Gemeinderat,
50. Sitzung vom 09.09.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 37
(Beginn
um 9.01 Uhr.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich wünsche einen
schönen guten Morgen!
Die 50. Sitzung des Wiener Gemeinderates ist eröffnet.
Entschuldigt für diese Sitzung während des gesamten Tages sind GR Mag
Ebinger, GR Ekkamp, GRin Mag Feldmann, GRin Klicka, GR Dr Madejski,
Amtsf StRin Frauenberger und Amtsf StR Dr Mailath-Pokorny.
Vom Klub der Wiener Freiheitlichen wurde ein Verlangen auf Einberufung
einer Sitzung des Gemeinderates zum Thema „SPÖ - Steuergeldvernichtung
‚Skylink' und Bürgermeister Häupl schweigt ..." eingebracht.
Der Herr Bürgermeister hat in Entsprechung des § 21 Abs 4 der
Wiener Stadtverfassung in Zusammenhalt mit § 8 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates der Stadt Wien zu dieser Sitzung eingeladen. Die Geschäftsordnung
sieht vor, dass in Sitzungen des Gemeinderates auf Verlangen keine
Geschäftsstücke verhandelt werden. Der Entfall von Fragestunde, Aktueller
Stunde und dringlichen Initiativen ist in der Fraktionsvereinbarung
festgeschrieben.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß
§ 15 Abs 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen
Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen 2, des
Klubs der GRÜNEN im Rathaus 10 und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 19
eingelangt sind.
Vom Grünen Klub im Rathaus wurde ein Ersuchen an das Kontrollamt gemäß
§ 73 Abs 6a der Wiener Stadtverfassung betreffend „Krankenhaus Nord -
intransparente Vorgänge bei der bisherigen Abwicklung - Architekturwettbewerb,
Unvereinbarkeit, Kostenexplosion" eingebracht. Dieses Prüfersuchen wurde
an das Kontrollamt weitergeleitet.
Wir kommen nun zum Verlangen.
Bevor ich die Debatte eröffne, darf ich - wie in der Präsidialkonferenz
vereinbart - auf ein Rechtsgutachten von Univ-Prof Dr Korinek und Univ-Prof Dr
Holoubek hinweisen, welches über meinen Wunsch erstellt wurde. Ich habe um ein
rechtliches Gutachten ersucht, weil wir heute über die Flughafen Wien AG
diskutieren, bei der die Stadt Wien 20 Prozent der Aktienanteile besitzt
und zwischen der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich in diesem
Zusammenhang ein Syndikatsvertrag abgeschlossen wurde. Es sollte dargelegt
werden, welche rechtliche Zuständigkeit der Wiener Gemeinderat in dieser Causa
hat.
Das vorliegende Rechtsgutachten vom 24. August 2009 habe ich allen
im Gemeinderat vertretenen Parteien zugestellt. In der Präsidialkonferenz habe
ich mitgeteilt, dass ich in der öffentlichen Sitzung lediglich auf das auf
Seite 7 des Gutachtens unter Punkt 4 angeführte zusammenfassende
Ergebnis hinweisen werde. Darin steht geschrieben - und ich zitiere:
„Als wesentliches Ergebnis ist daher festzuhalten: Die Verwaltung von
Anteilsrechten und insbesondere die Ausübung der mit den Anteilsrechten der
Stadt Wien verbundenen Aktionärsrechte bei der Flughafen Wien AG zählen zur
Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde und damit zum eigenen Wirkungsbereich.
Insoweit reicht die Zuständigkeit des Gemeinderates. Das bezieht sich insbesondere
auch auf die Verwaltung der Aktien und die Wahrnehmung der Rechte als Aktionär
der Aktiengesellschaft. Auch der Abschluss und die Wahrnehmung von Rechten und
Pflichten aus dem Syndikatsvertrag zwischen der Stadt Wien und dem Land
Niederösterreich zählen zur Privatwirtschaftsverwaltung der Stadt Wien. Sie
gehören damit ebenfalls zum eigenen Wirkungsbereich und fallen in die
Zuständigkeit des Gemeinderates. Alle Tätigkeiten, die nicht dem Aktionär Stadt
Wien, sondern dem selbstständigen Rechtsträger Flughafen Wien AG zuzurechnen
sind, also insbesondere das Handeln ihrer Organe Vorstand und Aufsichtsrat,
stellen daher demgegenüber selbstständiges Handeln der privaten Rechtsperson
Flughafen Wien AG dar und zählen nicht zur Privatwirtschaftsverwaltung der
Stadt Wien. Sie gehören damit auch nicht zum eigenen Wirkungsbereich der Stadt
Wien und sind damit nicht Gegenstand der Zuständigkeit des Gemeinderates."
- Ende des Zitats aus diesem Gutachten.
Ich habe in der Präsidialkonferenz auch darauf hingewiesen: Ich ersuche
die Redner, in dieser Sitzung bei ihren Ausführungen auf dieses Gutachten
Rücksicht zu nehmen, und ich bitte sie, das nicht als Zensur, sondern vielmehr
als Maßnahme zum Schutze der eigenen Person und der Debattenbeiträge zu sehen.
Das ist jener Bereich, den wir in der Präsidialkonferenz vereinbart haben.
Ich eröffne nun die Debatte.
Zur Begründung hat sich Herr GR DDr Schock zum Wort gemeldet. Ich
erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit für diese Begründung auf
zehn Minuten beschränkt ist.
GR DDr Eduard Schock (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Wir haben diese Sondersitzung einberufen, weil dieser Bauskandal von
ganz grundsätzlicher Bedeutung ist, die weit hinausgeht über die
wirtschaftliche Kontrolle durch den Rechnungshof, weil es eben auch eine Frage
der politischen Verantwortung ist und weil dieses Milliarden-Desaster direkt
von roten Günstlingen verursacht worden ist, die von der Wiener SPÖ, die hier
in diesem Haus sitzt, und allen voran vom Herrn Bürgermeister in dieses
Unternehmen hineingeschickt worden sind. (Bgm Dr Michael Häupl: Da wird
sich der Kaufmann ...!) Das ist der Grund für diese Sondersitzung, und
das wird dann die Kommission herausarbeiten.
Da
gibt es aber noch etwas Zweites, nämlich die Verantwortungslosigkeit und auch
die ungeheure Überheblichkeit, mit der die Wiener SPÖ umgeht mit einem Skandal,
den sie selbst verschuldet hat. Da gibt es den Bürgermeister, dem zum
Bauskandal nur einfällt: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts, das geht mich
nichts an! Und so weiter: Ich bin nicht zuständig, rote Vorstandsmitglieder?,
die gibt es überhaupt nicht!, das ist ein börsennotiertes Unternehmen, da haben
wir als SPÖ
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