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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 117

 

Offensichtlich war jedoch das Gebührengesetz, das hier unlängst beschlossen wurde, rechtzeitig fertig. Dafür hat man offensichtlich Zeit und Ressourcen! Ich meine, es wäre besser gewesen, diese Ressourcen in anderen Bereichen einzusetzen. Das wäre für die Bürger, die in dieser Stadt wohnen, besser und vor allem billiger gewesen!

 

Lassen Sie mich daher nochmals zusammenfassen: Die vorliegenden Rechnungshofberichte sind Abbild und Spiegel einer SPÖ-Stadtpolitik, die nur noch auf Verwaltungsroutine und Kritikabwehr aufbaut. Sie scheinen offensichtlich, nachdem Sie jahrzehntelang die Mehrheit in dieser Stadt haben, politisch dermaßen ermüdet zu sein, dass Sie nicht mehr gewillt sind, auch aus berechtigter Kritik durch den Rechnungshof entsprechende Lehren zu ziehen und diese auch umzusetzen.

 

Das heißt, Sie negieren nicht nur die ausgezeichnete Arbeit des Rechnungshofes, auf die ich noch einmal explizit hinweisen möchte, sondern – und das ist fast noch schlimmer – Sie geben früher oder später auch dem Bürgerfrust gegenüber einem demokratischen System politische Nahrung! Dieser Frust macht sich in dieser Stadt immer stärker bemerkbar. Ich denke, das sollte man auch einmal aufgreifen. Man sollte darauf aufmerksam machen, dass man, wenn Fehler unterlaufen und Dinge zu korrigieren sind, das auch ohne Gesichtsverlust in Angriff nehmen und umsetzen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Dass die erwähnte Haltung dieser Stadtregierung den Menschen auch immer mehr zum persönlichen Nachteil gereicht, werden Sie bei anhaltender Reformverweigerung selbst voll zu verantworten haben! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist GR Deutsch. Ich erteile es ihm.

 

GR Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Vorsitzender! Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Eingangs möchte auch ich mich beim Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die Übermittlung der Rechnungshofberichte, die heute zur Diskussion stehen und die in den jeweils zuständigen Gemeinderatsausschüssen auch bereits erörtert wurden, bedanken. Dabei geht es einerseits darum, die Effizienz der Kontrolle im öffentlichen Bereich zu steigern und die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten. Andererseits geht es aber auch darum, dass die vom Rechnungshof aufgezeigten Fakten und möglichen oder tatsächlichen Problemfelder Grundlagen für weitere Entscheidungen sind und auch bewirken sollen, dass wir zu entsprechenden Evaluierungen kommen. Eine möglichst effiziente Verwendung dieser finanziellen Mittel steht dabei natürlich als Ziel im Vordergrund.

 

Mit den Empfehlungen zu den Berichten nimmt der Rechnungshof auch eine Funktion als Berater und Experte für Bund, Länder und Gemeinden wahr. So habe ich dessen Aufgabe bisher immer verstanden. Als wichtige Institution und unabhängiges Organ gibt der Rechnungshof mit seinen Berichten und Empfehlungen auch Anlass zu einem inhaltlichen Diskurs. Und es wird in allen Berichten, die uns heute vorliegen, festgehalten, dass diese Empfehlungen des Rechnungshofes nicht nur in die weiteren Überlegungen einbezogen, sondern vielfach auch umgesetzt werden. Und es liegt dann betreffend die Umsetzung an der Politik, zu entscheiden, welche Schlussfolgerungen aus den Rechnungshofberichten gezogen werden.

 

Anhand einiger Beispiele aus dem Gesundheitswesen möchte ich jetzt erläutern, dass viele Empfehlungen in die Tat umgesetzt und damit auch wirksam werden. – Kollegin Pilz hat die Sonderklasseabrechnung angesprochen, und gerade das ist ein sehr gutes Beispiel, weil mit der Neuregelung der Sonderklasseabrechnung nicht nur der kompetenzrechtlichen Kritik des Verfassungsgerichtshofes sehr umfassend Rechnung getragen wurde und wird, sondern auch die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Schaffung einer größtmöglichen Transparenz umgesetzt werden. Die Begutachtung ist bereits abgeschlossen, und Ende Jänner 2008 soll der Beschluss im Landtag erfolgen.

 

Der Kritik des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Stadt Wien nur gemeindebediensteten Ärztinnen und Ärzten dienstrechtlich die private Abrechnung erlauben könne, wurde damit Rechnung getragen. Ich möchte aber auch in Erinnerung rufen, dass sich der Verfassungsgerichtshof der Kritik von Grünen und ÖVP nicht angeschlossen hat. Im Gegenteil: Der Verfassungsgerichtshof hat festgehalten, dass die Abteilungs- und Institutsvorstände berechtigt sind, von Patienten der Sonderklasse auch ein Honorar zu verlangen. Der Verfassungsgerichtshof hat festgehalten, dass diese Honorare selbst nicht verfassungswidrig sind, dass aber andere Mängel bestehen, weshalb dieser eine Paragraph des Krankenanstaltengesetzes aufgehoben wurde.

 

Am privatrechtlichen Charakter der ärztlichen Honorare und am Personenkreis der Ärztinnen und Ärzte, denen diese Honorarbefugnis eingeräumt werden kann, wird sich daher nichts ändern. Die Rechtsträger der Krankenanstalten können aber bestimmen, ob sie eine solche Honorarvereinbarung zulassen, und diese Ermächtigung erfolgt nunmehr auch unabhängig von den dienstrechtlichen Festlegungen.

 

Wichtig ist aber auch, dass eine weitere Regelung über die anteilsmäßige Beteiligung anderer Ärztinnen und Ärzte, den so genannten Mitberechtigten, an den Honoraren, wie sie derzeit bereits vorgesehen ist, entsprechend dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nunmehr als dienstrechtliche Angelegenheit für gemeindebedienstete Ärztinnen und Ärzte gestaltet wird.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber hinaus sieht der Entwurf aber auch vor, dass auch AKH-Ärztinnen und -Ärzte bei der Abrechnung von Sonderklassehonoraren einen Infrastrukturbeitrag von 12 Prozent an den Spitalserhalter bezahlen und damit eine einheitliche Regelung für alle Krankenanstalten der Stadt Wien vorhanden ist.

 

Mit der Neuregelung gibt es darüber hinaus aber

 

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