polizei eine Strafverhandlung in der
nächstgelegenen Polizeiinspektion durchzuführen und gegebenenfalls einen
Strafbescheid sofort zu verkünden. Die präventive Wirkung dieser Vorgangsweise zeigte
sich insbesondere dadurch, dass es seit September 2009 keine Aufgriffe von
Hütchenspielern beziehungsweise diesbezüglichen Verfahren mehr gegeben hat. Bei
einem neuerlichen Auftreten der Problematik wird auf dieselbe Weise vorgegangen
werden.
Zu den Fragen 10 bis 12: Hinsichtlich der Videoüberwachung in
städtischen Wohnhausanlagen ist festzuhalten, dass entsprechend den von der
Datenschutzkommission erteilten Auflagen sämtliche Daten, die von den einzelnen
Kameras aufgezeichnet und in einem speziell abgesicherten Datenspeicher
gesichert werden, nach maximal 72 Stunden überschrieben und damit automatisch
gelöscht werden. Das gespeicherte Bildmaterial wird ausschließlich im
Anlassfall, also bei einem strafrechtlich relevanten Tatbestand, gesichert. Im
Falle eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes wird Anzeige erstattet und
das gesicherte Datenmaterial als verschlüsselte, kennwortgeschützte Datei der
Polizei zur Strafverfolgung zur Verfügung gestellt. Um im Schadensfall auf das
vorhandene Bildmaterial zugreifen zu können, ist die rasche Schadensmeldung
daher in jedem Fall vonnöten.
Unter diesen Voraussetzungen konnten im Bereiche der städtischen
Wohnhausanlagen zwei Vandalismusdelikte mit Hilfe der Videoüberwachung
aufgeklärt und der Täter von der Polizei ermittelt werden.
Zu Frage 13: In den acht Wiener Gemeindebauten, in denen die
Videoüberwachung in besonders neuralgischen Bereichen wie Aufzügen, Garagen und
Müllräumen seit April 2008 im Probebetrieb stattgefunden hat, wurde diese nach
positiver Bescheidausfertigung durch die österreichische Datenschutzkommission
nunmehr zeitlich unbeschränkt verlängert und auch für Kellerräume bewilligt, da
sich gezeigt hat, dass auch diese von Vandalismusschäden betroffen sind.
Auf Grund der bisherigen positiven Erfahrungen wird auch weiterhin eine
sehr hohe präventive Wirkung erwartet. Darüber hinaus wird die Videoüberwachung
auf weitere 15 städtische Wohnhausanlagen ausgedehnt. In diesen
Wohnhausanlagen werden die ersten Kameras voraussichtlich ab Herbst 2010 zum
Einsatz kommen können.
Zu Frage 14: Gemäß Bescheid der Datenschutzkommission werden
Videoüberwachungssysteme in den Bereichen Garagen, Aufzüge, Müll- und
Kellerräume zum Einsatz kommen.
Zu Frage 15: Durch den Einsatz der Videoüberwachung in acht
Gemeindebauten ist es gelungen, Vandalismus und Sachbeschädigungen sowie die
damit verbundenen Kosten entscheidend zu reduzieren. Die Sachbeschädigungen
durch Vandalismus sind in den betreffenden Wohnhausanlagen um durchschnittlich
52 Prozent zurückgegangen, die Schadenskosten insgesamt um
durchschnittlich 68 Prozent. Damit bestätigt sich auch die
generalpräventive Wirkung der Videoüberwachung.
Zu den Fragen 16, 17 und 18: Wie hinsichtlich der städtischen
Wohnhausanlagen bereits erwähnt, kann die Videoüberwachung im Bereich der Stadt
Wien selbstverständlich nur entsprechend den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes eingesetzt werden. Dies kann beispielsweise dort geschehen,
wo eine solche Maßnahme zum Schutz des Eigentums oder der städtischen
Bediensteten unumgänglich erscheint.
Ich danke Ihnen für die Geduld und freue mich auf die nächste
Diskussion. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl:
Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr GR Mag
Jung zum Wort gemeldet. Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die
Gesamtdauer insgesamt 180 Minuten nicht überschreiten darf. Herr Kollege Jung
hat 20 Minuten. - Bitte.
GR Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke,
Frau Vorsitzende!
Der Herr Bürgermeister freut sich auf die Diskussion - und läuft davon.
(GR Siegi Lindenmayr: Das wissen wir eh, was Sie erzählen!)
Er
hat vorhin festgestellt: Österreich ist ein Binnenland, und eigentlich dürfte da
ja gar keiner hereinkommen. Wie wahr, wie wahr, Herr Bürgermeister! Das
Argument wurde von den Freiheitlichen seit Jahren verwendet, aber die SPÖ hat
dagegen gezetert und hat gesagt, wir wollen ja bloß die Asylanten, auch die
berechtigten und so weiter, nicht hereinlassen. Sie nehmen immer mehr unsere
Argumente auf, weil eben der Hut brennt! Neulich wurde von einer
österreichischen Zeitung festgestellt: In Wirklichkeit haben SPÖ und ÖVP in der
jetzigen Regierung sogar schon über 80 Prozent der Forderungen von Haider
aus den 90er Jahren erfüllt. Da zeigt sich, wie recht wir damals gehabt haben!
Sie haben vorhin gesagt: Wenn die SPÖ dran wäre,
dann könnten Sie die Asylverfahren in einer Woche erledigen. Na, das möchte ich
sehen, Herr Bürgermeister! Das schaue ich mir an, wie Sie das bei jemand, den
Sie womöglich nicht verstehen, der seine Papiere weggeworfen hat, der irgendwo
in Afrika zu Hause ist, wo wir keinen Konsul und keine Botschaft im Land haben,
in einer Woche machen. Das schafft auch kein Häupl - außer hier am Rednerpult
mit großen Worten! In der
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