Gemeinderat,
47. Sitzung vom 22.10.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 82
Ihnen
persönlich -, sondern auf den Hinweis, das würde ja im ÖKAP stehen, sagte er:
Dann werden wir den ÖKAP ändern!
Ich frage
Sie daher jetzt, Herr Vizebürgermeister: Werden Sie diese Antwort
Niederösterreichs hinnehmen, und werden Sie auf diese Weise zur Kenntnis
nehmen, dass die Strahlenversorgung für Wien und letztlich für die nördliche
Region Niederösterreichs auf diese Weise im Argen liegt und die Versorgung
nicht gewährleistet sein wird?
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Dr
Sepp Rieder: Ganz kurz die Antwort: Es ist dies ein prinzipielles
Missverständnis. In den Finanzausgleichsverhandlungen und Verhandlungen über
die Grundsätze der Finanzierung des Gesundheitswesens geht es nicht um
bilaterale Verhandlungen, sondern es geht um ein Gesamtergebnis, und zum
gegenwärtigen Zeitpunkt kann man nicht sagen, wie dieses Ergebnis ausschauen
wird und ob es ein gemeinsames Ergebnis geben wird. Und danach hängt es dann
davon ab, welche weiteren bilateralen Verhandlungen möglich sind oder nicht.
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Letzte Zusatzfrage: Frau GRin
Korosec, bitte.
GRin
Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr
Vizebürgermeister! Es ist ja bekannt, dass der Pflegebereich ein besonders
wichtiger Bereich ist, der immer wichtiger wird, weil wir immer älter werden.
Jetzt hätte ich gerne gewusst: Wie sind gerade in den Ordensspitälern die
Geriatrieabteilungen ausgebaut - im Verhältnis zu den städtischen
Krankenhäusern?
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Dr
Sepp Rieder: Das kann ich Ihnen einfach nicht beantworten, denn
das fällt nicht in meine Zuständigkeit.
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Wir haben somit die 4. Anfrage
beantwortet.
Wir kommen
zur 5. Anfrage (FSP - 04728-2004/0001 - KFP/GM). Sie ist
von Herrn GR Josef Wagner an Herrn StR Faymann gerichtet: Sie versprachen im Zusammenhang mit der ungerechten Belastung
von Mietern mit Energiekosten infolge der Abschaffung der Waschmarken eine
optimale und kostengerechte Lösung in Form anderer Verrechnungssysteme. In wie
vielen städtischen Wohnhäusern wurde bereits auf ein neues,
verbraucherorientiertes Verrechnungssystem umgestellt?
Ich
ersuche um Beantwortung.
Amtsf StR
Werner Faymann: Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Herr GR Wagner! Die Frage zu den Waschmarken und den Energiekosten kann
ich kurz beantworten. Das Mietrechtsgesetz und die Auslegungen und
Interpretationen sprechen eine klare Sprache: Es ist im Zusammenhang von
Waschküchen lediglich zulässig, die Energiekosten individuell
weiterzuverrechnen. Diese sehr enge Sicht, lediglich die Energiekosten
individuell verrechnen zu dürfen, führt dazu, dass wir zwar mit vielen
Mietervertretern Diskussionen zu diesem Thema hatten, auch mit Mieterbeiräten,
die Chipcardsysteme einführen wollten - oder einige überlegen noch -, die
Abrechnungen händisch selbst vorgenommen hätten oder dazu bereit waren, dass
aber in der großen Mehrheit die jetzt gewählte Vorgangsweise, dass alle alles
bezahlen, beibehalten wird und nur in sehr wenigen Fällen - ich kann sie Ihnen,
wenn Sie wollen, dann auch einzeln vorlesen - von dieser Möglichkeit, Chipkartensysteme
zu verwenden beziehungsweise eine händische Verrechnung vorzunehmen, Gebrauch
gemacht wird.
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Herr GR Josef Wagner, bitte um die erste
Zusatzfrage.
GR Josef Wagner
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat! Danke für
die Ausführungen zum Mietrechtsgesetz, die mir selbstverständlich bekannt sind.
Aber Sie wissen auch, dass im Mietrechtsgesetz zum § 24 klargestellt ist,
dass die Energiekosten von Waschküchen, Waschmaschinen, Trockengeräten den Verbrauchern
zuzurechnen sind und der Vermieter nur berechtigt ist, sie pauschal einzuheben
und abzurechnen. Das heißt, hier geht die Stadt Wien, Wiener Wohnen nicht
gesetzeskonform nach dem Mietrechtsgesetz vor - nein, das ist nicht so. Und,
Herr Stadtrat, Sie wissen, dass viele Mieter sich sehr darüber beschweren und
es als völlig ungerecht empfinden, dass sie die Energiekosten von anderen
Verbrauchern mitbezahlen.
Sie haben
daher auch - Wiener Wohnen und Sie persönlich - vor kurzer Zeit noch, zu Beginn
dieses Jahres, versprochen, dass mögliche Systeme mit verschiedenen Chipkarten
getestet werden, dass die Wiener Hausbetreuungsgesellschaft damit befasst ist.
Ich frage Sie: Was hat Sie
bewogen, von diesem Testergebnis, das Sie nie bekannt gegeben haben, abzugehen,
obwohl Sie versprochen haben, dass wenn Mieter eine detaillierte Abrechnung auf
jene Verbraucher wollen, das dann von Wiener Wohnen auch durchgeführt wird?
Wieso gehen Sie jetzt von diesem Versprechen ab und sagen, es bleibt dabei,
alle zahlen alles?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte.
Amtsf StR Werner Faymann:
Ich lese Ihnen die Interpretation der Juristen vor: „Ebenso zulässig ist es
gemäß § 24 Abs 2a, die pauschalierte Einhebung von
Energiekosten" und so weiter „von den Mietern vorzunehmen." Zulässig
ist es, nicht vorgeschrieben. Zulässig heißt, dass wir den Mietern ... (Zwischenruf
des GR Josef Wagner.) – Herr Kollege, es wäre ja unsinnig, wenn man es
Ihnen vorschriebe, weil die Einführung von Geräten, mit denen dann letztendlich
nur der Strom abgerechnet wird, viel mehr kostet. Das sind die Energiekosten,
nicht die Waschmaschine, nicht der Raum, nur der Strom. Das sind 3 Prozent
der Kosten. Das Wasser ist dort auch nicht einzeln abzurechnen und würde noch
weniger ausmachen. 3 Prozent der Kosten individuell abzurechnen ist
zulässig, sagt der Gesetzgeber. Wenn er jetzt auch noch sagen würde, das ist
verpflichtend, und wir müssten überall Maschinen aufstellen mit
Chipkartensystemen, die viel mehr kosten, nur damit man dann den Strom
abrechnet, da würden sich die
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