Gemeinderat,
24. Sitzung vom 20.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 94
nach Wien herholen soll. Aber schauen wir einmal.
Ihre Frage ist eigentlich leicht zu beantworten: Ja,
selbstverständlich werde ich mich dafür einsetzen, wenn Geld dazu benötigt
wird, ohne dass ich Ihnen zusage, dass es eine flächendeckende Wunscherfüllung
gibt. Ich bin kein Kellner, der mit einem Hangerl dasteht und Bestellungen
entgegennimmt, sondern wir schauen uns das natürlich sehr genau an. Aber das,
was notwendig sein wird, was richtig sein wird, was dem Zweck dient, das wird
es auch so geben können.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke,
Herr Bürgermeister.
Wir kommen nun zur fünften und letzten Anfrage (FSP
- 04072-2007/0001 - KVP/GM) dieser Fragestunde. Sie wird gestellt von Frau
GRin Praniess-Kastner und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der
Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Die
jüngst erfolgte Delogierung einer schwer behinderten Mieterin aus einer Wiener
Sozialwohnung wirft die Frage auf, ob dem sozialen Grundgedanken beim Umgang
mit Mietern in Wiener Gemeindewohnungen überhaupt noch ausreichend Rechnung
getragen wird. Gerade bei Menschen mit Behinderungen, die noch dazu verschuldet
sind, erst einmal zu verlangen, dass sie selbst aktiv werden müssen, kann nicht
sozialdemokratischer Politik entsprechen. Werden Sie als Verantwortlicher für
Wiener Wohnen künftig bei Delogierungen mehr auf soziales Augenmaß achten?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!
Lassen Sie mich zu Beginn ganz klar festhalten und
betonen: Wien zählt nicht nur zu den lebenswertesten Städten der Welt, sondern
Wien gilt auch als jene Stadt, wo das Soziale von enormer Bedeutung ist.
Speziell auch im Bereich des Wohnens wird Wien diesem
Ruf voll gerecht. Mit vielfältigsten Angeboten unterstützen wir die
Bewohnerinnen und Bewohner, und hier vor allem die sozial Schwächeren. Wir
haben nicht nur ein vielfältiges und vor allem ein ausreichendes, leistbares
und sehr bedürfnisorientiertes Wohnangebot, die Mieten zählen auch im
internationalen Vergleich zu den günstigsten.
Gerade auch im Bereich der Gemeindebauten ist es uns
möglich, über die Hausverwaltung Wiener Wohnen besonders günstigen Wohnraum zur
Verfügung zu stellen. Alle Gemeindemieter haben unbefristete Verträge, und sie
bezahlen generell die günstigsten Mietzinse auf dem Wohnungsmarkt.
Parallel dazu hat die Stadt Wien in den letzten
Jahren ein dichtes Netz an Wohnunterstützungen aufgebaut. Mit der Wohnbeihilfe
wird für Menschen mit finanziellen Problemen oder sehr niedrigem
Familieneinkommen ein Teil der Miete subventioniert. Darüber hinaus helfen die
Sozialdienststellen mit Mietbeihilfen und Heizkostenzuschüssen aus.
Wenn es trotz dieser Hilfen weiter zu größeren
Mietzinsrückständen und zu einer Räumungsklage kommt und die Rückstände aus
eigener Kraft nicht aufgebracht werden können, wird die Stadt Wien darüber
hinaus aktiv und bietet die Hilfe der Delogierungsprävention an. Gleichzeitig
gibt es bei Wiener Wohnen die Möglichkeit, Ratenvereinbarungen in Anspruch zu
nehmen.
Wenn man sich nun den von Ihnen angesprochenen Fall
genau ansieht, dann ist hier auch ganz deutlich zu erkennen, dass bei Wiener
Wohnen gerade im Umgang mit Mietern, die ihren Zahlungsverpflichtungen - egal,
aus welchen Gründen auch immer - nicht pünktlich nachkommen können, dem
sozialen Grundgedanken intensiv Rechnung getragen wird. Denn nach den
Bestimmungen des Mietrechtes und des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet,
mit Beginn des Monats den Mietzins zu entrichten.
In den in den letzten Jahren abgeschlossenen
Mietverträgen ist beinhaltet, dass der Mietzins im Wege der bargeldlosen
Zahlung durch Abbuchung vom Konto des Mieters an Wiener Wohnen zu entrichten
ist. In den Fällen, in denen dieser Einzahlungsweg nicht möglich ist - da zum
Beispiel kein gedecktes Konto vorhanden ist, oder auch bei älteren
Mietverhältnissen -, wird seitens Wiener Wohnens jeweils gegen Monatsende ein
Zahlschein an die Mieterinnen und Mieter versendet, der gleichzeitig auch als
Zahlungserinnerung dienen soll.
In der Folge wird zu Beginn des Folgemonats
festgestellt, ob die Zahlungen seitens der Mieter eingelangt sind. Ist dies
nicht der Fall, wird automatisch eine Zahlungserinnerung - derzeit ohne
Mahngebühr, auch hier unterscheiden wir uns deutlich vom Privatmarkt - erstellt
und an die Mieter versendet. Erfolgt daraufhin wieder keine Zahlung, so wird
eine kostenpflichtige Mahnung, die bereits auch die Klageandrohung beinhaltet,
dem Mieter übermittelt.
Dennoch bleibt Wiener Wohnen in Fällen, in denen der
Mieter trotz all dieser Maßnahmen keine Miete bezahlt, nichts anderes übrig,
als nach dem gerichtlichen Delogierungsverfahren diese Delogierung auch
tatsächlich durchzuführen. Über viele Jahre wurde hier versucht, mit der
betreffenden Mieterin Lösungen zu finden. Allerdings summierten sich die
Mietrückstände laufend, und auch Vermittlungsversuche blieben erfolglos.
Die Verantwortlichen von Wiener Wohnen sind äußerst
bestrebt, alles zu unternehmen, dass es zu keinen Delogierungen kommen muss. Im
Zuge der Delogierungsprävention findet hier auch eine intensive Vernetzung mit
den verschiedenen sozialen Stellen der Stadt statt. Das beweisen auch die
Zahlen der letzten Jahre. So konnte allein von 2004 bis 2006 die Anzahl der
Delogierungen um fast 40 Prozent gesenkt werden.
Ich kann Ihnen also versichern, dass wir gerade in
diesem Bereich alles unternehmen, um unserem hohen sozialen Grundgedanken
gerecht zu werden.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke,
Herr Stadtrat. - Die 1. Zusatzfrage wird von GRin Praniess-Kastner
gestellt.
GRin Karin Praniess-Kastner
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Vielen
Dank für Ihre Antwort hier; es war ja leider nicht möglich, telefonisch in
Kontakt zu treten, um ganz
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