Gemeinderat,
44. Sitzung vom 23.02.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 96
die sehr
ausführlich von Prof Mayer dargestellte Problematik der Zeugenschaft von
psychisch erkrankten Menschen. –
Die von ihm vorgeschlagene Möglichkeit, sich stattdessen die gewünschten
Unterlagen anonymisiert zu beschaffen, die Datenschutzproblematik betreffend
Kranken- und Behandlungsgeschichten, aber auch die Belastungssituation für
geladene Erkrankte und insbesondere auch der von den Grünen gezeigte Befragungsstil haben bestätigt, dass eine
richtige Entscheidung getroffen wurde.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Auch das Beschwerdemanagement wurde einer Überprüfung unterzogen. Dazu
wurde etwa auch der Wiener Patientenanwalt befragt, und ich weise in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass die Wiener Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwaltschaft eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Wiener
Pflege-, Gesundheits- und Spitalsbereich darstellt. Sie kann nicht nur von
Patientinnen und Patienten und Angehörigen, sondern auch von Ärztinnen und
Ärzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Pflegebereich in Anspruch
genommen werden. In Wien haben beispielsweise 2007 mehr als 11 600
Personen davon Gebrauch gemacht, wobei 22 Fälle den stationären
Psychiatriebereich betroffen haben.
Die Aussage
des unabhängigen Patientenanwalts Prof Dr Brustbauer zum Thema
„Feststellungen der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft im
Bereich der psychiatrischen Versorgung in Wien“ ergab zweifelsfrei, dass auch
nach mehrmaligen diesbezüglichen Aufrufen der PatientInnenanwaltschaft kein signifikanter
Anstieg der Beschwerdefälle in diesem Bereich festzustellen war. Die
behaupteten zahlreichen Beschwerden im psychiatrischen Bereich konnten damit
nicht verifiziert werden, wobei solche auch von den Antragsstellerinnen und
Antragsstellern der Untersuchungskommission nicht vorgelegt wurden. Betreffend
Zahlen der Beschwerden, die von der Wiener PatientInnenanwaltschaft auch
aktenmäßig behandelt wurden, zeigte sich seit 2002 folgendes Bild: 2002:
16 Fälle, 2003: 29 Fälle, 2004: 19 Fälle, 2005: 13 Fälle,
2006: 22 Fälle, 2007: 22 Fälle, 2008: 30 Fälle.
Der Wiener
Patientenanwalt stellte dazu auf Befragung fest, dass er dabei jedenfalls keine
gravierenden Missstände erkennen habe können. Den einzelnen Beschwerden und
Problemen sei rasch nachgegangen worden und man habe jeweils auch eine Lösung
im Sinne der Patientinnen und Patienten gefunden.
Bei der
Befragung von Generaldirektor Dr Marhold wurde klar aufgezeigt, dass im
Krankenanstaltenverbund besonderer Wert auf ein funktionierendes
Beschwerdemanagement und einen offenen Umgang mit Fehlern gelegt wurde. So
wurde eine eigene Plattform eingerichtet, an die auch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter anonym ihre Anliegen richten konnten. Außerdem wurde gleich nach
Bekanntwerden der Vorwürfe Ende 2007 auch eine Hotline für Patientinnen und
Patienten und Angehörige eingerichtet. Laut dem Generaldirektor haben rund die
Hälfte der AnruferInnen Anliegen geäußert, und die andere Hälfte hat sich für
die gute Betreuung bedankt. Gleichzeitig nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat
auch eine sofortige Prüfung durch die Interne Revision und die
Sanitätsaufsichtsbehörde im OWS stattgefunden. Darüber hinaus wurde auch eine
fliegende Kommission eingesetzt, wobei bei keiner der Überprüfungen ein
Missstand festgestellt werden konnte.
Bezüglich der
Beschwerdefälle auf politischer Ebene konnte die Untersuchungskommission
feststellen, dass betreffend die psychiatrische Versorgung im Büro des
Bürgermeisters seit 2002 insgesamt 12, im Büro der für den KAV zuständigen
amtsführenden Stadträtinnen seit 2003 insgesamt 20 OWS-Beschwerdefälle
eingelangt sind, die umgehend an die dafür zuständigen Stellen weitergeleitet
und einer Klärung beziehungsweise Erledigung zugeführt wurden.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wir haben uns auch mit der technischen Ausstattung
und einem allfälligen Sanierungsbedarf des Otto-Wagner-Spitals ausführlich
beschäftigt. Dazu wurde Herr SR Dipl-Ing Josef Aumayr, der technische Direktor
des Otto-Wagner-Spitals, befragt. Dieser hat auch auf die Größenordnung des
Areals hingewiesen: Das Areal des Otto-Wagner-Spitals umfasst rund
153 000 m² mit 65 Pavillons, wobei die Bausubstanz aus der Monarchie
stammt. Von diesen 65 Pavillons wurde in einer großen Sanierungsoffensive in
den letzten Jahren bereits ein Drittel generalsaniert. Diese befinden sich
somit technisch auf dem modernsten Stand. Bei einem weiteren Drittel wurden
wesentliche Verbesserungen durchgeführt. Betreffend das letzte Drittel wird nun
an konkreten Plänen für die Sanierung gearbeitet, die dann Schritt für Schritt
umgesetzt werden.
Konkret wurde
laut Herrn Dipl-Ing Aumayr in den letzten 10 Jahren im Otto-Wagner-Spital mehr
investiert als in den 100 Jahren zuvor, wodurch es gelang, das Spital technisch
und medizinisch laufend weiterzuentwickeln. Sicherheitsrisiken werden jeweils
sofort behoben.
Bezüglich des
offensichtlichen Sanierungsbedarfes im Pavillon 10 des Otto-Wagner-Spitals
betonten sowohl der technische Direktor Dipl-Ing Aumayr als auch der
Verwaltungsdirektor Dipl-Ing Miedler ausdrücklich, dass die Sanierung
unmittelbar bevorstehe und dafür auch ausreichend Budgetmittel zur Verfügung
stehen. Bezüglich der PatientInnenrufanlagen teilte der Verwaltungsdirektor
mit, dass diese flächendeckend vorhanden sind. Insgesamt wurde festgestellt,
dass das medizinische Personal und das Pflegepersonal ausreichend unterstützt
werden, um ihre Tätigkeit und Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften wahrnehmen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Die Untersuchungskommission hat sich auch eingehend mit den tragischen
Brandvorfällen im Jahr 2003 und 2005 auseinandergesetzt. Beide Fälle wurden
auch von der Staatsanwaltschaft untersucht und eingestellt. Im Zusammenhang
damit haben mehrere Experten darauf hingewiesen, dass psychiatrische Patienten
im Rahmen ihrer Erkrankung leider oftmals Handlungen setzen, die trotz
entsprechender sorgfältiger Betreuung und ungeachtet
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