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Gemeinderat, 10. Sitzung vom 26.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 92 von 118

 

Vielleicht ist aber die Stadt Wien auch überfordert und sollte einen Schritt in Richtung Ausweitung der Bezirkskompetenzen gehen. Vor allem der Bereich des Jugendsports würde sich hierfür anbieten. Gerade in Bezirken könnte durch zusätzliche eigene Budgets der so wichtige Jugendsport zielgerichtet und unbürokratisch gefördert werden.

 

Daher stellten mein Kollege Dr Wolf und ich einen Beschlussantrag an den Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien, dass er im Rahmen eines weiteren Dezentralisierungsschrittes die Bezirke mit eigenen Budgets für die zweckgebundene Förderung des Jugendsports ausstattet und entsprechend dotiert.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Was ich im Ressort für Bildung, Jugend, Information und Sport vermisse, sind Überlegungen, wie auch zum Beispiel bei den Musikschulen.

 

Wien bezeichnet sich als Musikhauptstadt der Welt, doch zwischen dem Anspruch und der Realität liegt eine Diskrepanz. Auf Grund fehlender Ausbildungsplätze und auf Grund des Fehlens von qualifiziertem Personal müssen jährlich an die 700 SchülerInnen, die eine Aufnahmeprüfung an den Musikschulen der Stadt Wien bestanden haben, abgewiesen werden.

 

Im Bundesländervergleich nimmt Wien hier eine schlechte Stellung ein. Wenn man mit Niederösterreich konkurriert, wo 420 Musikschulen vorgewiesen werden können, kann Wien lediglich 30 aufweisen. Nehmen Sie doch bitte das Mozartjahr zum Anlass und treiben Sie den Ausbau der Musikschulen voran.

 

Mein Kollege Dr Wolf und ich stellen daher den Beschlussantrag an die amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport, für den Ausbau des Wiener Musikschulwesens folgende Maßnahmen zu setzen:

 

Errichtung von bedarfsgerechten Musikschulen in jedem Wiener Bezirk bis Ende 2010,

 

Einstellung von zusätzlichem Lehrpersonal in den Musikschulen zwecks Abbau bestehender Wartelisten für Ausbildungsplätze,

 

Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Nachmittagsbetreuung an den Wiener Musikschulen durch die zusätzlichen Stellen der Stadt Wien.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es geht noch weiter mit Anträgen, weil mein Kollege Dr Aigner krank ist. Ich werde sie einfach vorlesen und an Sie weiterleiten.

 

Ein Beschlussantrag lautet:

 

Die amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport möge zum Zweck des Ausbaus der Jugendwohlfahrt folgende Maßnahmen veranlassen:

 

Schaffung eines flächendeckenden Angebots an Schulmediation in allen Wiener Bezirken;

 

Finanzierung dieses Angebots durch das Zentralbudget der Stadt Wien;

 

personelle, finanzielle und materielle Aufstockung der für die Arbeit im Bereich der Jugendfürsorge verantwortliche Abteilung der Stadt Wien um 30 Prozent;

 

Intensivierung der Zusammenarbeit mit den einzelnen Pflichtschulen, um die Einhaltung der geltenden Bestimmungen über die Schulpflicht für alle SchülerInnen sicherzustellen;

 

Erhebung des Bedarfs an mobiler Jugendarbeit in den einzelnen Bezirken und Ausbau der mobilen Jugendarbeit auf Basis der Ergebnisse.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Weiters bringen mein Kollege, Herr GR Dr Wolf, und ich den nächsten Beschlussantrag ein.

 

Die amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport möge zum Zweck der grundlegenden baulichen Erneuerungen des Wiener Pflichtschulwesens und der Einrichtung eines zeitgemäßen Schulgebäudemanagements für den Pflichtschulbereich folgende Maßnahmen setzen:

 

Erstellung eines neuen, mit genauen zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Eckdaten versehenen Generalsanierungsplans für die Wiener Pflichtschulen;

 

Vorlage eines Schulentwicklungsplanes, mit dem die Veränderung des Netzes an Pflichtschulen vorausschauend geplant werden kann;

 

jährliche Vorlage eines Berichtes an den Gemeinderatsausschuss für Bildung, Jugend, Information und Sport, der genaue Informationen über den aktuellen baulichen Zustand der Wiener Pflichtschulen, bereits durchgeführte und geplante Baumaßnahmen enthält;

 

keine Schließung von Pflichtschulen bis zur Vorlage eines Schulentwicklungsplanes;

 

Aufstockung des Bezirksbudgets für die Finanzierung aller von der MA 56 mit Priorität 1 und 2 eingestuften Instandhaltungsmaßnahmen an Pflichtschulen im Ausmaß von 50 Millionen EUR.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Mein Kollege Dr Wolf und ich stellen den nächsten Beschlussantrag:

 

Der Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien möge in seiner Funktion als Präsident des Wiener Stadtschulrates die Autonomie der einzelnen Pflichtschulstandorte ausweiten und ihnen die Entscheidungskompetenz für die Ressourcennutzung und die Verwendung von Pflichtschullehren an den einzelnen Standorten übertragen.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. (Beifall bei der ÖVP. – VBgmin Grete Laska: Wie viele kommen noch?) Zwei.

 

Also ich lese jetzt nur mehr den Beschlussantrag vor.

 

Der Bürgermeister der Hauptstadt Wien möge in seiner Funktion als Präsident des Wiener Stadtschulrates für die Umsetzung folgender Maßnahmen ab Schuljahr 2006 Sorge tragen:

 

Einführung einer Klassenschülerhöchstzahl von 22 SchülerInnen an allen Wiener Pflichtschulen;

 

transparente Zuteilung der LehrerInnenressourcen an alle Wiener Pflichtschulen auf Basis des im Länderfinanzausgleich festgelegten LehrerInnen- und SchülerInnenverhältnisses;

 

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