Gemeinderat,
59. Sitzung vom 03.10.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 37
ja nur bitten, damit aufzuhören, einen möglicherweise
Kriminellen, ich weiß es nicht, ich habe auch keine Ahnung diesbezüglich, einen
möglicherweise Kriminellen da in meine Nähe zu rücken, und somit einen
Kriminalfall an mich heranzurücken, denn das wäre wohl wirklich das
Allerletzte. Das haben Sie, so nehme ich einmal an, nicht notwendig und ich
denke, dass einen solchen Stil auch niemand, und am allerwenigsten die
Wienerinnen und Wiener, honorieren würden. (Beifall
bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Herr
Bürgermeister für Ihre Beantwortung der Frage!
Die 5. Anfrage (FSP -
04091-2005/0001 - KBZ/GM) wurde von Herrn GR Günther Barnet gestellt und ist an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz
und Personal gerichtet:
Kürzlich wurde der Fall eines pragmatisierten Straßenbahnfahrers
bekannt, der mit 36 Jahren in Frühpension geschickt werden soll, obwohl er
körperlich fit und begeisterter Marathonläufer ist. Was werden Sie tun, um
solche Fälle in Zukunft hintan zu halten?
Bitte, Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Sie berichten hier von
einem kürzlich bekannt gewordenen Fall eines pragmatisierten
Straßenbahnfahrers, der, wie Sie sagen, in Frühpension geschickt werden soll.
Ich bin auf diesen Fall auch durch einen Artikel in der “Kronen Zeitung“
aufmerksam geworden. Mir ist dieser Akt und dieser Fall aktenmäßig nicht
bekannt, er ist bisher nicht bis zu mir vorgedrungen. Meine Recherchen haben
ergeben, dass das Verfahren derzeit läuft, aber noch nicht gesagt werden kann,
wie es ausgehen wird.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke.
Erste Zusatzfrage, Herr Kollege Barnet.
GR Günther Barnet
(Bündnis Zukunft Wien - die Stadtpartei):
Es ist interessant, Frau
Stadträtin, denn der besagte Straßenbahnfahrer hat seine bescheidmäßige
Freistellung schon allen Kollegen gezeigt. Das müsste sich offenbar um
irgendeinen Irrtum handeln. Wenn er dennoch bescheidmäßig in Pension geschickt
wurde, also eigentlich in den Ruhestand, stellt sich für mich trotzdem die
Frage, hätte es denn keine anderen Arbeitsplätze gegeben, oder gibt es keine
anderen Arbeitsplätze, die man ihm anbieten kann, weil ja die Dienstordnung
sehr wohl vorsieht, dass er ja nicht unbedingt Tramway fahren muss, er kann
auch irgendetwas anderes machen. Den berühmten Schaffner gibt es leider nicht
mehr, oder die Schaffnerin, da hätte er sich eh nicht qualifiziert. Aber gibt
es denn nichts anderes, es ist ja auch nicht der einzige Fall, denn Kollege Ulm
hat es uns ja in den vorigen Wochen vorgerechnet, wie viele solcher Fälle es in
der letzten Periode in Wien gegeben hat, wo die Leute frühzeitig in den
Ruhestand gehen, obwohl die Dienstordnung vorsieht, dass man ihnen sehr wohl
auch einen anderen Arbeitsplatz zuordnen könnte.
Daher noch einmal meine Frage: Gibt es da keine anderen Arbeitsplätze?
Amtsf StRin Mag Sonja
Wehsely:
Also, grundsätzlich
denke ich, dass man zwei Sachen dazu sagen muss, nämlich auch noch zu Ihrer Frage,
wo Sie ja sagen, dass er körperlich fit sei und begeisterter Marathonläufer,
ist mir schon wichtig, auch anzumerken, dass es wichtig und richtig ist, dass
wir für die höchste Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden, die Benützerinnen
und Benützer der WIENER LINIEN, sorgen. Es kann durchaus so sein, dass jemand
zwar körperlich fit und Marathonläufer ist, aber eben unter Panikattacken
leidet.
Ich möchte
nicht, und ich fahre immer noch häufig mit der U-Bahn, von einem U-Bahn-Fahrer
gelenkt werden, der unter Panikattacken leidet, auch wenn er den Wien-Marathon
gewinnt. Das sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge und es ist mir
schon auch wichtig, das hier festzustellen.
Bei der
Frage der Verwendung generell - ich sage noch einmal, der Akt liegt mir nicht
vor - ist es so, dass wir hier auch auf die eindeutige Spruchpraxis des
Verwaltungsgerichtshofes schauen müssen, der unmissverständlich feststellt,
dass ohne Zustimmung des Beamten eine Überstellung in eine niedrigere
Verwendungsgruppe nicht möglich ist. Das ist geltende Judikatur und ich kann
sagen, dass auf die Frage der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes in
diesem Haus niemand, auch die Spitzenbeamtinnen und -beamten, einen Einfluss
haben. Daher, was zu untersuchen und zu prüfen ist, und genau darum habe ich
auch ersucht, ist: Generell, noch einmal unabhängig von dem Fall, zu prüfen
wäre, inwieweit die Möglichkeit besteht, gerade in solchen Fällen, die so gelagert
sind, eine Verwendungsmöglichkeit zu finden, die eben keine Tätigkeit einer
niedrigeren Verwendungsgruppe ist. Das ist derzeit schwierig, weil es eine sehr
niedrige Verwendungsgruppe ist, und da geht es jetzt gerade darum zu untersuchen,
ob hier Änderungen möglich und nötig sind, um diesen Einsatz möglich zu machen.
Vorsitzende
GRin Inge Zankl: Danke. Die
nächste Zusatzfrage wird von Frau GRin Dr Vana gestellt.
GRin
Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Ich habe eine Zusatzfrage zu den
Arbeitsbedingungen für Straßenbahnfahrer und Straßenbahnfahrerinnen. Ein
besonderes Problem, für die Straßenbahnfahrerinnen vor allem, ist das Fehlen,
oder wenn vorhanden, die Unzumutbarkeit von sanitären Anlagen entlang der
Fahrtstrecken. Insbesondere die neue Dienst- und Betriebsvereinbarung, der die Grünen ja nicht zugestimmt haben, weil
sie aus unserer Sicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geführt
hat, sieht hier eine weitere Verschlechterung für Straßenbahnfahrer und
Straßenbahnfahrerinnen vor, nämlich, dass man jetzt dreieinhalb Stunden am
Stück fahren muss, ohne die garantierte Möglichkeit auf das Erreichen einer
sanitären Anlage zu haben. Nun haben im Vorfeld der neuen Betriebsvereinbarung
weibliche Bedienstete und weibliche Personalvertreter auf dieses Problem
hingewiesen und von einem führenden Funktionär der Personalvertretung
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