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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 25.05.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 105

 

eine christliche Kirche zu bauen. Bei diesem Telefonanruf hättest du nämlich die am Rohr gehabt, die dann wirklich für den Kirchenbau zuständig sind.

 

Und gerade die katholische Kirche hat es ja immer wieder verstanden, ihre Bauten an energetisch günstigen Stellen zu platzieren und ich denke, es wäre dann auch kein Problem gewesen, sich auch diese Stelle zu sichern.

 

Statt dessen führen wir hier eine Diskussion, die dem friedlichen Zusammenleben von Religionen nicht sehr zuträglich ist. Was ich ja ganz besonders frech finde von den Kollegen der FPÖ neuerdings, das ist, dass sie hier einen Antrag der ÖVP nehmen, fast wortident abschreiben, dann noch einmal einbringen und sogar soweit gehen, die von der ÖVP geforderte christliche Kirche in eine katholische Kirche abzuändern. Also, das ist ja wirklich der Gipfel der religiösen Engstirnigkeit. (Beifall bei der SPÖ.) Wo religiöse Menschen leben, egal, welcher Religion sie angehören, haben sie das Bedürfnis, ihre Kirchen, Tempel oder Moscheen zu bauen. Wir als Sozialdemokraten nehmen dieses Bedürfnis sehr ernst und geben allen anerkannten Religionsgemeinschaften auch die Möglichkeit dazu. Wir selbst bauen aber keine Kirchen und wir mischen uns nicht in die religiösen Anschauungen ein, solange sie nicht dem Gesetz widersprechen.

 

Hier herrscht Religionsfreiheit. Das ist gut, und so soll es auch sein, um das Zusammenleben unterschiedlicher Religionen nicht unnötig schwierig zu machen. Ich fordere Sie auf, Toleranz zu zeigen, und ich fordere Sie auf, die Trennung von Kirche und Staat zu respektieren – zu respektieren und zu tolerieren, Herr Kollege. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Daher wird meine Fraktion den Antrag der FPÖ auch ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort gemeldet ist Herr Mag Kowarik. Ich erteile es ihm.

 

GR Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte jetzt nicht mehr über Kirchen sprechen – darüber haben wir schon genug gehört –, sondern ich möchte die Diskussion zum Anlass nehmen, um auf einen anderen sehr wichtigen Bereich der Planungspolitik und der Planungsinstrumente der Wiener Bauordnung aufmerksam zu machen, und zwar ist das die Errichtung von Kinderspielplätzen beziehungsweise Kleinkinderspielplätzen. Gerade bei einem Aktenstück, wo es um die Neuplanung eines sehr großen neuen Stadtbereiches geht, muss auch darauf Rücksicht genommen werden.

 

Wie Sie wissen, sieht der § 90 der Wiener Bauordnung vor, dass bei Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als 15 Wohnungen der Eigentümer verpflichtet ist, mindestens einen Spielplatz für Kleinkinder im Freien anzulegen, beziehungsweise besteht bei Wohnhausanlagen mit mehr als 50 Wohnungen die Verpflichtung, einen Kinderspielplatz in entsprechendem Ausmaß im Freien anzulegen, und zwar sollen die Kleinkinderspielplätze auch in Sicht- und Rufweite sein, was eine sehr sinnvolle Einrichtung ist und eine sinnvolle Bestimmung des Gesetzes.

 

Hier gibt es – das gilt für andere Bereiche auch – den, wie soll ich sagen, schwierigen § 69 – sagen wir so – der Wiener Bauordnung, der auch in diesem Bereich die Möglichkeit einer Ausnahme vorsieht, und zwar gibt es die Möglichkeit einer Ausnahme dann, wenn die Errichtung eines Kinderspielplatzes auf demselben Bauplatz nicht zumutbar ist, unter anderem, und außerdem ein Kinderspielraum, ein Gemeinschaftsraum im Gebäude vorgesehen wird. Das sollte nicht die Regel werden, ganz im Gegenteil, wichtig ist natürlich, dass die Kinder und Jugendlichen auch im Freien die Möglichkeit haben, sich auszuleben.

 

Wie wichtig das Thema ist, zeigt auch das Positionspapier des Vereins Wiener Jugendzentren, in dem man nachlesen kann, dass das ein sehr wichtiges Thema für diesen Verein ist. Er schreibt: „Spiel- und Sportplätze sind für Kinder und Jugendliche ganz zentrale öffentliche Orte." Er geht noch ein bisschen weiter, er fordert die Novellierung der Bauordnung und will auch eine Leitstelle für kinder- und jugendgerechtes Planen und Bauen. Also ein ganz wichtiges Thema. Ich glaube, darüber braucht man nicht zu diskutieren.

 

Es gibt leider Gottes Beispiele in Wien, wo gerade in diesem Bereich große Mängel Tatsache waren oder wo darauf nicht genügend Rücksicht genommen wurde. Als ein Beispiel darf ich die Wienerberg-City anführen – darüber haben wir schon oftmals im Gemeinderat in diesem Haus diskutiert und Sie kennen die Problematik –, ich darf aber auch auf den neuen Stadtteil auf den KDAG-Gründen in Meidling hinweisen. Dort ist trotz umfangreicher Bautätigkeit bis heute noch immer kein dem Gesetz entsprechender Spielplatz realisiert worden. Es befindet sich lediglich in einiger Entfernung seit Kurzem wenigstens ein Behelfsspielplatz, der jedoch für die Kinder nur nach Überqueren einer relativ stark befahrenen Straße zu erreichen ist.

 

Klar ist, dass es vordergründiges Ziel der Stadtverwaltung und der Stadtpolitik sein muss, die kinder- und familiengerechte Fertigstellung von Wohnhausanlagen zu gewährleisten und insbesondere ein besonderes Augenmerk auf hinreichende Spielmöglichkeiten für Kinder, Kleinkinder und Jugendliche zu richten, vor allem auch auf die Möglichkeit der Bewegung im Freien besonderes Augenmerk zu richten.

 

Daher bringen meine Kollegen Dr Madejski und Frank sowie meine Wenigkeit den Beschlussantrag ein:

 

„Der für die MA 37 zuständige amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, verstärkt in laufenden Baubewilligungsverfahren auf die bestmögliche Spielplatzschaffung, insbesondere auf Freiflächen besonderen Wert zu legen beziehungsweise nach Fertigstellung der jeweiligen Objekte zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtung zur Herstellung geeigneter Kleinkinderspielplätze im Sinne des § 90 Bauordnung anzuhalten und gegebenenfalls auch die diesbezüglichen Strafbestimmungen der Wiener Bauordnung durchsetzen zu

 

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