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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 25.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 80

 

möglichen Gesellschaftsformen betrieben. Wie auch in anderen Wirtschaftsbereichen ist die Wahl der Rechtsform eine Entscheidung des Betreibers. Jedenfalls hat die Stadt Wien darauf keinerlei Einfluss.

 

Zu den Punkten 15 und 16: Wenn die Behörde feststellt, dass der Maximaleinsatz von 50 Cent überschritten wird, ist das Kleine Glücksspiel nicht mehr gegeben und es erfolgen Meldungen an die Glücksspielmonopolverwaltung. Diese untersteht dem Bundesministerium für Finanzen und wird daraufhin tätig.

 

Der Spielapparatebeirat hat keinesfalls zu beurteilen, ob die Eigenschaften des Kleinen Glücksspiels vorliegen oder nicht, sondern er dient als Fachbeirat, dem es obliegt, die Geräte auf ihre Qualität und inhaltliche Eignung zu prüfen.

 

Zu Punkt 17: Sämtliche Automaten, die die Eigenschaften des Kleinen Glücksspiels nicht erfüllen, werden bei der Glücksspielmonopolverwaltung im Finanzministerium gemeldet.

 

Zu Punkt 18: Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzes obliegt der Polizeidirektion Wien und wird gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Stadt Wien auch überprüft.

 

Zu Punkt 19: Ist einfach mit Nein zu beantworten.

 

Zu den Punkten 20 bis 23: Bei Verstößen gegen das Veranstaltungsgesetz, das heißt, bei konzessionslosem Betrieb, werden die Apparate nicht beschlagnahmt, sondern auf Grund von rechtskräftigen Einstellungsbescheiden von der MA 6 behördlich versiegelt.

 

2006 wurden bisher 97 Anzeigen wegen unbefugten Spielapparatebetriebs verzeichnet.

 

Zu Punkt 24: Für die Nutzung der bestehenden Halle auf Parzelle 140 wurde ein Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsverzicht seitens der Stadt Wien über 40 Jahre abgeschlossen.

 

Zu Punkt 25: Die Konzessionserteilung erfolgt, wie im Gesetz vorgesehen, auf die Dauer von zehn Jahren.

 

Zu Punkt 26: Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer für Münzgewinnspielapparate betrugen in den Jahren 2003, ich runde, 38,6 Millionen EUR, 2004 39,8 Millionen EUR und 2005 44,2 Millionen EUR.

 

Zu den Punkten 27 und 28: Die Spielautomatenbetreiber zahlen nach dem Verursacherprinzip. Der Verursacher kommt für den von ihm verursachten Schaden auf, wie in vielen anderen Rechtsbereichen auch, indem er einen Fixbetrag von 10 EUR pro Gerät und Monat an den gemeinnützigen Verein der anonymen Spieler Wien leistet, der zur Betreuung jener Personen eingesetzt wird, die an Spielsucht leiden oder Schuldenberatung benötigen, die aus diesem Titel entstanden ist.

 

Die Stadt Wien hat den Drogenkoordinator der Stadt Wien bestellt, der sich mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch mit der Suchtprävention hinsichtlich Verhaltensweisen befasst. Diese Prävention dient der Persönlichkeitsstärkung, die auch Maßnahmen zur Suchtprävention umfasst, um jegliche Art von Abhängigkeit schon ab dem Kindesalter zu vermeiden.

 

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben und wünsche mir, dass wir eine gute Arbeit leisten, um die rechtlichen Grundlagen entsprechend zu verbessern. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke schön, Herr Bürgermeister.

 

Die Debatte ist somit eröffnet. Die Dauer der Diskussion beträgt maximal 180 Minuten. Zum Wort gemeldet hat sich Herr GR Mag Jung. Ich erteile es ihm.

 

GR Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Bürgermeister! Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Ich wünsche mir wirklich, dass das, was Sie zuletzt gesagt haben, in die Realität umsetzt wird, denn die Spielsucht ist ein schlimmes Übel, das leider sehr um sich greift.

 

Wenn ich da hinüberschaue, der Kollege Hahn ist ja hier, er hat vorher bei einem Zwischenruf, wenn ich das richtig gehört habe, während meiner Rede festgestellt: „Wir sind keine Kollegen.“ Ja, das kann man durchaus meinen, Herr Kollege Hahn! (StR Dr Johannes Hahn nickt zustimmend.) Sie nicken bekräftigend. Wenn ich das auf Ihren früheren Beruf beziehe, dann kann ich das auch sagen. Ich bin kein Kollege von jemandem, der sein Geld mit dem Leid anderer Menschen verdient! Das kann ich Ihnen schon sagen! (GR Dr Matthias Tschirf: Das ist unglaublich!) Ja, das ist unglaublich! Es ist das Leid unzähliger Menschen! (StR Dr Johannes Hahn: Das passt zu Ihnen) Darauf werde ich noch zurückkommen, Herr Kollege Hahn! Das kann ich Ihnen versprechen!

 

Gehen wir zum Glücksspiel: Ich möchte Ihnen drei Definitionen oder drei Feststellungen dazu zitieren. (GR Günter Kenesei: Der Kriegsspieler!) - Der Kriegsspielerchef ist Ihr Verteidigungsminister, Herr Kollege! Wenn Sie Kriegspielen und Verteidigung der Republik nicht unterscheiden können, dann mein herzliches Beileid! Lassen Sie sich Nachhilfestunden geben!

 

Zu den Definitionen: „Pathologisches Spielen, umgangssprachlich Spielsucht, wird durch die Unfähigkeit eines Betroffenen gekennzeichnet, dem Impuls zum Glücksspiel oder zu Wetten zu widerstehen, auch wenn dies gravierende Folgen im persönlichen, familiären oder beruflichen Umfeld nach sich zieht."

 

Die zweite wurde heute schon angerissen: „Tatsache ist, dass in Kärnten seit der Einführung des Kleinen Glücksspiels die Verschuldung der Familien sprunghaft angestiegen ist." Das ist das, was ich damit gemeint habe, Herr Kollege Hahn, mit dem Leid anderer Menschen. „Hinter den nackten Zahlen stehen allerdings Not, Elend, Verzweiflung, Kriminalität, Isolation, Selbstmordversuche und Selbstmorde.", Herr Kollege Hahn!

 

Und drittens: „Glücksspiel ist ein Teil des Lebens."

 

Die erste, lexikalische medizinische Definition ist die der Weltgesundheitsorganisation WHO in der Klassifikation der Krankheiten.

 

Die zweite ist ein Ausspruch der SPÖ-Abgeordneten Gabriele Binder-Maier.

 

Und die dritte stammt von der Frau StRin Laska im Ausschuss bei der Behandlung des Praterkonzepts. Jetzt ist sie weg, aber man fragt sich: War das bloß Gedankenlosigkeit der Frau Stadträtin, als sie, die für den

 

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