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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 02.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 104

 

der ÖVP an, dass sich die Republik Österreich aus Bund, Ländern und Gemeinden zusammensetzt, und ich meine, die Idee des früheren Stadtrats Rieder war sehr vernünftig. In Deutschland funktioniert das seit den 50er Jahren. In Deutschland gibt es nämlich einen Fonds, in welchen die verschiedenen Gebietskörperschaften einzahlen, und daraus wird die Renovierung aller jüdischen Friedhöfe finanziert. Das ist ein langfristiges Projekt, und das funktioniert dort sehr gut. Warum ist das hier nicht möglich? – Ich verstehe das nicht! Der ehemalige Stadtrat Rieder hat eine wirklich sehr vernünftige Lösung vorgeschlagen, der Bürgermeister hat aber dann gesagt: Das will ich nicht! Der Bund soll das zahlen!

 

Ich meine, hiebei handelt es sich um mangelnde Sensibilität und um einen nachlässigen Umgang mit dem kulturhistorischen Erbe der Stadt Wien, für welches die Stadt Wien auch die Verantwortung zu übernehmen hat. Dazu rufe ich Sie geradezu auf! – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als nächster Redner ist Herr GR Ing Mag Dworak gemeldet.

 

GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Leider ist die Gesundheitsstadträtin nicht in unserer Mitte. Mein Thema, das ich auch mit meiner Zusatzanfrage an den Herrn Bürgermeister aufgegriffen habe, betrifft die Nathaniel Freiherr von Rothschild-Stiftung mit dem größeren Areal des Neurologischen Krankenhauses am Rosenhügel.

 

Wir haben von der damaligen Stadträtin Brauner eine Antwort betreffend die Nutzung beziehungsweise Nachnutzung auf Antrag des Bezirks bekommen, wonach die rechtlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten einer Nachnutzung des Standortes Rosenhügel derzeit geprüft werden. Ich meine, dass die Stiftung diesfalls sehr wohl wieder enteignet worden wäre.

 

Das Areal befindet sich zwar im Besitz der Stiftung, wird jedoch von der Stadt Wien verwaltet. Und der Zustand der Objekte auf dem Areal des Neurologischen Krankenhauses ist erschreckend! Der Pavillon C, in dem die bekannten Kinderabteilungen von Prof Rett untergebracht sind, ist in einem unheimlich schlechten Bauzustand. Daher soll die Kinderneurologie ins Wilhelminenspital abgesiedelt werden, und auch die Kinderpsychiatrie soll verlegt werden. Auch das Personalwohnheim, das sich ebenfalls auf dem Areal befindet, ist in einem erbärmlichen Zustand. Wenn man im Bezirk nachfragt, wird von einer „Nachnutzung“ des Areals gesprochen.

 

Übrigens wurden vom Areal dieses Neurologischen Krankenhauses auch drei Objekte abgetrennt, nämlich das Pensionistenwohnheim „Am Rosenberg“, das Rehabilitationskrankenhaus der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Hundeabrichteplatz eines Vereins, der auch auf diesem Areal liegt. – In Anbetracht dessen fragt man sich natürlich, wo die Erlöse für die Verkäufe der Grundstücke oder zumindest die Pachterlöse für den Hundeabrichteplatz geblieben sind!

 

Die Stiftung, die im Zusammenhang mit den Liegenschaften auf dem Rosenhügel und dem Maria-Theresien-Schlössel über hinreichendes Vermögen verfügte –ursprünglich waren es über 20 Millionen Kronen –, wäre bei ihrer Wiederherstellung nach dem NS-Regime nicht nur hinsichtlich ihrer Bezeichnung und Zweckbestimmung, sondern auch hinsichtlich ihrer Organisation in möglichster Annäherung an den erfüllbaren Stifterwillen wiederherzustellen gewesen. Die Stiftungsbehörde hätte somit auch ein zwölfgliedriges Kuratorium einsetzen müssen. Der ursprüngliche Stiftungsbrief sah lediglich das Vorschlagsrecht eines der zwölf Kuratoren durch den Wiener Bürgermeister vor, nun steht die Stiftung aber zur Gänze unter der Kontrolle der Wiener Stadtregierung.

 

Die Erfüllung des Stifterwillens und die zweckentsprechende Verwendung des Stiftungsvermögens sollten aus dem Verantwortungsbewusstsein der Kuratoren heraus gewährleistet sein. Was aber geschah bei der Wiederherstellung der Stiftung? – Die hinsichtlich der Kuratoriumsmitglieder vorschlagsberechtigten Erben des Stifters wurden nicht ausgeforscht, beziehungsweise wurde auch kein Kurator für die Erben bestimmt. Dazu fehlte jeglicher Wille. Zweitens wurde das Vorschlagsrecht des Landeshauptmanns von Niederösterreich überhaupt ignoriert. Und drittes wurde erst auf Grund einer Klage der Hietzinger Bezirksvorsteherin Elfi Bischof am 3. Juli 1981 wenigstens ein Kurator, nämlich Dr Michael Graff, eingesetzt, der die Interessen der Stiftungsbegünstigten und der Pflegebefohlenen wahren sollte.

 

Schon damals wollte die Stadt Wien das Areal des Neurologischen Krankenhauses verwerten. Heute befinden wir uns wieder in einer ähnlichen Situation: Der KAV braucht Geld!

 

Ich möchte es nur bei diesem letzten Satz belassen: Im Stiftungsbrief steht, dass das Stiftungskapital für immerwährende Zeiten intakt zu bleiben hat. – Das war mitnichten der Fall, wie wir heute schon einige Male erfahren haben!

 

Daher muss man sich wirklich fragen, wie die Stadt Wien mit dem jüdischen Erbe, nämlich der Nathaniel Freiherr von Rothschild-Stiftung, umgeht. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. Als nächster Redner ist Herr GR Dr Troch am Wort. Ich erteile es ihm.

 

GR Dr Harald Troch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Währinger jüdische Friedhof ist für uns natürlich ein Thema. Ich kann aber nicht umhin, auch auf das Washingtoner Abkommen zu verweisen, denn dieses ist immerhin die wichtigste diesbezügliche Vereinbarung.

 

Darin wird eindeutig erklärt – Zitat: „Österreich wird zusätzliche Unterstützung für die Restaurierung bekannter und unbekannter jüdischer Friedhöfe in Österreich leisten.“ Das wurde von niemand anderem als der österreichischen Bundesregierung verhandelt und am 17. Jänner 2001 unterzeichnet.

 

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