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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 27.01.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 93

 

von Kindern betteln, aus den Straßen- und U-Bahnen Wiens fast gänzlich verschwunden sind. Sowohl das entsprechende Verbot als auch die von der Polizei und der MA 11 getroffenen Maßnahmen, wie insbesondere die kurzfristige Aufnahme der Kinder in der Drehscheibe sowie die Kooperation mit den Herkunftsländern, waren offenbar erfolgreich. Selbstverständlich werden die gemeinsamen Aktionen der Bundespolizeidirektion Wien und des Magistrats sowie die der Aufsichtsorgane der Wiener Linien intensiv durchgeführt.

 

Was die in Ihrer Anfrage erwähnten Hütchenspiele betrifft, weise ich darauf hin, dass der Magistrat im Frühjahr 2009 im Wege eines behördlichen Bereitschaftsdienstes die Möglichkeit geschaffen hat, unmittelbar nach Anhalten eines Verdächtigen durch die Polizei eine Strafverhandlung in der nächstgelegenen Polizeiinspektion durchzuführen und gegebenenfalls einen Strafbescheid sofort zu verkünden. Die präventive Wirkung dieser Vorgangsweise zeigte sich insbesondere dadurch, dass es seit September 2009 keine Aufgriffe von Hütchenspielern beziehungsweise diesbezüglichen Verfahren mehr gegeben hat. Bei einem neuerlichen Auftreten der Problematik wird auf dieselbe Weise vorgegangen werden.

 

Zu den Fragen 10 bis 12: Hinsichtlich der Videoüberwachung in städtischen Wohnhausanlagen ist festzuhalten, dass entsprechend den von der Datenschutzkommission erteilten Auflagen sämtliche Daten, die von den einzelnen Kameras aufgezeichnet und in einem speziell abgesicherten Datenspeicher gesichert werden, nach maximal 72 Stunden überschrieben und damit automatisch gelöscht werden. Das gespeicherte Bildmaterial wird ausschließlich im Anlassfall, also bei einem strafrechtlich relevanten Tatbestand, gesichert. Im Falle eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes wird Anzeige erstattet und das gesicherte Datenmaterial als verschlüsselte, kennwortgeschützte Datei der Polizei zur Strafverfolgung zur Verfügung gestellt. Um im Schadensfall auf das vorhandene Bildmaterial zugreifen zu können, ist die rasche Schadensmeldung daher in jedem Fall vonnöten.

 

Unter diesen Voraussetzungen konnten im Bereiche der städtischen Wohnhausanlagen zwei Vandalismusdelikte mit Hilfe der Videoüberwachung aufgeklärt und der Täter von der Polizei ermittelt werden.

 

Zu Frage 13: In den acht Wiener Gemeindebauten, in denen die Videoüberwachung in besonders neuralgischen Bereichen wie Aufzügen, Garagen und Müllräumen seit April 2008 im Probebetrieb stattgefunden hat, wurde diese nach positiver Bescheidausfertigung durch die österreichische Datenschutzkommission nunmehr zeitlich unbeschränkt verlängert und auch für Kellerräume bewilligt, da sich gezeigt hat, dass auch diese von Vandalismusschäden betroffen sind.

 

Auf Grund der bisherigen positiven Erfahrungen wird auch weiterhin eine sehr hohe präventive Wirkung erwartet. Darüber hinaus wird die Videoüberwachung auf weitere 15 städtische Wohnhausanlagen ausgedehnt. In diesen Wohnhausanlagen werden die ersten Kameras voraussichtlich ab Herbst 2010 zum Einsatz kommen können.

 

Zu Frage 14: Gemäß Bescheid der Datenschutzkommission werden Videoüberwachungssysteme in den Bereichen Garagen, Aufzüge, Müll- und Kellerräume zum Einsatz kommen.

 

Zu Frage 15: Durch den Einsatz der Videoüberwachung in acht Gemeindebauten ist es gelungen, Vandalismus und Sachbeschädigungen sowie die damit verbundenen Kosten entscheidend zu reduzieren. Die Sachbeschädigungen durch Vandalismus sind in den betreffenden Wohnhausanlagen um durchschnittlich 52 Prozent zurückgegangen, die Schadenskosten insgesamt um durchschnittlich 68 Prozent. Damit bestätigt sich auch die generalpräventive Wirkung der Videoüberwachung.

 

Zu den Fragen 16, 17 und 18: Wie hinsichtlich der städtischen Wohnhausanlagen bereits erwähnt, kann die Videoüberwachung im Bereich der Stadt Wien selbstverständlich nur entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingesetzt werden. Dies kann beispielsweise dort geschehen, wo eine solche Maßnahme zum Schutz des Eigentums oder der städtischen Bediensteten unumgänglich erscheint.

 

Ich danke Ihnen für die Geduld und freue mich auf die nächste Diskussion. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr GR Mag Jung zum Wort gemeldet. Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Gesamtdauer insgesamt 180 Minuten nicht überschreiten darf. Herr Kollege Jung hat 20 Minuten. - Bitte.

 

GR Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Frau Vorsitzende!

 

Der Herr Bürgermeister freut sich auf die Diskussion - und läuft davon. (GR Siegi Lindenmayr: Das wissen wir eh, was Sie erzählen!)

 

Er hat vorhin festgestellt: Österreich ist ein Binnenland, und eigentlich dürfte da ja gar keiner hereinkommen. Wie wahr, wie wahr, Herr Bürgermeister! Das Argument wurde von den Freiheitlichen seit Jahren verwendet, aber die SPÖ hat dagegen gezetert und hat gesagt, wir wollen ja bloß die Asylanten, auch die berechtigten und so weiter, nicht hereinlassen. Sie nehmen immer mehr unsere Argumente auf, weil eben der Hut brennt! Neulich wurde von einer österreichischen Zeitung festgestellt: In Wirklichkeit haben SPÖ und ÖVP in der jetzigen Regierung sogar schon über 80 Prozent der Forderungen von Haider aus den 90er Jahren erfüllt. Da zeigt sich, wie recht wir damals gehabt haben!

 

Sie haben vorhin gesagt: Wenn die SPÖ dran wäre, dann könnten Sie die Asylverfahren in einer Woche erledigen. Na, das möchte ich sehen, Herr Bürgermeister! Das schaue ich mir an, wie Sie das bei jemand, den Sie womöglich nicht verstehen, der seine Papiere weggeworfen hat, der irgendwo in Afrika zu Hause ist, wo wir keinen Konsul und keine Botschaft im Land haben, in einer Woche machen. Das schafft auch kein Häupl - außer hier am Rednerpult mit großen Worten! In der

 

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