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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 89

 

GRin Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich wollte mich ursprünglich nicht zum Wort melden, aber die Hartnäckigkeit, mit der die ÖVP die Tatsache verleugnet, dass entsprechende rechtliche Bestimmungen, die Sie in Ihrem Antrag oder mit Ihrem Antrag verlangen, schon seit fast zwei Jahren Gesetzesmaterie sind, nämlich Teil des Österreichischen Strafgesetzbuches, hat mich dazu veranlasst, mich doch kurz zum Wort zu melden, um das richtigzustellen, damit es auch ins Protokoll hineinkommt: § 106 Abs 3 des Österreichischen Strafgesetzbuches lautet unter dem Titel „Schwere Nötigung: Wer eine Nötigung begeht, indem er die genötigte Person zur Eheschließung, zur Prostitution oder zur Mitwirkung an einer pornographischen Darbietung – Klammer: § 315a Abs 3 - oder sonst zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst, die besonders wichtige Interessen der genötigten oder einer dritten Person verletzt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ Zitat Ende.

 

Ich möchte auch (GRin Mag Barbara Feldmann: Und das scheint Ihnen nicht wichtig!) noch einmal betonen, dass das, wie es hier formuliert ist, sogar weit über das hinaus geht, was Sie verlangen. Sie wollen nämlich im Gesetz eine Nennung von Zwangsehe oder Zwangsverheiratung. Hier ist nicht nur von Zwang, sondern eben viel weitergehender auch von Veranlassung die Rede. Also nicht nur das direkte Erzwingen einer Ehe, sondern auch die Veranlassung. Mit dieser Bestimmung wurde nämlich nicht nur, wenn Sie so wollen, ganz konkret der Vater oder ein allfälliger Vater, der seine Tochter zu einer Ehe zwingt, betroffen oder ist nicht nur der betroffen, sondern auch andere Familienmitglieder und andere Personen, die das dulden, unterstützen oder aktiv betreiben oder nichts dagegen tun. Da ist die Rechtslage. Die ist übrigens seit 1.7.2006, also bald seit zwei Jahren, in Kraft.

 

Unter anderem deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil es in Ihrem Antrag eigentlich um bloßen Populismus und um Stimmungsmache geht (GRin Mag Barbara Feldmann: Sie trauen sich nicht!) und weil Sie angeblich etwas haben wollen, was es im Österreichischen Strafgesetzbuch seit zwei Jahren schon gibt. – Danke schön. (GRin Mag Barbara Feldmann: Sie trauen sich nicht! Sie trauen sich nicht! – Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht vor. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin GRin Mag Nicole Krotsch: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wie uns im Speziellen dieser traurige Anlassfall wieder vor Augen geführt hat, ist Gewalt allgegenwärtig und wie wir schon oft von dieser Stelle aus festgestellt haben, ist Gewalt nicht auf eine Zielgruppe, auf eine Religionsgemeinschaft beschränkt, denn Gewalt zieht sich durch soziale Schichten und ist unabhängig von Religion und Staatszugehörigkeit. Wien kämpft engagiert gegen Gewalt. Wir übernehmen Verantwortung. Wir setzen viel auf Prävention, Information und Sensibilisierung und natürlich auch viel auf schnelle und unbürokratische Hilfe für Opfer, wie der heutige Akt beweist.

 

Ich stimme auch Kollegin Maria Vassilakou zu, als sie die ehemalige Bundesministerin der ÖVP erwähnt hat, denn die ÖVP hier in diesem Haus vergisst immer wieder gerne, was Rauch-Kallat damals in ihrer Amtszeit getan hat: Die Finanzierung und die Unterstützung der Interventionsstellen kürzen und wie viele Bezirke in Wien, wie viele Frauen in den Bezirken unversorgt waren, vergisst sie auch immer wieder gerne. Wir vergessen das aber nicht. Wir haben die Opfer nicht im Stich gelassen, denn die Opfer und die Beratungsstellen sind damals vor unserer Tür gestanden. Wir haben sie nicht im Stich gelassen und das werden wir auch weiter nicht tun!

 

Ich möchte ganz kurz noch auf das Thema Zwangsheirat zu sprechen kommen, da ein Antrag von Kollegin Feldmann eingebracht wird. Auch hier haben wir ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Zwangsheirat geschnürt. Wir haben Handlungsleitfäden für Magistratsdienststellen erstellt, für Beratungseinrichtungen. Wir haben ein dichtes Unterbringungsnetz und auch da kann ich nochmals sagen, dass wir hier mit den Frauenhäusern sehr gut aufgestellt sind und auch vielfältige Unterbringungsmöglichkeiten für betroffene Frauen und Mädchen haben, eben mit den Frauenhäusern, aber auch mit der multikulturellen Wohngemeinschaft von Kolping Österreich und auch neu mit den Einrichtungen des Amtes für Jugend und Familie, wo spezialisiert Mädchen, die betroffen und bedroht von Zwangsheirat sind, aufgenommen werden können.

 

Der Ausbau ist uns wichtig. Die Erweiterung ist uns wichtig. Der Kampf gegen Gewalt ist uns wichtig. Wir machen das. Wir haben mit Sandra Frauenberger, mit unserer Frauenstadträtin, eine engagierte Kämpferin gegen Gewalt. Unser Ziel ist es, dass jede Frau in dieser Stadt sicher, unabhängig und selbstbestimmt leben kann. In diesem Sinne bitte ich Sie deshalb um Zustimmung zu diesem vorliegenden Akt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Wir kommen zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderats, die für den Antrag der Berichterstatterin sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Zustimmung bei allen Fraktionen fest. Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

Mir liegen sechs Beschluss- und Resolutionsanträge der ÖVP vor. Ich lasse zunächst jenen über Optimierung des Notfallmanagements der Wiener Rettung abstimmen. In formeller Hinsicht ist die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Zustimmung bei ÖVP, FPÖ und den GRÜNEN fest. Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Antrag betreffend zunehmende Gewaltausbrüche von Jugendlichen in Wien, Konsequenzen für die Wiener

 

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