Gemeinderat,
13. Sitzung vom 25.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 80
nicht. Aber sie hat richtigerweise auch in einem
großen Bereich wie dem Casinobereich, wenn ich den Prater anschaue, Admiral und
andere, durchaus etwas geleistet, wo man auch eher zum Vergnügen hingehen kann.
Dorthin werden aber die Leute, die in den Außenbezirken hingehen, sicher nicht
gehen. Man hat sich also das gesamte Feld praktisch einverleibt. Es ist doch
auch eine politische Verantwortung seitens der Mehrheitsfraktion und der ÖVP,
wie es heute in Wien um dieses Kleine Glücksspiel ausschaut.
Meine Damen und Herren, ich würde den Bürgermeister
noch eines bitten. Ich habe einige Forderungen aufgestellt, ich würde aber auch
bitten, dass man jene anonymen Spieler und Vereine, die sich dann mit der Rehab
beschäftigen, seitens der Stadt Wien wirklich unterstützt, denn man nimmt genug
ein. Das ist eine wirkliche Forderung. Ich kann mir vorstellen, das ist eine
moralische Aufgabe, wenn man schon das Gesetz so gestaltet, dass man zumindest
noch jenen Leuten hilft, die Hilfe suchen, damit diese nicht auf private
Spender angewiesen sind. Überlassen Sie hier die Rehab nicht der Firma
Novomatic selbst. Das ist an sich absurd. Das ist, als ob die Tabakindustrie in
der Zeitschrift für Lungenkrebs werben würde. Das ist wirklich absurd. Weil
sonst erscheint den Aussteigern der Gio Hahn nicht nur zuerst, wenn sie
gespielt haben, wenn sie alles verloren haben, sondern auch dann, wenn es um Hilfe
geht unter der Überschrift "Verantwortung ernst nehmen". Das ist
nämlich das Einzige am Schluss eines Spielerlebens, wo die ÖVP und der Gio Hahn
die christliche Wurzel wiederentdeckt haben! - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zur
Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zum Wort
gemeldet. - Bitte schön.
Bgm Dr Michael Häupl: Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
In der Tat, Herr Gemeinderat, Sie haben darauf
hingewiesen, dass wir heute schon Gelegenheit hatten, uns, mag sein, vielleicht
nicht ausführlich genug, aber doch darüber zu unterhalten.
Bevor ich Ihre Fragen, so wie sie in der Präsidiale
ausgemacht wurden, beantworten will, möchte ich auf einen Hinweis von heute
Vormittag noch kurz eingehen. Es wurde die Feststellung getroffen, dass es im
Donauplex eine Spielhalle gibt, wo keine entsprechende Vergnügungssteuerabgabe
entrichtet wird. Ich darf Ihnen mitteilen, dass mit Bescheid der MA 4 vom
27. Juni 2006 für den Standort Wien 22, Wagramer Straße 79,
Donauplex, Top 609, für die Monate Mai 2006 und Juni 2006
229 600 EUR vorgeschrieben wurden. Es wurde Einspruch erhoben. Der
Berufungsbescheid vom 22. September 2006 hat den Bescheid vom
27. Juni 2006 vollinhaltlich bestätigt. Es sind noch eineinhalb
Wochen Zeit, bis die sechswöchige Einspruchsfrist für den
Verwaltungsgerichtshof verstrichen ist. Jedenfalls gibt es hier seitens der
Stadt Wien eine ganz klare und korrekte Handlung, die gesetzt wurde, sodass die
Geschichte von heute Vormittag, es werde dort keine Vergnügungssteuer
eingehoben, schlicht und ergreifend eine falsche ist. Im Hinblick auf die
nächsten Monate läuft das Abgabeverfahren, das in etwa die Vorschreibung von
460 000 EUR bedeuten wird. Also hier gibt es keinerlei Bevorzugungen.
Eine zweite Sache lassen Sie mich auch noch kurz
vorab bemerken: Es wurde heute Vormittag gemeint, jetzt wiederholt, dass für
die anonymen Spieler, also Leute, die sich zusammenschließen, um gemeinsam bei
der Sucht sich entsprechend gegenseitig, aber natürlich auch unter
professioneller Anleitung zu helfen, seitens der Stadt Wien nichts getan wird.
Hier werden von jedem einzelnen Abgabenbescheid 10 EUR für diese Vereine
verwendet. Das ist eine entsprechende Einnahmenverkürzung der Stadt, also das
zahlt natürlich die Stadt. Jetzt kann man behaupten, das sei zu wenig, das ist
gar keine Frage. Ich würde meinen, auch das ist, so wie alle anderen Dinge, wie
etwa die Höhe der Abgaben, aber auch die Höhe der Strafen, eine Sache, die man
dann diskutieren sollte, wenn man meiner Anregung von heute Morgen folgt,
dieses Gesetz entsprechend zu ändern, sodass man tunlichst auf jenes Ergebnis
kommt, dass man vor allem die Kontrollen nicht nur des Jugendschutzes, sondern
auch aller anderen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erleichtern kann und
das wieder zu dem führt, was wir letztendlich auch wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun darf ich
Ihre Fragen beantworten:
Fragen 4 und 5: Gemäß § 15 Abs 1c des
Wiener Veranstaltungsgesetzes hat die Behörde in Konzessionsverfahren dem
Beirat Gelegenheit zu geben, binnen vier Wochen eine fachliche Empfehlung
abzugeben. Der Beirat ist dazu nicht verpflichtet und hat selbst zu
entscheiden, ob er tätig wird oder nicht. Nach Ablauf dieser Frist ist die
Konzession entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erteilen.
Zu den Punkten 11 und 12: Die Errichtung von
Schiebetüren zwischen Spiellokalen ist rechtlich unzulässig und wird auf diesen
Umstand bei der Konzessionserteilung durch Erhebung vor Ort überprüft. Sollten
Umgehungstatbestände vorliegen, werden Konzessionen nicht erteilt. Wenn im
Nachhinein Missstände festgestellt werden, erfolgt unverzüglich die
Aufforderung an den Betreiber, innerhalb kurzer Fristsetzung, zirka drei
Wochen, den konsensgemäßen Zustand herzustellen. Ein Verwaltungsstrafverfahren
wird eingeleitet. Die BetreiberInnen folgen in der Regel der Aufforderung der
Behörde.
Der Begriff der Automatencasinos ist in der
Rechtsordnung nicht vorhanden, daher statistisch nicht erfassbar. Daher kann
ich Ihnen auch keine Auskunft erteilen.
Zu Punkt 12: Jährlich werden zirka
15 Einstellungsverfahren durchgeführt. Im Jahr 2006 wurden bisher
97 Anzeigen wegen unbefugten Spielapparatebesitzes verzeichnet.
Zu Punkt 13: Im Umkreis von 150 m von
Schulen, Kindertagesheimen und dergleichen werden grundsätzlich keine
Konzessionen erteilt. Sämtliche Konzessionen werden nur nach Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen erteilt.
Zu Punkt 14: Derartige Einrichtungen werden in allen
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