Gemeinderat,
45. Sitzung vom 26.03.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 106
gebieten.
Meine Damen und Herren!
Jetzt ist es schwarz auf weiß nachzulesen: Der Herr Ex-Geschäftsführer Jansky
unterscheidet sich bei seinem Geschäftsführergehalt - das habe ich schon vorher
gewusst, aber ich konnte es nicht beweisen, das habe ich nur gehört, aber jetzt
wissen wir es -, er unterscheidet sich beim Geschäftsführervertrag von der ihm
damals zur Seite gestellten Geschäftsführerin, Frau Miksch-Fuchs, nur in einem
einzigen Punkt: Das ist die Abfertigung. Vertraglich mit ihm festgehalten sind
40 Monatsgehälter bei einem angenommenen ... (Oh!-Rufe bei der FPÖ.)
Entschuldigung, vertraglich, das kommt dazu - Moment,
das habe ich nämlich da. Im Vertrag des bisherigen Geschäftsführers wurde eine
Abfertigung vereinbart - ich zitiere den Kontrollamtsbericht -, in der
festgehalten wurde, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen, die er hat,
zu seiner tatsächlich erbrachten Dienstzeit 40 Monate hinzugerechnet
werden.
Meine Damen und Herren! Dieser Abfertigungsvertrag
ist natürlich ein starkes Stück. Es läge an Herrn Jansky, dass er, wenn schon
alle verzichten und verzichten sollen in Zeiten wie diesen, auf diese
Zusatzvereinbarung vielleicht verzichtet! (Beifall
bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Nun komme ich zu den
einzelnen Vorwürfen. Ich habe mir nur einige ganz wenige – auf Grund der fortgeschrittenen
Zeit und meiner Redezeit, ich könnte jetzt wahrscheinlich Stunden darüber
berichten, es wird aber auch noch die Möglichkeit bestehen, dass wir das alles
im Detail debattieren - aus meiner Sicht wichtige Erkenntnisse des Kontrollamts
herausgesucht. Diese werde ich jetzt zitieren.
Abrechnung mit der Zeitkalkulation: Die Wiener Wohnen
Haus- und Außenbetreuung hat dem Kontrollamt eine Wiener Hausanlage im
10. Bezirk als Lehrbeispiel - das heißt so, da kann man dann errechnen,
wie sie überhaupt zu ihren Kalkulationen kommen - genannt. Aufgrund dieser
Wohnhausanlage im 10. Bezirk ist man dann draufgekommen oder ist das
Kontrollamt draufgekommen, dass es an Wiener Wohnen nicht so verrechnet wurde,
zum Schaden von Wiener Wohnen beziehungsweise in weiterer Folge zum Schaden der
Mieter.
Es ist zum Beispiel Folgendes herausgekommen. Da
reden wir nur von der Reinigung, und zwar von der Gehsteigreinigung, da gibt es
einen Leistungskatalog und, und, und. Sie brauchen für diese Stiegen
32,42 Stunden, dazu kommen 3,10 Stunden für die vorherige
Gehsteigreinigung, und das Ganze ist zu multiplizieren mit einem
kalkulatorischen Stundensatz von 28 EUR. Nur, bei diesen 28 EUR ist
erstens nirgends ersichtlich, wo sie herkommen, und in Wirklichkeit ist auch
nicht so abgerechnet worden, sondern es ist mit einer Pauschale abgerechnet
worden, und zwar zu einem Zeitpunkt, als laut Vertrag zwischen Wiener
Außenbetreuung, Wiener Hausbetreuung und Wiener Wohnen - diese
Mutter-Tochter-Enkel-Unterscheidung ist immer ein bisschen schwierig - bereits
kurze Zeit nach Gründung der Firmen anders, nämlich nach Zeitkalkulation,
abgerechnet werden sollte. Das ist nicht passiert, meine Damen und Herren!
Es kommen Aufzugspauschalen von 56 EUR pro
Aufzug hinzu. Kein Mensch, auch nicht das Kontrollamt, konnte aus einer
Dokumentation erkennen, wofür eigentlich diese Aufzugspauschalen hinzukommen.
Alles zum Schaden der Wiener Mieter in den Wiener Gemeindebauten!
Ich zitiere jetzt den Kontrollamtsbericht:
„Angesichts der aufgezeigten Mängel anhand des von Wiener Hausbetreuung selbst
als Lehrbeispiel" - wir erinnern uns: 10. Bezirk, Gemeindebau –
„gewählten Objektes hinsichtlich einer schlüssigen, nachvollziehbaren und den
Grundsätzen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht entsprechenden Kalkulation
drängte sich für das Kontrollamt auch die Frage auf, ob nicht auch bei Wiener
Wohnen dem Grundsatz der kaufmännischen Sorgfaltspflicht zu wenig Beachtung
geschenkt wurde."
Ich glaube, es hat dort jeder gesagt: Der Jansky
macht das schon, der bereitet alles vor, den brauchen wir nicht zu
kontrollieren - bis es zu spät war! Zum Glück ist er jetzt weg; oder er ist
noch nicht weg, das weiß ich auch nicht. Das werden wir ja demnächst erfahren,
weil man, glaube ich, sehr krampfhaft für ihn irgendeine neue Position sucht,
auch im Wohnbereich.
Vereinbarung über die
Betreuung der Außenanlagen: Da gibt es Gehsteige, Gehwege, Innenhöfe und die
Grünflächen. Hier stellt das Kontrollamt Folgendes fest: „Es dürfte
bemerkenswerterweise beiden Vertragsparteien, Wiener Wohnen und Wiener
Hausbetreuung, entgangen sein" - das ist sehr höflich ausgedrückt -, „dass
Teilbereiche der nunmehr vereinbarten Leistungen, wie zum Beispiel Kehren der
Gehsteige und Ähnliches, im Leistungskatalog vom 17. Oktober 2002 schon
enthalten sind, die aber doppelt verrechnet werden könnten."
Ob Doppelverrechnungen
vorliegen, meine Damen und Herren, konnte das Kontrollamt auf Grund der
vorgelegten Fakturen nicht mehr feststellen; diese waren so gestaltet, dass man
es eben nicht mehr feststellen konnte. Da freut sich jeder kleine und mittlere
Unternehmer, wenn das Finanzamt zu ihm kommt, seine Rechnungen kontrolliert,
und wenn da nur ein Beistrich oder sonst irgendetwas fehlt, dann wird er schon
in die Mangel genommen - und hier passiert gar nichts! Auch das ist also zu
hinterfragen.
Meine Damen und Herren! Über
den Winterdienst schreibt das Kontrollamt: „Für den Bereich des Winterdienstes
wurde trotz Aufforderung des Kontrollamtes vom Geschäftsführer und Wiener
Hausbetreuung keine Kalkulation der an Wiener Wohnen verrechneten Preise
übermittelt." Mit einem Wort: Die haben nichts vorlegen können, es gab
keine Kalkulation, meine Damen und Herren! Stellen Sie sich das einmal vor,
einen Unternehmer, der keine Kalkulation hat! Jeder kleinste Greißler muss
heutzutage kalkulieren, in Zeiten wie diesen, aber die Wiener Wohnen
Hausbetreuung hat nicht einmal eine Kalkulation, und bei Wiener Wohnen ist es
damals niemandem aufgefallen! Meine Damen und Herren, das verstehe ich
überhaupt nicht. Oder hat man wieder einmal nicht kontrolliert?
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