Gemeinderat,
25. Sitzung vom 25.10.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 82
Zu den rechtskräftigen Urteilen in
Mietrechtsangelegenheiten: Wenn Sie sagen, das ist ein konkreter Fall und wir
beziehen uns nur auf den Einzelfall selbst, ist das eine
Selbstverständlichkeit, nur geht es ja nicht darum, dass Sie mir sagen, wie der
gesetzliche Rahmen ausschaut, sondern es geht darum, dass Sie uns mitteilen, ob
Sie bereit sind, in allen gleichgelagerten Fällen des Wohnhauses, wo ein Urteil
ergangen ist, diese Dinge durchzuziehen.
Die bisherige oft geübte Praxis der Gemeinde Wien
liegt darin, dass in alle Instanzen durchjudiziert wird, in der Hoffnung, dass
sich der Mieter oder die Mieterin das nicht leisten kann, was oft genug der
Fall ist, und dann die Gemeinde Wien wieder die Nase vorn hat. Das gehört
abgestellt. Wenn ein richtungsweisendes Urteil in einer grundsätzlichen Frage
erfolgt ist, sollte der Großvermieter Gemeinde Wien bereit sein, dieses Urteil
anzuerkennen und in allen gleichgearteten Fällen anzuwenden. (Beifall bei der
FPÖ.)
Zum Richtwertzins: Es ist eine rein formalistische
Feststellung, dass es kein Richtwertzins sei, wenn er sich auf 90 Prozent
des Richtwerts bezieht. Es ist gar keine Frage, dass eine massive Erhöhung des
Mietzinses erfolgt ist, wenn der Mietzins von 3,13 EUR auf 4,18 EUR,
also um ein gutes Drittel, hinaufgegangen ist.
Dass Sie jetzt versprechen, die Zuschläge nicht
einzubeziehen, glaube ich Ihnen schon, nur glauben wir Ihnen nicht, dass das
für die Zukunft gilt. Denn genauso hat Ihr Vorgänger versprochen, dass am Kategoriezins
für die A-Wohnungen festgehalten wird und jetzt haben wir bereits
90 Prozent des Kategoriezinses. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die
Zuschläge von der Gemeinde Wien ebenfalls einbezogen werden.
Natürlich sind jetzt die Wohnungen noch relativ
kostengünstig, keine Frage, aber nur deswegen, weil diese Mieterhöhung auf
leisen Pfoten erfolgt. Sie erfolgt dadurch, dass bei den Neuvermietungen, die
natürlich nicht alle 220 000 Gemeindewohnungen auf einmal betreffen, der
erhöhte Zins eingehoben wird. Das heißt, es dauert einige Jahre, bis hier ein
massives Durchdrücken des erhöhten Mietzinses spürbar und bemerkbar sein wird.
Hier wäre klar festzustellen, dass ein Bruch des
Versprechens der SPÖ von vor der Wahl glatt durchgeführt wurde. Man hat glatt
vergessen, dass von Faymann und vom Bürgermeister versprochen wurde, am
Kategoriezins für die Wohnungen festzuhalten. Das Gegenteil ist geschehen.
Damit hat irgendwo, muss man schon feststellen, die Sozialistische Partei die
Idee und den Gedanken des sozialen Wohnbaus des alten Roten Wiens der Ersten
Republik aufgegeben und sonst nichts, wenn sie den Gemeindebau auf leisen
Pfoten in 10, vielleicht erst 15 Jahren, aber letzten Endes mit sämtlichen
anderen Wohnformen, wie sie in dieser Stadt existieren, gleichschaltet.
Zu den Betriebskosten und dem Hauptmietzins: Ich
glaube, dass es selbstverständlich so ist, dass die Zweckgebundenheit der
Mittel, die hier überwiesen werden, durch den Finanzausgleich gesetzlich
vorgesehen ist. Aber es ist der Gemeinde Wien unbenommen, wie es schon zum Teil
geschieht, einen nicht zweckgebundenen Betrag für die gesamten Betriebskosten
für diesen Personenkreis, der sozial bedürftig ist, aufzuwenden und diesen Weg
zu gehen. Ich glaube, nachdem bereits ungefähr 70 Cent gegeben werden, die
Gesamtkosten pro Quadratmeter Betriebskosten einmal mit 25 ATS festgesetzt
wurden, aber wahrscheinlich wird es sich steigern, somit in etwa mit 2 EUR
pro Quadratmeter anzusetzen sind, wäre dieser übersteigende Betrag noch in die
Betriebskostenrückerstattung und in die Subjektförderung einzubeziehen. Ich
glaube, es wäre ein ganz wichtiger Weg, wenn die Sozialistische Partei zum
Schutze der sozial Schwachen, der AlleinerzieherInnen, der Arbeitslosen und der
Senioren und Seniorinnen diesen Weg beschritte! (Beifall bei der FPÖ.)
Wie reagiert Wiener Wohnen auf die EU-Richtlinie?
Dazu kann ich nur sagen, Sie haben sich auf den Rechtsstandpunkt der
EU-Richtlinie als solche zurückgezogen. Das kann aber nicht ausreichend sein.
Der Abg Swoboda, immerhin, glaube ich, ist er stellvertretender Fraktionsobmann
der Sozialdemokraten im Europaparlament, hat seiner Partei und Wien dringend
empfohlen, in Verhandlung mit der EU Veränderungen im Sinne einer
Quotenregelung zu erreichen. Das wurde von Wien bisher nicht gemacht, wobei
klar ist, dass es Wien nicht allein machen kann, sondern nur in Zusammenarbeit
mit der Bundesregierung, weil es natürlich eine gesamtstaatliche
Verhandlungsmasse wäre.
Genauso wäre es notwendig, und das ist durch die
EU-Richtlinie festgesetzt, dass jemand, der oder die ein paar Jahre in Wien
wohnt und dem oder der wir ein Geschenk von eineinhalb bis zwei Millionen
Schilling in Form einer Wohnung überreichen, Integrationserfordernisse erfüllen
muss. Das wäre eine Forderung, die noch das Einfachste von allen ist. Das ist
durch die EU-Richtlinie gedeckt, wo in Artikel 5 gefordert wird: „Die
Mitgliedsstaaten können von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie
Integrationsanforderungen gemäß dem nationalen Recht erfüllen." Das würde
also heißen, die Republik Österreich muss gemeinsam mit der Gemeinde Wien
entsprechende Voraussetzungen gesetzlicher Natur für die Durchführung von
Integrationsmaßnahmen, zum Beispiel verpflichtende Sprachkenntnisse, setzen.
Das ist die Voraussetzung, dass ein Zuwanderer aus der Dritten Welt, der hier
einmal fünf Jahre lang ist und sich wahrscheinlich eh bereits einiges von
Österreich finanzieren hat lassen, dieser Mann oder diese Frau, im Stande ist,
Mindesterfordernisse einer Integration als Vorleistung für ein Massengeschenk
der Steuerzahler, die nichts davon haben, zu bieten. Das wäre eine
Grundvoraussetzung, die wir von Menschen, die zu uns kommen, verlangen können!
(Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächste
zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Korun. Ich erteile es ihr.
GRin Mag Alev Korun
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Stadtrat! Sehr
geehrte Damen und Herren!
Vielleicht sollte ich mit der sehr
einfachen Korrektur
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