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Gemeinderat, 2. Sitzung vom 01.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 64

 

auswirkt und der ganzen Sache nicht hilfreich ist.

 

Die Frage, die ich stellen möchte, ist: Wie wird es Ihrerseits eingeschätzt, dass ja in Wahrheit sehr viele Grundstücke, Wohnungen, Häuser, Gebiete durch den U-Bahn-Bau eine Wertsteigerung erfahren. Es ist doch so, dass die Stadt selbst auch sagt: Dort, wo die U-Bahn hinfährt, wollen wir aufwerten. Aber auch im innerstädtischen Gebiet steigen eigentlich die Wohnungspreise, die Hauspreise, die Grundstückspreise dort, wo die U-Bahn hinfährt, und somit haben die Hausbesitzer, die von einem U-Bahn-Bau direkt oder indirekt betroffen sind, eigentlich einen schönen Wertzuwachs.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Gemeinderat!

 

Das ist ja einer der Aspekte, glaube ich, die Herr GR Gerstl gemeint hat, dass jeder Grundeigentümer durchaus mit Recht auf den Wertgewinn spekulieren kann, der mit dem U-Bahn-Bau verbunden ist. Das gilt nicht nur für den Bereich über der Donau, sondern natürlich auch für den Bereich der innerstädtischen Entwicklung.

 

Nach internationalen Standards im U-Bahn-Bau geht man davon aus, dass innerhalb einer Strecke von etwa 100 bis 200 m der Wert allein durch die Tatsache, dass es die U-Bahn dort gibt, um 50 Prozent steigen wird und dass bei einer Entfernung von 1 bis 2 km noch immer eine Wertsteigerung von 12 Prozent da ist. Daran gemessen sieht man, dass - rein ökonomisch gesprochen, was jetzt den Wert des einzelnen Grundstückes betrifft - ein gewaltiger Gewinn für den Eigentümer da ist.

 

Ich rede jetzt gar nicht darüber, welche Bedeutung der U-Bahn-Bau für die Entwicklung der Stadt und damit für die Aufwertung und Strukturentwicklung der Stadt selbst hat.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Die 2. Zusatzfrage: Herr GR Dr Madejski.

 

GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!

 

Ich bin ja froh, dass wir jetzt nicht eine Rede darüber zu hören bekommen, wie gut der U-Bahn-Bau überhaupt für Wien ist, für die Arbeitsplätze, und dass die Häuser im Wert steigen, sondern die Frage war eine ganz andere. Kollege Schieder hat natürlich mit einer ihm eigenen Coolness abgelenkt.

 

Aber lassen Sie mich etwas erklären. Sie haben gesagt - das hat mich ein bisschen zwar nicht gestört, aber es ist mir eigenartig vorgekommen -, Sie haben in Ihrer ersten Beantwortung gesagt, Sie erwarten von den Richtern, dass sie die Verantwortung in diesem Fall voll erkennen. Ich glaube, dass jeder Richter in jedem Fall - ob es um einen Taschendiebstahl geht, einen Einbruch, einen Mord oder was auch immer - die Verantwortung erkennt, und es kann und darf überhaupt keinen Unterschied zwischen den Fällen geben. Der Richter hat zu entscheiden, es gibt Fristen, und ich nehme an, dass das auch passiert und dass Sie nur gemeint haben, dass er weiß, worum es in dieser Angelegenheit geht. Aber die Ausführungen haben mir nicht ganz gefallen.

 

Sie wissen genau, dass es bei einer Enteignung zwei verschiedene Aspekte gibt - das brauche ich gerade Ihnen nicht zu sagen -, dem Grunde nach und der Höhe nach. Ich habe immer den Eindruck gehabt, dass in den Medien gestanden ist, das Enteignungsverfahren ist abgeschlossen. Ich weiß jetzt aufgrund Ihrer Ausführungen, dass es eben nicht abgeschlossen ist, und das stimmt bedenklich, weil man auch hier die Fristen und die Möglichkeiten der Einsprüche erkennt.

 

Daher meine Frage - die ist aber jetzt ganz anders -: Haben Sie - und wenn ja, warum ist nichts herausgekommen? - mit dem früheren Hauseigentümer schon damals in dieser Angelegenheit Kontakt aufgenommen? Oder hatte man mit diesem überhaupt keinen Kontakt und hat man erst mit dem neuen überhaupt über das Enteignungsverfahren oder das Servitut zu reden angefangen?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Gemeinderat!

 

Ich überlasse es Ihnen, wie Sie meine Wortmeldungen interpretieren. Es gibt ja das gesprochene Wort, das dann auch schriftlich festgehalten ist.

 

Ich möchte aber aus dem Anlass Ihrer Frage - weil das in die Richtung geht, warum man nicht das und das getan hat - Folgendes sagen: Es ist bei dieser U2-Verlängerung, diesem Ausbau im Innenbereich - wobei ich jetzt das Stadion als Innenbereich bezeichne - um Verhandlungen über 102 Liegenschaften mit 634 Eigentümern gegangen. Diese Verhandlungen wurden mit Ausnahme von sieben Verfahren ohne jedes Enteignungsverfahren erledigt. Dann hat es von diesen sieben Verfahren vier gegeben, in denen man die Angelegenheit während des Enteignungsverfahrens im Vereinbarungsweg erledigt hat. Lediglich drei dieser Liegenschaftseigentümer haben den Rechtsweg ausgeschöpft.

 

Der Rechtsweg ist derzeit der, dass zunächst über die Enteignung entschieden wird; erste Instanz ist die MA 65, zweite Instanz das Ministerium Gorbach. Diese Enteignungsverfahren sind am 7.7.2003 beziehungsweise am 18.8.2003 abgeschlossen worden. Ab diesem Zeitpunkt war es möglich, das Entschädigungsverfahren einzuleiten, das nach dem derzeit noch geltenden Recht in einem außerstreitigen Gerichtsverfahren abgewickelt wird. Die Anträge wurden dann sofort gestellt, und in diesem Verfahren hat es natürlich auch wie in den anderen Fällen immer wieder den Versuch gegeben, im Gesprächsweg, im Verhandlungsweg, im Vereinbarungsweg zu einer anderen, zu einer gütlichen Regelung zu kommen.

 

In dem einem Fall sind wir mit einer Forderung von 9 Millionen EUR konfrontiert, die in krassem Widerspruch zu jeder Beurteilung durch Immobilienexperten steht. Das heißt, da ist eine Latte schon extrem hoch gelegt, und jeder, der auch die Interessen des Steuerzahlers im Auge hat, muss sich die Frage stellen: Geht das sozusagen beliebig, dass man denen das einfach in die Tasche drückt?

 

Der Zweite hat überhaupt jeden Kontakt abgelehnt, und die Tatsache, dass dies bis zum heutigen Tage der Fall war, hat mich veranlasst, Folgendes zu sagen: Ich biete ihm an, wenn ihm quasi die Gespräche mit den

 

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