Gemeinderat,
54. Sitzung vom 01.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 67
VBgmin Grete Laska:
Frau Gemeinderätin!
Wir haben auf genau diese Problematik, die uns allen
bewusst ist, reagiert, indem wir gerade im Bereich der Parkbetreuung, die wir
in Wien fast flächendeckend haben, speziell auf diese Form Rücksicht nehmen,
Angebote für Mädchen machen und teilweise unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dort den Auftrag haben, Räume zu erobern. Denn hier geht es auf der einen Seite
um eine manifestierte Geschlechterrolle, die sich auch bei den Jugendlichen im
Park widerspiegelt. Das heißt, die Burschen bewegen sich, die Mädchen staunen
und schauen zu. Das ist eine Rollenverteilung, die wir nicht primär als unsere
Zielsetzung ansehen, denn das setzt sich dann fort und mündet darin, dass man
sagt, die Männer gehen arbeiten, die Frauen sorgen daheim für Mann, Frau, Kind
und Opa. Insgesamt erzeugt das ein Gesellschaftstief, das Gender Mainstreaming
und auch Gleichberechtigung entgegenläuft.
Hier gilt es, sehr früh anzusetzen. Daher starten wir
im freien Raum Aktionen mit der Organisation von sportlichen und
Bewegungsaktivitäten für Mädchen, Regulative, wie Räume tatsächlich auch
aufgeteilt werden können. Wir versuchen, die Mädchen zu motivieren, indem wir
sie von ihren Interessen her abholen. Wir wissen, dass Mädchen sich sehr gern
rhythmisch bewegen, tanzen. Hier läuft eine Aktion, die sehr stark auf Musik
und Tanzen orientiert ist, wo wir merken, dass die Mädchen enorm Bewegung
machen und eigentlich nicht das Gefühl haben, dass sie klassisch Turnen, aber
trotzdem sehr viel Bewegung machen.
Eine gute Aktion ist auch die Aktion der Vienna
Vikings mit den Cheerleadern, auch etwas, was im ersten Moment ein bisschen an
Akrobatik erinnert, aber enorme körperliche Anstrengung und sehr viel Training
und sehr viel Bewegung bedeutet. Es ist, wie ich schon gesagt habe, pädagogisch
ein ganz anderer Ansatz und trotzdem unendlich wichtig.
Speziell im heurigen Jahr wollen wir gemeinsam mit
der Veranstalterin des Frauenlaufs ein eigenes Mädchenprogramm starten, wo wir
sagen, es geht nicht darum, dass wir sagen, kommt und lauft, sondern einen Klub
ins Leben rufen, wo Mädchen ihre Interessen gesamt wahrnehmen können, vom
Outfit über Körperpflege bis hin zur Bewegung mit Expertinnen und Experten,
auch mit Frauen, mit du und ich sozusagen, nicht mit
Hochleistungssportlerinnen, die auch für mich keine Motivation darstellen. Denn
wenn man mir die Susanne Pumper hinstellt und dann sagt: „Das ist ein Vorbild.
Lauf ihr nach.", sage ich: "Tschüss, renn einmal, dir komme ich nie
nach." Das kann nicht meine Zielsetzung sein, sondern ich möchte eine
Motivation haben, die mir auch Erfolg verspricht.
Nordic Walking ist eine Möglichkeit. Für Mädchen ist
es eben oft die Motivation, als Persönlichkeit erfasst und damit motiviert zu
werden. Ich verspreche mir davon sehr viel.
Wir haben beim Frauenlauf im vergangenen Jahr schon viele
Mädchen gehabt, die hier eingestiegen sind. Wir werden dieses Programm heuer
speziell vertiefen, auf Bezirksebene beginnen und dann versuchen, über diese
Klubart auch die Nachhaltigkeit zu erreichen, sodass die Geschichte nicht im
Juni wieder aus ist, sondern auch bis zum großen Sportfestival im November
weitergeht.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Frau Vizebürgermeisterin. Die Frage ist somit
zu Ende.
Die 2. Anfrage (FSP - 01456-2005/0001 - KGR/GM) wurde von Herrn
GR Dipl Ing Martin Margulies gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der
Geschäftsgruppe FiWi und Wiener Stadtwerke gerichtet: Angesichts der sich
verändernden Rechtslage in den USA betreffend
Cross-Border-Leasing-Transaktionen scheint es durchaus möglich, dass auch von
der Stadt Wien abgeschlossene CBL-Transaktionen eine neuerliche Überprüfung
durch die US-amerikanischen Steuerbehörden erfahren. Für den Investor könnte
dies bedeuten, dass er seine erhofften steuerlichen Vorteile nicht geltend
machen kann. Für diesen Fall bleibt dem Investor, um nicht zig-Millionen Dollar
Verluste zu schreiben, immer noch die Möglichkeit, in New York ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Stadt Wien einzuleiten. Für den Fall,
dass die Stadt Wien in solch einem Rechtsstreit verliert, drängt sich folgende
Frage auf: Herr Stadtrat, wie hoch kann die sich aus solch einem Rechtsstreit
ergebende maximale Schadensersatzsumme, für welche die Stadt Wien eintreten
muss, betreffend die beiden 2003 abgeschlossenen
Cross-Border-Leasing-Transaktionen, sein?
Ich ersuche um Beantwortung.
VBgm Dr Sepp Rieder:
Herr Gemeinderat!
Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Wortlaut Ihrer
Anfrage präsent ist, auch wenn sie sehr umfangreich ist und sehr ausführlich
begründet ist.
Der Wiener Gemeinderat hat am
23. April 2003 die Cross-Border-Leasing-Transaktion zum Thema Kanal-
und Abwasseranlagen beschlossen, und zwar mit den Stimmen der Regierungspartei
und der ÖVP. Am 26. November 2003 hat der Wiener Gemeinderat die Cross-Border-Leasing-Transaktion
für das Rechenzentrum der Wiener Stadtverwaltung beschlossen, und zwar mit den
Stimmen der Regierungspartei, der Österreichischen Volkspartei und der
Freiheitlichen Partei.
Der Abschluss des Vertrags, oder besser gesagt, das
Closing zum Cross-Border-Lease betreffend den Kanal fand am
23. Juni 2003 statt. Das Closing für das Cross-Border-Lease
Rechenzentrum fand am 22. Dezember 2003 statt. Für einen Teil, muss man
aber korrekterweise hinzufügen.
Beide Cross-Border-Lease-Transaktionen haben einen
Nettobarwerterlös von 33 Millionen US-Dollar gebracht. Das ist jener
Betrag, den wir damit dem Wiener Steuerzahler erspart haben, wenn auch, das ist
richtig, zu Lasten der US-Administration.
Knapp ein Jahr später, am
24. Oktober 2004, wurde in den USA der Job-Creation-Akt beschlossen,
also unter anderem auch eine Änderung des Steuerrechts mit der Konsequenz, dass
die bis dahin ermöglichten Steuervorteile für amerikanische Investoren nicht
mehr gefunden werden können. Diese Gesetzesänderung ist in einem
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