Gemeinderat,
53. Sitzung vom 25.02.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 102
zahlen muss, zum Beispiel, also ein erhöhter Quadratmeterpreis als ursprünglich vereinbart war, und Dinge dieser Art mehr. Es liegt also sehr wohl in der Gestion der Stadt, hier etwas zu unternehmen, damit uns dieses wichtige Projekt nicht verloren geht.
Darum frage ich Sie: Sind Sie mit der Vorgangsweise,
Aufschließungskosten, wie es eine Straße ist, via Flächenwidmungsplan und §
53-Straße in die Gestion der Betriebe zu verlegen einverstanden, an Stelle zu
sagen, wir als Stadt Wien fördern einfach einmal die grundkommunale
Infrastruktur? Das sind Ampelanlagen, die Anbindung an das Straßennetz, das
sind die Straßen selber, das ist die Anbindung in dem Fall an den Nordknoten,
das sind die Sammelkanäle beziehungsweise Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
das ist der öffentliche Verkehr, der wahrscheinlich eine zusätzliche Brücke
über den Donaukanal braucht. All dies mehr kann man ja nicht einfach ignorieren
und sagen, jetzt sollen einmal die Betriebe kommen, dann werden wir schon
sehen, ob wir dort überhaupt den Verkehr bewältigen, sollen die Betriebe kommen
und sich selber die Straße zahlen und wenn sie nicht die Betriebe zahlen,
sollen es die Bezirke zahlen. Das kann doch nicht wirklich der Sinn der Politik
der Wirtschaftsförderung dieser Stadt sein.
Daher frage ich Sie noch einmal: Werden Sie etwas
unternehmen, in diesem konkreten Fall jetzt mehr an zentraler Finanzierung für
die kommunale Aufschließung? Ich meine jetzt nicht die interne, sondern die
kommunale. Eine Straße ist nun einmal eine kommunale Aufschließung und nicht
ein interner Part, Trampelpfad für Life Science. Also werden Sie da etwas
unternehmen, um hier auch mit Baxter zu einem ordentlichen Vertrag zu kommen?
Denn sonst laufen wir Gefahr, dass der abspringt. Unternehmen Sie etwas? Ja
oder Nein?
Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr
Vizebürgermeister.
VBgm Dr Sepp Rieder:
Herr Gemeinderat!
Ich glaube, dass Sie sich durchaus dessen bewusst
sind, dass wir bei der Förderung von Betriebsansiedlungen, insbesondere
internationalen Betriebsansiedlungen, uns nicht über das EU-Recht hinwegsetzen
können. Das EU-Recht untersagt die Förderung und ist auch durch Entscheidungen
des Europäischen Gerichtshofs dokumentiert, in anderen Fällen, nicht in
Österreich, aber in anderen Fällen, möglicherweise sogar in einem Fall in
Österreich, dass es nicht möglich ist, eine Betriebsansiedlung dadurch zu
fördern, dass man einem Unternehmen, insbesondere wird da zwischen KMUs und
Großunternehmungen unterschieden, die ihm sonst anfallenden
Betriebsansiedelungskosten ersetzt, indem man beispielsweise sozusagen Straßen
einfach ins Innenareal verlagert. Das ist nicht möglich. Das erschwert
natürlich die Förderung von Betriebsansiedlungen.
Aber es muss eigentlich klar sein, dass wir zwar die
Grenzen des EU-Rechts ausschöpfen, aber sicher nicht darüber hinweggehen
können. Das gilt für Förderungsmaßnahmen des Wirtschaftsförderungsfonds, der
sich auf Gebäudeinvestitionen begrenzt und da zwischen KMUs und anderen
Unternehmungen unterscheidet, geht aber nicht in die Richtung, dass wir etwa
dem Unternehmen anfallende Infrastrukturmaßnahmen einfach aus Steuermitteln
ersetzen, weil das eine Wettbewerbsverzerrung wäre.
Was, ich bleibe daher dabei, es letztlich zunächst
einmal auf die Frage reduziert: Wie können wir die Begleitmaßnahmen, die notwendig
sind, um ein großes Projekt auch als Stadt zu tragen, aufteilen? Da habe ich
Ihnen gesagt, da werden wir, wenn das Projekt eine gewisse Dimension hat, über
diese einzelne Straße hinweggeht, in eine Verhandlungsrunde eintreten, wie das
auch bei anderen Projekten, Schwarzenbergplatz und ähnlichen, geschehen ist.
Das heißt, das ist ein anderer Punkt.
Das Zweite ist, ich bin einigermaßen überrascht, dass
Sie hier in der Öffentlichkeit mit Verhandlungsdetails aufwarten oder von mir
erwarten, dass ich auf Verhandlungsdetails in anhängigen Verhandlungen eingehe.
Andere Beispiele in Kärnten zeigen ja, dass man sich im Umgang mit der
Öffentlichkeit sehr zurückhalten sollte, wenn es um Vergabeverfahren oder die
Abwicklung von öffentlichen Aufträgen oder Vertragsverhandlungen geht.
Erwarten Sie daher von mir nicht eine Detailantwort
auf Ihre zum Teil nicht ganz richtigen Äußerungen, weil Sie könnten damit
dieser Verpflichtung zuwiderlaufen. Aber ich kann Ihnen versichern, natürlich
werden wir alles im Rahmen des EU-Rechts unternehmen, um sozusagen die
möglicherweise noch bestehenden Probleme auszuräumen.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Herr Vizebürgermeister.
Die 5. Anfrage (FSP - 00937-2005/0001 - KFP/GM) wurde von Herrn
GR Mag Kowarik gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin
der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet: Welches Konzept liegt den von Ihnen angekündigten Spitalsschließungen in
Wien zugrunde?
Ich ersuche sie um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrter
Herr GR Kowarik!
Ihre Frage überrascht mich ehrlich gesagt ein wenig,
denn Sie fragen mich nach meinem Konzept für die von mir angekündigten
Spitalsschließungen.
Ich habe keine Spitalsschließungen angekündigt.
Insofern kann ich Ihnen logischerweise auch nicht das zu Grunde liegende
Konzept präsentieren.
Sollten Sie, und Sie erlauben mir, dass ich jetzt
Ihre Frage kreativ interpretiere, das von mir präsentierte Spitalskonzept
meinen, so kann ich mich in der Beantwortung sehr kurz fassen, denn an alle
Fraktionen ist schon letzte Woche eine Einladung gegangen, dass wir über dieses
Spitalskonzept in einer Arbeitsgruppe gemeinsam diskutieren, weil es mir sehr
wichtig ist, diese so wichtigen Zukunftsentscheidungen für Wien möglichst
gemeinsam, mit der Belegschaft, mit den Bezirken und wenn es irgendwie möglich
ist - ich würde mich persönlich sehr darüber freuen und werde mich sehr darum
bemühen -, auch gemeinsam mit der Opposition anzugehen.
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