Gemeinderat,
15. Sitzung vom 22.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 68
Aufwärtstrend der österreichischen Nationalmannschaft, den wir jetzt beobachten können, werden erfreuen können.
Auch da wird es gut sein, wenn alle Schiedsrichter,
alle Teamchefs und alle sonstigen Betreuerinnen und Betreuer der Nation sich
darauf verständigen können, dass es nur ein Ziel geben kann, nämlich, dass wir
auch sportlich mit dabei sein werden, denn diese Chance bekommen wir so schnell
nicht wieder. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm:
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen und keine Anträge zum
Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand mehr vor. Die Frau Berichterstatterin
verzichtet auf das Schlusswort.
Wir können sofort zu Abstimmung kommen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für das
Geschäftsstück sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Mehrheit
durch ÖVP, FPÖ und SPÖ fest.
Wir kommen nun zur
Postnummer 10 der Tagesordnung. Diese betrifft Subventionen an
verschiedene Vereine. Ich bitte die Frau Berichterstatterin GRin Novak, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin GRin Barbara Novak: Ich bitte um Zustimmung.
Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm:
Zu Wort gemeldet ist Herr GR Dr Aigner.
GR Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und
Herren!
Die ÖVP wird diesem Geschäftsstück
die Zustimmung nicht erteilen. Es ist eine etwas komplizierte Angelegenheit,
deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet. Ich möchte Ihnen die Beweggründe
erklären, weil ich glaube, es steht da doch ein tiefer gehendes Problem
dahinter.
Wir sind keineswegs gegen die Subvention an diese
Organisationen, wir haben den Subventionen auch immer zugestimmt. Es geht uns
im vorliegenden Fall um die Art und Weise, wie diese Abfertigungsansprüche
zustande kommen. Ich habe schon im Ausschuss gesagt, dass wir da doch ein
Geschäft zu Lasten Dritter befürchten. Der Dritte, der dabei geschröpft wird,
ist die Gemeinde Wien. Wir müssen hier im Prinzip einer Handlung, auf die wir
selbst keinen Einfluss nehmen konnten, im Nachhinein die Zustimmung erteilen,
um die Vereine, die ja von den Subventionen leben, finanziell nicht im Regen
stehen zu lassen.
Dies betrifft noch das alte Abfertigungssystem, das
vorsieht, dass eine Abfertigung dann nicht zu zahlen ist, wenn der Arbeitnehmer
selbst kündigt oder wenn es einen Entlassungsgrund gibt. Auf die Regelung mit
den Entlassungsgründen brauche ich hier nicht einzugehen. Wenn man sich die
Akte ansieht, die Gott sei Dank entsprechend umfassend ist und eine Erklärung
bietet, warum Abfertigungen gezahlt werden, dann befällt einen doch ein
gewisser Zweifel, ob diese Ansprüche auch wirklich sozusagen zustehen sollten.
Wenn ich mir den Verein „JUVIVO" anschaue, dann kann ich bei allen
Arbeitnehmern feststellen, dass ein Veränderungswille seitens des Dienstnehmers
bestanden hat – und es geht dabei doch um einige Tausend Euro!
Bei der ersten Dame – ich brauche hier keine Namen zu
nennen – heißt es, es sei ein Veränderungswille bekannt geworden. Der zweite
Herr, der der Geschäftsführer ist und recht gut verdient haben dürfte, möchte
zurück in sein Heimatland gehen. Da müsste das Dienstverhältnis eigentlich von
Seiten des Dienstnehmers beendet werden, das geschieht aber nicht, sondern man
macht eine einvernehmliche Auflösung und daraus resultiert ein
Abfertigungsanspruch von fast 10 000 EUR.
Das sind natürlich alles Zahlungen, die nicht dem
Verein, sondern den Mitarbeitern zugute kommen! Beim dritten Herren des Verein
„JUVIVO" wurden als Auswirkungen der von ihm geleisteten wichtigen
Aufbautätigkeiten zuletzt Motivationsverlust – Motivation ist eine
Voraussetzung, um gute Arbeit zu leisten – und Erschöpfungszustände erkennbar.
Daher hat man dem Wunsch nach einer einvernehmlichen Auflösung zugestimmt. Ich
sage ehrlich, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr motiviert ist, dann sind eben andere
Wege zu gehen, die keinen Abfertigungsanspruch nach sich ziehen.
Beim nächsten Verein, dem
Verein „Back Bone" ist es ebenfalls so. Der Herr, um den es geht, hat
seinen Wunsch geäußert, sein Dienstverhältnis zu beenden, um sich in weiterer
Folge selbstständig zu machen. Auch das ist in Ordnung. Das ist ein Beitrag zu
einer Gründeroffensive. Wenn man aber das Dienstverhältnis selbst beenden
möchte, dann muss man auch das entsprechende arbeitsrechtliche Instrumentarium
wählen. Wiederrum gab es eine einvernehmliche Auflösung, ein
Abfertigungsanspruch von 6 000 EUR ist entstanden.
Beim dritten Verein – das ist
„Kiddy & Co" –, gibt es eine Situation, worüber nichts
weiter steht, als dass ein Mitarbeiter gekündigt wurde. Für den Fall der
Kündigung ist die Abfertigung zu zahlen – ganz klar. Beim zweiten Arbeitnehmer
trifft das Gleiche zu wie bei den bereits genannten Vereinen: Er möchte den
Verein verlassen, es wird nicht gekündigt, sondern das Ganze wird
einvernehmlich beendet.
Beim Verein „Bahnfrei" ist es ebenso. Auch da
wurde ein Burnout-Syndrom festgestellt, es gab eine einvernehmliche Auflösung
und einen Abfertigungsanspruch. Beim nächsten Fall in diesem Verein geht es um
einen ordentlichen Betrag, um fast 8 000 EUR. Der Geschäftsführer
will gehen, auch bei ihm ist ein Motivationsverlust festzustellen, und deswegen
war es erforderlich, die Leitungsposition für Mitarbeiter mit frischer
Motivation und neuen Ideen freizugeben. Ehrlich gesagt, wenn jemand so einen
starken Motivationsverlust hat, dass dieser bereits dem Dienstgeber auffällt,
dann muss man diesen Motivationsverlust vielleicht zum Anlass nehmen, sich zu
überlegen, wie man vorgeht, aber sicher nicht so, dass man eine Abfertigung von
fast 8 000 EUR entstehen lässt.
Bei zwei weiteren Fällen ist genau dieselbe
Situation. Es besteht schon seit längerer Zeit ein Veränderungswunsch. Diesem
Wunsch wird stattgegeben, und am Schluss muss dann die Gemeinde Wien mit
Zahlungen einspringen.
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