Gemeinderat,
3. Sitzung vom 13.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 80
Gott sei Dank Faktum, dass das Spital, das die Ressourcen stellt, bei Erzielung dieser Honorare einen Infrastrukturbeitrag aus dem Honorartopf bekommt. Nicht so im AKH. Im AKH können diese Privathonorare mit einer nach oben offenen Grenze vereinnahmt werden, und das Krankenhaus selbst bekommt bloß eine Anstaltsgebühr von der Versicherung.
Auch die Aufteilung der Privathonorare unter den
Ärzten und Ärztinnen ist ein Anlass für ständige und wiederholte Kritik. Es
gibt Fächer, da schaut man durch die Finger. Wenn man das Falsche studiert hat,
weil man meinte, in der Psychiatrie oder in der Kinderheilkunde das große Geld
machen zu können, dann ist das eine dumme Sache! Man hätte Laborarzt oder
-ärztin werden sollen, dort ist Geld zu holen, und auch die Radiologen können
viel einnehmen.
Aber nicht nur das: Sie zahlen keinen
Infrastrukturbeitrag. Innerhalb der Ärzteschaft erfolgt eine ungerechte
Verteilung. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Ärzteschaft in den
Abteilungen haben keinen Informationszugang, damit sie wissen, nach welchem
Schlüssel die Honorare unter der Ärzteschaft überhaupt verteilt werden. Und das
übrige Gesundheitspersonal, das mitnichten nichts tut für die Behandlung dieser
Patienten, sondern – im Gegenteil – einen großen Beitrag leistet,
geht völlig leer aus.
Man kann viel verdienen, wenn man Arzt oder Ärztin in
leitender Position im AKH ist. Sie lukrieren nicht nur die Privathonorare im
Spital, sondern 60 Prozent aller leitenden Habilitierten sind auch noch in
Privatordinationen oder anderen Krankenhäusern auf der Goldenen Meile tätig.
Dort wird das Geld gemacht.
Man muss sich vorstellen, eine Bank würde ihren
Mitarbeitern, die gut im Kreditgeschäft und Experten und Expertinnen sind,
erlauben, dass sie schlicht in ihrer Freizeit in eine andere Bank gehen und für
diese Bank Aktien verkaufen und sozusagen für die Konkurrenz gute Geschäfte
machen. In jeder Bank wäre das ein Problem. In der Gemeinde Wien ist es keines!
Achselzuckend nimmt die Gesundheitspolitik hin, dass die großen Einnahmen, wie
beschrieben, gemacht werden, und das zu Lasten des intensiv tätigen Personals
im öffentlichen Krankenhaus selbst.
Andere Universitätskliniken, etwa jene in Innsbruck, haben,
wie der Rechnungshof festgestellt hat, mit dieser Praxis Schluss gemacht. Dort
gibt es nur mehr 23 habilitierte Ärzte, die Privatordinationen haben, im
AKH in Wien sind es mehr als 260 Ärzte.
Wer einen Privatpatienten dann endlich im eigenen
Haus zugunsten der eigenen Honorarerzielung behandelt, hat natürlich Anlass,
ihn oder sie lange Zeit zu behandeln, und auch das hat der Rechnungshof
festgestellt: Die Verweildauer von Privatpatienten und –patientinnen im AKH
liegt bei 9,0 Tagen, während Patienten und Patientinnen der allgemeinen
Klasse schon nach 7,3 Tagen gesund werden. Oh Zufall, oh Zufall: Sind die
Privatpatienten so viel kränker? Oder kann man so die Einkünfte maximieren?
Die Möglichkeit, dass man hier privat verdienen kann,
hat nach oben – wie ich schon gesagt habe – keine Grenzen. In Graz
gibt es eine Klinik, wo man Privathonorare einnehmen kann, aber da hat man eine
gewisse Schamhaftigkeitsgrenze eingezogen. Dort darf ein leitender Arzt im Jahr
175 560 EUR an Privathonoraren einnehmen. Jetzt überlegen Sie sich
bitte einmal, wie viele Familien von diesem Geld leben könnten, das hier
zusätzlich zu einem normalen Akademikergehalt verdient werden kann! In Wien
zieht man diese Grenze nicht, da können noch höhere Beträge eingenommen werden
und niemand schreitet ein.
Frau Stadträtin! Der Rechnungshof hat Ihnen
empfohlen, hier Klarheit zu schaffen und auch zugunsten des öffentlichen
Spitals einen Riegel vorzuschieben. Er hat Ihnen empfohlen, dass die Anstalt,
die Privathonorare einhebt, diese nach einem gerechten Bezugssystem an das
Gesundheitspersonal und insbesondere an die Ärzte aufteilt. – Sie zucken
jedoch mit den Achseln und sagen in Ihrer Stellungnahme zum
Rechnungshofbericht: Dummerweise ist der Bund Dienstgeber der Ärzte und
Ärztinnen, da kann ich gar nichts machen!
Frau Stadträtin! Sie sind in Ihrer politischen
Verantwortung Miteigentümerin im AKH, und Sie müssen ein Interesse daran haben,
dass es einen Infrastrukturbeitrag gibt, denn Sie brauchen dieses Geld. Sie
brauchen dieses Geld – weiß Gott! – für die Modernisierung und die
Versorgung aller Patienten, und Sie müssen ein Interesse daran haben, dass die
Energie und der Fokus Ihrer Ärzteschaft im Haus ist und dass es Gerechtigkeit
gibt und nicht Streit unter dem Personal.
Ich habe daher heute einen
Beschlussantrag einzubringen, der sich an den Bürgermeister richtet. Es ist
nämlich keine Kleinigkeit, wenn der Rechnungshof sagt, dass die
landesgesetzliche Regelung verfassungswidrig ist. Ich meine, dass der
Bürgermeister, der letztlich auch für die ordentliche Gebarung des AKH
zuständig ist, diesen verfassungskonformen Zustand herstellen soll und gemäß
dem Rechnungshof hinsichtlich der Abwicklung der Sondergebühren im AKH handeln
muss. – Das ist der erste Antrag.
Im zweiten Antrag geht es um den Infrastrukturbeitrag
der leitenden Ärzte im AKH: Diesbezüglich soll der Krankenanstaltenverbund
beauftragt werden, einen angemessen Infrastrukturbeitrag auch im AKH einzuheben
und für eine gerechte Aufteilung der Sondergebühren unter dem für die
Privatpatientinnen und Privatpatienten zuständigen Gesundheitspersonal zu
sorgen.
Meine Damen und Herren! Das war das erste Beispiel
für die unglaubliche Verschwendung und Ungerechtigkeit im Gesundheitssystem.
Das zweite Beispiel veranlasst mich, das Kontrollamt zu beauftragen, und ich
werde am kommenden Freitag ein Prüfersuchen einbringen, dass das Kontrollamt
folgenden Umstand prüft:
Am 30.11.2005 wurde ein privates
Magnetresonanztomographie-Institut in der Orthopädie Speising eingerichtet, und
dort gibt es ein paar Seltsamkeiten. Seltsamkeit Nummer 1: 2001 gab es im
Großgeräteplan noch kein zusätzliches Gerät, 2003 wurde dieses plötzlich als
Fußnote in den Großgeräteplan aufgenommen. Bereits
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