Gemeinderat,
2. Sitzung vom 01.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 64
auswirkt und der ganzen Sache nicht hilfreich ist.
Die Frage, die ich stellen
möchte, ist: Wie wird es Ihrerseits eingeschätzt, dass ja in Wahrheit sehr
viele Grundstücke, Wohnungen, Häuser, Gebiete durch den U-Bahn-Bau eine
Wertsteigerung erfahren. Es ist doch so, dass die Stadt selbst auch sagt: Dort,
wo die U-Bahn hinfährt, wollen wir aufwerten. Aber auch im innerstädtischen
Gebiet steigen eigentlich die Wohnungspreise, die Hauspreise, die
Grundstückspreise dort, wo die U-Bahn hinfährt, und somit haben die
Hausbesitzer, die von einem U-Bahn-Bau direkt oder indirekt betroffen sind,
eigentlich einen schönen Wertzuwachs.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte.
VBgm Dr Sepp Rieder:
Herr Gemeinderat!
Das ist ja einer der Aspekte, glaube ich, die Herr GR
Gerstl gemeint hat, dass jeder Grundeigentümer durchaus mit Recht auf den
Wertgewinn spekulieren kann, der mit dem U-Bahn-Bau verbunden ist. Das gilt
nicht nur für den Bereich über der Donau, sondern natürlich auch für den
Bereich der innerstädtischen Entwicklung.
Nach internationalen Standards im U-Bahn-Bau geht man
davon aus, dass innerhalb einer Strecke von etwa 100 bis 200 m der Wert
allein durch die Tatsache, dass es die U-Bahn dort gibt, um 50 Prozent
steigen wird und dass bei einer Entfernung von 1 bis 2 km noch immer
eine Wertsteigerung von 12 Prozent da ist. Daran gemessen sieht man, dass
- rein ökonomisch gesprochen, was jetzt den Wert des einzelnen Grundstückes
betrifft - ein gewaltiger Gewinn für den Eigentümer da ist.
Ich rede jetzt gar nicht darüber, welche Bedeutung
der U-Bahn-Bau für die Entwicklung der Stadt und damit für die Aufwertung und
Strukturentwicklung der Stadt selbst hat.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke schön. - Die 2. Zusatzfrage: Herr GR Dr Madejski.
GR Dr Herbert Madejski
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!
Ich bin ja froh, dass wir
jetzt nicht eine Rede darüber zu hören bekommen, wie gut der U-Bahn-Bau
überhaupt für Wien ist, für die Arbeitsplätze, und dass die Häuser im Wert
steigen, sondern die Frage war eine ganz andere. Kollege Schieder hat natürlich
mit einer ihm eigenen Coolness abgelenkt.
Aber lassen Sie mich etwas erklären. Sie haben gesagt
- das hat mich ein bisschen zwar nicht gestört, aber es ist mir eigenartig
vorgekommen -, Sie haben in Ihrer ersten Beantwortung gesagt, Sie erwarten von
den Richtern, dass sie die Verantwortung in diesem Fall voll erkennen. Ich
glaube, dass jeder Richter in jedem Fall - ob es um einen Taschendiebstahl
geht, einen Einbruch, einen Mord oder was auch immer - die Verantwortung
erkennt, und es kann und darf überhaupt keinen Unterschied zwischen den Fällen
geben. Der Richter hat zu entscheiden, es gibt Fristen, und ich nehme an, dass
das auch passiert und dass Sie nur gemeint haben, dass er weiß, worum es in
dieser Angelegenheit geht. Aber die Ausführungen haben mir nicht ganz gefallen.
Sie wissen genau, dass es bei einer Enteignung zwei
verschiedene Aspekte gibt - das brauche ich gerade Ihnen nicht zu sagen -, dem Grunde
nach und der Höhe nach. Ich habe immer den Eindruck gehabt, dass in den Medien
gestanden ist, das Enteignungsverfahren ist abgeschlossen. Ich weiß jetzt
aufgrund Ihrer Ausführungen, dass es eben nicht abgeschlossen ist, und das
stimmt bedenklich, weil man auch hier die Fristen und die Möglichkeiten der
Einsprüche erkennt.
Daher meine Frage - die ist aber jetzt ganz anders -:
Haben Sie - und wenn ja, warum ist nichts herausgekommen? - mit dem früheren
Hauseigentümer schon damals in dieser Angelegenheit Kontakt aufgenommen? Oder
hatte man mit diesem überhaupt keinen Kontakt und hat man erst mit dem neuen
überhaupt über das Enteignungsverfahren oder das Servitut zu reden angefangen?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte.
VBgm Dr Sepp Rieder:
Herr Gemeinderat!
Ich überlasse es Ihnen, wie Sie meine Wortmeldungen
interpretieren. Es gibt ja das gesprochene Wort, das dann auch schriftlich
festgehalten ist.
Ich möchte aber aus dem Anlass Ihrer Frage - weil das
in die Richtung geht, warum man nicht das und das getan hat - Folgendes sagen:
Es ist bei dieser U2-Verlängerung, diesem Ausbau im Innenbereich - wobei ich
jetzt das Stadion als Innenbereich bezeichne - um Verhandlungen über
102 Liegenschaften mit 634 Eigentümern gegangen. Diese Verhandlungen
wurden mit Ausnahme von sieben Verfahren ohne jedes Enteignungsverfahren
erledigt. Dann hat es von diesen sieben Verfahren vier gegeben, in denen man
die Angelegenheit während des Enteignungsverfahrens im Vereinbarungsweg
erledigt hat. Lediglich drei dieser Liegenschaftseigentümer haben den Rechtsweg
ausgeschöpft.
Der Rechtsweg ist derzeit der, dass zunächst über die
Enteignung entschieden wird; erste Instanz ist die MA 65, zweite Instanz
das Ministerium Gorbach. Diese Enteignungsverfahren sind am 7.7.2003 beziehungsweise
am 18.8.2003 abgeschlossen worden. Ab diesem Zeitpunkt war es möglich, das
Entschädigungsverfahren einzuleiten, das nach dem derzeit noch geltenden Recht
in einem außerstreitigen Gerichtsverfahren abgewickelt wird. Die Anträge wurden
dann sofort gestellt, und in diesem Verfahren hat es natürlich auch wie in den
anderen Fällen immer wieder den Versuch gegeben, im Gesprächsweg, im
Verhandlungsweg, im Vereinbarungsweg zu einer anderen, zu einer gütlichen
Regelung zu kommen.
In dem einem Fall sind wir mit einer Forderung von
9 Millionen EUR konfrontiert, die in krassem Widerspruch zu jeder
Beurteilung durch Immobilienexperten steht. Das heißt, da ist eine Latte schon
extrem hoch gelegt, und jeder, der auch die Interessen des Steuerzahlers im Auge
hat, muss sich die Frage stellen: Geht das sozusagen beliebig, dass man denen
das einfach in die Tasche drückt?
Der Zweite hat überhaupt jeden
Kontakt abgelehnt, und die Tatsache, dass dies bis zum heutigen Tage der Fall
war, hat mich veranlasst, Folgendes zu sagen: Ich biete ihm an, wenn ihm quasi
die Gespräche mit den
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