Gemeinderat,
14. Sitzung vom 20.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 80 von 108
kann ein
Bundesland auch selber einführen, also auch Wien. Das wurde von der SPÖ
abgelehnt, aber im Bund kann man das ruhig machen.
Das
Gleiche gilt natürlich auch für Partikelfilterpflicht. Partikelfilterförderung
hat die Stadt Wien abgelehnt.
Aber wenn
ich da so durchblättere, komme ich auf einen Punkt, der heißt: Voller Einsatz
für ein UVP-Gesetz, das diesen Namen verdient. Völlig richtig! Nur unter dem
Punkt d steht was Interessantes, da steht „Parteienstellung für AnrainerInnen
in allen Verfahren". Wenn man sich aber die Realität der
Umweltverträglichkeitsprüfungen in Wien anschaut, da kommt man auf ganz andere
Dinge. Da gibt es zum Beispiel keine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der
Messe, es gibt keine Umweltverträglichkeitsprüfung beim EKZ beim Stadion. Da
gab es Gesetze, das hat man nicht machen müssen, denn das war noch vor dem
31. Dezember. Da hat die Kanzlei Onz geschwind noch den 28. Dezember
gefunden, das war noch ein bisschen vorher, da hat man nichts machen müssen.
Beim Lasselsberg in Albern hat man auch nichts machen
müssen, und man hat vor allem keinen UVP bei der Park and ride-Anlage in
Hütteldorf machen müssen. Das hat man alles nicht machen müssen, und da drängt
sich ein interessanter Punkt auf.
In der Stadt Wien – das ist natürlich in allen
anderen Bundesländern auch so – ist die MA 22 in Wirklichkeit in einer
Doppelfunktion. So sehr ich die MA 22 schätze, aber die MA 22 ist
magistratische Dienststelle und Behörde gleichzeitig. Jetzt ist das natürlich
schon schwierig, wenn man Behörde und Dienststelle gleichzeitig ist.
Ich möchte da schon noch einmal ein bisschen auf eine
interessante Sache eingehen. Wir haben nach dem Wiener Umweltinformationsgesetz
einen Bescheid beantragt, und zwar den Naturschutzbescheid für die
Probebohrungen im Nationalpark. Es hat eine Zeit lang gedauert, da haben wir
nichts bekommen, es hat noch eine Zeit lang gedauert, und auf einmal kam per
Internet eine Zusammenfassung dieses Bescheides, und in diesem Bescheid, den
man offensichtlich nicht als Ganzes den Grünen
schicken kann, sondern nur in einer Zusammenfassung, steht aber was
Interessantes drinnen, und zwar geht es darum, von wann bis wann der zeitliche
Ablauf der Probebohrungen sein soll.
Ich finde es ja immer interessant, wenn uns der Erich
Valentin per Presseaussendung ausrichtet, wir hätten ja Einspruch erheben
können gegen den Bescheid. Gegen den Bescheid können wir nicht Einspruch
erheben, sondern das ist Sache der Wiener Umweltanwaltschaft. Die Wiener
Umweltanwaltschaft hat nicht Einspruch erhoben, aber da ist etwas ganz
Interessantes. Da steht, die Tagesarbeitszeit im Nationalpark ist auf Grund
naturschutzfachlicher Vorgaben auf die Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr –
ist interessant, 8 Uhr bis 19 Uhr, und dann kommt etwas Witziges –, auf
den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang beschränkt. Jetzt sagt
jeder Kalender der Welt, wann Sonnenaufgang und Sonnenuntergang sind. Darf ich
Ihnen vorlesen? Am 1. November geht die Sonne nicht um 19 Uhr unter,
sondern um 16.37 Uhr. Am 21. Dezember, nämlich der längsten Nacht des
Jahres, geht die Sonne um 16.02 Uhr unter. (GR Heinz Hufnagl: Kann das
ein Mittelwert sein?) Ein
Mittelwert? (GR Heinz Hufnagl: Die Sonne arbeitet das ganze Jahr!
Unglaublich!) Ah, interessant. Ich habe gar nicht gewusst, dass wir
im Sommer auch arbeiten dürfen, aber da war ja nur vom Winter die Rede, und
zwar vom 1. November bis 31. März, Kollege Hufnagl. Da kann man einen
Mittelwert nehmen, genau. Die arbeiten nur Vormittag. Das ganze Jahr! Super!
Und Vormittag ist Ausgehverbot für Amphibien und Nachmittag gibt es
Ausflugverbot für, sagen wir, Fledermäuse. (Lebhafte
Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Das ist ein interessanter Punkt.
Aber noch einmal. Also ich bin jetzt belehrt worden:
Die MA 22 stellt einen Bescheid aus und sagt, zu Weihnachten, wo um
7 Uhr wir alle unterm Lichterbaum sitzen, da geht draußen gerade die Sonne
unter. Das ist sensationell. Ich kann das fast nicht glauben. Das wäre wirklich
ein unglaublicher Erfahrungswert, wenn man mir das erklären könnte.
Wahrscheinlich stimmt das für Tahiti, denn da sind wir im Winter, aber in
Österreich geht die Sonne um 16.02 Uhr unter und nicht um 19 Uhr.
Also gut.
Interessanterweise soll das
deswegen so sein ... (Zwischenruf
von GR Heinz Hufnagl.) Moment! Jetzt kommt ja die Begründung: „Bei
Fledermäusen, die dämmerungs- bis nachtaktiv sind, ist davon auszugehen, dass
sie durch die tageszeitlichen Einschränkungen des Bohrbetriebes nicht betroffen
werden."
Nachdem die Fledermäuse dämmerungsaktiv sind und
durch den Tagesbetrieb nicht eingeschränkt sind, frage ich mich in
Wirklichkeit, wie das ist. Wenn die Sonne um 16 Uhr untergeht, beginnt ja
im Winter die Dämmerung nicht um 16.02 Uhr, sondern ein bisschen früher. Was
mir besonders gefallen hat, ist nämlich das: Fledermäuse machen Winterschlaf. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Nur so
nebenbei. Es hätte müssen heißen, Eulen, Raubvögel, das hätte gepasst, aber
Fledermäuse machen Winterschlaf im Winter. Das lernt man in der ersten Klasse
im Gymnasium im Biologieunterricht. Fledermäuse sind nicht nachtaktiv während
des Winterschlafs. Das ist ein wichtiger Punkt. (Neuerliche Heiterkeit bei den GRÜNEN.)
Noch ein weiterer wichtiger Punkt, und das stört mich
an dem Bescheid, den ich ja beeinspruchen hätte können. Wo? Am Salzamt? Hätte
ich anrufen sollen bei der Fluglärm-Hotline und hätte ich sagen sollen: He, ich
weiß ganz genau, die Sonne geht jetzt gerade unter in Tahiti um 19 Uhr.
Nein! In Wirklichkeit ist es eine Unverschämtheit, so einen Bescheid hinauszugeben
und zu sagen, den hättet ihr ja beeinspruchen können.
Und last but not least – ich möchte das abkürzen,
weil ich vielleicht noch eine Minute replizieren sollte – Die Salzamt-Hotline
ist 0810 22 33 44. Wenn Sie Flieger des Abends herumfliegen sehen nach 21 Uhr,
rufen Sie dort an. Sie werden weiterhin fliegen. – Danke schön. (Beifall bei
den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Günther Reiter:
Zu Wort gemeldet
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