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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 27.04.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 86 von 108

 

demokratische Politiker und als demokratisch denkende Menschen langfristig nicht akzeptieren können. Daher verlangen auch wir, dass das Fremdenrecht evaluiert wird, dass wir den Bundesminister für Inneres auch dementsprechend ersuchen, diese Evaluierung aufzunehmen, um zu überprüfen, ob das, was im Fremdengesetz beschlossen wurde, auch tatsächlich passt. Ich würde meinen, es wäre an der Zeit, tatsächlich ein Gesetz zu schaffen, das von einer modernen Gesellschaft gebilligt wird, das einer modernen Gesellschaft Rechnung trägt, denn es geht ja unter anderem auch um den Standort Wien, um das Leben in dieser Stadt, es geht unter anderem auch um die Wirtschaftspolitik, um Bildungspolitik. Es geht darum, wie die Menschen in diesem Land leben, wie sie miteinander leben, wie sie miteinander freundschaftlich ein gemeinsames Ziel aufbauen können.

 

Das ist ja nicht ein Thema, das heute entstanden ist, sondern Sandra Frauenberger hat das in den letzten Wochen und Monaten sehr ausgiebig diskutiert und auch in den Medien präsentiert. Ich möchte auch sagen, dass es nicht nur Sandra Frauenberger ist, die das Fremdengesetz kritisiert, es war auch der Verfassungsgerichtshofpräsident Korinek, der meinte – ich zitiere wörtlich: „Nicht alles, was blöd ist, sei auch verfassungswidrig.“ Das hat er gesagt, wie er das Fremdenrecht durchgelesen hat, und ich würde meinen, Sandra Frauenberger ist in guter Gesellschaft, wenn sie in den Zeitungen und Medien sagt, das Fremdenrecht gehört überarbeitet und den Menschen entsprechend reformiert. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Sie hat auch nicht von einem Zuzug im großen Ausmaß gesprochen. Sie meint immer, dass der Zuzug geregelt gehört, dass auch die notwendigen Maßnahmen gesetzt werden müssen, um eine klare und transparente Vorgangsweise zu erreichen.

 

Daher bringt die SPÖ-Fraktion einen Beschlussantrag ein, in dem wir den Bundesminister, die Bundesregierung auffordern, die Vorkehrungen zu der im Regierungsprogramm vorgesehenen Evaluierung des am 1.1.2006 in Kraft getretenen Fremdenrechtspaketes und des kurz darauf novellierten Staatsbürgerschaftsgesetzes sowie zur Beschleunigung der Verfahren, besonders auch der Asylverfahren, rasch zu treffen, die Evaluierung anzuordnen und dazu insbesondere die ebenfalls im Regierungsprogramm vorgesehene Integrationsplattform einzurichten, denn das ist eine jener Plattformen, die es auch ermöglichen, hier eine transparente, eine klare und eine faire Vorgangsweise vorzuschreiben.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort gemeldet hat sich Herr StR Herzog. Ich erteile es ihm.

 

StR Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vorsitzender!

 

Die Kollegin Vassilakou hat bereits das eine oder andere Thema angesprochen, mit dem wir uns hier beschäftigen müssen. Ich möchte aber eingangs noch ganz kurz auf die Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 6 eingehen und sagen, dass wir als Freiheitliche diese Punkte ablehnen werden, weil ja doch auch da wieder genau jene Vereine drinnen sind, die dafür sorgen, das das eintritt, was Präsident Korinek sagt, nämlich dass die lange Dauer von Justizverfahren darauf zurückzuführen ist, dass eben auch völlig hoffnungslose Fälle weiterhin vorangetrieben werden bis zu Höchstgerichten, im Spekulieren darauf, dass viele Jahre vergehen. (GRin Nurten Yilmaz: Da sind also die Asylsuchenden schuld!) Daher werden wir diesen Dingen nicht zustimmen.

 

Präsident Korinek wurde bereits angesprochen. Er hat sich zur langen Dauer der Asylverfahren geäußert, und die Länge dieser Verfahren – das ist überhaupt keine Frage – ist unzumutbar und bedenklich und sie gehört sicherlich abgeändert. Er zieht daraus die Schlussfolgerung, dass auch bei einem negativen Ausgang eines solchen Asylverfahrens nach langer Dauer eben des laufenden Verfahrens ein Bleiberecht eingetreten sei.

 

Dazu kann ich nur sagen, beim Punkt 1, das heißt, bei der langen Dauer der Verfahren, stimme ich ihm natürlich zu, keine Frage, das gehört dringend geändert, beim zweiten keinesfalls. Ich glaube nicht, dass es ein rechtsstaatlicher Standpunkt sein kann, dass ein Verfahren, das negativ beendet wird, zum negativen Beispiel der Negation wird, indem sozusagen das Bleiberecht damit verbunden sein kann. Ich glaube nur, dass man dafür Sorge tragen muss, dass die Abwicklung eine rasche ist.

 

Eine massive Verkürzung der Laufzeiten wurde ja vom Innenminister versprochen. Ein Jahr wurde in Aussicht gestellt mit neuen Behörden. Wir werden sehen, was aus diesen Dingen wird. Sie müssen ja auch erst verwirklicht werden. Andernfalls wäre das, was Präsident Korinek vorschlägt, schlicht und einfach eine Einladung für Einwanderung nach Österreich.

 

Ich möchte auch feststellen, weil von Flüchtlingen die Rede war: 90 Prozent der Asylwerber kommen ins Land, ohne dass sie einen Asylgrund haben. Nur 10 Prozent werden anerkannt, in etwa. Es sind einmal 10, es können auch 11, 12 Prozent sein, einmal mehr, ein weniger, aber alles in allem in etwa. Das heißt also, sie kommen unter falschen Voraussetzungen ins Land, und es muss im Interesse aller sein, auch im Interesse von Präsident Korinek, dass ein Personenkreis, der sich unter falschen Gesichtspunkten ins Land hereinschwindelt, nicht auf Dauer im Lande bleiben kann.

 

Bedenklich ist im Übrigen natürlich – das wurde ja auch schon angesprochen, die Einmischung eines VfGH-Präsidenten in die Tagespolitik. Das ist sicherlich bedenklich und mit einem riesigen Fragezeichen zu versehen, weil hier eine Verquickung von Rechtssprechung und Politik stattfindet, die nicht in diesem Sinn gegeben sein darf und soll.

 

Im Übrigen haben ja, was die Vereine betrifft, die heute hier auch zur Debatte stehen, eine Fülle von Vereinen und Verbänden eigentlich nur einen wirtschaftlichen Lebenszweck. Der einzige wirtschaftliche Lebenszweck ist das juristische Hinausschieben und die juristische Hinauszögerung von Asylverfahren. Ich glaube,

 

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