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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 25.10.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 82

 

Refinanzierung der Baukosten zur Verfügung steht. Das nennt man auch Zweckbindung.

 

Bei Jungfamilien, kinderreichen Familien und alleinerziehenden Elternteilen wird bereits derzeit ein nicht zweckgewidmeter Fixbetrag in Höhe von 0,70 EUR pro Quadratmeter Wohnnutzfläche als Wohnungsaufwand anerkannt.

 

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 86,1 Millionen EUR für Wohnbeihilfe in Wien aufgewendet. Davon profitierten rund 55 000 Personen. Für viele dieser Bezieher und Bezieherinnen stellt die Wohnbeihilfe eine unverzichtbare Unterstützung bei der Finanzierung der Wohnbedürfnisse dar.

 

Zu Punkt 10: In Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen ist es seit Jänner 2006 auch für diesen Personenkreis möglich, bei Wiener Wohnen um eine Gemeindewohnung anzusuchen. Im Hinblick auf die besondere rechtliche Voraussetzung der langfristigen Aufenthaltsberechtigung und die auf Grund dessen erforderliche enge Kooperation mit der MA 35 wurde beim Wohnservice Wien eine Anlaufstelle für diese Gruppe der Wohnwerber eingerichtet. Dort besteht auch die Möglichkeit, ein mehrsprachiges persönliches Beratungsangebot in diesem Zusammenhang in Anspruch zu nehmen.

 

Zu den beiden Punkten 11 und 12, die ich in der Beantwortung zusammen sehen und auch zusammen behandeln möchte, Folgendes: Das beschlossene Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz regelt die Voraussetzungen für Daueraufenthaltsberechtigte, nach denen sich ebenfalls die Bestimmungen zur Erlangung einer Gemeindewohnung richten. Eine darüber hinausgehende Reglementierung würde geltendem Recht, und hier möchte ich betonen, dass es sich hiebei sowohl um internationales als auch nationales Recht handelt, widersprechen.

 

Als Vermieter definiert Wiener Wohnen die Voraussetzungen, unter denen ein Mietverhältnis mit einem Wohnwerber bei Verfügbarkeit einer entsprechenden Wohnung eingegangen werden kann: Vorliegen eines Wohnbedarfs und Erfüllung bestimmter so genannter Grundvoraussetzungen. Im Zuge dieses privatrechtlich ausgestalteten Verfahrens zum Abschluss eines Mietvertrags über eine Gemeindewohnung ist das Gleichbehandlungsgebot des Art 11 Abs 1 lit f der genannten Richtlinie einzuhalten. Das heißt, es müssen langfristig Aufenthaltsberechtigte gemäß der genannten Richtlinienbestimmungen wie eigene Staatsangehörige behandelt werden. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass die Vergabe im Rahmen von Wiener Wohnen ganz klaren Bestimmungen und Richtlinien folgt und dass wir sehr streng darauf achten, dass all diese Bestimmungen und Richtlinien auch eingehalten werden.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

 

Ich eröffne die Debatte zu dieser Beantwortung, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.

 

Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr StR Herzog zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.

 

StR Johann Herzog: Herr Vorsitzender! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich werde versuchen, mich bei der Antwort auf Ihre Beantwortungen kurz zu halten. Ich möchte einmal feststellen, dass Ihre Vergleiche mit anderen Städten interessant sind, aber dass man festhalten muss, wir leben nicht im Vergleich und die sozial minderbemittelten Schichten haben nichts davon, wenn man nur sagt, dass es in München noch teurer ist. Das hilft ihnen ja nicht. Wenn eine Alleinerzieherin ein Drittel bis 40 Prozent ihrer Eigenmittel und ihrer Einkünfte für Wohnungskosten aufbringen muss, dann ist das jetzt und hier ihr Problem und nicht in München, in Frankfurt oder Berlin. Das muss man ganz einfach einmal feststellen.

 

Die soziale Durchmischung ist eine interessante Sache, keine Frage, nur ist die Frage, wo die soziale Durchmischung aufhört. Soziale Durchmischung ist auch im Gemeindebau offensichtlich eine sehr unterschiedliche, denn in dieser IFES-Studie beziehungsweise in der Studie „ethnischer Wohnviertel" steht zum Beispiel, dass es große Unterschiede in der Konflikthäufigkeit in Bezug auf die Tatsache gibt, dass in großen Gemeindebauten beziehungsweise dort, wo mehr Ausländer oder Exausländer in diesen Gemeindebauten wohnen, die Konflikthäufigkeit größer gegeben ist.

 

Interessant ist, und das möchte ich nur kurz anreißen, dass in der IFES-Studie etwas ganz Interessantes festgestellt wird, nämlich, dass die Frage der Zahl der Personen die entscheidende ist, ob in irgendeiner Form die Konflikthäufigkeit steigt oder nicht. Es wird nämlich bei IFES auf Seite 67 festgestellt, dass es zwei Sprünge nach der Zahl der Zuwanderer gibt. Liegt die bei unter 10 Prozent, dann ist die Ressortimenthäufigkeit mit 4 Prozent gering. Steigt sie zwischen 10 und 50 Prozent, dann schnellt es auf 15 Prozent hinauf. Der nächste Großsprung kommt dann über dieser Zahl. Wir haben natürlich in einer Reihe von Gemeindebauten und in allen möglichen Gürtelbauten und dergleichen mehr entsprechende Prozentsätze, die weit über diese 50 Prozent hinausgehen. Dort haben wir die Konflikte, von denen wir hier reden.

 

Die Frage der Videoüberwachung möchte ich noch kurz beantworten. Es ist ja nicht so gedacht, dass wir heute und morgen eine Gesamtdurchleuchtung haben wollen, sondern dass eine sukzessive klare Ausweitung des Videos auf alle Gefahrenbereiche, Gefahrenzonen für die Mieter und vor allem für die Frauen, für die älteren Leute, die sich fürchten - Sie haben es zum Teil angesprochen -, in Kellerräumlichkeiten, in Eingangsbereichen, bei Müllsammelstellen und Ähnlichem mehr erfolgen soll. Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher Punkt wäre, wo man mit Druck dafür sorgen muss, dass fortgefahren wird.

 

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