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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 23.02.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 96

 

die sehr ausführlich von Prof Mayer dargestellte Problematik der Zeugenschaft von psychisch erkrankten Menschen. – Die von ihm vorgeschlagene Möglichkeit, sich stattdessen die gewünschten Unterlagen anonymisiert zu beschaffen, die Datenschutzproblematik betreffend Kranken- und Behandlungsgeschichten, aber auch die Belastungssituation für geladene Erkrankte und insbesondere auch der von den Grünen gezeigte Befragungsstil haben bestätigt, dass eine richtige Entscheidung getroffen wurde.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch das Beschwerdemanagement wurde einer Überprüfung unterzogen. Dazu wurde etwa auch der Wiener Patientenanwalt befragt, und ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Wiener Pflege-, Gesundheits- und Spitalsbereich darstellt. Sie kann nicht nur von Patientinnen und Patienten und Angehörigen, sondern auch von Ärztinnen und Ärzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Pflegebereich in Anspruch genommen werden. In Wien haben beispielsweise 2007 mehr als 11 600 Personen davon Gebrauch gemacht, wobei 22 Fälle den stationären Psychiatriebereich betroffen haben.

 

Die Aussage des unabhängigen Patientenanwalts Prof Dr Brustbauer zum Thema „Feststellungen der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft im Bereich der psychiatrischen Versorgung in Wien“ ergab zweifelsfrei, dass auch nach mehrmaligen diesbezüglichen Aufrufen der PatientInnenanwaltschaft kein signifikanter Anstieg der Beschwerdefälle in diesem Bereich festzustellen war. Die behaupteten zahlreichen Beschwerden im psychiatrischen Bereich konnten damit nicht verifiziert werden, wobei solche auch von den Antragsstellerinnen und Antragsstellern der Untersuchungskommission nicht vorgelegt wurden. Betreffend Zahlen der Beschwerden, die von der Wiener PatientInnenanwaltschaft auch aktenmäßig behandelt wurden, zeigte sich seit 2002 folgendes Bild: 2002: 16 Fälle, 2003: 29 Fälle, 2004: 19 Fälle, 2005: 13 Fälle, 2006: 22 Fälle, 2007: 22 Fälle, 2008: 30 Fälle.

 

Der Wiener Patientenanwalt stellte dazu auf Befragung fest, dass er dabei jedenfalls keine gravierenden Missstände erkennen habe können. Den einzelnen Beschwerden und Problemen sei rasch nachgegangen worden und man habe jeweils auch eine Lösung im Sinne der Patientinnen und Patienten gefunden.

 

Bei der Befragung von Generaldirektor Dr Marhold wurde klar aufgezeigt, dass im Krankenanstaltenverbund besonderer Wert auf ein funktionierendes Beschwerdemanagement und einen offenen Umgang mit Fehlern gelegt wurde. So wurde eine eigene Plattform eingerichtet, an die auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anonym ihre Anliegen richten konnten. Außerdem wurde gleich nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende 2007 auch eine Hotline für Patientinnen und Patienten und Angehörige eingerichtet. Laut dem Generaldirektor haben rund die Hälfte der AnruferInnen Anliegen geäußert, und die andere Hälfte hat sich für die gute Betreuung bedankt. Gleichzeitig nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat auch eine sofortige Prüfung durch die Interne Revision und die Sanitätsaufsichtsbehörde im OWS stattgefunden. Darüber hinaus wurde auch eine fliegende Kommission eingesetzt, wobei bei keiner der Überprüfungen ein Missstand festgestellt werden konnte.

 

Bezüglich der Beschwerdefälle auf politischer Ebene konnte die Untersuchungskommission feststellen, dass betreffend die psychiatrische Versorgung im Büro des Bürgermeisters seit 2002 insgesamt 12, im Büro der für den KAV zuständigen amtsführenden Stadträtinnen seit 2003 insgesamt 20 OWS-Beschwerdefälle eingelangt sind, die umgehend an die dafür zuständigen Stellen weitergeleitet und einer Klärung beziehungsweise Erledigung zugeführt wurden.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns auch mit der technischen Ausstattung und einem allfälligen Sanierungsbedarf des Otto-Wagner-Spitals ausführlich beschäftigt. Dazu wurde Herr SR Dipl-Ing Josef Aumayr, der technische Direktor des Otto-Wagner-Spitals, befragt. Dieser hat auch auf die Größenordnung des Areals hingewiesen: Das Areal des Otto-Wagner-Spitals umfasst rund 153 000 m² mit 65 Pavillons, wobei die Bausubstanz aus der Monarchie stammt. Von diesen 65 Pavillons wurde in einer großen Sanierungsoffensive in den letzten Jahren bereits ein Drittel generalsaniert. Diese befinden sich somit technisch auf dem modernsten Stand. Bei einem weiteren Drittel wurden wesentliche Verbesserungen durchgeführt. Betreffend das letzte Drittel wird nun an konkreten Plänen für die Sanierung gearbeitet, die dann Schritt für Schritt umgesetzt werden.

 

Konkret wurde laut Herrn Dipl-Ing Aumayr in den letzten 10 Jahren im Otto-Wagner-Spital mehr investiert als in den 100 Jahren zuvor, wodurch es gelang, das Spital technisch und medizinisch laufend weiterzuentwickeln. Sicherheitsrisiken werden jeweils sofort behoben.

 

Bezüglich des offensichtlichen Sanierungsbedarfes im Pavillon 10 des Otto-Wagner-Spitals betonten sowohl der technische Direktor Dipl-Ing Aumayr als auch der Verwaltungsdirektor Dipl-Ing Miedler ausdrücklich, dass die Sanierung unmittelbar bevorstehe und dafür auch ausreichend Budgetmittel zur Verfügung stehen. Bezüglich der PatientInnenrufanlagen teilte der Verwaltungsdirektor mit, dass diese flächendeckend vorhanden sind. Insgesamt wurde festgestellt, dass das medizinische Personal und das Pflegepersonal ausreichend unterstützt werden, um ihre Tätigkeit und Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Untersuchungskommission hat sich auch eingehend mit den tragischen Brandvorfällen im Jahr 2003 und 2005 auseinandergesetzt. Beide Fälle wurden auch von der Staatsanwaltschaft untersucht und eingestellt. Im Zusammenhang damit haben mehrere Experten darauf hingewiesen, dass psychiatrische Patienten im Rahmen ihrer Erkrankung leider oftmals Handlungen setzen, die trotz entsprechender sorgfältiger Betreuung und ungeachtet

 

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