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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 23.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 95 von 119

 

einem Bauwerk, bei einem illegalen Bauwerk im Bereich dieses Planstückes, und wie das Kontrollamt überall dort, wo es problematisch wird, wo es nämlich um die Rechtsfrage und um die politische Frage der Verantwortung geht, nämlich auch dort, wo Gesetze eindeutig nicht vollzogen wurden, im Gegenteil sogar gebogen, man könnte auch sagen, und das wird noch zu prüfen sein, der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt ist, wo das Kontrollamt all das sich dann gar nicht anschaut, sondern in einer eher fragwürdigen Argumentation versucht, diesen Punkten auszuweichen.

 

Lassen Sie mich daher kurz auf dieses eine illegale Bauwerk im Bereich dieses Plandokumentes eingehen. Wir haben uns schon einmal damit befasst, aber man muss sich das noch im Detail anschauen, weil es ja kaum zu glauben ist.

 

Im September des Jahres 2003 schreiben die WIENER LINIEN im Bereich der Endstelle U1 Leopoldau ein neues Bauwerk aus, in einem Bereich, der weder eine Flächenwidmung für eine Bebauung mit einem Wohnbau hat noch eine entsprechende Baubewilligung, weder nach dem eigentlich anzuwendenden Wiener Bauordnungsgesetz oder dem Gesetz über die Wiener Bauordnung noch nach dem Eisenbahngesetz. Im September 2003 war die Ausschreibung der WIENER LINIEN.

 

Im Oktober 2003, also einen Monat später, beginnt das interne Planungsverfahren der MA 21B, und die darf man jetzt gar nicht kritisieren, weil die sagen wenigstens ehrlich, was sie wollen. Die sagen, in diesem Bereich der Endstelle der U1, da gibt es noch gar keine Widmung und da gibt es auch noch keine Baubewilligung, aber dort haben wir vor umzuwidmen auf Bauklasse IV, anzupassen an die rechtliche Höhe in der Großfeldsiedlung. Da gehen wir hinauf auf 22,5 Meter. Das haben wir vor.

 

Und dabei wird dort schon gebaut. Dort wird den ganzen Spätherbst über auf Grund der Ausschreibung der WIENER LINIEN gebaut. Im Winter werden dort Mauern errichtet. Ich habe Ihnen das alles einmal gezeigt mit den entsprechenden Fotos, die die Anrainer gemacht haben. Ich zeig da noch einmal eines, dass man sich orientieren kann. Die Spundwände, die Seitenwände, alles wird dort errichtet, obwohl weder eine Flächenwidmung vorliegt noch eine Baubewilligung, weder nach dem einen noch nach dem anderen Gesetz.

 

Und dann gibt es die Anrainerbeschwerden und dann gibt es die Versuche, dagegen einzuwirken. Und dann macht die Magistratsverwaltung Folgendes: Sie stellt sich taub, sie tut so, als würde sie nicht existieren. Sie sagt und sie schreibt das dem einen Bürger. Ich hab das da, weil das im Bericht des Kontrollamtes ganz anders drinnen steht. Und das muss man sich wirklich anschauen.

 

Die MA 64 in Wien, Eisenbahnabteilung, schreibt dem Bürger, der da meint, hier ein illegales Bauwerk zu sehen, dass er sich irrt. Das ist gar kein Bauwerk. Das ist kein Wohnbau. Das sind Wände eines Tunnels, der gar nicht existieren dürfte, das ist Anlage der Eisenbahn, und er soll doch beweisen, dass es sich um ein Bauwerk handelt, und sagt daher: Wir machen keinen Baustopp, das können wir gar nicht tun.

 

Und so schreibt es das Kontrollamt der Stadt Wien witzigerweise auch. Die schreiben zwar einige Seiten weiter vorne in ihrem Bericht, dass das eindeutig Mauern eines Hauses waren, also eines Wohnbaus, Bauklasse IV, 22,5 Meter. Aber ein paar Seiten weiter hinten schreiben sie: Aber es ist im engen Zusammenhang mit der Errichtung einer Eisenbahnlinie gestanden.

 

Ich weiß zwar nicht, was ein vierstöckiges Haus mit dem engen Zusammenhang einer Eisenbahnlinie zu tun hat. Ich weiß nicht, das nächste Mal bauen wir ein Fußballstadion oder einen Atombunker oder einen zweiten Turm, ähnlich dem im 21. Bezirk, wenn man dann hinunterschauen kann aus 200 Metern und so irgendwas, und sagen: Das steht in engem Zusammenhang mit einer Eisenbahnlinie, weil es über ein U-Bahn-Werk drübergeht, und weil das so eng ist, dass es sogar draufsteht, erlauben wir das jetzt einfach. Wir sagen: Jawohl, das ist Teil der Eisenbahnanlage, das ist eindeutig. Das Fußballstadion gehört den WIENER LINIEN, dort kicken die den ganzen Tag, und deswegen genehmigen wir das. Da brauchen wir nach der Bauordnung nichts. Das steht im engen Zusammenhang mit der U-Bahn-Linie.

 

Und dieser Argumentation, die die MA 64 da anstellt, und das ist ja das wirklich Skurrile, der schließt sich das Kontrollamt der Stadt Wien an. Die sagen zwar auf Seite 2: Die WIENER LINIEN haben einen Häuserbau ausgeschrieben, weil die Ausschreibung liegt vor. Kostenpunkt 1,2 Millionen EUR, die der Stadt Wien entstanden sind an Kosten, weil das jetzt nicht gebaut werden darf, weil der Bau dann doch eingestellt worden ist. Aber 5 Seiten später sagt das Kontrollamt: In engem Zusammenhang mit der U-Bahn-Linie, und deswegen war es nicht zu untersagen.

 

Da wird man sich die Frage stellen müssen, wie das Kontrollamt zu diesem Schluss kommt.

 

Nächster Punkt. Das Kontrollamt sagt: Ja, die Leute hätten das wissen müssen, weil im Jahr 1999 war von der MA 18 schräg gegenüber eine Ausstellung, wie das dort vielleicht sein könnte einmal. Da waren diese vier Stockwerke angedacht. Das Problem ist nur: Die Leute in der Nordrandsiedlung, die dort wohnen, die wissen das alle nicht, dass das im Jahr 1999 die MA 18 ausgestellt hat. Was die wissen, ist dass ihnen im Jahr 2000 beim Bürgerbeteiligungsverfahren folgendes Dokument gezeigt wurde, und das Rosafärbige hab ich draufgezeichnet, damit man sieht, wie der Tunnel heute ausschaut. Da war die U-Bahn-Linie U1, zwei Richtungen, mit links und rechts einer kleinen Mauer, die eine ein bisschen höher als die U-Bahn, die andere knapp gleich hoch. So war der Plan im Jahr 2000 im Bürgerbeteiligungsverfahren. Und daraufhin haben die Bürger dort eingewandt und gesagt: Na könnten wir nicht eine Überbauung haben? Wir haben eh schon so viel Wirbel durch die Schnellbahn. Könnten wir nicht eine Überbauung haben, damit wir nicht so viel Lärm haben?

 

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