Gemeinderat,
3. Sitzung vom 13.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 80
genommen werden kann. Genau darauf gehen wir im
Stadtentwicklungsplan 2005 ein.
Dieser Stadtentwicklungsplan 2005 geht auch
höchst sorgsam mit den natürlichen Ressourcen dieser Stadt um. Wir berücksichtigen
darin, dass wir einen Nationalpark Donauauen haben und dass der Wienerwald
durch einen Wald- und Wiesengürtel vor 100 Jahren ordentlich abgesichert
wurde; diesen Wald- und Wiesengürtel haben wir inzwischen verdoppelt. Das sage
ich für alle, die es nicht nachgelesen haben. Ich glaube, Frau Gretner war es,
die gemeint hat, dass da noch überhaupt nichts geschehen ist. – Dazu
stelle ich fest: In diesen 100 Jahren seit Bestehen des Wald- und
Wiesengürtels ist dessen Fläche verdoppelt worden!
Die rechtliche Absicherung des Naturraumes in Wien
erfolgt doppelt: Er ist einmal über die Naturschutzgesetzgebung abgesichert,
und er ist zweitens durch die Wiener Bauordnung abgesichert. Der Wald- und
Wiesengürtel ist Bestandteil des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes im Rahmen
der Wiener Bauordnung, und damit genau dort verankert, wo jene hinschauen,
denen man immer unterstellt, dass sie sich um den Grünraum nicht kümmern.
In diesem Stadtentwicklungsplan sind auch die Grenzen
enthalten, bis wohin wir uns die Siedlungsentwicklung vorstellen können. Das
ist ein Novum. Diese Möglichkeit gab es im alten Stadtentwicklungsplan nicht.
Es ist daher vollkommen klar, dass der 1 000-Hektar-Plan betreffend den
Norden Wiens vom Bisamberg bis zum Nationalpark natürlich wieder im
Stadtentwicklungsplan eingearbeitet ist. Dass wir nicht nur die Natur unter
Schutz stellen, sondern auch für die Landwirtschaft und für den Erholungsraum
ausreichend Platz lassen, ist in diesem Stadtentwicklungsplan auch
dokumentiert.
Daher meine ich, dass man nicht davon ausgehen kann,
dass dieser Stadtentwicklungsplan nur eine große Sammlung von wolkigen
Erzählungen ist, sondern dass in diesem Stadtentwicklungsplan sehr genau und
detailliert beschrieben ist, in welche Richtung die Entwicklung gehen soll, was
wir absichern wollen und wo wir zukünftig sozusagen Gas geben wollen für neue
Stadtteile und für neue Schwerpunkte in dieser Stadt.
Zur Frage der Verbindlichkeiten: Ich verstehe schon,
dass Beamte des Rechnungshofes gerne hätten, dass neun Bundesländer eine
einheitliche Vorgangsweise haben. Aber Wien ist eben anders, auch in der
Entstehungsgeschichte: Wien ist zunächst Gemeinde und in zweiter Linie erst
Bundesland, und das bedeutet, dass dieses Gremium von 100 Personen sich im
Landtag eine Rechtsverbindlichkeit geben müsste, die dann im Gemeinderat
eingehalten werden muss. Diese Entwicklung ist zum Beispiel in Niederösterreich
sehr sinnvoll, denn dort gibt es über 1 000 Gemeinden und für diese
mehr als 1 000 Gemeinden müssen im Landtag Regelungen geschaffen
werden. In Wien sind Sie es selbst, die sich diese Regeln geben und diese
Regeln dann auch – davon gehe ich aus, genauso wie wir das im Stadtsenat
tun – einhalten. Daher ist die Rechtsverbindlichkeit diesfalls eine
Angelegenheit der Beckmesserei. Ob Sie etwas hier als Landtagsabgeordneter oder
als Gemeinderat oder Gemeinderätin beschließen, ist eigentlich egal. Für uns
und für die Magistratsbediensteten ist das jedenfalls bindend, und es besteht
die Verpflichtung, sich daran zu halten und Sie darauf aufmerksam zu machen,
wenn wir vom Stadtentwicklungsplan bei Aktivitäten auf dem Gebiet der
Flächenwidmung abweichen wollen.
Ich finde es auch immer nett, wenn Planungserfahrene,
die viele Jahre im Ausschuss waren, oder jemand, der es studiert hat und sich
daher eigentlich auskennen sollte, immer drauf hinweisen, dass wir doch endlich
den Planwertausgleich machen sollen. – Klar ist doch: Wir haben
verfassungsrechtlich nicht die Situation, wie sie die Bundesrepublik
Deutschland oder Italien haben. Daher macht es keinen Sinn, hier darüber zu
reden. Es gibt den Nationalrat: Der soll sich damit einmal beschäftigen und die
entsprechenden Adaptierungen machen! Er ist herzlich eingeladen, eine Anpassung
vorzunehmen, sodass wir den Planwertausgleich auch hier in dieser Stadt
anwenden könnten, und zwar in einer Form, die auch die rechtliche Absicherung
dafür bietet.
Sie wissen ganz genau, dass wir hier derzeit mit dem
Projekt “Mehrwert Simmering“ sehr mühsam, aber doch begonnen haben. Dabei geht
es nicht nur um den Bau von Straßen, sondern auch um den Bau von Parkanlagen
und um soziale Infrastrukturmittelabschöpfung, allerdings im rechtsfreien Raum
und auf Basis reiner Freiwilligkeit jener, die dort Grundeigentümer sind.
Sich also hierher zu stellen und immer wieder
dasselbe zu verlangen, und das über Jahrzehnte, wie es manche der Kollegen hier
tun, macht wenig Sinn. Es geht doch darum, dass wir trotz dieser fehlenden
Rechtsgrundlage in der Umsetzung und in der tagtäglichen Praxis diese Regeln
zumindest zu simulieren versuchen, und das tun wir.
Betreffend die moderne Architektur und die
Aktivitäten auf dem Gebiet der Architektur möchte ich doch mit viel Stolz
darauf hinweisen, dass es uns im vergangenen Jahr gelungen ist, sehr, sehr weit
zu kommen, was moderne Architektur und Städtebau versus Weltkulturerbe und
Erhaltung des städtebaulichen Bestandes betrifft. Mittlerweile laufen drei
Projekte im ersten Bezirk: Es wird der Totalabbruch eines Hauses vorgenommen
werden und ein neues Bauvorhaben, das nicht von Spitzen- Top-Architekten,
sondern von Architekten, die ganz normal am Wettbewerb teilgenommen haben,
geplant wurde, realisiert werden. Dabei konnten wir erreichen, dass die
Akzeptanz in der Öffentlichkeit so hoch ist, dass wir darüber nicht die übliche
Diskussion führen müssen, ob denn überhaupt etwas verändert werden darf.
Es ist mittlerweile zum Standard
geworden, dass in dieser Stadt Weltkulturerbe sowohl Erhaltung des Alten, aber
auch Präsentation des Neuen und Entstehenden bedeutet, und darüber bin ich sehr
froh. Wir haben dafür auf internationaler Ebene beim UNESCO-Kongress entsprechend
Schritte setzen können. Das Wiener Memorandum wurde von der UNESCO weltweit
mittlerweile als Richtschnur dafür anerkannt, wie man in gewachsenen, belebten,
bewohnten Städten mit dem kulturellen Erbe
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