Gemeinderat,
57. Sitzung vom 28.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 116
arbeitslose Frauen durch aktive Arbeitsmarktpolitik, sind auszubauen; und frauenspezifische Instrumente und Angebote für die Aktivierung von langzeitarbeitslosen Frauen sind zu erarbeiten."
Ich denke, es könnte auch der Wiener
Arbeitsmarktpolitik nicht schaden, gerade in diesen Bereichen verstärkt
Diskussionen zu führen und hier die guten Maßnahmen, die es gibt, auch
auszubauen.
Ein weiterer Antrag betrifft ein aktuelles Thema, das
Sie sicher in den Medien verfolgt haben, nämlich Frauen in der Wirtschaft, den
Frauenanteil in der Wirtschaft, konkret den Frauenanteil bei
Aufsichtsratspositionen. Sie haben sicher die Studie der Arbeiterkammer vom
Frühjahr dieses Jahres verfolgt, die ein alarmierendes Bild vom Frauenanteil in
Aufsichtsratsposten der Wirtschaft zeichnet. Ich gebe nur die wichtigsten
Ergebnisse wieder: Rund zwei Drittel aller Aufsichtsräte in Österreich sind
ausschließlich durch Männer besetzt. In 92 Prozent der untersuchten
Gesellschaften haben Männer die Mehrheit im Aufsichtsrat. Insgesamt sind Frauen
nur mit 7,5 Prozent im Aufsichtsrat vertreten. Und noch schlechter
schneiden die Frauen ab, wenn nur die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat, nicht
die ArbeitnehmervertreterInnen, gezählt werden: Da liegt der Frauenanteil bei
5,7 Prozent.
Der Betriebswirtschaftsexperte der Arbeiterkammer und
die Leiterin der Studie, Ingrid Moritz von der Arbeiterkammer, haben von einem
so genannten Mittelalter-Szenario gesprochen, was den Frauenanteil in der
Wirtschaft in Österreich, insbesondere in den Aufsichtsräten, betrifft, und -
ich zitiere – „Diese Vorherrschaft der Männer im Aufsichtsrat bedeutet, dass die
Interessen von Frauen bei vielen Aufgaben nicht ausreichend berücksichtigt
werden.", und sie fordern, dass der Frauenanteil in Aufsichtsratsgremien
durch Steuerungsmaßnahmen und Möglichkeiten - die man hat! - erhöht wird.
Und man hat diese Möglichkeiten! Wir haben uns
umgeschaut - man muss ja nicht immer das Rad neu erfinden -: In Norwegen zum
Beispiel gibt es ein Gesetz, das einen 40-prozentigen Frauenanteil in
Aufsichtsräten der öffentlichen und privaten Unternehmen festschreibt. Dieses
Gesetz sieht sogar Sanktionen vor. Es sieht vor, dass, wenn dieses Gesetz,
nämlich die Frauenquote von 40 Prozent, bis 2007 nicht erfüllt ist, dem
betreffenden Unternehmen die Zertifizierung an der Börse gestrichen wird. -
Also, meine Damen und Herren, Sie sehen, wie es auch anderswo gehen kann, wo
man hier noch weit entfernt ist.
Ich glaube, am Gesicht einiger Zuhörer und
Zuhörerinnen jetzt ablesen zu können, dass man das, was in Norwegen gemacht
wird, für völlig absurd hält.
Wir GRÜNEN halten das nicht für völlig absurd,
glauben aber, dass es eines ersten Schrittes in diese Richtung bedarf, und
dieser erste Schritt könnte etwas sein, was auch in Norwegen oder auch in
Berlin umgesetzt wurde, nämlich so etwas ganz Einfaches, Triviales wie eine
Expertinnendatenbank für Aufsichtsräte: eine Expertinnendatenbank, wo Frauen,
die für Aufsichtsratsposten geeignet sind, drinnen stehen, die man dort findet.
Sie können sich dort auch vernetzen, und das ist dann quasi ein Pool von
weiblichen potentiellen Aufsichtsratsmitgliedern. - In Norwegen hat das dazu
geführt, dass binnen Monaten die Zahl der Frauen in Aufsichtsräten drastisch
gestiegen ist, natürlich auch auf Grund der starken Wirkung des diesbezüglichen
Gesetzes.
Deshalb stellen wir für Wien - was ja auch nicht das
erste Mal ist, wir haben schon zu Beginn der Legislaturperiode die Einrichtung
einer Frauendatenbank, einer Expertinnendatenbank gefordert, leider ohne Erfolg
– folgende Forderung:
„Die amtsführende Stadträtin für Integration,
Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal möge die Einrichtung einer
zentralen Expertinnendatenbank veranlassen, um einen Pool von qualifizierten
und kompetenten Frauen zur Besetzung von Aufsichtsratspositionen mit Frauen zu
schaffen.
In formeller Hinsicht
beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses Antrags."
Ich sehe, dass das rote Licht am Rednerpult leuchtet.
Das heißt, ich werde die restlichen Anträge ohne lange Begründung und
Diskussion einbringen, sonst komme ich mit der Redezeit nicht mehr durch.
Ein weiterer Antrag betrifft die finanzielle
Absicherung der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt. Wir debattieren das
Thema nicht zum ersten Mal. Die SPÖ hat sich auch wiederholt dafür
ausgesprochen, die Bundesregierung aufzufordern, für die langfristige
Finanzierung der Wiener Interventionsstelle Sorge zu tragen. Sie wissen, in
einigen Bezirken, derzeit in fünf Bezirken, ist die Betreuung im Bereich Gewalt
gegen Frauen nicht gewährleistet, obwohl der Bedarf steigt. Ich denke daher, es
wäre Zeit für einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung:
„Der Gemeinderat fordert die amtsführende
Innenministerin und die amtsführende Frauen- und Gesundheitsministerin auf, die
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt ausreichend und dauerhaft mit Budgetmitteln
auszustatten, damit die Versorgung aller Wiener Bezirke durch die
Interventionsstelle gegen Gewalt gewährleistet ist.
In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige
Abstimmung des Antrags."
Sie wissen, es gibt ja teilweise mündliche Zusagen
der Ministerinnen, aber eingelöst wurde noch viel zu wenig.
Und ein letzter Antrag bezieht
sich auf die Integrationspolitik. Es ist ein Antrag, der nicht neu ist und den
ich deshalb auch nicht lange zu begründen brauche. Es geht dabei um den Einsatz
der GRÜNEN für die "Wiener Ehe", also die Anerkennung der
gleichgeschlechtlichen, der lesbischen und schwulen Partnerschaften, die immer
noch in vielfältiger Form diskriminiert werden, nicht nur rechtlich, sondern
eben auch, was ihre gesellschaftliche Anerkennung betrifft. Deshalb denken wir,
dass es gerade in der letzten Sitzung vor der Wahl auch für diese Zielgruppe
ein schönes Symbol wäre, wenn wir hier einen gemeinsamen Antrag verabschieden
könnten, doch endlich die "Wiener Ehe" einzuführen und lesbische und
schwule Paare hier gleichzustellen, wie es auch die Entschließung des Europäischen
Parlaments in diesem
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