Gemeinderat,
52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 95
(Beifall bei der ÖVP - GR
Godwin Schuster: Richtig ist, je mehr Polizei desto
weniger Kriminalität!)
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Zum Wort
gemeldet ist Herr Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.
GR
Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte
Frau Berichterstatterin! Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Wir
haben also jetzt auch eine Sicherheitsdebatte, wie es die Präsidiale besprochen
hat und nicht nur eine Debatte über die einbruchsicheren Türen, deshalb gleich
eingangs einige Bemerkungen zur Sicherheit. Das ist eine umfassende Aufgabe,
die sich nicht in Schutz vor Kriminalität erschöpft, wenn auch das natürlich
eine Kernaufgabe ist. Und in dieser Kernaufgabe Schutz vor Kriminalität,
Bekämpfung der Kriminalität, hat der Bundesverfassungsgesetzgeber eben
eindeutig festgelegt, dass das eine Bundesaufgabe ist. Das müsste nicht so sein,
aber er hat es so festgelegt, und es ist auch nicht sehr realistisch, dass sich
das ändert, denn es wäre wahrscheinlich auch nicht sinnvoll bei einem
Achtmillionenstaat mit Bundesländern die 200 000, 300 000 Einwohner
haben, dass das quasi aufgesplittert wird. Also insofern ist es meiner Ansicht
nach vom Prinzip her sinnvoll, dass das eine Bundesaufgabe ist. Nur, wenn es
eine Bundesaufgabe ist, dann ist die Innenministerin zuständig im
hauptsächlichen Sinn bei der Bekämpfung der Kriminalität und trägt natürlich
auch die Hauptverantwortung, wenn die Kriminalität steigt. Das ist einfach ein
Faktum, über das kann niemand hinweggehen. Und in dem Sinn ist es immer relativ
halblustig, wenn man dem Bürgermeister oder vielleicht dem Bezirksvorsteher
oder den Bezirksräten oder sonst irgendwem vorwirft, die Kriminalität steige,
sondern die Hauptadressatin ist da eindeutig die Innenministerin. Das sei
einmal jetzt gesagt.
Zusätzlich
natürlich hat Sicherheit einen weiteren Sinn, wenn man auch soziale Sicherheit
damit verbindet, und das ist ja auch richtig so. Und auch im Wohnbereich
versuchen wir zu einem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beizutragen, wobei wir
nach wie vor wiederum nicht im Wohnbereich die Kriminalität jetzt vorwiegend
bekämpfen können, sondern das muss wohl die Polizei machen, aber wir können
begleitende Maßnahmen setzen.
Als
Erstes einmal muss ein sicheres Wohngefühl da sein. Das haben wir in Wien im
hohen Maße in dem Sinn, dass praktisch jeder sicher sein kann, dass er nicht
ungerechtfertigt gekündigt wird. Das ist ja in vielen Ländern nicht so, das ist
aber bei uns der Fall. Also niemand wird ungerechtfertigt gekündigt, er kann
somit sicher sein, wenn er sich an die Regeln hält, dass er seine Wohnung auch
sicher weiterbehalten kann und dass auch, wenn es ihm sozial schlechter geht,
ein Auffangnetz mit Wohnbeihilfen und so weiter da ist, sodass er sich in den
allermeisten Fällen trotzdem die Wohnung leisten kann. Das ist auch für ein
Sicherheitsgefühl der Menschen sehr wichtig. Und flankierend dazu haben wir
jetzt - damit wir zum heutigen Akt auch sprechen - auch die Maßnahme, dass wir
Sicherheitstüren fördern, wobei das ja auch schon bisher so war, dass es
wesentliche Förderungen gegeben hat, und nach der Sanierungsverordnung der
Einbau von einbruchshemmenden Eingangstüren in Wohnungen die bereits vor
20 Jahren errichtet wurden, möglich war.
Jetzt
gehen wir halt noch einen Schritt weiter und es ist so, dass die Fenster bis
31.12.2010 gefördert werden und auch Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten
sowie Eigentümern von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern, deren
Wohnhausanlage in den letzten 20 Jahren errichtet wurde, die Möglichkeit
eingeräumt wird, eine Förderung für den Einbau einer einbruchshemmenden
Eingangstür zu erhalten. Eine durchaus sinnvolle Maßnahme und es ist so, dass
man maximal 400 EUR bekommt, und maximal 20 Prozent. Also, es ist ein
Anreiz dafür geschaffen, aber man kann sozusagen nicht als Kommune das zu
100 Prozent fördern. Das wäre denn doch eine Überbeanspruchung der
Kommune, aber es ist ein realer Anreiz, der ja auch sehr gut angenommen worden
ist in den letzten Jahren, und der jetzt ausgeweitet wird. Und es ist gut, dass
es ausgeweitet wird, und ich appelliere auch an alle, dem zuzustimmen und bin
auch zuversichtlich, dass alle in diesem Haus zustimmen werden.
Das
ist die sichere Wohnungstür. Viele andere Sachen, die im Zusammenhang mit dem
Wohnen besprochen worden sind, kann ich jetzt nur kurz streifen.
Kollegin
Frank hat die Videoüberwachung genommen. Die Videoüberwachung hat sich, und wir
haben sie ja eingeführt, in diesen acht Wohnhausanlagen sehr bewährt und jetzt
wird geprüft, wie weit das ausgeweitet wird. Es ist durchaus geplant, dass es
ausgeweitet wird, Sie wissen aber, dass die Datenschutzkommission des
Bundeskanzleramtes hier immer ein Wörtchen mitzureden hat und dass natürlich
hier immer die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind, und dass
es in Teilen der Bevölkerung eine Skepsis gibt. Es gibt sie nicht bei den
Bewohnern, soweit ich es in Erfahrung gebracht habe. Also, die Bewohner der
Gemeindebauten, und auf die kommt es ja hauptsächlich in dem Zusammenhang an,
sind sehr positiv zu dieser Maßnahme der Stadt Wien eingestellt gewesen und
deshalb bemühen wir uns auch, dass wir das ausweiten, aber wie gesagt, die
Datenschutzkommission und die Datenschützer spielen hier im Rahmen der
Grundrechtssicherung auch eine Rolle.
Was Sie weiter noch angesprochen haben, waren
natürlich wieder die Hausbesorger. Und jetzt sage ich es Ihnen noch einmal,
Kollegin Frank: Sie haben diese mit blau-schwarzer Mehrheit im Jahre 2000, als
eine der ersten Maßnahmen der damaligen Regierung, abgeschafft. Mit
1. Juli 2000 war das Hausbesorgergesetz ersatzlos abgeschafft, das heißt,
es können seitdem keine neuen Hausbesorger mehr eingestellt werden. Wenn einer
in Pension geht oder sonst irgendwie ausscheidet, gibt es dann keinen neuen
mehr. Das heißt, wir haben seitdem nur mehr 40 Prozent der Hausbesorger,
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