Gemeinderat,
45. Sitzung vom 26.03.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 106
bedeutet
ja für alle diejenigen, die jetzt im System sind und auch schon für September angemeldet
sind, eine enorme Erleichterung, es bedeutet aber nicht, dass jetzt plötzlich
alle – und das sind ja nur wenige –, die bisher noch nicht im System waren,
auch ins System kommen. Also wir reden von den jetzt vorhandenen Plätzen, das
sind knapp 60 000, und mit dem ständigen Ausbau, der in den nächsten
Jahren auch noch fortgesetzt wird, werden zusätzliche Plätze geschaffen,
vornehmlich im Bereich der Null- bis Dreijährigen und vor allem auch im Bereich
der Fünf- bis Sechsjährigen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. – Die 3. Zusatzfrage wird von Frau GRin Smolik gestellt. –
Bitte.
GRin Claudia Smolik (Grüner Klub im
Rathaus): Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Ich möchte fragen, ob ich Sie richtig verstanden habe
in der vorigen Beantwortung. Sie haben gesagt, die Regelung des beitragsfreien
Kindergartens gilt auch für jene Kinder, die in privaten Einrichtungen
untergebracht sind beziehungsweise eine private Einrichtung von einem privaten
Träger besuchen.
Heißt das, dass jene Eltern, die im Moment einen
Kindergartenbeitrag von bis zu 400 EUR und auch mehr zahlen, ebenfalls
keinen Beitrag mehr für den Kindergarten zahlen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.
VBgmin
Grete Laska: Auch das ist gut, wenn Sie diese Frage stellen, denn
da gilt das, was ich gesagt habe. Es ist grundsätzlich unabhängig, wo die
Kinder sind, es ist aber abhängig von der Höhe des Beitrages, denn der höchste
Beitrag, der ersetzt wird, sind jene 226 EUR für den Ganztagsbesuch, der
in den städtischen Kindergärten gilt. Es gibt in vielen, vor allem in den
privaten Kindergärten Zusatzangebote von sprachlichen Angeboten, sportlichen
Angeboten und vielem anderen mehr. Dieses System haben wir auch jetzt –
übrigens nicht nur im Kindergarten, sondern auch in den Schulen –, und
selbstverständlich ist das, was hier an Erleichterung für die Eltern kommt, die
Orientierung an dem, was der städtische Kindergarten als Beitrag hat. Und für
den Rest gilt sicherlich, dass es auf der einen Seite natürlich für die Eltern
die Frage sein wird mit ihrem jeweiligen Anbieter, wie diese Zusatzangebote
zuzukaufen sind oder auch nicht, auf der anderen Seite gilt das, was ich zuerst
schon der Frau Kollegin Koch antworten durfte, nämlich dass ja der Betrag, der
allfällig darüber noch bezahlt werden muss, über die steuerliche Absetzbarkeit
noch einmal erleichternd für die Familien wirkt.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. – Die 4. Zusatzfrage wird von Frau GRin Anger-Koch
gestellt. – Bitte.
GRin Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Danke. – Also ich gehe jetzt noch einmal auf
Ihre vorige Beantwortung zurück, wo Sie mir eigentlich gesagt haben, dass doch
nur die Kinder, die im System sind, einen Quasigratiskindergarten in Anspruch
nehmen können.
Mich würde es jetzt interessieren: Wie viele Kinder
in Wien gibt es jetzt, die das Angebot nicht annehmen können, weil sie nicht im
System sind, und warum gibt es eigentlich keinen Rechtsanspruch, wenn es heißt,
alle Kinder können den Gratiskindergarten besuchen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.
VBgmin
Grete Laska: Um die Begriffsverwirrung
schön auseinanderzuklauben: Mit dieser Maßnahme haben wir eine Maßnahme
gesetzt, die für jene Kinder gilt, vor allem für ihre Familien, die den
Kindergarten jetzt besuchen oder ab Herbst besuchen werden. Es ist kein
Rechtsanspruch damit verbunden, und diesen Rechtsanspruch haben wir auch
nirgendwo geltend gemacht, sondern für die Kinder, die im System sind oder ins
System kommen, gibt es diese enormen Erleichterungen.
Daher habe ich ja auch bei
der Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Jung genau darauf hingewiesen,
dass es ja auch nicht bedeutet, dass jene wenigen Prozente, die derzeit auch
überhaupt nicht ins System wollten, aus den unterschiedlichsten Gründen, hier
jetzt plötzlich einen Platz in Anspruch nehmen wollen.
Es gilt ja für die Null-
bis Dreijährigen natürlich auch weiterhin die Berufstätigkeit oder die
Ausbildung der Eltern als Aufnahmevoraussetzung, denn gerade bei den Null- bis
Dreijährigen ist die Maßnahme eine, die ergänzend ist, während die
bildungspolitische Aufgabe sozusagen ab dem dritten Lebensjahr beginnt. Bei den
Fünf- bis Sechsjährigen gibt es, auch wenn es noch keine neue Regelung mit dem
Bund gibt und sich auch nicht abzeichnet, dass sie bis Herbst tatsächlich auf
einer rechtlichen Basis umgesetzt werden kann, für uns jetzt schon die
vornehmliche Aufnahme, sodass die rund 800 Kinder, die derzeit nicht im System
sind, ab Herbst 2009 jedenfalls drinnen sind.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung der 1. Anfrage.
Die
2. Anfrage (FSP - 01206-2009/0001 - KSP/GM) wurde
von Herrn GR Mag Thomas Reindl gestellt und ist an den Herrn amtsführenden
Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet. (Welche
Initiativen setzen Sie, um die Anzahl der Radabstellanlagen in Wien weiter zu
erhöhen?)
Bitte,
Herr Stadtrat.
Amtsf
StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte
Damen und Herren!
Herr Gemeinderat, wir haben in den letzten Jahren
tatsächlich eine deutliche Steigerung des Radverkehrs in Wien erreichen können.
Sie wissen, Ausbau des Radverkehrsnetzes, Ausbau der Gratisfahrräder mit den
Citybikes und die allgemeine Stimmung im Positiven für die umweltfreundlichen
Verkehre, nämlich den öffentlichen Verkehr, den Radverkehr und das Zufußgehen.
Wir haben dadurch aber auch
feststellen können, dass bei den besonders attraktiven Treffpunkten wie
Universitäten, wie Theater, wie Kinos und auch bei größeren Wohnhausanlagen
leider ein Fehlen von Abstellanlagen für Fahrräder besteht, und wir haben
deshalb
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