Gemeinderat,
20. Sitzung vom 27.04.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 86 von 108
demokratische Politiker und als demokratisch denkende
Menschen langfristig nicht akzeptieren können. Daher verlangen auch wir, dass
das Fremdenrecht evaluiert wird, dass wir den Bundesminister für Inneres auch
dementsprechend ersuchen, diese Evaluierung aufzunehmen, um zu überprüfen, ob
das, was im Fremdengesetz beschlossen wurde, auch tatsächlich passt. Ich würde
meinen, es wäre an der Zeit, tatsächlich ein Gesetz zu schaffen, das von einer
modernen Gesellschaft gebilligt wird, das einer modernen Gesellschaft Rechnung
trägt, denn es geht ja unter anderem auch um den Standort Wien, um das Leben in
dieser Stadt, es geht unter anderem auch um die Wirtschaftspolitik, um
Bildungspolitik. Es geht darum, wie die Menschen in diesem Land leben, wie sie
miteinander leben, wie sie miteinander freundschaftlich ein gemeinsames Ziel
aufbauen können.
Das ist ja nicht ein Thema, das heute entstanden ist,
sondern Sandra Frauenberger hat das in den letzten Wochen und Monaten sehr
ausgiebig diskutiert und auch in den Medien präsentiert. Ich möchte auch sagen,
dass es nicht nur Sandra Frauenberger ist, die das Fremdengesetz kritisiert, es
war auch der Verfassungsgerichtshofpräsident Korinek, der meinte – ich zitiere
wörtlich: „Nicht alles, was blöd ist, sei auch verfassungswidrig.“ Das hat er
gesagt, wie er das Fremdenrecht durchgelesen hat, und ich würde meinen, Sandra
Frauenberger ist in guter Gesellschaft, wenn sie in den Zeitungen und Medien
sagt, das Fremdenrecht gehört überarbeitet und den Menschen entsprechend
reformiert. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie hat auch nicht von einem Zuzug im großen Ausmaß gesprochen.
Sie meint immer, dass der Zuzug geregelt gehört, dass auch die notwendigen
Maßnahmen gesetzt werden müssen, um eine klare und transparente Vorgangsweise
zu erreichen.
Daher bringt die SPÖ-Fraktion einen Beschlussantrag
ein, in dem wir den Bundesminister, die Bundesregierung auffordern, die
Vorkehrungen zu der im Regierungsprogramm vorgesehenen Evaluierung des am
1.1.2006 in Kraft getretenen Fremdenrechtspaketes und des kurz darauf
novellierten Staatsbürgerschaftsgesetzes sowie zur Beschleunigung der
Verfahren, besonders auch der Asylverfahren, rasch zu treffen, die Evaluierung
anzuordnen und dazu insbesondere die ebenfalls im Regierungsprogramm
vorgesehene Integrationsplattform einzurichten, denn das ist eine jener
Plattformen, die es auch ermöglichen, hier eine transparente, eine klare und
eine faire Vorgangsweise vorzuschreiben.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort
gemeldet hat sich Herr StR Herzog. Ich erteile es ihm.
StR Johann Herzog: Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Herr Vorsitzender!
Die Kollegin Vassilakou hat bereits das eine oder
andere Thema angesprochen, mit dem wir uns hier beschäftigen müssen. Ich möchte
aber eingangs noch ganz kurz auf die Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 6 eingehen
und sagen, dass wir als Freiheitliche diese Punkte ablehnen werden, weil ja
doch auch da wieder genau jene Vereine drinnen sind, die dafür sorgen, das das
eintritt, was Präsident Korinek sagt, nämlich dass die lange Dauer von
Justizverfahren darauf zurückzuführen ist, dass eben auch völlig hoffnungslose
Fälle weiterhin vorangetrieben werden bis zu Höchstgerichten, im Spekulieren
darauf, dass viele Jahre vergehen. (GRin
Nurten Yilmaz: Da sind also die Asylsuchenden schuld!) Daher werden wir
diesen Dingen nicht zustimmen.
Präsident Korinek wurde bereits angesprochen. Er hat
sich zur langen Dauer der Asylverfahren geäußert, und die Länge dieser
Verfahren – das ist überhaupt keine Frage – ist unzumutbar und bedenklich und
sie gehört sicherlich abgeändert. Er zieht daraus die Schlussfolgerung, dass
auch bei einem negativen Ausgang eines solchen Asylverfahrens nach langer Dauer
eben des laufenden Verfahrens ein Bleiberecht eingetreten sei.
Dazu kann ich nur sagen, beim Punkt 1, das
heißt, bei der langen Dauer der Verfahren, stimme ich ihm natürlich zu, keine
Frage, das gehört dringend geändert, beim zweiten keinesfalls. Ich glaube
nicht, dass es ein rechtsstaatlicher Standpunkt sein kann, dass ein Verfahren,
das negativ beendet wird, zum negativen Beispiel der Negation wird, indem
sozusagen das Bleiberecht damit verbunden sein kann. Ich glaube nur, dass man
dafür Sorge tragen muss, dass die Abwicklung eine rasche ist.
Eine massive Verkürzung der Laufzeiten wurde ja vom
Innenminister versprochen. Ein Jahr wurde in Aussicht gestellt mit neuen
Behörden. Wir werden sehen, was aus diesen Dingen wird. Sie müssen ja auch erst
verwirklicht werden. Andernfalls wäre das, was Präsident Korinek vorschlägt,
schlicht und einfach eine Einladung für Einwanderung nach Österreich.
Ich möchte auch feststellen, weil von Flüchtlingen
die Rede war: 90 Prozent der Asylwerber kommen ins Land, ohne dass sie
einen Asylgrund haben. Nur 10 Prozent werden anerkannt, in etwa. Es sind
einmal 10, es können auch 11, 12 Prozent sein, einmal mehr, ein weniger,
aber alles in allem in etwa. Das heißt also, sie kommen unter falschen
Voraussetzungen ins Land, und es muss im Interesse aller sein, auch im
Interesse von Präsident Korinek, dass ein Personenkreis, der sich unter
falschen Gesichtspunkten ins Land hereinschwindelt, nicht auf Dauer im Lande
bleiben kann.
Bedenklich ist im Übrigen natürlich – das wurde ja
auch schon angesprochen, die Einmischung eines VfGH-Präsidenten in die
Tagespolitik. Das ist sicherlich bedenklich und mit einem riesigen Fragezeichen
zu versehen, weil hier eine Verquickung von Rechtssprechung und Politik
stattfindet, die nicht in diesem Sinn gegeben sein darf und soll.
Im Übrigen haben ja, was die Vereine
betrifft, die heute hier auch zur Debatte stehen, eine Fülle von Vereinen und
Verbänden eigentlich nur einen wirtschaftlichen Lebenszweck. Der einzige
wirtschaftliche Lebenszweck ist das juristische Hinausschieben und die
juristische Hinauszögerung von Asylverfahren. Ich glaube,
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