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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 26.03.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 106

 

bedeutet ja für alle diejenigen, die jetzt im System sind und auch schon für September angemeldet sind, eine enorme Erleichterung, es bedeutet aber nicht, dass jetzt plötzlich alle – und das sind ja nur wenige –, die bisher noch nicht im System waren, auch ins System kommen. Also wir reden von den jetzt vorhandenen Plätzen, das sind knapp 60 000, und mit dem ständigen Ausbau, der in den nächsten Jahren auch noch fortgesetzt wird, werden zusätzliche Plätze geschaffen, vornehmlich im Bereich der Null- bis Dreijährigen und vor allem auch im Bereich der Fünf- bis Sechsjährigen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. – Die 3. Zusatzfrage wird von Frau GRin Smolik gestellt. – Bitte.

 

GRin Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Ich möchte fragen, ob ich Sie richtig verstanden habe in der vorigen Beantwortung. Sie haben gesagt, die Regelung des beitragsfreien Kindergartens gilt auch für jene Kinder, die in privaten Einrichtungen untergebracht sind beziehungsweise eine private Einrichtung von einem privaten Träger besuchen.

 

Heißt das, dass jene Eltern, die im Moment einen Kindergartenbeitrag von bis zu 400 EUR und auch mehr zahlen, ebenfalls keinen Beitrag mehr für den Kindergarten zahlen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.

 

VBgmin Grete Laska: Auch das ist gut, wenn Sie diese Frage stellen, denn da gilt das, was ich gesagt habe. Es ist grundsätzlich unabhängig, wo die Kinder sind, es ist aber abhängig von der Höhe des Beitrages, denn der höchste Beitrag, der ersetzt wird, sind jene 226 EUR für den Ganztagsbesuch, der in den städtischen Kindergärten gilt. Es gibt in vielen, vor allem in den privaten Kindergärten Zusatzangebote von sprachlichen Angeboten, sportlichen Angeboten und vielem anderen mehr. Dieses System haben wir auch jetzt – übrigens nicht nur im Kindergarten, sondern auch in den Schulen –, und selbstverständlich ist das, was hier an Erleichterung für die Eltern kommt, die Orientierung an dem, was der städtische Kindergarten als Beitrag hat. Und für den Rest gilt sicherlich, dass es auf der einen Seite natürlich für die Eltern die Frage sein wird mit ihrem jeweiligen Anbieter, wie diese Zusatzangebote zuzukaufen sind oder auch nicht, auf der anderen Seite gilt das, was ich zuerst schon der Frau Kollegin Koch antworten durfte, nämlich dass ja der Betrag, der allfällig darüber noch bezahlt werden muss, über die steuerliche Absetzbarkeit noch einmal erleichternd für die Familien wirkt.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. – Die 4. Zusatzfrage wird von Frau GRin Anger-Koch gestellt. – Bitte.

 

GRin Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Danke. – Also ich gehe jetzt noch einmal auf Ihre vorige Beantwortung zurück, wo Sie mir eigentlich gesagt haben, dass doch nur die Kinder, die im System sind, einen Quasigratiskindergarten in Anspruch nehmen können.

 

Mich würde es jetzt interessieren: Wie viele Kinder in Wien gibt es jetzt, die das Angebot nicht annehmen können, weil sie nicht im System sind, und warum gibt es eigentlich keinen Rechtsanspruch, wenn es heißt, alle Kinder können den Gratiskindergarten besuchen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.

 

VBgmin Grete Laska: Um die Begriffsverwirrung schön auseinanderzuklauben: Mit dieser Maßnahme haben wir eine Maßnahme gesetzt, die für jene Kinder gilt, vor allem für ihre Familien, die den Kindergarten jetzt besuchen oder ab Herbst besuchen werden. Es ist kein Rechtsanspruch damit verbunden, und diesen Rechtsanspruch haben wir auch nirgendwo geltend gemacht, sondern für die Kinder, die im System sind oder ins System kommen, gibt es diese enormen Erleichterungen.

 

Daher habe ich ja auch bei der Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Jung genau darauf hingewiesen, dass es ja auch nicht bedeutet, dass jene wenigen Prozente, die derzeit auch überhaupt nicht ins System wollten, aus den unterschiedlichsten Gründen, hier jetzt plötzlich einen Platz in Anspruch nehmen wollen.

 

Es gilt ja für die Null- bis Dreijährigen natürlich auch weiterhin die Berufstätigkeit oder die Ausbildung der Eltern als Aufnahmevoraussetzung, denn gerade bei den Null- bis Dreijährigen ist die Maßnahme eine, die ergänzend ist, während die bildungspolitische Aufgabe sozusagen ab dem dritten Lebensjahr beginnt. Bei den Fünf- bis Sechsjährigen gibt es, auch wenn es noch keine neue Regelung mit dem Bund gibt und sich auch nicht abzeichnet, dass sie bis Herbst tatsächlich auf einer rechtlichen Basis umgesetzt werden kann, für uns jetzt schon die vornehmliche Aufnahme, sodass die rund 800 Kinder, die derzeit nicht im System sind, ab Herbst 2009 jedenfalls drinnen sind.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung der 1. Anfrage.

 

Die 2. Anfrage (FSP - 01206-2009/0001 - KSP/GM) wurde von Herrn GR Mag Thomas Reindl gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet. (Welche Initiativen setzen Sie, um die Anzahl der Radabstellanlagen in Wien weiter zu erhöhen?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Herr Gemeinderat, wir haben in den letzten Jahren tatsächlich eine deutliche Steigerung des Radverkehrs in Wien erreichen können. Sie wissen, Ausbau des Radverkehrsnetzes, Ausbau der Gratisfahrräder mit den Citybikes und die allgemeine Stimmung im Positiven für die umweltfreundlichen Verkehre, nämlich den öffentlichen Verkehr, den Radverkehr und das Zufußgehen.

 

Wir haben dadurch aber auch feststellen können, dass bei den besonders attraktiven Treffpunkten wie Universitäten, wie Theater, wie Kinos und auch bei größeren Wohnhausanlagen leider ein Fehlen von Abstellanlagen für Fahrräder besteht, und wir haben deshalb

 

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