Gemeinderat,
29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 117
Offensichtlich war jedoch das Gebührengesetz, das hier unlängst beschlossen wurde, rechtzeitig fertig. Dafür hat man offensichtlich Zeit und Ressourcen! Ich meine, es wäre besser gewesen, diese Ressourcen in anderen Bereichen einzusetzen. Das wäre für die Bürger, die in dieser Stadt wohnen, besser und vor allem billiger gewesen!
Lassen Sie mich daher nochmals zusammenfassen: Die
vorliegenden Rechnungshofberichte sind Abbild und Spiegel einer
SPÖ-Stadtpolitik, die nur noch auf Verwaltungsroutine und Kritikabwehr aufbaut.
Sie scheinen offensichtlich, nachdem Sie jahrzehntelang die Mehrheit in dieser
Stadt haben, politisch dermaßen ermüdet zu sein, dass Sie nicht mehr gewillt
sind, auch aus berechtigter Kritik durch den Rechnungshof entsprechende Lehren
zu ziehen und diese auch umzusetzen.
Das heißt, Sie negieren nicht nur die ausgezeichnete
Arbeit des Rechnungshofes, auf die ich noch einmal explizit hinweisen möchte,
sondern – und das ist fast noch schlimmer – Sie geben früher oder
später auch dem Bürgerfrust gegenüber einem demokratischen System politische
Nahrung! Dieser Frust macht sich in dieser Stadt immer stärker bemerkbar. Ich
denke, das sollte man auch einmal aufgreifen. Man sollte darauf aufmerksam machen,
dass man, wenn Fehler unterlaufen und Dinge zu korrigieren sind, das auch ohne
Gesichtsverlust in Angriff nehmen und umsetzen kann. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Dass die erwähnte
Haltung dieser Stadtregierung den Menschen auch immer mehr zum persönlichen
Nachteil gereicht, werden Sie bei anhaltender Reformverweigerung selbst voll zu
verantworten haben! (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist GR
Deutsch. Ich erteile es ihm.
GR Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Herr Vorsitzender! Herr Präsident! Herr
Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Eingangs möchte auch ich mich beim Rechnungshof und
seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die Übermittlung der
Rechnungshofberichte, die heute zur Diskussion stehen und die in den jeweils
zuständigen Gemeinderatsausschüssen auch bereits erörtert wurden, bedanken.
Dabei geht es einerseits darum, die Effizienz der Kontrolle im öffentlichen
Bereich zu steigern und die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit zu beachten. Andererseits geht es aber auch darum, dass die vom
Rechnungshof aufgezeigten Fakten und möglichen oder tatsächlichen Problemfelder
Grundlagen für weitere Entscheidungen sind und auch bewirken sollen, dass wir
zu entsprechenden Evaluierungen kommen. Eine möglichst effiziente Verwendung
dieser finanziellen Mittel steht dabei natürlich als Ziel im Vordergrund.
Mit den Empfehlungen zu den Berichten nimmt der
Rechnungshof auch eine Funktion als Berater und Experte für Bund, Länder und
Gemeinden wahr. So habe ich dessen Aufgabe bisher immer verstanden. Als
wichtige Institution und unabhängiges Organ gibt der Rechnungshof mit seinen
Berichten und Empfehlungen auch Anlass zu einem inhaltlichen Diskurs. Und es
wird in allen Berichten, die uns heute vorliegen, festgehalten, dass diese
Empfehlungen des Rechnungshofes nicht nur in die weiteren Überlegungen
einbezogen, sondern vielfach auch umgesetzt werden. Und es liegt dann
betreffend die Umsetzung an der Politik, zu entscheiden, welche
Schlussfolgerungen aus den Rechnungshofberichten gezogen werden.
Anhand einiger Beispiele aus dem Gesundheitswesen
möchte ich jetzt erläutern, dass viele Empfehlungen in die Tat umgesetzt und
damit auch wirksam werden. – Kollegin Pilz hat die Sonderklasseabrechnung
angesprochen, und gerade das ist ein sehr gutes Beispiel, weil mit der
Neuregelung der Sonderklasseabrechnung nicht nur der kompetenzrechtlichen
Kritik des Verfassungsgerichtshofes sehr umfassend Rechnung getragen wurde und
wird, sondern auch die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Schaffung einer
größtmöglichen Transparenz umgesetzt werden. Die Begutachtung ist bereits
abgeschlossen, und Ende Jänner 2008 soll der Beschluss im Landtag erfolgen.
Der Kritik des Verfassungsgerichtshofes, wonach die
Stadt Wien nur gemeindebediensteten Ärztinnen und Ärzten dienstrechtlich die
private Abrechnung erlauben könne, wurde damit Rechnung getragen. Ich möchte
aber auch in Erinnerung rufen, dass sich der Verfassungsgerichtshof der Kritik
von Grünen und ÖVP nicht
angeschlossen hat. Im Gegenteil: Der Verfassungsgerichtshof hat festgehalten,
dass die Abteilungs- und Institutsvorstände berechtigt sind, von Patienten der
Sonderklasse auch ein Honorar zu verlangen. Der Verfassungsgerichtshof hat
festgehalten, dass diese Honorare selbst nicht verfassungswidrig sind, dass
aber andere Mängel bestehen, weshalb dieser eine Paragraph des
Krankenanstaltengesetzes aufgehoben wurde.
Am privatrechtlichen Charakter der ärztlichen
Honorare und am Personenkreis der Ärztinnen und Ärzte, denen diese
Honorarbefugnis eingeräumt werden kann, wird sich daher nichts ändern. Die
Rechtsträger der Krankenanstalten können aber bestimmen, ob sie eine solche
Honorarvereinbarung zulassen, und diese Ermächtigung erfolgt nunmehr auch
unabhängig von den dienstrechtlichen Festlegungen.
Wichtig ist aber auch, dass eine weitere Regelung
über die anteilsmäßige Beteiligung anderer Ärztinnen und Ärzte, den so
genannten Mitberechtigten, an den Honoraren, wie sie derzeit bereits vorgesehen
ist, entsprechend dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nunmehr als
dienstrechtliche Angelegenheit für gemeindebedienstete Ärztinnen und Ärzte gestaltet
wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber hinaus
sieht der Entwurf aber auch vor, dass auch AKH-Ärztinnen und -Ärzte bei der
Abrechnung von Sonderklassehonoraren einen Infrastrukturbeitrag von
12 Prozent an den Spitalserhalter bezahlen und damit eine einheitliche
Regelung für alle Krankenanstalten der Stadt Wien vorhanden ist.
Mit der Neuregelung gibt es
darüber hinaus aber
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