Gemeinderat,
20. Sitzung vom 27.04.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 108
sinnvolle umweltschonende Maßnahme der Energieversorgung. Ich gehe davon aus, dass es wichtig ist, die Informationen über die verschiedensten Heizungssysteme zu intensiveren. Das gilt für den Bereich der Fernwärme. Hier haben wir zum Beispiel auch mit Einrichtungen wie den Umweltberatungsstellen einen durchaus sehr intensiven Kontakt, wenn es um Informationen geht. Hier wollen wir aber gerade auch im Bereich von Wiener Wohnen einen weiteren Schritt setzen, um zu informieren, wie man richtig heizt, aber auch, wie man richtig lüftet.
Das steht oft in einem sehr
engen Kontakt. Und ich möchte Ihre Frage vielleicht noch ein bisschen
ausweiten, wo es mir persönlich auch ein Anliegen ist, jetzt im Rahmen einer
Evaluierung der Frage nachzugehen, wie man sich als Mieter oder Mieterin mit
diesem System intensiver beschäftigt, und das ist zum Beispiel ein Passivhaus.
Sie wissen, dass wir jetzt seit rund zweieinhalb Jahren eine Reihe von
Projekten „Passivhaus“ gestartet haben. Ich möchte diese Erfahrungen jetzt
einmal evaluieren, weil natürlich im Passivhaus die Mieterinnen und Mieter eine
noch intensivere Bereitschaft haben müssen, sich auch mit dem Regelkreis der
Energienutzung zu beschäftigen. Wenn sich dann die Investitionen in diesem
Passivhaus besonders rentieren und die Mieterinnen und Mieter entsprechend
informiert sind, dann haben sie die Bereitschaft, sich hier einzubringen. Daher
denke ich ist das Thema Heizen, aber eben auch in Kombination mit Lüften ein
ganz wichtiges, dem wir uns annehmen werden, auch unterstützt von den
verschiedenen anderen professionellen Einrichtungen, die hier Wiener Wohnen
unterstützen können.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke,
Herr Stadtrat. Die 5. Zusatzfrage wird von Herrn GR Ing Mag Dworak
gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!
Sie waren so nett und haben uns auf eine Anfrage
betreffend Mobilfunkantennen geantwortet, wie die Kostenaufteilung ist. Diese
Kostenaufteilung ist analog dem Mietrechtsgesetz für Werbemaßnahmen angesetzt,
und zwar bekommen 25 Prozent der Mobilfunkantenneneinnahmen - das sind
440 EUR pro Monat - die Mieter beziehungsweise die Hausanlage und die restlichen
75 Prozent gehen in die allgemeinen Einnahmen von Wiener Wohnen. Jetzt ist
natürlich die Mobilfunkanlage nicht dasselbe wie eine normale Werbeeinnahme,
wie eine Werbetafel, denn es gibt natürlich schon sensible Personen, die auf
diese Mobilfunkanlagen reagieren und das sind einfach Strahlen, die vorhanden
sind. Nicht, dass sie extrem gesundheitsgefährdend sind, sonst würde man sie ja
auf den Hausanlagen nicht zulassen, aber es gibt Personen, die eben Nachteile
davon haben und das sind vor allem die Mieterinnen und Mieter, die in diesen
Hausanlagen wohnen, denn unterhalb dieser Anlagen sind die Strahlen einfach
vorhanden.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob es sinnvoll ist,
diese 25 Prozent in Analogie zu diesem Mietrechtsgesetzpunkt - ich glaube
§ 29, soweit ich weiß - weiterzuführen oder ob diese Aufteilung
25 Prozent der Einnahmen zugunsten der Mieter und 75 Prozent
zugunsten Wiener Wohnen nicht verändert werden könnte. Mein Vorschlag war,
75 Prozent beziehungsweise 100 Prozent zugunsten der Mieterinnen und
Mieter, die die Strahlungen ja auch abbekommen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte,
Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sie haben
völlig recht und Sie haben das ja auch selbst angesprochen, dass dieser
Verteilungsschlüssel auch gesetzlich festgelegt ist und ich möchte an dieser
Stelle schon auch erwähnen, dass die Grenzwerte, die wir in Wien festgelegt
haben, deutlich unter jenen liegen, die im Bereich der Europäischen Union oder
auch in vergleichbaren Ländern wie beispielsweise der Schweiz gegeben sind. Das
heißt, es ist davon auszugehen, dass die Belästigung durch Strahlenaufkommen
eine sehr geringe ist.
Warum ich bei der Frage, ob es hier zu einem anderen
Verteilungsschlüssel kommt, ein bisschen reservierter bin, ist der Umstand, dass
man das natürlich - wenn wir davon ausgehen, dass das eine Belastung darstellt,
wenn auch eine körperlich vielleicht nicht so spürbare, aber unter Umständen im
Empfinden - im Regelfall ja nicht nur auf das unmittelbare Haus, auf das
unmittelbare Gebäude einschränken kann, denn natürlich könnten auch Mieterinnen
und Mieter des gegenüberliegenden Hauses sagen, ich fühle mich durch diese
Anlage auch belästigt, beeinträchtigt, wie auch immer. Und von da her sind wir
davon ausgegangen, dass man zwar ein Zeichen dafür setzen soll, dass hier die
Mieterinnen und Mieter im eigentlichen Wohnobjekt, wo diese Anlage errichtet
ist, einen besonderen Bonus, einen besonderen Vorteil haben sollen, dass aber
die restlichen 75 Prozent in das allgemeine Budget einfließen und damit
allerdings Sanierungsmaßnahmen in Gemeindebauten durchgeführt werden. Also
dieser Betrag ist ganz gezielt auch für Sanierungsmaßnahmen in den
verschiedensten Gemeindebauanlagen eingesetzt.
Wie gesagt, das Problem ist die Eingrenzbarkeit der
Betroffenheit, dass man das nicht nur auf das eigene Objekt festlegen kann,
sondern dass sich durchaus auch Mieter in Gebäuden, die sich um diese Anlage
befinden, mit demselben Recht ebenfalls einen Anspruch leisten könnten. Deshalb
bin ich da ein bisschen vorsichtig. Aber wir können prinzipiell gerne über
diese Frage weiter diskutieren.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke
Herr Stadtrat, für die Beantwortung der 4. Frage.
Wir kommen nun zur 5. Frage (FSP
- 01813-2007/0001 - KSP/GM) und diese wurde von Frau GRin Katharina
Schinner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Essstörungen wie Bulimie
und Magersucht nehmen international zu. Unrealistische Schönheitsideale und
Schlankheitswahn bringen Frauen und auch in zunehmendem Maße Männer dazu, ihren
eigenen Körper abzulehnen und die Nahrungsaufnahme mit erschreckenden Folgen zu
verweigern. Welche
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