Gemeinderat,
56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 104
sichtlich auf halbem Weg stehen bleiben, und zwar
deshalb, weil die politische Unterstützung fehlt.
Dass es anders gehen kann, zeigt das Beispiel in
München. Dort gibt es auch eine Pflegeombudsstelle. Dort ist ganz klar ein
Standard vorgegeben, wie mit Beschwerden umzugehen ist. Da gibt es natürlich
Zugang für das Personal der Pflegeombudsstelle zum Pflegevertrag, zu den
Kosten, zur Pflegedokumentation, zu allen Unterlagen, das, was Dr Vogt in Wien
nicht hat, und es gibt klare Vorgaben, was mit den Ergebnissen zu geschehen
hat. Dort gibt es keine Tätigkeitsberichte für die Schublade, die dann nur
zufällig an die Öffentlichkeit kommen, weil die Opposition sich kümmert,
sondern dort werden Auswertungsgespräche geführt mit den Dachverbänden der
Träger. Es gibt eine anonyme vierte Auswertung, einen Gesamtbericht an den
Stadtrat, eine Beschlussvorlage. Natürlich wird mit der kommunalen Heimaufsicht
zusammengearbeitet, und die Öffentlichkeit, insbesondere die
Fachöffentlichkeit, wird durch den Bericht in Druckform und künftig auch im
Internet informiert, und in allen Einrichtungen wird diskutiert.
Geschätzte Damen und Herren! Solange wir uns in Wien
nicht auf einen Standard und auf eine parteiliche und engagierte Politik für
bedürftige Menschen in Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen einsetzen, solange
wird es immer wieder Vorfälle geben wie diese, die Herr Dr Vogt hier öffentlich
gemacht hat. Es ist an der Zeit, dass wir hinschauen und nicht wegschauen, und
es ist an der Zeit, dass die politische Verantwortung zur Verantwortung gezogen
wird, und ich erwarte mir diesbezüglich eine profunde Antwort. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Zur
Beantwortung der Dringlichen Anfrage bitte ich die Frau amtsführende Stadträtin
der Geschäftsgruppe Gesundheit.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen!
Die Fragen 1 bis 3 beziehen sich auf Maßnahmen, die
ich im Zusammenhang mit den Vorwürfen an das Pflegeheim KURSANA gesetzt habe.
Für eine sachliche Diskussion und eine Beantwortung ist es ganz wichtig, zwei
Dinge auseinander zu halten: Strafrechtliche Vorwürfe, die in diesem
Zusammenhang erhoben wurden, und behördliche Kontrollfragen. Strafrechtliche
Vorwürfe sind von dem, dem sie bekannt geworden sind, an die einzig dafür
zuständige Stelle weiterzuleiten, und das, sehr geehrte Damen und Herren, ist
passiert. Das ist einmal passiert vom Pflegeombudsmann Dr Vogt. Es hat andere
Fälle gegeben, da ist es von der MA 15 passiert. Ich und die MA 15
haben nicht die Kompetenz und die Möglichkeit, strafrechtlich relevante
Maßnahmen zu setzen. Wenn Frau Dr Pilz noch sosehr alle Kompetenzebenen, alle
Zuständigkeiten durcheinander wirft, arbeitsrechtliche Fragen, finanzrechtliche
Fragen, ja, wenn sie jetzt in ihrer Begründung sogar darauf hingewiesen hat,
dass politisch zu verhindern wäre, dass ein Verwaltungsgerichtshofentscheid
zustande kommt, dann kann ich nur sagen: Das ist nicht möglich.
Rechtsstaatliche Prinzipien lassen sich von Ihnen nicht biegen und nicht
beugen. Es gibt Zuständigkeiten, und für strafrechtliche Fragen sind
ausschließlich die Staatsanwaltschaft und Gerichte zuständig.
Ich darf in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen,
ich sagte es vorher schon, Dr Vogt war hier dankenswerterweise aktiv, aber
ich darf in Erinnerung rufen, dass es auch die Vorläuferorganisation der
MA 15 war, die diesbezüglich schon aktiv war. So sind ihnen zum Beispiel
Anfang 2003 im Zuge ihrer Erhebungen auch strafrechtlich relevante
Informationen zugegangen. Die wurden – und genau das war die korrekte
Vorgangsweise – weitergeleitet. Es hat auch schon ein diesbezügliches Verfahren
gegeben, es hat einen Prozess gegeben und es gibt ein gültiges Gerichtsurteil.
Also derjenige, der diese Informationen bekommen hat, hat sie weitergeleitet.
Das hat völlig korrekt Dr Vogt gemacht, das hat, wenn es der Fall war, völlig
korrekt die MA 15 gemacht.
Die andere Ebene, sehr verehrte Damen und Herren,
sind die behördlichen Kontrollverpflichtungen. Diesen ist die MA 15 gerade
im Zusammenhang mit dem KURSANA Pflegeheim nachgekommen. Ich darf die
Anfragerin selber zitieren, die gestern gesagt hat, es ist die Behörde in
diesem Heim ein und aus gegangen. Das widerspricht ein bisschen dem Vorwurf
oder eigentlich ein bisschen viel dem Vorwurf an mich, dass hier die Behörde
nicht aktiv geworden wäre. Normalerweise – alle, die mit dieser Diskussion
befasst waren, wissen das – ist die Mindestkontrolle von Pflegeeinrichtungen
einmal im Jahr. Genauso ist das auch in der Untersuchungskommission diskutiert
worden. Die Pflegeeinrichtung, über die wir hier diskutieren, ist nicht einmal
kontrolliert worden, nicht zweimal, sondern allein in diesem Jahr schon
fünfmal, also praktisch jeden Monat.
Die Behörde hat auch agiert und sie hat Maßnahmen
gesetzt. Als gravierende Mängel in Form von Personalmangel festgestellt wurden,
hat es die allseits bekannte Teilschließung gegeben. Als andere Mängel
festgestellt wurden, zum Beispiel fehlende technische Prüfbefunde, mangelnde
Dokumentationen, mangelnde Dienstpläne, als dies festgestellt wurde, sind, wie
es vorgesehen ist, Auflagen erteilt worden. Es wurden Fristen gesetzt, bis wann
diese Auflagen zu erfüllen sind, und diese Auflagen und Fristen wurden auch
überprüft. Die letzten Berichte zeigen auch, dass diese Auflagen eingehalten werden.
Weitere Auflagen sind dort, wo es nötig ist, erteilt worden. Wir werden uns
damit auch nicht zufrieden geben, sondern werden das sicher sehr genau im Auge
behalten.
Übrigens hat gestern auch ein Besuch der
Pflegeombudsstelle stattgefunden, die bestätigt, dass es diese Verbesserungen
gibt. Ob sie nachhaltig sind, wird die Zukunft weisen. Von der
Pflegeombudsstelle weiß ich, dass sie sicher ihre sehr, sehr kritischen Augen
weiter gerade auf diesem Heim haben wird, und auch die Behörde wird hier weiter
aktiv bleiben, weiter kontrollieren.
Es kann also, sehr verehrte Damen und Herren, keine Rede
davon sein, dass, wie die Frage unterstellt, keinerlei Maßnahmen gesetzt
wurden. Es sind Maßnahmen gesetzt worden, und wie man sieht, zeigen sie auch
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular