Gemeinderat,
20. Sitzung vom 27.04.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 89 von 108
und hier niedergelassen ist.
Um diese Forderungen von StRin Frauenberger gemeinsam
umsetzen zu können, möchte ich folgenden Beschluss- und Resolutionsantrag
einbringen.
„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung
auf, die im Regierungsprogramm vereinbarte Evaluierung des aktuellen
Fremdenrechts unverzüglich durchzuführen, und entsprechende notwendige
Änderungen und Anpassungen unverzüglich zu implementieren. Insbesondere fordert
der Wiener Gemeinderat die Einführung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts
für eingewanderte beziehungsweise einwandernde Frauen, die Erleichterung der
Niederlassungsbewilligungserteilung für ausländische EhepartnerInnen von
ÖsterreicherInnen, die Herausnahme der Familienzusammenführung aus der
Zuwanderungsquote und die Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechtes mit dem
Ziel, Kindern, die in Österreich auf die Welt kommen, unabhängig von der
Staatsbürgerschaft ihrer Eltern, die österreichische Staatsbürgerschaft per
Geburt zu gewähren, wenn mindestens ein Elternteil aufenthaltsberechtigt
ist."
In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige
Abstimmung dieses Antrags.
Dem von meinem Vorvorredner vorgestellten
SPÖ/ÖVP-Antrag werden wir nicht zustimmen können, weil er sich nur darauf
beschränkt, dass die so genannten Fremdengesetze evaluiert werden. Angesichts
der Zustände, dass Hunderte Ehepartner und Ehepartnerinnen von
ÖsterreicherInnen von Abschiebung bedroht sind, angesichts der Verfünffachung
der Schubhaftzahlen seit Anfang 2006 kann man zwar die Gesetze evaluieren und
muss man sie evaluieren, die Evaluierung kann aber kein Argument sein für eine
Verschiebung und für ein Wartenlassen und für ein Verzögern der Veränderung
dieser Gesetze. Diese Gesetze sind menschenrechtswidrig und menschenfeindlich
und gehören schleunigst geändert und in dieser Form abgeschafft.
Der letzte Punkt: Am Montag endet die
Begutachtungsfrist der Wahlrechtsreform, jene Reform, die auch eine
Wahlaltersenkung vorsieht und – was in dieser Debatte bis jetzt völlig
untergegangen ist – auch das AusländerInnenwahlrecht. Wien hatte ein
AusländerInnenwahlrecht beschlossen, das vom Verfassungsgerichtshof sozusagen
rückgängig gemacht wurde mit einem Erkenntnis. Die Grünen bringen auf Bundesebene einen Antrag auf
Verfassungsänderung ein, mit dem die entsprechenden Bestimmungen der
österreichischen Verfassung geändert werden sollen, damit ein kommunales
AusländerInnenwahlrecht möglich wird. Sie tun dies, um dieses Anliegen zu
unterstützen und auch Herrn Bgm Häupl beim Wort nehmend, der in einem
Pressegespräch vom 18.3.2001 gesagt hat: „Mir wäre es lieber, wenn wir das
Ausländerwahlrecht nicht in Wien regeln müssten und dafür das Höchstgericht
brauchen, sondern wenn es eine einheitliche Regelung auf Bundesebene geben
würde." – Zitat Ende.
„Jemand, der eine bestimmte Zeit legal in Österreich
lebe, solle auch am politischen Entscheidungsprozess teilnehmen können. Das
Wahlrecht sei eine wesentliche Säule der Integration von Ausländern", so
Häupl zur Tageszeitung „Presse". Auf die Frage der „Presse", ob das
auch für Nationalratswahlen gelte, antwortete Häupl – Zitat –: „Ja." –
Zitat Ende.
Wenn man das, was Bgm Häupl schon im Jahr 2003 gesagt
hat, ernst nimmt – und ich hoffe, seine eigene Partei landes- und bundesweit
nimmt das auch ernst –, kann man nur für einheitliche verfassungsmäßige
Regelungen sein, die ein AusländerInnenwahlrecht zulassen.
Deshalb stellen wir den Beschlussantrag:
„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung
auf, die erforderlichen Schritte für eine Novelle der österreichischen
Bundesverfassung zur Schaffung eines kommunalen AusländerInnenwahlrechts
einzuleiten.
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige
Abstimmung dieses Antrages.“
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort gemeldet hat sich Frau GRin Matiasek. Ich
erteile es ihr.
GRin Veronika Matiasek (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen
und Herren!
Meine Vorredner haben ja schon sehr viel zu den
kürzlich getätigten Äußerungen der zuständigen Stadträtin für Integration, Frau
StRin Frauenberger, gemacht, und ich möchte das nur noch kurz unterstreichen.
Die Lösung kann ja nicht sein, die Menschen
aufzufordern, zu kommen und hier möglichst schnell, nahtlos und ohne Hürden
einfach in Wien Fuß zu fassen, sondern im Integrationsbereich ist es viel
wichtiger, in erster Linie einmal anstehende Probleme zu lösen. Und wir können
ja nicht davon sprechen, dass wir hier keine haben.
Dieses ohne Integration, ohne Anpassung, sondern nur
als Teilhabe am hiesigen System in weiten Bereichen zu sehen, das zieht sich ja
wie ein roter Faden durch die Integrationspolitik, die die SPÖ in Wien seit
Jahren betreibt. Besonders kenntlich wird das an den Subventionsanträgen, die
wir in jedem Ausschuss und damit ja auch in jedem Gemeinderat hier zu
beschließen haben. Und das zeigt auch ein Subventionsantrag, den wir diesmal
auf der Tagesordnung haben, wenn etwa der Verein „Sozial Global" mit
seinem Projekt „TERRA" wieder einmal eine sehr hohe Summe, nämlich
173 000 EUR, für ein Projekt fordert und es ihm auch erteilt wird,
bei dem es um die Betreuung und Beratung ausschließlich älterer Migranten geht.
(GRin Anica Matzka-Dojder: Die schon lange hier arbeiten!)
Und wenn man dann diesen Antrag
genauer durchschaut, findet man zum Beispiel unter anderem in dem Projekt die
Aus- und Weiterbildung. Ich muss schon sagen, das hat halt dann mit der
Betreuung und Beratung älterer Migranten schon sehr wenig zu tun. Unter dem
Titel „Zugang zu diversen Informationen" könnte man eine ganze Liste, die
da sehr wortreich aufgereiht ist, subsumieren. Das heißt, es ist halt wieder
einmal ein Beratungs- und Informationsprojekt, wieder einmal in diese Richtung.
Aber wenn es um ältere Migranten geht,
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