Gemeinderat,
33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 89
dieser negativen Entwicklung sind, um bereits vor Ausbruch von Aggression wirksam eingreifen zu können.
Die amtsführende Stadträtin möge sich dafür
einsetzen, binnen eines Jahres eine umfassende Studie anzufertigen über die
Ursachen von Gewalt, um daraufhin aufbauend mit einem Expertenteam ein
Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Gewalt zu erstellen.“
Für Opfer, die bereits von Gewalt betroffen sind, die
bereits Opfer von Gewalttaten geworden sind, bringe ich gemeinsam mit meinen
Kollegen Dr Wolfgang Ulm und Mag Ekici einen weiteren Antrag betreffend einen
weiteren Ausbau von Einrichtungen gegen Gewalt in der Familie ein.
Gerade in der Bundeshauptstadt ist Gewalt in der Familie,
vor allem gegenüber Frauen, ein großes Problem, ein bekanntes Thema. Und um
hier eine Bekämpfung dieser Tendenz und eine adäquate Betreuung der Opfer
sicherzustellen, ergibt sich für uns alle die politische Verpflichtung, die
Aktivitäten auf diesem Gebiet sowie die Einrichtungen zu unterstützen und für
die Zukunft damit abzusichern. Anlässlich (GRin Martina Ludwig-Faymann
schüttelt den Kopf.) - na Momenterl - der 30 Jahre Wiener Frauenhäuser
haben wir die Bedeutung der Wiener Frauenhäuser wieder ganz deutlich gesehen.
11 000 Frauen haben in diesem Zeitraum diese Einrichtung besucht. Es
ist aber notwendig, und das wissen wir auch von den Frauenhäusern direkt, dass
es hier zu einem weiteren Ausbau kommt. Ein weiteres Frauenhaus wäre notwendig
und die Übergangswohnungen, denen wir zustimmen, gehören ebenfalls dringend
ausgeweitet:
„Die amtsführende Stadträtin wird ersucht, dafür
Sorge zu tragen, dass ein weiterer Ausbau der Einrichtungen gegen Gewalt in der
Familie, insbesondere der Frauenhäuser, erfolgt.“
Jetzt noch ein paar Worte bezüglich Zwangsehe an die
Kollegin Vassilakou. Sie können uns nicht auffordern, den Nachweis zu
erbringen, dass es den Straftatbestand der Zwangsehe schon gibt, denn dieser
Nachweis ist nicht erbringbar. Aber es müsste für Sie ein Leichtes sein, uns zu
sagen, um welchen Paragraphen es sich handelt und uns diesen Paragraphen
nennen, in dem das Wort Zwangsehe explizit vorkommt. Den gibt es nicht und Sie
können natürlich diesen Begriff Zwangsehe unter den allgemeinen Begriff der
Nötigung subsumieren. Das ist uns aber zu unspezifisch. Der Straftatbestand der
Zwangsehe ist so spezifisch, dass es hier einer eigenen Regelung bedarf. Wir
haben uns ja auch in Arbeitskreisen damit auseinandergesetzt und eigentlich war
in diesen Arbeitskreisen klar, dass das für jede einzelne Partei ein besonders
wesentliches Thema ist, zumindest hat es den Eindruck gemacht und so
ausgesehen. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wieso es dann plötzlich eine
Weigerung gibt, hier einen eigenen Straftatbestand aufzunehmen. (Beifall bei
der ÖVP.)
Es geht ja nicht nur darum, dass man jetzt einfach
ein weiteres Gesetz schafft, sondern dass man spezifisch darauf hinweist, dass
es sich hier um ein verpöntes Verhalten mit einem besonderen Unrechtsgehalt
handelt. Das ist eine bewusstseinsbildende Maßnahme. Außerdem möchte ich
hinzufügen, dass die GRÜNEN in Vorarlberg bei einem ähnlichen Antrag bei zwei
Punkten – das ist punktweise abgestimmt worden – zugestimmt haben und die SPÖ
bei drei der vorhandenen fünf Punkte.
Ich bringe daher folgenden Antrag gemeinsam mit Dr
Ulm und Sirvan Ekici ein betreffend die Einführung eines eigenen
Straftatbestandes „Zwangsehe“ und weitere rechtliche und faktische
Unterstützung der Opfer von Zwangsehen.
Wir haben über das Ausmaß in Österreich hier kaum
gesicherte Daten. Wir wissen, dass Zwangsehe eine Menschenrechtsverletzung
darstellt und deutlich öffentlich geächtet gehört. Es ist weder aus
patriarchalisch traditionellen noch aus vermeintlich religiösen Gründen
akzeptabel, dass Zwangsverheiratung in Österreich stattfindet. Ziel muss es
sein, die Zwangsehe wirksamer zu bekämpfen.
Die Wiener Stadtregierung wird daher ersucht, sich
bei der Bundesregierung gemäß unserem Beschluss- und Resolutionsantrag dafür
einzusetzen, dass es diesen eigenen Straftatbestand gibt, dass die aktuellen
Verjährungsfristen verlängert werden, dass es jungen Frauen erleichtert wird,
aus diesen Ehen auszubrechen, wozu auch eine Ausweitung von Betreuungsprojekten
gehört, dass sowohl im Fremdenrecht als auch im Staatsbürgerschaftsrecht
Anpassungen dementsprechend erfolgen, sodass das eine abschreckende
Signalwirkung hat und dass im zivilrechtlichen Bereich die Rechte der Opfer
gestärkt werden.
Und in formeller Hinsicht wird die sofortige
Abstimmung des Antrags verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist eine dringende und überfällige Notwendigkeit,
Gewalt durch alle möglichen uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen
entgegenzuwirken und ich bitte hiermit um Zustimmung zu unseren Anträgen. -
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Zum
Wort gemeldet ist nun Frau GRin Mag (FH) Tanja Wehsely.
GRin Mag (FH) Tanja Wehsely (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mich zu Beginn bei meinem Kollegen Petr
Baxant bedanken, der sehr richtige Worte in Richtung Jugend gefunden hat und
auch in Richtung der anderen Fraktionen, mit diesem Thema Jugend, Jugendgewalt,
Kriminalitätsanstieg, Sicherheitsgefühl, wie auch immer, vorsichtig und bedacht
umzugehen. Ich kann mich dem nur voll und ganz anschließen.
Leider anschließen muss ich mich
auch und dabei bin ich aber jetzt eigentlich bei der Postnummer 11, die
wir hier besprechen, kurz nicht bei Jugend und Jugendgewalt, sondern bei dem
Antrag, den Sie gerade eingebracht haben, Frau Kollegin, der Ausbauforderung
der Frauenhäuser in Wien. Ich darf Ihnen mitteilen, aber vielleicht besprechen
Sie es jetzt auch gerade im Privatissimum: Die Ausbauforderung für Frauenhäuser
in Wien ist glücklicherweise zur Zeit - und so sollte es auch
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