Gemeinderat,
21. Sitzung vom 25.05.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 105
eine christliche Kirche zu bauen. Bei diesem
Telefonanruf hättest du nämlich die am Rohr gehabt, die dann wirklich für den
Kirchenbau zuständig sind.
Und gerade die katholische Kirche hat es ja immer
wieder verstanden, ihre Bauten an energetisch günstigen Stellen zu platzieren
und ich denke, es wäre dann auch kein Problem gewesen, sich auch diese Stelle
zu sichern.
Statt dessen führen wir hier eine Diskussion, die dem
friedlichen Zusammenleben von Religionen nicht sehr zuträglich ist. Was ich ja
ganz besonders frech finde von den Kollegen der FPÖ neuerdings, das ist, dass
sie hier einen Antrag der ÖVP nehmen, fast wortident abschreiben, dann noch
einmal einbringen und sogar soweit gehen, die von der ÖVP geforderte
christliche Kirche in eine katholische Kirche abzuändern. Also, das ist ja
wirklich der Gipfel der religiösen Engstirnigkeit. (Beifall bei der SPÖ.) Wo
religiöse Menschen leben, egal, welcher Religion sie angehören, haben sie das
Bedürfnis, ihre Kirchen, Tempel oder Moscheen zu bauen. Wir als
Sozialdemokraten nehmen dieses Bedürfnis sehr ernst und geben allen anerkannten
Religionsgemeinschaften auch die Möglichkeit dazu. Wir selbst bauen aber keine
Kirchen und wir mischen uns nicht in die religiösen Anschauungen ein, solange
sie nicht dem Gesetz widersprechen.
Hier herrscht Religionsfreiheit. Das ist gut, und so
soll es auch sein, um das Zusammenleben unterschiedlicher Religionen nicht
unnötig schwierig zu machen. Ich fordere Sie auf, Toleranz zu zeigen, und ich
fordere Sie auf, die Trennung von Kirche und Staat zu respektieren – zu
respektieren und zu tolerieren, Herr Kollege. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher wird meine Fraktion den Antrag der FPÖ auch
ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort
gemeldet ist Herr Mag Kowarik. Ich erteile es ihm.
GR Mag Dietbert Kowarik (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr
Berichterstatter! Meine Damen und Herren!
Ich möchte jetzt nicht mehr über Kirchen sprechen –
darüber haben wir schon genug gehört –, sondern ich möchte die Diskussion zum
Anlass nehmen, um auf einen anderen sehr wichtigen Bereich der Planungspolitik
und der Planungsinstrumente der Wiener Bauordnung aufmerksam zu machen, und
zwar ist das die Errichtung von Kinderspielplätzen beziehungsweise
Kleinkinderspielplätzen. Gerade bei einem Aktenstück, wo es um die Neuplanung
eines sehr großen neuen Stadtbereiches geht, muss auch darauf Rücksicht
genommen werden.
Wie Sie wissen, sieht der § 90 der Wiener
Bauordnung vor, dass bei Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als
15 Wohnungen der Eigentümer verpflichtet ist, mindestens einen Spielplatz
für Kleinkinder im Freien anzulegen, beziehungsweise besteht bei Wohnhausanlagen
mit mehr als 50 Wohnungen die Verpflichtung, einen Kinderspielplatz in
entsprechendem Ausmaß im Freien anzulegen, und zwar sollen die
Kleinkinderspielplätze auch in Sicht- und Rufweite sein, was eine sehr
sinnvolle Einrichtung ist und eine sinnvolle Bestimmung des Gesetzes.
Hier gibt es – das gilt für andere Bereiche auch –
den, wie soll ich sagen, schwierigen § 69 – sagen wir so – der Wiener
Bauordnung, der auch in diesem Bereich die Möglichkeit einer Ausnahme vorsieht,
und zwar gibt es die Möglichkeit einer Ausnahme dann, wenn die Errichtung eines
Kinderspielplatzes auf demselben Bauplatz nicht zumutbar ist, unter anderem,
und außerdem ein Kinderspielraum, ein Gemeinschaftsraum im Gebäude vorgesehen
wird. Das sollte nicht die Regel werden, ganz im Gegenteil, wichtig ist
natürlich, dass die Kinder und Jugendlichen auch im Freien die Möglichkeit
haben, sich auszuleben.
Wie wichtig das Thema ist, zeigt auch das
Positionspapier des Vereins Wiener Jugendzentren, in dem man nachlesen kann,
dass das ein sehr wichtiges Thema für diesen Verein ist. Er schreibt: „Spiel-
und Sportplätze sind für Kinder und Jugendliche ganz zentrale öffentliche
Orte." Er geht noch ein bisschen weiter, er fordert die Novellierung der
Bauordnung und will auch eine Leitstelle für kinder- und jugendgerechtes Planen
und Bauen. Also ein ganz wichtiges Thema. Ich glaube, darüber braucht man nicht
zu diskutieren.
Es gibt leider Gottes Beispiele in Wien, wo gerade in
diesem Bereich große Mängel Tatsache waren oder wo darauf nicht genügend
Rücksicht genommen wurde. Als ein Beispiel darf ich die Wienerberg-City
anführen – darüber haben wir schon oftmals im Gemeinderat in diesem Haus
diskutiert und Sie kennen die Problematik –, ich darf aber auch auf den neuen
Stadtteil auf den KDAG-Gründen in Meidling hinweisen. Dort ist trotz
umfangreicher Bautätigkeit bis heute noch immer kein dem Gesetz entsprechender
Spielplatz realisiert worden. Es befindet sich lediglich in einiger Entfernung
seit Kurzem wenigstens ein Behelfsspielplatz, der jedoch für die Kinder nur
nach Überqueren einer relativ stark befahrenen Straße zu erreichen ist.
Klar ist, dass es vordergründiges Ziel der
Stadtverwaltung und der Stadtpolitik sein muss, die kinder- und
familiengerechte Fertigstellung von Wohnhausanlagen zu gewährleisten und
insbesondere ein besonderes Augenmerk auf hinreichende Spielmöglichkeiten für
Kinder, Kleinkinder und Jugendliche zu richten, vor allem auch auf die
Möglichkeit der Bewegung im Freien besonderes Augenmerk zu richten.
Daher bringen meine Kollegen Dr Madejski und Frank
sowie meine Wenigkeit den Beschlussantrag ein:
„Der für die MA 37 zuständige
amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
wird aufgefordert, verstärkt in laufenden Baubewilligungsverfahren auf die
bestmögliche Spielplatzschaffung, insbesondere auf Freiflächen besonderen Wert
zu legen beziehungsweise nach Fertigstellung der jeweiligen Objekte zur
Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtung zur Herstellung geeigneter Kleinkinderspielplätze
im Sinne des § 90 Bauordnung anzuhalten und gegebenenfalls auch die
diesbezüglichen Strafbestimmungen der Wiener Bauordnung durchsetzen zu
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