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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 01.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 67

 

grundsätzlich auch eine längere Schubhaft als sechs Monate verhängt werden kann, immer unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, immer unter der nachprüfenden Kontrolle der Gerichte, immer unter der nachprüfenden Kontrolle des Unabhängigen Verwaltungssenats. Nach sechs Monaten muss es jedenfalls eine solche obligatorische Haftprüfung geben. Es wird Personal in der ersten Instanz und auch in der zweiten Instanz geben. Wir werden zu einer Verkürzung des Verfahrens kommen. Das ist nicht nur im Sinne der Österreicher, sondern auch ganz stark im Interesse der Asylwerber.

 

Jetzt komme ich zur FPÖ, die bei ihrem Befund des Problems weitgehend richtig liegt. Tatsächlich ist es so, dass wir mit einer Zunahme der Drogenkriminalität und auch des Drogenkonsums konfrontiert sind. Da braucht man sich jetzt nicht nur die Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz herzunehmen. Da teile ich Ihre Meinung, dass man aus den Anzeigen allein noch nicht unbedingt schließen kann, dass es tatsächlich auch zu einem vermehrten Drogenkonsum kommt. Aber es gibt eine Statistik, die uns das sehr schön nachweist. Auf die ist heute noch nicht eingegangen worden. Und zwar geht es dabei um die Einsatzfahrten der Wiener Rettung auf Grund von Drogenunfällen. Das ist, glaube ich, eine Statistik, die sehr seriös herangezogen werden kann, um den Drogenmissbrauch und den Drogenkonsum einzuschätzen. Da muss man halt sagen, dass die Wiener Rettung von 1999 bis dato ihre Rettungseinsätze in Drogenunfällen verdoppelt hat. Es waren im Jahr 1999 319, sind dann angestiegen im Jahr 2000 auf 406, dann auf 465, 525, 618 und im Jahr 2004 waren es 575 Einsätze der Wiener Rettung.

 

Wenn also jetzt dieser Befund vom Antragsteller dieses Dringlichen Antrags im Prinzip auch richtig ist, so ist mir doch die Lösung viel zu dünn ausgefallen. Da hätte ich mir schon mehr vorgestellt. Denn es lediglich an einer einzigen Aussage des Drogenkoordinators aufzuhängen, ist nicht richtig, ist unseriös und ist auch nicht die politische Auseinandersetzung, die ich mir vorstelle. Ich glaube, der politische Gegner hat es verdient, dass man sich intensiv mit ihm auseinander setzt. Dem Drogenkoordinator menschenverachtende Aussagen zu unterstellen, finde ich einfach nicht richtig. Das ist nicht seriös. Das hat er sich auch nicht verdient. Denn zu sagen, dass die Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz eine Erfolgsstatistik der Polizei sind und allein für sich noch nichts über den Drogenkonsum aussagen, das ist richtig, das ist nicht menschenverachtend. Daher werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen.

 

Aber es ist tatsächlich so, dass es sich um eine Erfolgsstatistik der Polizei handelt. Die Wiener Polizisten sind besonders motiviert, leisten Besonderes in diesem Bereich und ihnen ist an dieser Stelle auch ganz besonders zu danken.

 

Was wir tatsächlich noch verbessern können, das ist auch an den Drogenkoordinator gerichtet, ist, dass wir bei der Primärprävention noch mehr machen könnten, denn bei der Sekundärprävention und der Tertiärprävention, dabei handelt es sich um die Schadensbegrenzung und um die Schadensminimierung, wird in Wien einiges getan. Zu wenig macht man noch in Sachen Aufklärung. Mir fehlt es an Enqueten und Symposien. Mir fehlt es an der Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit. Ich denke, dass man da noch einiges mehr machen könnte.

 

Ein gutes Beispiel ist die Antiraucherkampagne des Gesundheitsministeriums, wo bereits mit Volksschülern gearbeitet wird, um sie gegenüber dem Drogenkonsum zu immunisieren. Selbstverständlich ist auch die Elterngeneration gefragt, müssen die Erzieher mit gutem Beispiel vorangehen. Anders wird es nicht gehen.

 

Selbst an der Schnittstelle von der Volksschule zur weiterführenden Schule, zum Gymnasium oder zur Hauptschule, bedürfen die Kinder bereits einer Unterstützung. Es gibt bereits Suchtvorbeugungsprogramme in Volksschulen, das ist gut, allerdings erst in 11 Prozent der Volksschulen. Wir regen dringend an, dieses Programm zu verbreitern.

 

Was natürlich nicht angeht, ist, dass ein Gemeinderatsbeschluss nicht vollzogen wird. Das kann man sich auf die Dauer nicht gefallen lassen. Angeblich soll der Drogenbericht jetzt endlich kommen. Er wird kommen, aber wenn im Gemeinderat am 2. Juni 1999 beschlossen worden ist, dass er zweijährig vorzulegen ist, dann ist er auch zweijährig vorzulegen. Wenn es nicht passiert, ist es natürlich nicht unmittelbar der Drogenkoordinator, der es hätte machen müssen, sondern ist es der politisch Verantwortliche, der dafür wirklich die Verantwortung trägt.

 

Wenn ich mich auch sehr über den Paradigmenwechsel bei der Verwaltung in dieser Stadt, bei der Mehrheitsfraktion, beim Bürgermeister freue, dass man Sicherheitsfragen zu eigener Sache macht, dass man tatsächlich der Meinung ist, in einer so riesigen Stadt wie Wien muss auch kommunale Kriminalprävention geleistet werden, so erfreulich das ist, wollen wir natürlich in diesem Bereich, dass noch mehr passiert. Wir haben das mehrfach am Beispiel der U-Bahn dargestellt. Da ist uns die U-Bahn-Aufsicht einfach noch zu wenig. Es sind 0,3 Prozent der Mitarbeiter der WIENER LINIEN, die hier für die Sicherheit zur Verfügung gestellt werden. Da könnte man noch viel mehr machen.

 

Zur kommunalen Kriminalprävention gehört auch das Stadtbild, gehört auch die Sauberkeit in dieser Stadt. Wir sehen es jetzt wieder nach der Schneeschmelze. Diese Stadt ist nicht überall so lebenswert, wie wir das gerne hätten. Da liegt Müll herum, entstehen Räume, wo man sich nicht ganz so wohl fühlt. Der Bezirksvorsteher des 18. Bezirks hat eine Aktion gestartet: "Weg mit dem Dreck". Wir hätten die Voraussetzungen, durch die der Dreck beseitigt wird. Wir haben eine Grünanlagenverordnung, wo all diese Verschmutzungen unter Strafe gestellt werden. Seinerzeit waren es 10 000 ATS, jetzt muss das irgendwo bei 700 EUR liegen. Das ist nicht so wenig. Vollzogen wird die Grünanlagenverordnung nicht, weil es einfach keine Stadtpolizei gibt, die das ahnden könnte.

 

Man muss sich etwas beim Alkoholkonsum im öffentlichen Raum überlegen. Auch hier handelt es sich um

 

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