Gemeinderat,
33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 84 von 89
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr GR
Mag Maresch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
GR Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr
Berichterstatter! Meine Damen und Herren!
Also jetzt einmal wirklich zur Berichtigung: Wir
sprechen von einem Nachtflugverbot, und zwar von 22 Uhr bis 7 Uhr. Im
Mediationsvertrag, Kollege Stiftner, steht etwas drinnen von einer
Nachtflugregelung. Das ist ein Unterschied. – Erstens.
Zweitens steht bei der Nachtflugregelung, dass es
keine Nachtflüge gibt zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr, aber in dieser
Zeit darf es 3 000 Landungen pro Jahr geben. Interessant, interessant! Im
Umgebungslärmschutzgesetz wird die Nacht aber ganz anders definiert, deswegen
die Spezialnacht des Flughafens. Und noch einmal, wie gesagt: Ein
Nachtflugverbot ist ein Nachtflugverbot und keine Nachtflugregelung, wo es
3 000 Landungen pro Jahr geben darf.
Und dann einen Satz noch: Nein zum Fluglärm, aber Ja
zu den notwendigen Bewegungen hieße, alle Flugzeuge auf Papierflieger
umzustellen. – Danke schön. (Beifall bei
den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Valentin. Ich erteile es ihm.
GR Erich Valentin (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr
Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Ich möchte keinesfalls auf einen Lehrer belehrend
wirken, aber ich denke mir, wenn man sich ernsthaft um die Anliegen der
Menschen annehmen möchte, so sollte man sich Vertragswerke tatsächlich
anschauen, durchlesen und dann nicht Einzelpassagen herausnehmen und sie
uminterpretieren.
Vorweg einmal eine Klarstellung der Definitionen.
Wenn in dem Vertragswerk der Mediation von Nachtflugregelungen die Rede ist und
nicht von Nachtflugverboten, dann klarerweise deshalb, weil Regelungen ein
Regelwerk ergeben, ein Verbot aber etwas Apodiktisches ist. (GR Mag Rüdiger Maresch: Eine Regelung ist
kein Verbot!) Langsam, langsam! Zuhören, einfach zuhören! Genau das, was du
von deinen Schülern erwartest. Ich rede dir auch nicht dazwischen, wenn du
Dinge behauptest, die einfach nicht stimmen.
Tatsache ist es, dass in dem Vertragswerk drinnen
steht, dass die vom Westen kommenden Flugzeuge, die den 14., den 15., den
16. Bezirk, Wien-Mitte, den 10., den 11. Bezirk queren, von
21 Uhr bis 7 Uhr keine Landeerlaubnis bekommen über dieser Zone, es
sei denn nach folgenden Ausnahmen. Ausnahme ist beispielsweise, wenn es auf der
anderen Piste parallel einen Unfall gibt oder wenn Schnee liegt, der geräumt
werden muss, oder aber beispielsweise, wenn ein medizinischer Notfall
hereinkommt oder aber wenn ein Umkehrflug notwendig ist, wenn also
beispielsweise in dem Cockpit beim Piloten ein rotes Lamperl aufleuchtet und er
rücklanden muss. Diese Ausnahmen sind gemeint.
Wenn wir das nicht täten, würde das bedeuten, dass
der Flughafen Wien als nationaler Flughafen in dieser Zeit nicht anfliegbar
wäre, was auch nach europäischem Recht nicht zulässig ist. – Punkt 1.
Das versuchen wir dir immer wieder zu erklären,
allein die Chance, dass du diese Erklärung annimmst, ist offensichtlich einfach
nicht gegeben. Deshalb gibt es ein Nachtflugverbot und eine Nachtflugregelung,
die ein Nachtflugverbot mit Ausnahmen, wie etwa Notfälle, vorsieht. – Erste
Erklärung.
Zweite Erklärung: Es stimmt nicht, dass in dem
Vertragswerk drinnen steht, dass jetzt 3 000 Nachtlandungen sind. Richtig
ist, dass in drei Jahren die 3 000 erreicht werden sollen (GR Mag Rüdiger Maresch: Jetzt sind es
7 000 in Wirklichkeit!), weil der jetzige Stand wesentlich höher ist. (GR Mag Rüdiger Maresch: Genau!)
Wenn wir davon ausgehen, dass ein internationaler
Flughafen – und dazu haben wir uns innerhalb der EU verpflichtet –, wie es der
Wiener ist, rund um die Uhr angeflogen werden können muss, bedeutet das auch,
dass bei einer gewissen Wettersituation, nämlich Wind vom Südosten kommend,
auch ein Teil Wiens überflogen werden muss. Deshalb haben wir immer gesagt ... (GR Mag Rüdiger Maresch: Der Wind
kommt anscheinend immer von dort!) Na, der Unterschied ist der, die
Sozialdemokratie bekennt sich dazu, auch Antworten und Messages zu geben, die
partiell unangenehm sind (GR
Mag Rüdiger Maresch: Zum Beispiel Flughafen Aspern!), weil sie dem
Gesamten durchaus dienlich sind.
Das heißt, wir trachten beim Bau der dritten Piste
danach, diese Belastungssituation zusätzlich auch mit dem Landeanflug Curved
Approach auf 16 zur verbessern. Das heißt, es ist so, dass die Zahl der
Landeanflüge in der Nacht, egal, ob es Niederösterreich trifft oder Wien trifft
– denn ein niederösterreichischer Bürger ist in Wirklichkeit genauso viel wert
wie ein Wiener Bürger; das wirst du sicherlich auch unterschreiben können –,
auf 3 000 gesenkt wird, was jetzt schon Folgen hat. Frachtflieger haben
beispielsweise ihre Logistikzentrale bereits aus Wien abgezogen, was durchaus
sinnvoll ist, nämlich gerade in den Nachtstunden das massiv zu senken. –
Punkt 1.
Vielleicht hilft es, wenn man das heute einmal mehr
richtigstellt, damit es bei der nächsten Debatte, die sicherlich wieder kommen
wird, dann vielleicht auch von dir richtig wiedergegeben wird.
Mit dem theatralischen Wort „den
Bock nicht zum Gärtner zu machen" forderst du bei deinem Antrag ein, dass
die Beurteilung der Fluglärmsituation nicht der Flughafen durchführen soll.
Darf ich deine geschätzte Aufmerksamkeit auf den Flughafenbetriebsbeschluss der
damaligen Verhandlung aus dem Jahr 1972 lenken und, daraus resultierend, auf
die ÖAL-Nummer 24. Da steht nämlich etwas drinnen, was zeigt, dass dein
Antrag, was die Lärmsituation betrifft, erfüllt ist. Der Flughafen Wien muss
seit dem Jahre 1972 die Beurteilung der Lärmsituation einem unabhängigen
Sachverständigen übergeben. Diese wird dann dem Bundesministerium für
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