Gemeinderat,
46. Sitzung vom 29.04.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 113
unseriös und da bitte ich Sie um Verständnis.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke.
Wir
kommen nun zur 4. Frage (FSP - 01710-2009/0001 - KVP/GM). Sie wurde von Frau GRin Karin
Praniess-Kastner gestellt und ist gleichfalls an den Herrn Bürgermeister
gerichtet. (Für den Abbau
von Barrieren in Gebäuden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es laut
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) Übergangsbestimmungen bis
1. Jänner 2016. In einem Schreiben der Magistratsdirektion vom
13. April 2007 an die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher wird
darauf hingewiesen, dass das BGStG lediglich dort anzuwenden ist, wo
unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes vorliegt. Die Bezirksvertretungen
seien davon nicht erfasst, heißt es. Menschen, die sich im öffentlichen Raum
bewegen, können im Alltag die Abgrenzung zwischen Bundes-, Landes- und
Gemeindekompetenzen nicht nachvollziehen, wenn es um die Beseitigung von
Barrieren geht. Welche Initiativen werden Sie unter Beachtung der
Übergangsfrist (bis 1. Jänner 2016) im Kompetenzbereich der Gemeinde
Wien setzen, um die Bezirke in ihren Aktivitäten für mehr Barrierefreiheit zu
unterstützen?)
Bitte,
Herr Bürgermeister.
Bgm
Dr Michael Häupl: Sehr
geehrte Frau Gemeinderätin!
Das ist natürlich ein Themenfeld insgesamt, das mir seit
der Zeit, die ich diesem Haus angehöre, ein ganz, ganz besonderes Anliegen ist.
Das hat wahrscheinlich biographische, also bei mir mit Sicherheit biographische
Gründe. Aber solche Erlebnisse hat man dann immer, die lösen dann natürlich
auch ein besonders emotionelles Niveau auch im Engagement aus. Ich könnte
natürlich jetzt, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das ja sehr gut
vorbereitet, in großer Zahl anführen, was die Stadt Wien getan hat, um die
Barrierefreiheit entsprechend zu erreichen. Ich will das nicht tun, denn ich
sage dazu, auch mir ist das noch immer zu wenig. Es ist großartig, es ist viel
hier gemacht worden, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass es noch immer
zu wenig ist. Und das hängt natürlich auch damit zusammen, wenn man in, ich
sage einmal, fünfzehn oder zwanzig Jahren das aufholen soll, wo vorher nie
etwas gemacht wurde, weil es auch kein Bewusstsein dafür gegeben hat, dann ist
das natürlich auch im hohen Ausmaß ein finanzielles Problem. Die finanziellen
Mittel, die heute im öffentlichen Raum oder genauso beim Wohnen in öffentlichen
Gebäuden und Ähnlichem eingesetzt werden, sind sehr groß. Trotzdem denke ich,
dass wir hier unsere Bemühungen allfällig auch noch zu dynamisieren haben.
Der Brief, den Sie hier in Ihrer Fragestellung
erwähnen, dazu sage ich ganz offen, ist eine De-facto-Rechtsauskunft. Ich hätte
ihn trotzdem nicht so geschrieben. Denn natürlich ist es richtig, dass dies
auch im Wesentlichen im Bundesrahmen festzulegen ist. Aber es gibt natürlich,
wie wir alle wissen, eine ganze Reihe von Handlungsfeldern, sagen wir einmal
so, etwa beim Wohnen, aber natürlich auch im öffentlichen Raum, wo wir
selbstverständlich gefragt sind und wo wir uns ja auch seit Jahren entsprechend
bemühen und tun, was ich vorhin auch erwähnte und daher hätte ich dies so nicht
abgehandelt. Das sage ich ganz offen, denn das mag rechtlich und juristisch
korrekt sein, aber es ist nicht das, was sozusagen auch vom emotionellen Zugang
zu diesem Thema, aber auch vom realen Zugang zu diesem Thema tatsächlich die
Haltung der Stadt auch widerspiegelt. Daher denke ich, dass wir uns
diesbezüglich zu bemühen haben, aber auch zu bemühen haben in Richtung hin zu
einer entsprechenden Verankerung einer Antidiskriminierung auch für Behinderte
im Antidiskriminierungsgesetz. Sie haben die ausführliche Auskunft der
zuständigen Stadträtin bekommen, die am Schluss in die Richtung hin geht: Wenn
die EU-Richtlinie beschlossen ist, dann werden wir die diesbezüglichen
Bestimmungen auch im Wiener Antidiskriminierungsgesetz verankern. Anfang April
ist nun im Europäischen Parlament diese Richtlinie verabschiedet worden. Wir
werden daher ganz rasch daran gehen, diese Richtlinie auch im Landesgesetz
entsprechend umzusetzen. Ich halte das für wichtig und ich halte das auch für
fair und für gerecht.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Bürgermeister. Die 1. Zusatzfrage
wird von Frau GRin Praniess-Kastner gestellt. Bitte.
GRin Karin Praniess-Kastner
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja, vielen Dank, Herr Bürgermeister.
Ich bin sehr erfreut
darüber und weiß es ja auch aus meiner Arbeit in der Behindertenkommission,
dass das Thema Barrierefreiheit eigentlich fraktionsübergreifend ein großes
Anliegen ist. Sie haben von Bewusstseinsbildung gesprochen, Herr Bürgermeister,
und dieses Thema halte ich auch für sehr, sehr wichtig. Daher haben wir eine
Initiative zur Bewusstseinsbildung gestartet, wie wichtig Barrierefreiheit ist.
Und erlauben Sie mir bitte, dass ich Ihnen die Unterschriften dieser Initiative
hier im Rahmen der Fragestunde überreiche. (Beifall bei der ÖVP.)
Ja, Herr Bürgermeister,
lassen Sie mich jetzt noch einmal zu Ihrer Antwort auf meine schriftliche
Anfrage kommen. Der Brief ist unerfreulich. Sie haben es auch selber gesagt,
Sie hätten es nicht so formuliert, weil ich denke, es geht ja auch darum, nicht
den Bezirksvorstehern zu sagen „Das geht euch im Grunde nichts an“ - so flapsig
formuliert -, sondern „Es wäre schön, wenn ihr euch darum kümmern würdet.“ Und
es ist ja auch wichtig und richtig, weil das
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ja für alle Themen gilt, die auf
Bundesebene zu vollziehen sind, und das betrifft auch die Bezirksämter auf
Bezirksebene wie zum Beispiel die Schulgebäude, die ja meistens als Wahllokale
verwendet werden. Es betrifft die Bezirksämter, wo ich mir einen Pass
ausstellen lassen muss. Das sind ja alles Angelegenheiten des Bundesvollzugs
und daher gilt das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zumindest im Falle
der Diskriminierung sehr wohl für die Bezirke. Ich denke, das muss man sich
rechtlich noch mehr ansehen.
Meine
ganz konkrete Frage, es wurde ja ... Der Herr Vorsitzende lächelt schon.
Meine ganz konkrete Frage
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