Gemeinderat,
29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 117
diesbezüglich irgendetwas Negatives zu bemerken wäre. Im Gegenteil: Sowohl der Bericht als auch wir bescheinigen dem Projekt Wienfluss auch eine sehr visionäre Dimension. Was daraus gemacht wurde, steht allerdings leider auf einem anderen Blatt! – Das ist die Aussage des Berichtes, und dieser Aussage schließt sich auch unsere Fraktion vollinhaltlich an. Es ist wirklich so, dass diesbezüglich zwar viel angekündigt wurde, aber in mangelnder Umsetzungsfähigkeit geendet hat, die das Umweltressort in Form eines umweltpolitischen Desasters zu verantworten hat. Man kann es auch plakativ und überspitzt so formulieren: Das Wienfluss-Projekt wurde von Umweltstadtrat Häupl aus der Taufe gehoben und von Umweltstadträtin Sima zu Grabe getragen.
Selten haben sich allerdings bei einem Projekt Wunsch
und Wirklichkeit dermaßen voneinander entfernt, was sich auch an den
Ergebnissen zeigt. Das Ziel der Renaturierung wurde nicht erreicht, sieht man
einmal von der 100 m langen Referenzstrecke ab. Als großer Wurf wurde der
Wiental-Radwanderweg angekündigt, der ein Torso geblieben ist, der von Auhof
bis Hütteldorf reicht und bei Weitem nicht das ganze Wiental abdeckt.
Noch zwei Fakten, die das Projektdesaster des
Radweges näher beschreiben: Der Weg ist nur zu 30 Prozent des Jahres
benutzbar, und die Erhaltung allein kostet im Jahr 115 000 EUR.
Diesen Umstand kritisiert der Rechnungshof zu Recht, und er leitet daraus
ebenfalls zu Recht ein fehlendes Kosten-Nutzen-Verhältnis und auch eine
fehlende wirtschaftliche Kompetenz dieser Stadtregierung ab.
So kostet auch ein schubladisiertes Konzept für die
Nutzung der Wienfluss-Einwölbung 119 000 EUR. Die Überlegungen des
Hochwasserschutzes wurden gar nicht realisiert. Die verlorenen Kosten sind Teil
der Planungskosten von 114 000 EUR, und diese wurden auf Grund der
Konzeptlosigkeit buchstäblich in den Kanal geworfen und stehen nicht zur
Verfügung.
Leider hat es aber nicht nur bei den Konzepten,
sondern auch bei der Durchführung Probleme gegeben. Es gab kein Kosten- oder
Projekt-Controlling, und angesichts dieser Tatsache sind die hohen
Projektkosten von ohnehin 101 Millionen EUR nochmals in die Höhe
geschnalzt und halten laut Rechnungshof bei 117 Millionen EUR, und
das, obwohl eigentlich alle Renaturierungsmaßnahmen gestrichen wurden, also
weniger geschehen ist, als vorher angekündigt wurde. Mein Kollege Wolfgang
Gerstl wird Ihnen dann noch einige Details zu diesem Projekt näher bringen. Ich
denke, das ist ein Musterbeispiel, wie man Umweltpolitik in einer Stadt nicht
machen sollte!
Sehr geehrte Damen und Herren! Aber auch in anderen
Bereichen gibt es riesige Probleme. Meine Vorrednerin hat schon gesagt, dass
der Reformunwille und die politische Sturheit auch im Bereich der Hera mehr als
erkennbar sind, was bedauernswert ist. Die Zahlen sprechen für sich, da braucht
man kein Gesundheitsökonom zu sein!
Ich habe einige Zahlen aus dem Bericht
herausgegriffen: Mit den stationären Leistungen deckt die Hera nur
15 Prozent der gesamten Belegstage ab, der Rest fällt auf andere Spitäler.
Das ist ein sehr bescheidener Anteil. Die Auslastung der Betten lag um
20 Prozent unter jener anderer Spitäler. Der Anteil der Personalkosten
hingegen lag mit 78 Prozent weit über dem anderer Spitäler. Die
Durchschnittskosten je Belegstag lagen mit 23,7 Prozent, also fast einem
Viertel, über jenen anderer Wiener Spitäler.
Sehr geehrte Damen und Herren! Um uns nicht falsch zu
verstehen: Wir gönnen es natürlich den Wiener Magistratsmitarbeitern, dass sie
nicht wie jene in anderen Gemeindespitälern behandelt werden und ein halbes
Jahr oder Jahr auf einen Operationstermin warten müssen. Es kann aber nicht
sein, dass dafür derart hohe Kosten auch auf den Steuerzahler überwälzt werden!
Es muss doch auch in dieser Stadt möglich sein – und ich denke, mit ein
bisschen politischem Willen wäre das auch möglich –, ein kostengünstiges
Gesundheitsservice und vor allem eine effiziente Versorgung mit Spitzenmedizin
auch in dieser Stadt zu realisieren! Vor allem darf der Patient nicht zum
Bittsteller degradiert werden. Ich meine, das ist auch eine Frage der
Humanität, und dieser Forderung sollten wir uns alle einheitlich anschließen,
sehr geehrte Damen und Herren!
Lassen Sie mich auf noch einen Bericht kurz eingehen:
Er betrifft die Genehmigung und die Aufsichtspflicht bei Bauprojekten und
beinhaltet auch den viel diskutierten und umstrittenen § 69 der Wiener
Bauordnung. Um nicht missverstanden zu werden: Es geht hier nicht um eine
generelle Kritik am § 69. Er hat seine Berechtigung. Unklar ist nur, wie
er ausgelegt wird. Es zeigt sich nämlich, dass eine sehr ungleiche Auslegung
und manchmal – um es höflich auszudrücken – eine sehr großzügige
Auslegung erfolgen. Es gibt jetzt verschiedene Versuche, das zu reparieren. Das
ist gut so. Gleichzeitig ist man hier aber mit einer weiteren
Rechtsunsicherheit konfrontiert, und das ist der Grund, warum ich diesen
§ 69 heute als Musterbeispiel gewählt habe. Bei allem Wissen um die
Problematik bei einzelnen Bauprojekten sage ich, dass man da einfach
Rechtsunsicherheit in der Stadt zum normalen Verwaltungsablauf degradiert hat
und damit den Bürger zum Bittsteller macht, weil er nicht genau weiß, was ihm
zusteht oder nicht zusteht. Und das führt im Endeffekt leider auch zu einer
Entmündigung beziehungsweise zu einer Demutshaltung des Bürgers.
Es gibt noch genug andere Beispiele: Da gibt es das
Baumschutzgesetz und die Auslegung des Forstgesetzes, die bewirkt, wie man
jüngst gesehen hat, dass man ganze Wälder roden kann. Auch das ist irgendwann
einmal legal, wenn man es richtig dreht und wendet, aber Sinn des Gesetzes ist
es nicht!
Entsprechende Verordnungen werden auch in dieser
Stadt nicht erlassen. Ich erinnere an das, was ich an dieser Stelle schon
öfters gesagt habe, dass nämlich das vom Gemeinderat beziehungsweise Landtag
erlassene Umgebungslärmgesetz die Verpflichtung zu einer Verordnung beinhaltet,
die im Mai dieses Jahres schon durchgeführt werden müssen hätte. Bis heute
warten wir jedoch darauf. Und auch die Umsetzung der von der EU
vorgeschriebenen Verordnungen auf Grund der Natura 2000-Gebietsfestlegungen
sind bis heute nicht erfolgt.
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