Gemeinderat,
36. Sitzung vom 25.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 108
Büro zu übergeben, damit wir uns das ansehen können.
– Danke schön.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke.
Wir kommen nun zur 3. Anfrage (FSP -
02863-2008/0001 - KGR/GM). Sie wurde von Frau GRin Dipl-Ing Sabine Gretner
gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe
Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Die Firmen "Wien
Marketing und Praterservice GmbH" und die RiesenradplatzerrichtungsGmbH
wurden durch die MA 51 mit Mitteln zur Verwaltung und Entwicklung des
Volkspraters ausgestattet. Die Firma "explore 5D", die mit der
Generalplanung des Projektes "Riesenradplatz neu" betraut wurde,
befindet sich im Ausgleich. Wie stellen Sie, als für die MA verantwortliche
Stadträtin, sicher, dass die bauausführenden Unternehmen, die am Riesenradplatz
Gebäude samt Infrastruktur errichtet haben, den vertraglich vereinbarten Lohn
für ihre erbrachten Leistungen erhalten?)
Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.
VBgmin Grete Laska: Sehr geehrte Damen
und Herren! Frau Gemeinderätin!
Zu Ihrer Frage möchte ich einleitend drei Bemerkungen
machen, die notwendig sind, um auch verständlich zu machen, wie die Frage zu
beantworten ist.
Punkt 1: Sie alle wissen, dass in den letzten Jahren
ganz entscheidende Schritte der Stadt gesetzt wurden, um die Entwicklung des
Gebietes zwischen Ausstellungsstraße und Stadion voranzutreiben. Es waren dies
einerseits die Entscheidung, die Messe Wien am alten Standort neu zu errichten,
andererseits die Entscheidung, die U2 in diesen Stadtteil zu verlängern. Und
die Entwicklung, die daraufhin eingesetzt hat, war eine ganz wichtige und
entscheidende. Und: Ja, ich übernehme gerne die politische Verantwortung für
jenen Teil des Gebietes, der sich im Wiener Wurstelprater darstellt, um die
Entwicklung auch dort voranzutreiben.
Zweitens: Ich übernehme auch gerne - und tue das ja
schon die ganze Zeit - die politische Verantwortung für jene Beschlüsse, die
ich dem Wiener Gemeinderat vorgelegt habe und die letztendlich dazu geführt
haben, dass in diesem Gebiet seit mehr als drei Jahren die Entwicklung auch
sichtbar wird.
Die Beschlüsse, die ich vorgelegt habe, sind mit
großer Mehrheit auch beschlossen worden. Und so war es auch mit dem letzten
Beschluss zu diesem Thema, nämlich jener Dotierung der Riesenradplatz
ErrichtungsGmbH mit zuerst 6 Millionen und dann 9 Millionen EUR
GesellschafterInnenzuschuss, die dazu dienen, das Projekt des Umbaus und
Neubaus des Riesenradplatzes auf einer wirtschaftlichen Basis sicherzustellen,
und zwar insofern - und das ist der dritte Punkt, den ich hier deutlich machen
will -, dass die Riesenradplatz Errichtungsgesellschaft über eine
Leasingfinanzierung von einem Leasingunternehmen dieses Gebäude errichten
lässt, um es anzumieten und in weiterer Folge über die Mieteinnahmen, die sie
erzielt, die Leasingraten auch dementsprechend zu bedienen.
Damit ist klargestellt - und ich sage das mit aller
Deutlichkeit -, dass jene 15 Millionen, die der Gemeinderat beschlossen
hat, nicht, wie von manchen behauptet, irgendwohin verschwunden sind, sondern –
wie in einem ganz klaren Vertrag geregelt - ein Teil der Leasingfinanzierung
dieses Projektes sind und die dazugehörigen Verträge selbstverständlich dem
Kontrollamt im Rahmen der Prüfung, die ja schon angelaufen ist und laufend
geschieht, auch vorliegen.
Zu Punkt 3 möchte ich festhalten, dass die
weiteren Zusammenhänge, soweit sie nicht schon bekannt sind, insofern klar
geregelt sind, als die Leasinggesellschaft als Bauherrin den Bau in Auftrag
gegeben hat, und zwar an einen Totalunternehmer, und dieser sich in dem Vertrag
mit der Leasingfirma, also der Bauherrin, verpflichtet hat, ein
schlüsselfertiges Bauwerk mit Terminlichkeiten, die in dem Vertrag
selbstverständlich festgehalten sind, zu errichten.
Nun hat es - und ich sage dazu: bedauerlicherweise -
in der Endphase eine Irritation zwischen den beiden Vertragspartnern dahin
gehend gegeben, dass eine Überweisung einer Leistung nicht dort angekommen ist,
wo sie ankommen sollte, und damit verbunden ein Vertrauensbruch zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer, also der Leasinggesellschaft und der
beauftragten Firma, entstanden ist, was zu der Kündigung des Vertrages geführt
hat.
In der Zwischenzeit ist auch bekannt - und das kann
jeder im Internet abrufen -, dass diese Firma den Ausgleich beantragt hat und
das Ausgleichsverfahren, das mit genauen Terminfestsetzungen laut den
gesetzlichen Vorgaben funktioniert - nämlich einer Anmeldefrist der Ansprüche
bis 9. Juli und der Festlegung der ersten Tagsatzung mit 23. Juli -,
ein Verfahren ist, das nach den österreichischen Gesetzen abzulaufen hat. Alle,
die von der Auftragnehmerin beauftragt wurden, als SubunternehmerInnen
Leistungen zum Gesamtbauwerk zu erbringen, müssen - und tun das auch - im
Rahmen dieses Verfahrens ihre Ansprüche geltend machen.
Ich möchte auch festhalten, dass es seitens des
Auftraggebers ein Vorhaben gibt und dass es die feste Absicht ist, alles dazu
beizutragen, nach Vorliegen der gesamten Summe sämtlicher im Ausgleich
angemeldeter Forderungen den maßgeblichen Entscheidungsträgern die Möglichkeit
zu geben, nach einer Lösung zu suchen, die den geringsten Schaden
beziehungsweise die geringsten finanziellen Nachteile der beauftragten
Subunternehmer nach sich zieht.
Zum jetzigen Zeitpunkt wären alle Dinge, zu denen
Sie, Frau Gretner, mich auffordern, Rechtsbruch und damit - würde ich Ihnen
folgen - der eigentliche Grund, aus dem Sie dann einen Misstrauensantrag
stellen könnten. Diesen Rechtsbruch werde ich nicht begehen, sondern – um noch
einmal das zu wiederholen, was ich auch in meinem Gespräch mit den
Subunternehmern, die sich an mich beziehungsweise an andere Stellen gewandt
haben, festgehalten habe und was in der Zwischenzeit bekannt ist - so vorgehen,
wie ich es Ihnen jetzt gesagt habe. Dieses Einvernehmen wurde mit den
Subunternehmern auch erzielt.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular