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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 03.10.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 37

 

ja nur bitten, damit aufzuhören, einen möglicherweise Kriminellen, ich weiß es nicht, ich habe auch keine Ahnung diesbezüglich, einen möglicherweise Kriminellen da in meine Nähe zu rücken, und somit einen Kriminalfall an mich heranzurücken, denn das wäre wohl wirklich das Allerletzte. Das haben Sie, so nehme ich einmal an, nicht notwendig und ich denke, dass einen solchen Stil auch niemand, und am allerwenigsten die Wienerinnen und Wiener, honorieren würden. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Herr Bürgermeister für Ihre Beantwortung der Frage!

 

Die 5. Anfrage (FSP - 04091-2005/0001 - KBZ/GM) wurde von Herrn GR Günther Barnet gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet:

 

Kürzlich wurde der Fall eines pragmatisierten Straßenbahnfahrers bekannt, der mit 36 Jahren in Frühpension geschickt werden soll, obwohl er körperlich fit und begeisterter Marathonläufer ist. Was werden Sie tun, um solche Fälle in Zukunft hintan zu halten?

 

Bitte, Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Sie berichten hier von einem kürzlich bekannt gewordenen Fall eines pragmatisierten Straßenbahnfahrers, der, wie Sie sagen, in Frühpension geschickt werden soll. Ich bin auf diesen Fall auch durch einen Artikel in der “Kronen Zeitung“ aufmerksam geworden. Mir ist dieser Akt und dieser Fall aktenmäßig nicht bekannt, er ist bisher nicht bis zu mir vorgedrungen. Meine Recherchen haben ergeben, dass das Verfahren derzeit läuft, aber noch nicht gesagt werden kann, wie es ausgehen wird.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke.

 

Erste Zusatzfrage, Herr Kollege Barnet.

 

GR Günther Barnet (Bündnis Zukunft Wien - die Stadtpartei):

 

Es ist interessant, Frau Stadträtin, denn der besagte Straßenbahnfahrer hat seine bescheidmäßige Freistellung schon allen Kollegen gezeigt. Das müsste sich offenbar um irgendeinen Irrtum handeln. Wenn er dennoch bescheidmäßig in Pension geschickt wurde, also eigentlich in den Ruhestand, stellt sich für mich trotzdem die Frage, hätte es denn keine anderen Arbeitsplätze gegeben, oder gibt es keine anderen Arbeitsplätze, die man ihm anbieten kann, weil ja die Dienstordnung sehr wohl vorsieht, dass er ja nicht unbedingt Tramway fahren muss, er kann auch irgendetwas anderes machen. Den berühmten Schaffner gibt es leider nicht mehr, oder die Schaffnerin, da hätte er sich eh nicht qualifiziert. Aber gibt es denn nichts anderes, es ist ja auch nicht der einzige Fall, denn Kollege Ulm hat es uns ja in den vorigen Wochen vorgerechnet, wie viele solcher Fälle es in der letzten Periode in Wien gegeben hat, wo die Leute frühzeitig in den Ruhestand gehen, obwohl die Dienstordnung vorsieht, dass man ihnen sehr wohl auch einen anderen Arbeitsplatz zuordnen könnte.

 

Daher noch einmal meine Frage: Gibt es da keine anderen Arbeitsplätze?

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:

 

Also, grundsätzlich denke ich, dass man zwei Sachen dazu sagen muss, nämlich auch noch zu Ihrer Frage, wo Sie ja sagen, dass er körperlich fit sei und begeisterter Marathonläufer, ist mir schon wichtig, auch anzumerken, dass es wichtig und richtig ist, dass wir für die höchste Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden, die Benützerinnen und Benützer der WIENER LINIEN, sorgen. Es kann durchaus so sein, dass jemand zwar körperlich fit und Marathonläufer ist, aber eben unter Panikattacken leidet.

 

Ich möchte nicht, und ich fahre immer noch häufig mit der U-Bahn, von einem U-Bahn-Fahrer gelenkt werden, der unter Panikattacken leidet, auch wenn er den Wien-Marathon gewinnt. Das sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge und es ist mir schon auch wichtig, das hier festzustellen.

 

Bei der Frage der Verwendung generell - ich sage noch einmal, der Akt liegt mir nicht vor - ist es so, dass wir hier auch auf die eindeutige Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes schauen müssen, der unmissverständlich feststellt, dass ohne Zustimmung des Beamten eine Überstellung in eine niedrigere Verwendungsgruppe nicht möglich ist. Das ist geltende Judikatur und ich kann sagen, dass auf die Frage der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes in diesem Haus niemand, auch die Spitzenbeamtinnen und -beamten, einen Einfluss haben. Daher, was zu untersuchen und zu prüfen ist, und genau darum habe ich auch ersucht, ist: Generell, noch einmal unabhängig von dem Fall, zu prüfen wäre, inwieweit die Möglichkeit besteht, gerade in solchen Fällen, die so gelagert sind, eine Verwendungsmöglichkeit zu finden, die eben keine Tätigkeit einer niedrigeren Verwendungsgruppe ist. Das ist derzeit schwierig, weil es eine sehr niedrige Verwendungsgruppe ist, und da geht es jetzt gerade darum zu untersuchen, ob hier Änderungen möglich und nötig sind, um diesen Einsatz möglich zu machen.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. Die nächste Zusatzfrage wird von Frau GRin Dr Vana gestellt.

 

GRin Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ich habe eine Zusatzfrage zu den Arbeitsbedingungen für Straßenbahnfahrer und Straßenbahnfahrerinnen. Ein besonderes Problem, für die Straßenbahnfahrerinnen vor allem, ist das Fehlen, oder wenn vorhanden, die Unzumutbarkeit von sanitären Anlagen entlang der Fahrtstrecken. Insbesondere die neue Dienst- und Betriebsvereinbarung, der die Grünen ja nicht zugestimmt haben, weil sie aus unserer Sicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geführt hat, sieht hier eine weitere Verschlechterung für Straßenbahnfahrer und Straßenbahnfahrerinnen vor, nämlich, dass man jetzt dreieinhalb Stunden am Stück fahren muss, ohne die garantierte Möglichkeit auf das Erreichen einer sanitären Anlage zu haben. Nun haben im Vorfeld der neuen Betriebsvereinbarung weibliche Bedienstete und weibliche Personalvertreter auf dieses Problem hingewiesen und von einem führenden Funktionär der Personalvertretung

 

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