Gemeinderat,
25. Sitzung vom 25.10.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 82
Refinanzierung der Baukosten zur Verfügung steht. Das
nennt man auch Zweckbindung.
Bei Jungfamilien, kinderreichen Familien und
alleinerziehenden Elternteilen wird bereits derzeit ein nicht zweckgewidmeter
Fixbetrag in Höhe von 0,70 EUR pro Quadratmeter Wohnnutzfläche als
Wohnungsaufwand anerkannt.
Im Jahr 2006 wurden insgesamt
86,1 Millionen EUR für Wohnbeihilfe in Wien aufgewendet. Davon
profitierten rund 55 000 Personen. Für viele dieser Bezieher und
Bezieherinnen stellt die Wohnbeihilfe eine unverzichtbare Unterstützung bei der
Finanzierung der Wohnbedürfnisse dar.
Zu Punkt 10: In Umsetzung der EU-Richtlinie
betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
ist es seit Jänner 2006 auch für diesen Personenkreis möglich, bei Wiener
Wohnen um eine Gemeindewohnung anzusuchen. Im Hinblick auf die besondere
rechtliche Voraussetzung der langfristigen Aufenthaltsberechtigung und die auf
Grund dessen erforderliche enge Kooperation mit der MA 35 wurde beim
Wohnservice Wien eine Anlaufstelle für diese Gruppe der Wohnwerber
eingerichtet. Dort besteht auch die Möglichkeit, ein mehrsprachiges
persönliches Beratungsangebot in diesem Zusammenhang in Anspruch zu nehmen.
Zu den beiden Punkten 11 und 12, die ich in der
Beantwortung zusammen sehen und auch zusammen behandeln möchte, Folgendes: Das
beschlossene Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz regelt die Voraussetzungen
für Daueraufenthaltsberechtigte, nach denen sich ebenfalls die Bestimmungen zur
Erlangung einer Gemeindewohnung richten. Eine darüber hinausgehende
Reglementierung würde geltendem Recht, und hier möchte ich betonen, dass es
sich hiebei sowohl um internationales als auch nationales Recht handelt,
widersprechen.
Als Vermieter definiert Wiener Wohnen die
Voraussetzungen, unter denen ein Mietverhältnis mit einem Wohnwerber bei
Verfügbarkeit einer entsprechenden Wohnung eingegangen werden kann: Vorliegen
eines Wohnbedarfs und Erfüllung bestimmter so genannter Grundvoraussetzungen.
Im Zuge dieses privatrechtlich ausgestalteten Verfahrens zum Abschluss eines
Mietvertrags über eine Gemeindewohnung ist das Gleichbehandlungsgebot des
Art 11 Abs 1 lit f der genannten Richtlinie einzuhalten. Das
heißt, es müssen langfristig Aufenthaltsberechtigte gemäß der genannten
Richtlinienbestimmungen wie eigene Staatsangehörige behandelt werden. Auch das
ist ein Zeichen dafür, dass die Vergabe im Rahmen von Wiener Wohnen ganz klaren
Bestimmungen und Richtlinien folgt und dass wir sehr streng darauf achten, dass
all diese Bestimmungen und Richtlinien auch eingehalten werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der
SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke
für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.
Ich eröffne die Debatte zu dieser Beantwortung, wobei
ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.
Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen
Anfrage hat sich Herr StR Herzog zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort,
wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.
StR Johann Herzog: Herr Vorsitzender!
Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich werde versuchen, mich bei der Antwort auf Ihre
Beantwortungen kurz zu halten. Ich möchte einmal feststellen, dass Ihre
Vergleiche mit anderen Städten interessant sind, aber dass man festhalten muss,
wir leben nicht im Vergleich und die sozial minderbemittelten Schichten haben
nichts davon, wenn man nur sagt, dass es in München noch teurer ist. Das hilft
ihnen ja nicht. Wenn eine Alleinerzieherin ein Drittel bis 40 Prozent
ihrer Eigenmittel und ihrer Einkünfte für Wohnungskosten aufbringen muss, dann
ist das jetzt und hier ihr Problem und nicht in München, in Frankfurt oder
Berlin. Das muss man ganz einfach einmal feststellen.
Die soziale Durchmischung ist eine interessante
Sache, keine Frage, nur ist die Frage, wo die soziale Durchmischung aufhört.
Soziale Durchmischung ist auch im Gemeindebau offensichtlich eine sehr
unterschiedliche, denn in dieser IFES-Studie beziehungsweise in der Studie
„ethnischer Wohnviertel" steht zum Beispiel, dass es große Unterschiede in
der Konflikthäufigkeit in Bezug auf die Tatsache gibt, dass in großen Gemeindebauten
beziehungsweise dort, wo mehr Ausländer oder Exausländer in diesen
Gemeindebauten wohnen, die Konflikthäufigkeit größer gegeben ist.
Interessant ist, und das möchte ich nur kurz
anreißen, dass in der IFES-Studie etwas ganz Interessantes festgestellt wird,
nämlich, dass die Frage der Zahl der Personen die entscheidende ist, ob in
irgendeiner Form die Konflikthäufigkeit steigt oder nicht. Es wird nämlich bei
IFES auf Seite 67 festgestellt, dass es zwei Sprünge nach der Zahl der
Zuwanderer gibt. Liegt die bei unter 10 Prozent, dann ist die
Ressortimenthäufigkeit mit 4 Prozent gering. Steigt sie zwischen 10 und
50 Prozent, dann schnellt es auf 15 Prozent hinauf. Der nächste
Großsprung kommt dann über dieser Zahl. Wir haben natürlich in einer Reihe von
Gemeindebauten und in allen möglichen Gürtelbauten und dergleichen mehr
entsprechende Prozentsätze, die weit über diese 50 Prozent hinausgehen.
Dort haben wir die Konflikte, von denen wir hier reden.
Die Frage der Videoüberwachung möchte ich noch kurz
beantworten. Es ist ja nicht so gedacht, dass wir heute und morgen eine
Gesamtdurchleuchtung haben wollen, sondern dass eine sukzessive klare
Ausweitung des Videos auf alle Gefahrenbereiche, Gefahrenzonen für die Mieter
und vor allem für die Frauen, für die älteren Leute, die sich fürchten - Sie
haben es zum Teil angesprochen -, in Kellerräumlichkeiten, in
Eingangsbereichen, bei Müllsammelstellen und Ähnlichem mehr erfolgen soll. Ich
glaube, dass das ein ganz wesentlicher Punkt wäre, wo man mit Druck dafür
sorgen muss, dass fortgefahren wird.
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