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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 27.01.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 93

 

genau passiert, womit ich gerechnet habe, nämlich, dass ich Ihnen umfassend darstelle, warum Dinge nicht vergleichbar sind, dieser Part aber zur Seite geschoben wird und die Zahlen, wo ich Ihnen gesagt und auch argumentiert habe, warum es nicht passt, weil eben - und ich wiederhole mich und bitte die anderen um Entschuldigung dafür, ich wiederhole mich also diesbezüglich noch einmal – in den 276 EUR die Pensionen der Beamten drinnen sind, ein Aufwand, den keine einzige gemeinnützige Organisation hat, es ist auch ein Verwaltungskostenanteil drinnen für ein Areal, das Sie kennen, das so viele Grünflächen hat wie kein anderes Areal in dieser Stadt, es sind medizinische Kosten drinnen, die - wieder redundant und wiederholend - im gemeinnützigen Bereich ASVG-Leistungen sind, das heißt, nicht von der Stadt Wien bezahlt werden, sondern Sozialversicherungsleistungen sind, es ist eine sehr kostenintensive, aber dafür nicht weniger wichtige Wachkomastation drinnen, die es sonst nirgendwo anders in Wien gibt, weder im KAV-Bereich noch im gemeinnützigen Bereich, es ist die Langzeitbeatmeten-Station drinnen, die es in keiner einzigen gemeinnützigen Einrichtung gibt, es sind rehabilitative Leistungen drinnen, die es nirgendwo anders gibt.

 

Das heißt, wenn Sie Zahlen vergleichen wollen, die auch hinken, aber wo man sagen kann, da nähert man sich an, ist das das, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW dankenswerterweise errechnet haben, nämlich den tatsächlichen Aufwand an Pflege- und Betreuungskosten, der im Vergleich, und ich wiederhole diese Zahlen noch einmal und schließe dann auch daran an, wo auch hier das Problem des Vergleiches liegt, dass bei privaten Einrichtungen Pflegegeldstufe 4 im Durchschnitt 2008 bei 71,04 EUR gelegen ist und bei städtischen Einrichtungen bei 89,66 EUR. Wo, und jetzt kommt das große Aber, auch selbstverständlich die Umstrukturierung, die derzeit gerade im Geriatriebereich stattfindet, Geld kostet, weil auf der einen Seite wir uns politisch dafür entschieden haben, auch in diesem Areal in großen Sälen nur mehr 4 Betten maximal haben zu wollen - das ist umgesetzt -, selbstverständlich aber nicht im selben Ausmaß Personal abgebaut haben. Daher bildet ein großer Teil des Unterschiedes ein Personalstand, der auf Grund von Umstrukturierungen notwendig ist, der, wenn man das jetzt neu aufstellen würde und so wird es auch in den neuen Pflegewohnhäusern sein, dann nicht mehr da sein wird und dann kann man es vergleichen.

 

Ein Punkt, der zu beantworten und zu erklären mir auch noch wichtig ist, ist, dass es eben nicht so ist, leider, und wir aber noch nichts Besseres erfunden haben, dass die Pflegestufe nicht automatisch Gleiches mit Gleichem vergleicht. Es gibt Menschen, die Pflegestufe 4 haben, die 24 Stunden medizinische Umsorgung und Betreuung brauchen und es gibt welche, die das nicht brauchen. Und daher kann man auch nicht sagen, nun gut, in Pflegestufe 4 wird ja wohl jeder dasselbe brauchen. Nein, das ist nicht der Fall, und daher ist auch diese scheinbar logische Notwendigkeit oder Klärung selbe Pflegestufe, genau selber medizinischer Bedarf, meines Erachtens auch nicht richtig.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die 2. Zusatzfrage wird von GRin Praniess-Kastner gestellt.

 

GRin Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Ihr letztes Statement kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn da dürfte etwas mit der Einstufung nicht stimmen, wenn einer, der Pflegegeld Stufe 4 bezieht, rund um die Uhr Betreuung braucht. Dann ist er meiner Meinung nach nicht richtig eingestuft, wenn ein anderer das nicht braucht. Also, das wäre vielleicht ein extra Thema, das ich vorwegschicken möchte.

 

Frau Stadträtin, Sie haben gesagt, der Vergleich bringe nichts. Da muss ich Ihnen leider auch widersprechen, der Vergleich bringt sehr wohl etwas, und zwar für die Patientinnen und Patienten in dieser Stadt, die entweder im gemeinnützigen privaten Altenbereich gepflegt werden oder eben im öffentlichen, nicht gemeinnützigen Bereich. Es geht nämlich um Kostensätze und Selbstbehalte und Sie wissen, dass in den privaten Einrichtungen sehr wohl Menschen, die voll zahlen, also diejenigen, die sich das leisten können, in der Pflegeeinrichtung untergebracht und betreut zu werden, ein Selbstbehalt bleibt, der im gemeinnützigen Bereich, in den Pflegeeinrichtungen der Stadt, nicht zu zahlen ist. Und detto gilt, wenn die Stadt den Restbetrag über die Sozialhilfe bezahlt. Da wissen wir, dass letztendlich ein Betrag bleibt von dem Vermögen dieser Person, der dann sozusagen zur Anrechnung kommt.

 

Und jetzt meine Frage, Frau Stadträtin: Werden Sie sich dafür einsetzen, und was werden Sie unternehmen, dass es einen direkten Vergleich der relevanten Kennzahlen in den KAV-Einrichtungen und in den privat betriebenen Pflegeeinrichtungen gibt?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich erlaube mir, im Folgenden zwei Dinge zu beantworten: Zu einem die Information, die sich erst vor wenigen Tagen auf der SoziallandesreferentInnenkonferenz ergeben hat, dass wir, weil das immer sehr allgemein in den Berichten des Sozialministeriums gestanden ist, jetzt schwarz auf weiß auch wissen, dass bei der Pflegegeldeinstufung insbesondere durch die Pensionsversicherung, also Bundespflegegeld, es kein Bundesland gibt, wo so niedrig eingestuft wird wie in Wien. Wenn man die Einstufung in Wien und die Einstufung in der Steiermark oder Tirol vergleicht, sind die Wienerinnen und Wiener durch die Bundespflegegeldeinstufung sozusagen eindeutig benachteiligt, was einerseits zusätzliche Kosten für das Land Wien bedeutet, aber auch ein Hinweis darauf ist, dass eben Gleiches nicht gleich ist. Und auch, wenn sozusagen die Beurteilung des Pflegebedarfes einheitlich ist, und das setzen wir einmal voraus, die Frage, was medizinisch notwendig ist, denke ich trotzdem, sich nicht automatisch aus der Pflegestufe ableiten lässt. Und das ist es, was ich gemeint habe, was den Unterschied ausmacht, ob jemand wirklich 24 Stunden Medizin braucht

 

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