Gemeinderat,
57. Sitzung vom 28.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 116
Bereich vorsieht.
Wir stellen daher den folgenden Beschlussantrag:
„Der Wiener Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass
die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften bei den
Standesämtern der Stadt Wien in geeigneter Form ermöglicht werden soll.
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige
Abstimmung des Antrags." -
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl:
Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Dr Ulm. – Bitte.
GR Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau
Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir haben jetzt eher viel zur Frauenpolitik gehört.
Zu diesem Thema wird dann meine Frau Kollegin Stellung nehmen. Ich werde mich
in meinen Ausführungen auf die Integration und auf das Personal beschränken.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn ein Bekenntnis
ablegen, ein Bekenntnis zu Österreich als Zuwanderungsland und als Asylland.
Beides ist richtig und wichtig. Dass wir Zuwanderungsland sind, dafür spricht
schon allein das nationale Interesse, da brauchen wir noch gar nicht an die
Fremden zu denken, die nach Österreich kommen wollen. Wir haben einfach in
vielen Branchen zu wenige Erwerbstätige, und uns fehlen Arbeitskräfte mit
Schlüsselqualifikationen.
Diese Zuwanderung soll und muss erfolgen, aber sie
soll und muss selbstverständlich streng kontrolliert und streng reglementiert
erfolgen. In diesem Fall können wir uns die Zuwanderer aussuchen; dann, wenn
wir attraktiv und interessant genug sind, um sie werben. Hier können wir uns
überlegen, wen wir brauchen, wer zu uns passt, wer am leichtesten integrierbar
ist. Hier wollen wir in erster Linie etwas von den Fremden. Die Fremden kommen
hier als gleichberechtigte Partner zu uns, und wir haben ein Vertragsverhältnis
zwischen dem österreichischen Staat und dem Fremden, der sich hier niederlassen
möchte.
Ganz anders ist die Situation, wenn ich mir
Österreich als Asylland ansehe. Auch hier bekenne ich mich zu 100 Prozent zu
diesem Umstand, aus humanitärer Verpflichtung. Erstens einmal gibt es eine
Genfer Flüchtlingskonvention; wir haben erst vor wenigen Tagen den 50-jährigen
Bestand gefeiert. Vor allem und in erster Linie ist es aber Christenpflicht und
Menschenpflicht, Personen, die verfolgt werden, zu helfen. Österreich hat hier
eine gute Tradition, seit 1945 haben wir mehr als zwei Millionen Flüchtlinge in
Österreich aufgenommen.
Bei der Situation Asylland will in erster Linie der
Fremde etwas, nämlich er will hier Asyl erhalten. Der Staat Österreich will
auch etwas, er will Asyl gewähren, allerdings nur dann, wenn die
Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen sind genau zu überprüfen, und
wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann es auch zu keiner Aufnahme in
Österreich kommen. Die Entscheidungen, die von den österreichischen Behörden
getroffen werden, müssen - so ist das charakteristisch für einen Rechtsstaat -
selbstverständlich befolgt und vollstreckt werden, wo das notwendig ist.
Wir haben im Augenblick mit drei Problemen in diesem
Bereich zu kämpfen. Wir haben das Problem der straffällig gewordenen
Asylwerber, wir haben Asylwerber, die am Asylverfahren nicht in der gebotenen
Art und Weise mitwirken, und wir haben tatsächlich Asylberechtigte, die nicht
schnell genug anerkannt werden können. Es wird daher zurzeit im Nationalrat das
Fremdenrechtspaket 2005 debattiert, und es gibt ja sogar Ansatzpunkte
dafür, dass die Vertreter der SPÖ diesem Gesetz ihre Zustimmung geben könnten.
Dieses Gesetz sieht Mitwirkungspflichten für Asylwerber
vor. Es sieht auch vor, dass Abwesenheitsentscheidungen getroffen werden können,
ganz einfach deshalb, weil es nicht möglich sein soll, dass durch ein
Untertauchen des Asylwerbers ein Verfahren verschleppt wird. Und es sieht
besondere Bestimmungen für straffällige Asylwerber vor: Asylwerber, die
straffällig werden, müssen innerhalb von drei Monaten je Instanz zu einer
Asylentscheidung gelangen.
Es gibt leider Gottes auch jenen Fall des
Missbrauches des Asylantrages, dass der Asylwerber nach der Strafhaft oder noch
in der Strafhaft einen Asylantrag stellt - so genannte taktische Asylanträge -,
um die Abschiebung zu verhindern. Auch für diesen Missbrauch wird Vorsorge
getroffen und wird es zu einem beschleunigten Verfahren in aufrechter Schubhaft
kommen.
Ganz besonders wichtig sind natürlich auch jene
Maßnahmen, die dem Schutz wirklich Verfolgter dienen. Dazu dient die
Aufstockung des Personals sowohl beim Bundesasylamt als auch beim UBAS, dazu
gehört die Beschleunigung des Verfahrens im und durch das Zulassungsverfahren
und die Rechtsberatung bereits im Zulassungsverfahren.
Das neue Fremdenpolizeigesetz sieht flexiblere
Schubhaftlösungen und auch medizinische Behandlungen vor. Im Jahr 2004 hat
es immerhin 1 072 Asylwerber gegeben, die sich durch Hungerstreik
freigepresst haben. Für diesen Fall, in dem eine medizinische Behandlung
notwendig ist, ist vorgesehen, dass diese Personen dem Leiter des gerichtlichen
Gefangenenhauses überstellt werden.
Ich darf zusammenfassen, dass im Fremdenrecht daher
sicher kein Platz für eine Laisser-faire-Politik ist, dass sich die Fremden so
wie die Österreicher an die österreichischen Spielregeln und an die
österreichische Rechtsordnung halten müssen. Wenn sie das tun, sind sie uns
sehr willkommen; dann sollen wir alle Voraussetzungen schaffen, damit sie
Österreicher werden können, dann sollen wir davor alle Voraussetzungen
schaffen, damit sie sich bestmöglich integrieren können. Am Ende dieses
Integrationsprozesses soll die Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft stehen, dann sind sie hoffentlich 100-prozentig integriert.
Was wir nicht wollen, das sind Parallelgesellschaften. Aber wenn der
Integrationsprozess abgeschlossen ist, dann handelt es sich um Österreicher
ohne Wenn und Aber.
Die Dinge, über die ich jetzt
gesprochen habe, sind in
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