Gemeinderat,
5. Sitzung vom 24.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 89
Ich war auch bei einer Dienststellenversammlung, wo sehr viele Menschen dort waren und wo auch sehr viele ihr Herz ausgeschüttet haben. Natürlich ist es ein belastender Einsatz. Das hat mit den Arbeitsbedingungen zu tun, das hat aber auch einfach mit den objektiven Rahmenbedingungen zu tun. Unsere Sanitäter und Sanitäterinnen sind ja oft ohne den Arzt unterwegs. Es hängt davon ab, welches Fahrzeug dort ist, eines mit oder ohne Notarzt. Die Situation der Sanitäter und Sanitäterinnen ist natürlich die, dass sie – es klingt ein bisschen theatralisch, aber es ist wahr – Entscheidungen über Leben und Tod oft allein fällen müssen. Das ist eine sehr belastende Situation.
Deswegen war auch eine meiner ersten Bestrebungen,
dass ich denke, dass wir unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch
entsprechende Supervisionsmöglichkeiten anbieten müssen.
Ich habe mich auch sehr darum bemüht, in völliger
Übereinstimmung mit der Dienststelle und deren Führung, dass unsere eigenen
Notfallseinrichtungen, psychologischen Notfallseinrichtungen, die wir haben,
selbstverständlich auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Rettung zur
Verfügung stehen. Wenn wir einen Selbstmörder vor der U-Bahn haben, dann gibt
es den Notdienst für den Fahrer und für die Fahrerin, aber die in der Rettung
brauchen den manchmal genauso. Ich weiß, wovon ich rede, weil das war der erste
Einsatz um halb acht in der Früh, wie ich meinen Dienst angetreten habe bei der
Rettung.
Das heißt, Sie können versichert sein, dass ich mir
dieser Sorgen, die es hier gibt, bewusst bin, die zum Teil sehr sachlich
begründet sind, zum Teil auch ein wenig emotionalisiert sind, wie zum Beispiel
dieses Gefühl, der Wiener Berufsfeuerwehr gegenüber permanent benachteiligt zu
sein. Was die Ausstattung der Rettungsstationen betrifft, stimmt das zum
Beispiel überhaupt nicht. Ich kenne die Feuerwehrstationen, ich kenne die
Rettungsstationen. Manche davon sind absolut renovierungsbedürftig, aber ein
sehr großer Teil der Stationen der Berufsrettung ist in einem sehr guten
Zustand, während wir bei der Feuerwehr erst in den letzten Jahren hier
nachgeholt haben. Jetzt haben wir das glücklicherweise bis auf die
Hauptfeuerwache auch schon erreicht.
Aber zu Ihrer Hauptfrage. Natürlich, deswegen machen
wir ja das Projekt, um all diese konkreten Dinge auch zu lösen. Nur glaube ich
eben nicht, dass man sie getrennt voneinander sehen kann, denn die Frage, wie
genau und wie besser mit Hilfe der neuen technischen Möglichkeiten, die die
neue Leitstelle bietet und die das neue Journal bietet, können wir auseinander
halten, ob das ein wirklich schwerer Notfalleinsatz ist oder ob es in
Wirklichkeit, um das andere Ende der Kette zu nehmen, ein Krankentransport ist,
und wie viele Leute muss ich dann wirklich hinschicken. Das hängt eben
miteinander zusammen. Und genau deswegen gibt es das Projekt, um genau diese
handfesten und konkreten Probleme möglichst rasch zu lösen. Ich glaube, dass
die Projektgruppe gut unterwegs ist. Ich bedanke mich vor allem auch für die
große Bereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, dort mitzumachen. Ich
bin überzeugt davon, dass wir, so rasch es irgendwie geht, aber ich will da
keinen Druck ausüben, weil ich will Lösungen, die wirklich halten und die wir
auch vorher ausprobieren, eine Antwort auf die gestellten Fragen bekommen, wo
hundertprozentig alle, die hier mitdiskutiert haben, zustimmen werden.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke schön. Somit ist die 4. Anfrage beantwortet.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 00215-2006/0001 - KVP/GM), die
Frau GRin Mag Barbara Feldmann an den Herrn Bürgermeister gerichtet hat. (Welche
konkreten Schritte werden Sie vor dem Hintergrund des Ende letzten Jahres
ergangenen Urteils in der Causa Schloss Tribuswinkel setzen?)
Bitte um Beantwortung.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau
Gemeinderätin! Es tut mir Leid, dass ich bei der Beantwortung der zwei schriftlichen
Anfragen, die Sie an mich in der zweiten Jahreshälfte 2004 in dieser Causa
gestellt haben, diese Frage des Schlosses Tribuswinkel nicht hinreichend
vermitteln konnte, vor allem nicht, dass es sich bei dem jetzigen Urteil des
Landesgerichts für Zivilsachen keineswegs um das einzige Urteil handelt, und
vor allem, dass die Stadt Wien keineswegs bisher alle Prozesse verloren hat.
Ganz im Gegenteil. Über die Frage der Rechtmäßigkeit des Verkaufs im Jahre 1991
gibt es ein oberstgerichtliches Erkenntnis, das ganz genau feststellt: Dieser
Verkauf im Jahre 1991, beschlossen durch den Wiener Gemeinderat, war rechtens.
Nunmehr geht es darum, dass man feststellt, man hat
eine immerwährende Betriebspflicht eines Kindererholungsheimes hier
durchzuführen, und da kann ich Ihnen in Beantwortung Ihrer Frage heute nur
sagen: Ja selbstverständlich wird die Stadt Wien den Weg, den sie seit
15 Jahren hier gegangen ist, auch in Zukunft fortsetzen.
Selbstverständlich wird gegen dieses Ersturteil des Landesgerichts für
Zivilsachen Berufung eingelegt werden, und notfalls wird auch wieder der
Oberste Gerichtshof, so wie im ersten Instanzenzug, entscheiden.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. – Frau GRin Mag Feldmann.
GRin Mag Barbara Feldmann
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Es ist richtig, dass der OGH ablehnend
entschieden hat, aber nicht auf Grund der Weiterführung des
Jugendwohlfahrtheims, sondern auf Grund des Klagstitels der Rückgabe an den
Schenker. Der OGH hat eindeutig gesagt in seiner Beurteilung, dass mit einem
anderen Klagstitel die Sache gerechtfertigt erscheint. Das haben die ehemaligen
Schenker getan und in erster Instanz – es gibt nur noch einen weiteren zweiten
Instanzenzug – gewonnen auf Rückkauf des Schlosses und des
100 000 m²-Parks.
Ich frage Sie: Wie rechtfertigen Sie die hohen
Kosten, die durch einen zweiten Instanzenzug entstehen, wo relativ klar ist,
dass auf Grund der Aussage des OGH und des jetzigen gewonnenen Verfahrens hier
wahrscheinlich wieder ein Gerichtsurteil gegen die Stadt Wien gefällt wird?
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular