Gemeinderat,
13. Sitzung vom 25.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 80
möglichen Gesellschaftsformen betrieben. Wie auch in anderen Wirtschaftsbereichen ist die Wahl der Rechtsform eine Entscheidung des Betreibers. Jedenfalls hat die Stadt Wien darauf keinerlei Einfluss.
Zu den Punkten 15 und 16: Wenn die Behörde
feststellt, dass der Maximaleinsatz von 50 Cent überschritten wird, ist
das Kleine Glücksspiel nicht mehr gegeben und es erfolgen Meldungen an die
Glücksspielmonopolverwaltung. Diese untersteht dem Bundesministerium für
Finanzen und wird daraufhin tätig.
Der Spielapparatebeirat hat keinesfalls zu
beurteilen, ob die Eigenschaften des Kleinen Glücksspiels vorliegen oder nicht,
sondern er dient als Fachbeirat, dem es obliegt, die Geräte auf ihre Qualität
und inhaltliche Eignung zu prüfen.
Zu Punkt 17: Sämtliche Automaten, die die
Eigenschaften des Kleinen Glücksspiels nicht erfüllen, werden bei der
Glücksspielmonopolverwaltung im Finanzministerium gemeldet.
Zu Punkt 18: Die Kontrolle der Einhaltung des
Jugendschutzes obliegt der Polizeidirektion Wien und wird gemeinsam mit den
zuständigen Stellen der Stadt Wien auch überprüft.
Zu Punkt 19: Ist einfach mit Nein zu
beantworten.
Zu den Punkten 20 bis 23: Bei Verstößen gegen
das Veranstaltungsgesetz, das heißt, bei konzessionslosem Betrieb, werden die
Apparate nicht beschlagnahmt, sondern auf Grund von rechtskräftigen
Einstellungsbescheiden von der MA 6 behördlich versiegelt.
2006 wurden bisher 97 Anzeigen wegen unbefugten
Spielapparatebetriebs verzeichnet.
Zu Punkt 24: Für die Nutzung der bestehenden
Halle auf Parzelle 140 wurde ein Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit mit
Kündigungsverzicht seitens der Stadt Wien über 40 Jahre abgeschlossen.
Zu Punkt 25: Die Konzessionserteilung erfolgt,
wie im Gesetz vorgesehen, auf die Dauer von zehn Jahren.
Zu Punkt 26: Die Einnahmen aus der
Vergnügungssteuer für Münzgewinnspielapparate betrugen in den Jahren 2003, ich
runde, 38,6 Millionen EUR, 2004 39,8 Millionen EUR und 2005
44,2 Millionen EUR.
Zu den Punkten 27 und 28: Die
Spielautomatenbetreiber zahlen nach dem Verursacherprinzip. Der Verursacher
kommt für den von ihm verursachten Schaden auf, wie in vielen anderen
Rechtsbereichen auch, indem er einen Fixbetrag von 10 EUR pro Gerät und
Monat an den gemeinnützigen Verein der anonymen Spieler Wien leistet, der zur
Betreuung jener Personen eingesetzt wird, die an Spielsucht leiden oder
Schuldenberatung benötigen, die aus diesem Titel entstanden ist.
Die Stadt Wien hat den Drogenkoordinator der Stadt
Wien bestellt, der sich mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch mit
der Suchtprävention hinsichtlich Verhaltensweisen befasst. Diese Prävention
dient der Persönlichkeitsstärkung, die auch Maßnahmen zur Suchtprävention
umfasst, um jegliche Art von Abhängigkeit schon ab dem Kindesalter zu
vermeiden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben
und wünsche mir, dass wir eine gute Arbeit leisten, um die rechtlichen
Grundlagen entsprechend zu verbessern. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke schön, Herr Bürgermeister.
Die Debatte ist somit eröffnet. Die Dauer der
Diskussion beträgt maximal 180 Minuten. Zum Wort gemeldet hat sich Herr GR
Mag Jung. Ich erteile es ihm.
GR Mag Wolfgang Jung
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Herr Bürgermeister! Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Ich wünsche mir wirklich, dass das, was Sie zuletzt
gesagt haben, in die Realität umsetzt wird, denn die Spielsucht ist ein
schlimmes Übel, das leider sehr um sich greift.
Wenn ich da hinüberschaue, der Kollege Hahn ist ja
hier, er hat vorher bei einem Zwischenruf, wenn ich das richtig gehört habe, während
meiner Rede festgestellt: „Wir sind keine Kollegen.“ Ja, das kann man durchaus
meinen, Herr Kollege Hahn! (StR Dr
Johannes Hahn nickt zustimmend.) Sie nicken bekräftigend. Wenn ich das auf
Ihren früheren Beruf beziehe, dann kann ich das auch sagen. Ich bin kein
Kollege von jemandem, der sein Geld mit dem Leid anderer Menschen verdient! Das
kann ich Ihnen schon sagen! (GR Dr Matthias Tschirf: Das ist unglaublich!)
Ja, das ist unglaublich! Es ist das Leid unzähliger Menschen! (StR Dr
Johannes Hahn: Das passt zu Ihnen) Darauf werde ich noch zurückkommen, Herr
Kollege Hahn! Das kann ich Ihnen versprechen!
Gehen wir zum Glücksspiel: Ich möchte Ihnen drei
Definitionen oder drei Feststellungen dazu zitieren. (GR Günter Kenesei: Der
Kriegsspieler!) - Der Kriegsspielerchef ist Ihr Verteidigungsminister, Herr
Kollege! Wenn Sie Kriegspielen und Verteidigung der Republik nicht
unterscheiden können, dann mein herzliches Beileid! Lassen Sie sich
Nachhilfestunden geben!
Zu den Definitionen: „Pathologisches Spielen,
umgangssprachlich Spielsucht, wird durch die Unfähigkeit eines Betroffenen
gekennzeichnet, dem Impuls zum Glücksspiel oder zu Wetten zu widerstehen, auch
wenn dies gravierende Folgen im persönlichen, familiären oder beruflichen
Umfeld nach sich zieht."
Die zweite wurde heute schon angerissen: „Tatsache
ist, dass in Kärnten seit der Einführung des Kleinen Glücksspiels die
Verschuldung der Familien sprunghaft angestiegen ist." Das ist das, was
ich damit gemeint habe, Herr Kollege Hahn, mit dem Leid anderer Menschen.
„Hinter den nackten Zahlen stehen allerdings Not, Elend, Verzweiflung,
Kriminalität, Isolation, Selbstmordversuche und Selbstmorde.", Herr
Kollege Hahn!
Und drittens: „Glücksspiel ist ein Teil des
Lebens."
Die erste, lexikalische medizinische Definition ist
die der Weltgesundheitsorganisation WHO in der Klassifikation der Krankheiten.
Die zweite ist ein Ausspruch der SPÖ-Abgeordneten
Gabriele Binder-Maier.
Und die dritte stammt von der Frau
StRin Laska im Ausschuss bei der Behandlung des Praterkonzepts. Jetzt ist sie
weg, aber man fragt sich: War das bloß Gedankenlosigkeit der Frau Stadträtin,
als sie, die für den
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular