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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 28.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 116

 

Bereich vorsieht.

 

Wir stellen daher den folgenden Beschlussantrag:

 

„Der Wiener Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften bei den Standesämtern der Stadt Wien in geeigneter Form ermöglicht werden soll.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung des Antrags." -

 

Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Dr Ulm. – Bitte.

 

GR Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Wir haben jetzt eher viel zur Frauenpolitik gehört. Zu diesem Thema wird dann meine Frau Kollegin Stellung nehmen. Ich werde mich in meinen Ausführungen auf die Integration und auf das Personal beschränken.

 

Lassen Sie mich gleich zu Beginn ein Bekenntnis ablegen, ein Bekenntnis zu Österreich als Zuwanderungsland und als Asylland. Beides ist richtig und wichtig. Dass wir Zuwanderungsland sind, dafür spricht schon allein das nationale Interesse, da brauchen wir noch gar nicht an die Fremden zu denken, die nach Österreich kommen wollen. Wir haben einfach in vielen Branchen zu wenige Erwerbstätige, und uns fehlen Arbeitskräfte mit Schlüsselqualifikationen.

 

Diese Zuwanderung soll und muss erfolgen, aber sie soll und muss selbstverständlich streng kontrolliert und streng reglementiert erfolgen. In diesem Fall können wir uns die Zuwanderer aussuchen; dann, wenn wir attraktiv und interessant genug sind, um sie werben. Hier können wir uns überlegen, wen wir brauchen, wer zu uns passt, wer am leichtesten integrierbar ist. Hier wollen wir in erster Linie etwas von den Fremden. Die Fremden kommen hier als gleichberechtigte Partner zu uns, und wir haben ein Vertragsverhältnis zwischen dem österreichischen Staat und dem Fremden, der sich hier niederlassen möchte.

 

Ganz anders ist die Situation, wenn ich mir Österreich als Asylland ansehe. Auch hier bekenne ich mich zu 100 Prozent zu diesem Umstand, aus humanitärer Verpflichtung. Erstens einmal gibt es eine Genfer Flüchtlingskonvention; wir haben erst vor wenigen Tagen den 50-jährigen Bestand gefeiert. Vor allem und in erster Linie ist es aber Christenpflicht und Menschenpflicht, Personen, die verfolgt werden, zu helfen. Österreich hat hier eine gute Tradition, seit 1945 haben wir mehr als zwei Millionen Flüchtlinge in Österreich aufgenommen.

 

Bei der Situation Asylland will in erster Linie der Fremde etwas, nämlich er will hier Asyl erhalten. Der Staat Österreich will auch etwas, er will Asyl gewähren, allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen sind genau zu überprüfen, und wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann es auch zu keiner Aufnahme in Österreich kommen. Die Entscheidungen, die von den österreichischen Behörden getroffen werden, müssen - so ist das charakteristisch für einen Rechtsstaat - selbstverständlich befolgt und vollstreckt werden, wo das notwendig ist.

 

Wir haben im Augenblick mit drei Problemen in diesem Bereich zu kämpfen. Wir haben das Problem der straffällig gewordenen Asylwerber, wir haben Asylwerber, die am Asylverfahren nicht in der gebotenen Art und Weise mitwirken, und wir haben tatsächlich Asylberechtigte, die nicht schnell genug anerkannt werden können. Es wird daher zurzeit im Nationalrat das Fremdenrechtspaket 2005 debattiert, und es gibt ja sogar Ansatzpunkte dafür, dass die Vertreter der SPÖ diesem Gesetz ihre Zustimmung geben könnten.

 

Dieses Gesetz sieht Mitwirkungspflichten für Asylwerber vor. Es sieht auch vor, dass Abwesenheitsentscheidungen getroffen werden können, ganz einfach deshalb, weil es nicht möglich sein soll, dass durch ein Untertauchen des Asylwerbers ein Verfahren verschleppt wird. Und es sieht besondere Bestimmungen für straffällige Asylwerber vor: Asylwerber, die straffällig werden, müssen innerhalb von drei Monaten je Instanz zu einer Asylentscheidung gelangen.

 

Es gibt leider Gottes auch jenen Fall des Missbrauches des Asylantrages, dass der Asylwerber nach der Strafhaft oder noch in der Strafhaft einen Asylantrag stellt - so genannte taktische Asylanträge -, um die Abschiebung zu verhindern. Auch für diesen Missbrauch wird Vorsorge getroffen und wird es zu einem beschleunigten Verfahren in aufrechter Schubhaft kommen.

 

Ganz besonders wichtig sind natürlich auch jene Maßnahmen, die dem Schutz wirklich Verfolgter dienen. Dazu dient die Aufstockung des Personals sowohl beim Bundesasylamt als auch beim UBAS, dazu gehört die Beschleunigung des Verfahrens im und durch das Zulassungsverfahren und die Rechtsberatung bereits im Zulassungsverfahren.

 

Das neue Fremdenpolizeigesetz sieht flexiblere Schubhaftlösungen und auch medizinische Behandlungen vor. Im Jahr 2004 hat es immerhin 1 072 Asylwerber gegeben, die sich durch Hungerstreik freigepresst haben. Für diesen Fall, in dem eine medizinische Behandlung notwendig ist, ist vorgesehen, dass diese Personen dem Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses überstellt werden.

 

Ich darf zusammenfassen, dass im Fremdenrecht daher sicher kein Platz für eine Laisser-faire-Politik ist, dass sich die Fremden so wie die Österreicher an die österreichischen Spielregeln und an die österreichische Rechtsordnung halten müssen. Wenn sie das tun, sind sie uns sehr willkommen; dann sollen wir alle Voraussetzungen schaffen, damit sie Österreicher werden können, dann sollen wir davor alle Voraussetzungen schaffen, damit sie sich bestmöglich integrieren können. Am Ende dieses Integrationsprozesses soll die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stehen, dann sind sie hoffentlich 100-prozentig integriert. Was wir nicht wollen, das sind Parallelgesellschaften. Aber wenn der Integrationsprozess abgeschlossen ist, dann handelt es sich um Österreicher ohne Wenn und Aber.

 

Die Dinge, über die ich jetzt gesprochen habe, sind in

 

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