Gemeinderat,
4. Sitzung vom 14.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 107 von 119
Sache, noch dazu, wo der Verband dann mehr Subventionen gekriegt hat als die Summe, für die er eigentlich um Förderungen angesucht hat.
Ich frage mich wirklich in diesem Zusammenhang: Wer
ist der Oberdrache? Schwarz wird er nicht sein, grün vermutlich auch nicht,
obwohl die meisten Drachen in den Märchen grün sind, vielleicht gibt es einen
roten Oberdrachen, der hier in Wien besonders für die Förderung dieses
seltsamen – ich nenne es einmal so – Vereines verantwortlich zeichnet. Anders
wäre das nicht zu erklären. Wien ist halt eben wirklich anders. Aber ich
verspreche Ihnen, wir bleiben an der Geschichte dran. Gerade die
Rechnungshofberichte und die Kontrolle, das ist ein Bereich, der mich
interessiert und in den ich mich einarbeiten werde. Das verspreche ich Ihnen.
Irgendeiner hat heute gesagt – ich glaube, es war
jemand von der Volkspartei –, es wird hier zu viel gedankt an die Beamten. Der
Meinung bin ich nicht unbedingt. Vor allem dem hier außenstehenden Rechnungshof
möchte ich trotzdem unser herzliches Dankeschön aussprechen und ihn ersuchen,
auch weiterhin so wirklich wertvolle Berichte für uns zu erstellen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr StR Ellensohn. –
Bitte schön.
StR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr
Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Zuerst
einmal: Richtig ist, die Berichte des Rechnungshofes sind eine Fundgrube,
allerdings – nicht als Einschränkung – nicht erst, wenn sie uns in gebundener
Form vorliegen, sondern natürlich schon sehr viel früher, weil die Opposition
mit den Rechnungshofsberichten arbeitet, bevor sie in dieser schönen Fassung
vorliegen.
Deswegen
bringt es meiner Meinung nach auch nicht viel, wenn man jetzt jeden Fall oder
viele der Fälle komplett aufrollt. Wir haben die meisten oder nahezu alle
wesentlichen Punkte, die in diesen Berichten auftauchen, hier schon ausführlich
besprochen. Ich möchte nur auf einen einzigen Deal eingehen, auf den
Grundstücksdeal Hohe Warte. Nicht, um den noch einmal im Detail zu erklären,
sondern eher, um darüber nachzudenken: Was machen wir eigentlich mit einem
Rechnungshofbericht und was für Schlussfolgerungen ziehen wir daraus, nachdem
das ja rechtlich nicht verbindlich ist und keine zwingenden Folgen nach sich
zieht?
Ganz
kurz noch einmal zur Erinnerung der Deal auf der Hohen Warte. Ein Grundstück,
ein sehr großes Grundstück, 86 000 m², gewidmet als Grünland,
Erholungsgebiet, Sportplatz, daneben ein Parkplatz mit knapp unter 20 000
m². Dieses Grundstück wurde von der Gemeinde Wien zuerst einmal verpachtet an
eine Firma Projektentwicklungsgesellschaft. Das ist eine Firma, die zu
100 Prozent eine Tochter der Nationalbank ist. Es war ein Pachtvertrag mit
einer späteren Kaufoption. Die Kaufoption hat preislich gesehen auf die
ursprüngliche Widmung Grünland, Erholungsgebiet, Sportplatz gelautet, schlagend
wurde der Kaufvertrag allerdings nur, wenn die neue Widmung, nämlich dass man
dort bauen darf, schlagend wird. Verkauft also als Grünland, gekauft im
gleichen Moment eigentlich als Bauland, nämlich wirklich mit der Einschränkung,
es wird nur gekauft, wenn die Widmung nachher kommt.
Es
ist wenig überraschend, dass der Rechnungshof sagt: Moment! Diese Preise
klaffen um das Drei- bis Vierfache auseinander. Da gibt es verschiedene
Schätzungen. Die Annahme der MA 40, mittlerweile mit der MA 69
verschmolzen, war schlussendlich ein Preis von 130 EUR für den
Quadratmeter.
„Die
Stadt Wien hat" – so steht es dann im Rechnungshofbericht – „den
Optionsvertrag über das Grundstück abgeschlossen, ohne sich an den Grundsätzen
gemäß der Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend Elemente
staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken zu
orientieren."
Dann
geht es weiter: Der Rechnungshof kritisiert, dass bei der Schätzung von
Grünland ausgegangen wurde und eigentlich was anderes verkauft wurde. Das war –
das ist der Text des Rechnungshofes – rund das Vierfache des geschätzten
Kaufpreises.
Dann
geht es weiter: Weil durch den Pächter, mittlerweile Käufer, ein paar
Gegenleistungen zu erbringen waren, geht man davon aus, dass ein Grundstück,
das einen Wert von in etwa 11 Millionen EUR hatte, laut Rechnungshof
um in etwa 7 Millionen EUR überlassen wurde. 4 Millionen EUR
Schnitt. Dann kommen noch weitere Punkte, die der Rechnungshof kritisiert.
Jetzt
kommt der Stadtsenat beziehungsweise die Mehrheit in diesem Haus – das muss man
immer dazusagen, denn ich sitze auch im Stadtsenat, habe aber dem natürlich
nicht zugestimmt – und sagt, das stimmt alles nicht. Erstens ist das Grundstück
nicht so viel wert, zweitens sind die Gegenleistungen ganz andere, und am
Schluss passt das Geschäft schon.
Bezüglich der
Beihilfe zitiere ich jetzt die Stellungnahme des Stadtsenates: „Die Kritik des
Rechnungshofes hinsichtlich eines möglichen Vorliegens einer verbotenen
Beihilfe im Sinne des Artikel 87", und so weiter, „beurteilte der
Wiener Stadtsenat für nicht realistisch." Also der Rechnungshof sagt:
Moment, verbotene Beihilfe! Der Stadtsenat sagt: Nein, das glauben wir nicht.
Der Rechnungshof sagt: Zu billig verkauft. Der Stadtsenat sagt: Nein, das
glauben wir nicht, ohne irgendetwas anderes vorzulegen.
Der Rechnungshof erwidert dann wieder, und da beißt
sich die Katze in den Schwanz, denn da kommt dann die neuerliche Stellungnahme
des Rechnungshofes: Schließlich vertrat der Rechnungshof auch weiterhin die
Auffassung, dass die Stadt Wien eine verbotene Beihilfe – 4 Millionen EUR,
das steht da nicht dabei – gewähren würde, wenn sie bei Wirksamwerden der
Option das Grundstück weit unter dessen Wert an die
Projektentwicklungsgesellschaft verkauft, was ja auch geschehen ist.
Die Stadt Wien hat in ihrer
Stellungnahme zutreffend darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission in
ihrer Mitteilung auch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen als
Basis für den Verkauf vor
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