Gemeinderat,
56. Sitzung vom 27.01.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 93
genau passiert, womit ich gerechnet habe, nämlich, dass ich Ihnen
umfassend darstelle, warum Dinge nicht vergleichbar sind, dieser Part aber zur
Seite geschoben wird und die Zahlen, wo ich Ihnen gesagt und auch argumentiert
habe, warum es nicht passt, weil eben - und ich wiederhole mich und bitte die
anderen um Entschuldigung dafür, ich wiederhole mich also diesbezüglich noch
einmal – in den 276 EUR die Pensionen der Beamten drinnen sind, ein
Aufwand, den keine einzige gemeinnützige Organisation hat, es ist auch ein
Verwaltungskostenanteil drinnen für ein Areal, das Sie kennen, das so viele
Grünflächen hat wie kein anderes Areal in dieser Stadt, es sind medizinische
Kosten drinnen, die - wieder redundant und wiederholend - im gemeinnützigen
Bereich ASVG-Leistungen sind, das heißt, nicht von der Stadt Wien bezahlt
werden, sondern Sozialversicherungsleistungen sind, es ist eine sehr
kostenintensive, aber dafür nicht weniger wichtige Wachkomastation drinnen, die
es sonst nirgendwo anders in Wien gibt, weder im KAV-Bereich noch im
gemeinnützigen Bereich, es ist die Langzeitbeatmeten-Station drinnen, die es in
keiner einzigen gemeinnützigen Einrichtung gibt, es sind rehabilitative
Leistungen drinnen, die es nirgendwo anders gibt.
Das heißt, wenn Sie Zahlen vergleichen wollen, die auch hinken, aber wo
man sagen kann, da nähert man sich an, ist das das, was die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des FSW dankenswerterweise errechnet haben, nämlich den
tatsächlichen Aufwand an Pflege- und Betreuungskosten, der im Vergleich, und
ich wiederhole diese Zahlen noch einmal und schließe dann auch daran an, wo
auch hier das Problem des Vergleiches liegt, dass bei privaten Einrichtungen
Pflegegeldstufe 4 im Durchschnitt 2008 bei 71,04 EUR gelegen ist und bei
städtischen Einrichtungen bei 89,66 EUR. Wo, und jetzt kommt das große
Aber, auch selbstverständlich die Umstrukturierung, die derzeit gerade im
Geriatriebereich stattfindet, Geld kostet, weil auf der einen Seite wir uns
politisch dafür entschieden haben, auch in diesem Areal in großen Sälen nur
mehr 4 Betten maximal haben zu wollen - das ist umgesetzt -,
selbstverständlich aber nicht im selben Ausmaß Personal abgebaut haben. Daher
bildet ein großer Teil des Unterschiedes ein Personalstand, der auf Grund von
Umstrukturierungen notwendig ist, der, wenn man das jetzt neu aufstellen würde
und so wird es auch in den neuen Pflegewohnhäusern sein, dann nicht mehr da
sein wird und dann kann man es vergleichen.
Ein Punkt, der zu beantworten und zu erklären mir auch noch wichtig
ist, ist, dass es eben nicht so ist, leider, und wir aber noch nichts Besseres
erfunden haben, dass die Pflegestufe nicht automatisch Gleiches mit Gleichem
vergleicht. Es gibt Menschen, die Pflegestufe 4 haben, die 24 Stunden
medizinische Umsorgung und Betreuung brauchen und es gibt welche, die das nicht
brauchen. Und daher kann man auch nicht sagen, nun gut, in Pflegestufe 4
wird ja wohl jeder dasselbe brauchen. Nein, das ist nicht der Fall, und daher
ist auch diese scheinbar logische Notwendigkeit oder Klärung selbe Pflegestufe,
genau selber medizinischer Bedarf, meines Erachtens auch nicht richtig.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die 2.
Zusatzfrage wird von GRin Praniess-Kastner gestellt.
GRin Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Ihr letztes Statement kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn da
dürfte etwas mit der Einstufung nicht stimmen, wenn einer, der Pflegegeld Stufe 4
bezieht, rund um die Uhr Betreuung braucht. Dann ist er meiner Meinung nach
nicht richtig eingestuft, wenn ein anderer das nicht braucht. Also, das wäre
vielleicht ein extra Thema, das ich vorwegschicken möchte.
Frau Stadträtin, Sie haben gesagt, der Vergleich bringe nichts. Da muss
ich Ihnen leider auch widersprechen, der Vergleich bringt sehr wohl etwas, und
zwar für die Patientinnen und Patienten in dieser Stadt, die entweder im
gemeinnützigen privaten Altenbereich gepflegt werden oder eben im öffentlichen,
nicht gemeinnützigen Bereich. Es geht nämlich um Kostensätze und Selbstbehalte
und Sie wissen, dass in den privaten Einrichtungen sehr wohl Menschen, die voll
zahlen, also diejenigen, die sich das leisten können, in der Pflegeeinrichtung
untergebracht und betreut zu werden, ein Selbstbehalt bleibt, der im
gemeinnützigen Bereich, in den Pflegeeinrichtungen der Stadt, nicht zu zahlen
ist. Und detto gilt, wenn die Stadt den Restbetrag über die Sozialhilfe
bezahlt. Da wissen wir, dass letztendlich ein Betrag bleibt von dem Vermögen
dieser Person, der dann sozusagen zur Anrechnung kommt.
Und jetzt meine Frage, Frau Stadträtin: Werden Sie sich dafür
einsetzen, und was werden Sie unternehmen, dass es einen direkten Vergleich der
relevanten Kennzahlen in den KAV-Einrichtungen und in den privat betriebenen
Pflegeeinrichtungen gibt?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich
erlaube mir, im Folgenden zwei Dinge zu beantworten: Zu einem die Information,
die sich erst vor wenigen Tagen auf der SoziallandesreferentInnenkonferenz
ergeben hat, dass wir, weil das immer sehr allgemein in den Berichten des
Sozialministeriums gestanden ist, jetzt schwarz auf weiß auch wissen, dass bei
der Pflegegeldeinstufung insbesondere durch die Pensionsversicherung, also
Bundespflegegeld, es kein Bundesland gibt, wo so niedrig eingestuft wird wie in
Wien. Wenn man die Einstufung in Wien und die Einstufung in der Steiermark oder
Tirol vergleicht, sind die Wienerinnen und Wiener durch die
Bundespflegegeldeinstufung sozusagen eindeutig benachteiligt, was einerseits
zusätzliche Kosten für das Land Wien bedeutet, aber auch ein Hinweis darauf
ist, dass eben Gleiches nicht gleich ist. Und auch, wenn sozusagen die
Beurteilung des Pflegebedarfes einheitlich ist, und das setzen wir einmal
voraus, die Frage, was medizinisch notwendig ist, denke ich trotzdem, sich
nicht automatisch aus der Pflegestufe ableiten lässt. Und das ist es, was ich
gemeint habe, was den Unterschied ausmacht, ob jemand wirklich 24 Stunden
Medizin braucht
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