Gemeinderat,
23. Sitzung vom 27.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 99
im Wohnbauressort mit diesem Bereich
auseinandersetzen und wir Ende des Jahres bei der Budgetdebatte Vorschläge auf
dem Tisch haben, die wir dann vielleicht im Gemeinderat oder im Landtag, wo es
dann hingehört, beschließen können, dass in Zukunft Firmen, die so ähnlich wie
„Semsem" arbeiten, nicht mehr zum Zug kommen. Sie haben in den GRÜNEN
einen verlässlichen Partner in dieser Frage. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster am Wort ist Herr GR Ing Mag Dworak.
GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Herr Berichterstatter! Herr Stadtrat! Meine
Damen und Herren!
StR Ellensohn hat praktisch
die ganze Geschichte wunderbar aufgelistet. Sie stimmt in jeder Phase. Ich
möchte nur einige Punkte ergänzen.
Von der „Semsem"
Liegenschaftsverwertungs GmbH ist der damalige Geschäftsführer in Konkurs
gegangen. Seine Ehefrau, Frau Andrea Wagner, ist heute Geschäftsführerin. Vier
bis fünf Abtragungsbescheide hat es gegeben. Die Stadt Wien war nicht in der
Lage, das Recht durchzusetzen. Das, glaube ich, ist einer der wesentlichen
Punkte, zu denen wir heute sagen müssen, dass es schon ein Skandal ist, dass es
nicht gelingt, das Recht in dieser Stadt durchzusetzen. Es hat
Anrainerbeschwerden gegeben. Es hat illegale Schlägerungen gegeben. Es hat
illegale Bauführungen gegeben. Es hat keine Einhaltung der Pläne gegeben. Es
hat Chaos auf der Baustelle geherrscht. Wir fragen uns, wie das in dieser Stadt
alles möglich ist. Wir haben schon einmal einen „Semsem"-Akt im Ausschuss
abgesetzt. Auf unseren Wunsch hin ist das damals passiert. Wir haben geglaubt,
dass es in der Zwischenzeit der Stadt Wien möglich ist, irgendein rechtliches
Instrument zu finden, um den Verkauf nicht abwickeln zu müssen.
Wir sprechen uns gegen den Vertragsabschluss in
diesen beiden Fällen aus. Wir wissen aber, dass wir in diesem Fall keine
Mehrheit haben. In diesem Saal muss die SPÖ die alleinige Verantwortung für
diesen Fall übernehmen! Das bedauern wir außerordentlich!
Wir glauben aber auch, dass es eine gesetzliche
Regelung geben muss, dass solche Fälle, wo der Bieter, der praktisch den
Zuschlag erhalten hat, gesetzlich daran gehindert werden kann, dass dieses
Bieterverfahren zu seinen Gunsten entschieden wird. Das liegt uns am Herzen.
Wir hoffen, dass irgendwann einmal endlich diese gesetzliche Regelung
eintreffen wird. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als
Nächster am Wort ist Herr GR Dkfm Dr Maurer. - Bitte.
GR Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Vorsitzende! Herr
Berichterstatter! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich schließe an GR Dworak an und möchte nur dazu
sagen, es geht hier und heute nicht darum, ob sich eine Mehrheit findet oder
nicht, sondern es geht um die rechtliche Basis, auf der das ganze Verfahren
steht. Ich werde darauf eingehen.
Zum StR Ellensohn: Es ist mir schon klar, dass man,
wenn man von einer Firma geklagt wird, zu dieser keine besondere Liebe
entwickelt. Das ist eine ganz logische Konsequenz.
Ich möchte schon vorausschicken, und das gehört,
glaube ich, zu Beginn gesagt, dass diese Geschäftsstücke auf ganz normalem Weg
im Rahmen eines Bestbieterverfahrens angeboten wurden und nicht anders
angeboten werden konnten. Hätte man nicht den Bestbieter genommen und es wäre dann
ein Kontrollamtsbericht mit diesem Inhalt zu lesen gewesen, dann hätte ich auch
gerne gesehen, was die ÖVP und die GRÜNEN sagen, wenn man nicht den Bestbieter
genommen hätte. Gestern haben wir eine Kontrollamtsdebatte gehabt. Es werden
auch kleinste Verfehlungen sehr deutlich gemacht und immer sehr stark
hervorgestrichen. Also da gibt es keine andere Möglichkeit.
Es hat Schwierigkeiten mit dieser Firma mit diesem
komischen Namen gegeben. Bestimmungen wurden nicht eingehalten, Strafen haben
sie bekommen, haben dagegen berufen und jetzt ist die Sache vor dem
Verwaltungsgerichtshof, wie wir gehört haben. Übrigens ist jetzt eine andere
Geschäftsführung, zwar im Verwandtschaftsbereich, aber gut. Dieser Fall ist vor
dem Verwaltungsgerichtshof und es ist halt ein staatsbürgerliches Recht, dass
man Bescheide auch vor den höchsten Gerichten dieses Landes bekämpft, ob es
einem passt oder nicht.
Ich glaube, man muss reduzieren auf die Frage: Kann man
im Nachhinein ein Verfahren korrigieren oder überhaupt rückgängig machen? Ich
glaube, da muss ich nicht lange juristisch begründen. Das ist absolut
unmöglich.
Zweite Frage: Kann man eine Firma oder jemand
anderen, eine andere Person, von einem zukünftigen Verfahren ausschließen? Die
Stadt Wien ist derzeit an ein bedingungsfreies Verfahren gebunden, wobei ich da
nach derzeitigem Rechtsstand keine Möglichkeit für irgendwelche Punkteabzüge
von vornherein sehe. Ausschließungsgründe müssten jedenfalls im Vorhinein exakt
festgelegt werden. Es könnte meiner Vorstellung nach nur dann überhaupt
passieren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass wieder verbotene Dinge
geschehen.
Da die einzige Sache, die gravierend war, in der
Graf-Starhemberg-Gasse passiert ist, so schlimm die Dinge auch waren, wird sich
das wohl kaum argumentieren lassen, da viele andere Geschäfte mit dieser Firma
abgeschlossen wurden, die in Ordnung gegangen sind. Das wird nicht ganz einfach
sein, da es nur mit diesem einen Objekt Probleme gegeben hat.
Sicherlich, die Frage
Zahlungsfähigkeit, Liquiditätsprobleme, wäre ein Ausschließungsgrund für die
Gemeinde. Das ist sicher richtig. Ob die Nichteinhaltung der Bauordnung dazu
ein Grund ist, bezweifle ich, denn da gibt es eigene Rechtsnormen, nach denen
vorgegangen werden muss. Ob das für ein Bieterverfahren
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