Gemeinderat,
54. Sitzung vom 01.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 67
grundsätzlich auch eine längere Schubhaft als sechs Monate verhängt werden kann, immer unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, immer unter der nachprüfenden Kontrolle der Gerichte, immer unter der nachprüfenden Kontrolle des Unabhängigen Verwaltungssenats. Nach sechs Monaten muss es jedenfalls eine solche obligatorische Haftprüfung geben. Es wird Personal in der ersten Instanz und auch in der zweiten Instanz geben. Wir werden zu einer Verkürzung des Verfahrens kommen. Das ist nicht nur im Sinne der Österreicher, sondern auch ganz stark im Interesse der Asylwerber.
Jetzt komme ich zur FPÖ, die bei ihrem Befund des
Problems weitgehend richtig liegt. Tatsächlich ist es so, dass wir mit einer
Zunahme der Drogenkriminalität und auch des Drogenkonsums konfrontiert sind. Da
braucht man sich jetzt nicht nur die Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz
herzunehmen. Da teile ich Ihre Meinung, dass man aus den Anzeigen allein noch
nicht unbedingt schließen kann, dass es tatsächlich auch zu einem vermehrten
Drogenkonsum kommt. Aber es gibt eine Statistik, die uns das sehr schön
nachweist. Auf die ist heute noch nicht eingegangen worden. Und zwar geht es
dabei um die Einsatzfahrten der Wiener Rettung auf Grund von Drogenunfällen.
Das ist, glaube ich, eine Statistik, die sehr seriös herangezogen werden kann,
um den Drogenmissbrauch und den Drogenkonsum einzuschätzen. Da muss man halt
sagen, dass die Wiener Rettung von 1999 bis dato ihre Rettungseinsätze in
Drogenunfällen verdoppelt hat. Es waren im Jahr 1999 319, sind dann
angestiegen im Jahr 2000 auf 406, dann auf 465, 525, 618 und im Jahr 2004
waren es 575 Einsätze der Wiener Rettung.
Wenn also jetzt dieser Befund vom Antragsteller
dieses Dringlichen Antrags im Prinzip auch richtig ist, so ist mir doch die
Lösung viel zu dünn ausgefallen. Da hätte ich mir schon mehr vorgestellt. Denn
es lediglich an einer einzigen Aussage des Drogenkoordinators aufzuhängen, ist
nicht richtig, ist unseriös und ist auch nicht die politische
Auseinandersetzung, die ich mir vorstelle. Ich glaube, der politische Gegner
hat es verdient, dass man sich intensiv mit ihm auseinander setzt. Dem
Drogenkoordinator menschenverachtende Aussagen zu unterstellen, finde ich
einfach nicht richtig. Das ist nicht seriös. Das hat er sich auch nicht
verdient. Denn zu sagen, dass die Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz eine
Erfolgsstatistik der Polizei sind und allein für sich noch nichts über den
Drogenkonsum aussagen, das ist richtig, das ist nicht menschenverachtend. Daher
werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen.
Aber es ist tatsächlich so, dass es sich um eine
Erfolgsstatistik der Polizei handelt. Die Wiener Polizisten sind besonders
motiviert, leisten Besonderes in diesem Bereich und ihnen ist an dieser Stelle
auch ganz besonders zu danken.
Was wir tatsächlich noch verbessern können, das ist auch
an den Drogenkoordinator gerichtet, ist, dass wir bei der Primärprävention noch
mehr machen könnten, denn bei der Sekundärprävention und der Tertiärprävention,
dabei handelt es sich um die Schadensbegrenzung und um die Schadensminimierung,
wird in Wien einiges getan. Zu wenig macht man noch in Sachen Aufklärung. Mir
fehlt es an Enqueten und Symposien. Mir fehlt es an der Bewusstseinsbildung in
der Öffentlichkeit. Ich denke, dass man da noch einiges mehr machen könnte.
Ein gutes Beispiel ist die Antiraucherkampagne des
Gesundheitsministeriums, wo bereits mit Volksschülern gearbeitet wird, um sie
gegenüber dem Drogenkonsum zu immunisieren. Selbstverständlich ist auch die
Elterngeneration gefragt, müssen die Erzieher mit gutem Beispiel vorangehen.
Anders wird es nicht gehen.
Selbst an der Schnittstelle von der Volksschule zur
weiterführenden Schule, zum Gymnasium oder zur Hauptschule, bedürfen die Kinder
bereits einer Unterstützung. Es gibt bereits Suchtvorbeugungsprogramme in
Volksschulen, das ist gut, allerdings erst in 11 Prozent der Volksschulen.
Wir regen dringend an, dieses Programm zu verbreitern.
Was natürlich nicht angeht, ist, dass ein
Gemeinderatsbeschluss nicht vollzogen wird. Das kann man sich auf die Dauer
nicht gefallen lassen. Angeblich soll der Drogenbericht jetzt endlich kommen.
Er wird kommen, aber wenn im Gemeinderat am 2. Juni 1999 beschlossen
worden ist, dass er zweijährig vorzulegen ist, dann ist er auch zweijährig
vorzulegen. Wenn es nicht passiert, ist es natürlich nicht unmittelbar der
Drogenkoordinator, der es hätte machen müssen, sondern ist es der politisch
Verantwortliche, der dafür wirklich die Verantwortung trägt.
Wenn ich mich auch sehr über den Paradigmenwechsel
bei der Verwaltung in dieser Stadt, bei der Mehrheitsfraktion, beim
Bürgermeister freue, dass man Sicherheitsfragen zu eigener Sache macht, dass
man tatsächlich der Meinung ist, in einer so riesigen Stadt wie Wien muss auch
kommunale Kriminalprävention geleistet werden, so erfreulich das ist, wollen
wir natürlich in diesem Bereich, dass noch mehr passiert. Wir haben das
mehrfach am Beispiel der U-Bahn dargestellt. Da ist uns die U-Bahn-Aufsicht
einfach noch zu wenig. Es sind 0,3 Prozent der Mitarbeiter der WIENER
LINIEN, die hier für die Sicherheit zur Verfügung gestellt werden. Da könnte
man noch viel mehr machen.
Zur kommunalen Kriminalprävention gehört auch das
Stadtbild, gehört auch die Sauberkeit in dieser Stadt. Wir sehen es jetzt
wieder nach der Schneeschmelze. Diese Stadt ist nicht überall so lebenswert,
wie wir das gerne hätten. Da liegt Müll herum, entstehen Räume, wo man sich
nicht ganz so wohl fühlt. Der Bezirksvorsteher des 18. Bezirks hat eine
Aktion gestartet: "Weg mit dem Dreck". Wir hätten die
Voraussetzungen, durch die der Dreck beseitigt wird. Wir haben eine
Grünanlagenverordnung, wo all diese Verschmutzungen unter Strafe gestellt
werden. Seinerzeit waren es 10 000 ATS, jetzt muss das irgendwo bei
700 EUR liegen. Das ist nicht so wenig. Vollzogen wird die
Grünanlagenverordnung nicht, weil es einfach keine Stadtpolizei gibt, die das
ahnden könnte.
Man muss sich etwas beim
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum überlegen. Auch hier handelt es sich um
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