Gemeinderat,
51. Sitzung vom 17.12.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 89
Kontrollamtsbericht festgestellt wurde, dass dort
eine Riesen-Werbetafel angebracht wird, die extrem beleuchtet ist, worüber sich
sämtliche Anrainer beschweren, aber von der Stadt Wien stört das scheinbar
niemanden. Wenn nach mir Herr Dr Stürzenbecher reden wird, dann höre ich
ihn schon, wie er sagt: „Das war ja nur so ein dünner Bericht"; das heißt,
in Wien ist alles in Ordnung. Ich glaube eher, Herr Dr Stürzenbecher:
Seien Sie froh, dass nicht mehr aufgedeckt wird, denn sonst kämen Sie mit diesen
paar Blättern nicht aus! (Beifall bei der
FPÖ.)
Es hat sich - auch das möchte ich nicht verhehlen -
zugegebenermaßen schon einiges verändert, und es wurde den Empfehlungen des
Rechnungshofes angepasst, wie etwa die Satzungsänderungen beim Fonds. Aber
vieles läuft doch nicht so rund, wie man uns immer weiszumachen versucht.
Vielleicht ist aber dieser Rechnungshofbericht einmal mehr dazu angetan, die
Fehler in diesem Spiegel zu erkennen und Anregungen aufzugreifen, um in Zukunft
mit den Mitteln des Steuerzahlers - und der ist es, der letztlich die Kosten
trägt - sorgsamer umzugehen.
Mein Dank gilt noch einmal dem Rechnungshof für
diesen Bericht. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Herr Dr Stürzenbecher.
Ich erteile es ihm.
GR Dr Kurt Stürzenbecher
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident des
Rechnungshofes! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der jährliche Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes
basiert auf Art 127 Abs 6 und 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Dort
ist im Abs 6 festgelegt, dass der Rechnungshof dem Landtag über seine
Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr spätestens bis 31. Dezember jeden
Jahres Bericht erstattet, und im Abs 8 steht, dass die Bestimmungen dieses
Artikels auch für die Gebarung der Stadt Wien gelten, wobei anstelle des
Landtages der Gemeinderat und anstelle der Landesregierung der Stadtsenat
tritt.
Ich glaube sagen zu können, dass die in der
Bundesverfassung festgelegte Zusammenarbeit, das Zusammenwirken zwischen dem
Gemeinderat und dem Rechnungshof, eine sehr positive ist und dass dieses
Zusammenwirken sich bewährt hat. Die Überprüfung der gegenständlichen
Gebarungen auf die ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Übereinstimmung mit den
bestehenden Vorschriften, aber auch auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und im Interesse von
uns allen. Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes, ich kann sagen, die
Tätigkeitsberichte des Rechnungshofes über Wien, die entsprechenden
Wahrnehmungsberichte, stellen Wien alles in allem regelmäßig, immer ein sehr
gutes Zeugnis aus! Darauf können wir wirklich stolz sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich meine, das gilt auch für die heute zur Debatte
stehenden Berichte. Dort, wo Kritik geübt wird - es ist ja selbstverständlich,
dass irgendwo auch Kritik geübt wird; es ist geradezu denkunmöglich - da müsste
man sonst den Rechnungshof abschaffen -, dass überhaupt keine Kritik geübt wird.
Denn wenn dem nicht so wäre, wenn der Rechnungshof nur schreiben würde, alles
ist absolut super, und nach unserer Meinung kann sich überhaupt nichts ändern,
dann bräuchten wir ihn ja nicht. So gesehen sind meiner Meinung nach die
Berichte überaus positiv zu sehen. Und dort, wo Kritik geübt wird, betrachten
die zuständigen Organe Wiens dies als konstruktive Kritik, die dazu beitragen
soll - und oft auch tatsächlich dazu beiträgt -, dass die Arbeit für die
BürgerInnen dieser Stadt noch besser wird.
Zu dem, was Herr Klubobmann Tschirf betreffend das
Rederecht des Präsidenten des Rechnungshofes gesagt hat: Wenn ich mich richtig
erinnere, war es nicht so, dass das nur die ÖVP und der Kollege Prochaska
beschlossen haben, sondern soweit ich mich erinnern kann, ist dieser Beschluss,
damit er die notwendige Mehrheit bekommen hat, schon auch mit den Stimmen der
Sozialdemokraten und aufgrund der echten Überzeugung der Sozialdemokraten
gefasst worden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Darauf möchte ich im
Interesse der historischen Wahrheit schon hinweisen. (Beifall bei der SPÖ.) Jedes schöne Kind hat viele Väter, und so
gesehen kann man diese gute Idee natürlich für verschiedene Leute beanspruchen,
aber so einseitig geht es sicher nicht.
Wo ich auch noch auf Herrn Klubobmann Tschirf
eingehen möchte, ist dass er sich sehr für eine Verstärkung der politischen
Kontrolle ausgesprochen hat. Da kann ich ihm zustimmen. Nur würde ich dann
wirklich auch empfehlen, dass die Wiener ÖVP, falls sie es kann, sich in der
Bundes-ÖVP dahin gehend durchsetzt, dass es auch im Nationalrat bei der
Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ein Minderheitsrecht gibt. Das gibt es
dort nämlich nicht, das gibt es aber bei uns durch Stimmen der Sozialdemokraten
schon! (Beifall bei der SPÖ.)
Wie gesagt: Das Rederecht des Präsidenten des
Rechnungshofes vor dem Gemeinderat erachte ich für sehr positiv. Der frühere
Präsident des Rechnungshofes Dr Fiedler hat in seiner Rede vor dem Gemeinderat
am 19. Dezember 2003 diese gemeinsame Besprechung von Berichten des
Rechnungshofes als Ausdruck einer besonderen Verbundenheit zwischen dem Wiener
Gemeinderat und dem Rechnungshof bewertet und betont, dass der Rechnungshof ja
auch ein Organ des Wiener Gemeinderates sei. Bei Walter/Mayer, "Grundriss
des österreichischen Bundesverfassungsrechts", heißt es sogar: "ein
Hilfsorgan des Landtages und des Nationalrates". Das Wort
"Hilfsorgan" möchte ich aus Höflichkeit nicht erwähnen, aber der
Rechnungshof ist ein Organ von uns, und in dem Sinn ist das Zusammenwirken ein
sehr sinnvolles.
Es hat zwischen dem Rechnungshof
und dem Wiener Gemeinderat traditionell ein sehr gutes Zusammenwirken gegeben,
speziell auch zwischen dem vormaligen Präsidenten und dem Wiener Gemeinderat,
und ich bin zuversichtlich, dass auch das Zusammenwirken zwischen dem neuen
Rechnungshofpräsidenten - wenn ich
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