Gemeinderat,
12. Sitzung vom 05.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 83
gesetzt wurden. Dann ist das noch einfacher behebbar, als wenn es sich insgesamt um Häuser handelt, die von der Situierung her in einer schwierigen Lage sind und in denen die Bewohner besonders darauf Rücksicht nehmen müssen, in ihrem Bewohnerverhalten die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch werden zu lassen.
Ich meine daher, wenn Sie ein konkretes Beispiel
haben, bin ich Ihnen dafür dankbar, und wenn Sie es mir sagen, dann gehen wir
dem nach. Was die Beispiele betrifft, die ich bekomme - und das sind schon sehr
viele Einzelbeispiele -, gehen wir so vor, wie ich es Ihnen zu sagen versucht
habe, gemeinsam mit den Bewohnern.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke schön. - Somit ist die Fragestunde abgeschlossen.
Wir kommen zur Aktuellen Stunde.
Von den Wiener Freiheitlichen wurde eine Aktuelle
Stunde mit dem Thema "Stopp dem Wildwuchs islamischer Gebetshäuser in
Wien" verlangt. Das Verlangen hat die entsprechende Anzahl von
Unterschriften und ist somit ordnungsgemäß beantragt.
Herr Dr Madejski, Sie sind der Erstredner. Ich
darf bemerken, dass Ihre Redezeit 10 Minuten beträgt.
GR Dr Herbert Madejski (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Ich studiere hie und da die Amtsblätter der Stadt
Wien, und da bin ich Ende Juni beim Durchlesen auf folgende Mitteilung aus dem
12. Bezirk gestoßen. Es interessiert mich auch immer sehr, was dort gebaut
wird. Da steht drin: Rauchgasse 44, betriebliches Gebäude. Bauanzeige:
Türkisch-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in
Österreich, 1200, Dammstraße 37. Da bin ich ein bisschen hellhörig
geworden und habe mir gedacht: Was baut dort dieser Verein? Was will er
umbauen?
Es ist tatsächlich so gewesen, dass am 27.6. diese
Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde eingegangen ist. Der lapidare Satz
lautete: Abbruch der 6 cm-Gips-Innenwände. Das ist an sich nichts
Tragisches, das macht ja jeder; soll so sein.
Nur haben wir uns dann in der Dammstraße angeschaut,
was der Verein überhaupt macht und wo er zu Hause ist. Da sind wir
draufgekommen - durch Bürger, die in der Umgebung wohnen, und viele andere
Personen -, dass dort, in der Dammstraße 37 im 20. Bezirk, nach der gleichen
Vorgangsweise, wie sie in Wien schon des Öfteren üblich gewesen ist - deswegen
haben wir das zum Thema gemacht, und deswegen haben wir es auch
"Wildwuchs" genannt -, das Gleiche passiert ist. Man kauft sich über
einen Verein, über eine türkische Bank - auch im Grundbuch steht ja die
türkische Bank komplett drin, mit 520 000 EUR -, so kauft man sich
Häuser, und zwar meistens einstöckige, Bauklasse I, relativ alt, in denen
niemand mehr drinnen ist und wo man aussiedeln kann. Dann beginnt man, die
Innenwände niederzureißen, schön langsam wird daraus insgesamt ein
Vereinszentrum und in weiterer Folge ein Gebetshaus.
Ich bitte, mich nicht misszuverstehen. Als liberal
denkender Mensch sage ich, es soll jeder seine Religion ausüben können, wo er
will und wann er will. Aber er muss sich hier schon den gesetzlichen Auflagen
stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich
die Satzungen dieses Vereines und vieler anderer Vereine - es gibt ja mehrere -
anschaut, dann handelt es sich da um einen so genannten Hilfsverein. Bei einem
solchen ist die Religionsausübung nicht Vereinszweck, und das steht auch drin -
Abs 1 § 2 -: Zweck dieses Vereines ist die Unterstützung und
Fortbildung aller in seinem Tätigkeitsbereich sesshaften türkischstämmigen
und/oder der islamischen Religion zugehörigen Personen.
Streng ausgelegt könnte man sagen, es könnte der
Verein überhaupt kein Gebetshaus - weder in Meidling noch in der Dammstraße
noch sonst wo - bauen. Darauf werde ich später noch eingehen. Ich glaube, dass
hier, da es sich um einen Verein handelt, durchaus die Rechtsfähigkeit gegeben
ist. Allein die Baubehörde könnte mit größter Wahrscheinlichkeit ein solches
Gebetshaus, nur weil es in den Satzungen nicht möglich ist, auch gar nicht
verbieten, aber sehr wohl wäre das aus der Bauordnung heraus möglich, und dazu
gehe ich nun über.
Nun doch ein kurzes Resümee über diese islamischen
Vereine; überall steht drin: "islamische Religionsausübung". Die
islamische Religion, meine Damen und Herren, ist zweifelsohne keine in
Österreich anerkannte Religionsgemeinschaft, wohl nicht zuletzt deshalb, weil
es eine solche in Wirklichkeit überhaupt nicht gibt! In Österreich gibt es seit
vielen Jahrzehnten eine anerkannte islamische Religionsgemeinschaft; das
werden alle, die sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt haben, wissen.
Es gibt auch keine christliche Religionsgemeinschaft;
es gibt eine katholische, es gibt eine evangelische, es gibt Orthodoxe, es gibt
sogar in der evangelischen verschiedene Bekenntnisse, aber es gibt auch keine
hier im Gesetz stehende christliche. Anerkannte Religionsgemeinschaften, meine
Damen und Herren, sind solche, die nach dem Gesetz über die
Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften bescheidmäßig
anerkannt sind. Dazu zählt zweifelsohne in Österreich die islamische Religion
nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin
gesagt, dass die Baubehörde sehr wenig wird machen können. Der Vorgang ist ja
der gleiche: Sukzessive wird daraus etwas anderes als das, was im Plandokument
steht. Bei Gebäuden wie dem in der Rauchgasse und vielen anderen, in denen so
etwas geschieht, sind meistens noch immer betriebliche Nutzungen
festgeschrieben. Man wird sich das sehr genau anschauen, und Sie können sich
darauf verlassen, zumindest in meinem Bezirk - und ich weiß sehr gut, wo in dem
Bezirk so etwas passiert - wird man die widmungswidrige Nutzung wirklich
beenden müssen.
Ich mache hier auf § 106 der
Bauordnung Wien aufmerksam. Allein diese Punkte sind für die Rauchgasse und für
viele andere dieser so genannten Gebetshäuser
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