Gemeinderat, 46. Sitzung vom 23.09.2004, Wörtliches
Protokoll - Seite 95 von 119
einem Bauwerk, bei einem illegalen Bauwerk im Bereich dieses
Planstückes, und wie das Kontrollamt überall dort, wo es problematisch wird, wo
es nämlich um die Rechtsfrage und um die politische Frage der Verantwortung
geht, nämlich auch dort, wo Gesetze eindeutig nicht vollzogen wurden, im
Gegenteil sogar gebogen, man könnte auch sagen, und das wird noch zu prüfen
sein, der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt ist, wo das Kontrollamt all
das sich dann gar nicht anschaut, sondern in einer eher fragwürdigen
Argumentation versucht, diesen Punkten auszuweichen.
Lassen
Sie mich daher kurz auf dieses eine illegale Bauwerk im Bereich dieses
Plandokumentes eingehen. Wir haben uns schon einmal damit befasst, aber man
muss sich das noch im Detail anschauen, weil es ja kaum zu glauben ist.
Im
September des Jahres 2003 schreiben die WIENER LINIEN im Bereich der Endstelle
U1 Leopoldau ein neues Bauwerk aus, in einem Bereich, der weder eine
Flächenwidmung für eine Bebauung mit einem Wohnbau hat noch eine entsprechende
Baubewilligung, weder nach dem eigentlich anzuwendenden Wiener
Bauordnungsgesetz oder dem Gesetz über die Wiener Bauordnung noch nach dem
Eisenbahngesetz. Im September 2003 war die Ausschreibung der WIENER LINIEN.
Im
Oktober 2003, also einen Monat später, beginnt das interne Planungsverfahren
der MA 21B, und die darf man jetzt gar nicht kritisieren, weil die sagen
wenigstens ehrlich, was sie wollen. Die sagen, in diesem Bereich der Endstelle
der U1, da gibt es noch gar keine Widmung und da gibt es auch noch keine
Baubewilligung, aber dort haben wir vor umzuwidmen auf Bauklasse IV, anzupassen
an die rechtliche Höhe in der Großfeldsiedlung. Da gehen wir hinauf auf
22,5 Meter. Das haben wir vor.
Und
dabei wird dort schon gebaut. Dort wird den ganzen Spätherbst über auf Grund
der Ausschreibung der WIENER LINIEN gebaut. Im Winter werden dort Mauern
errichtet. Ich habe Ihnen das alles einmal gezeigt mit den entsprechenden
Fotos, die die Anrainer gemacht haben. Ich zeig da noch einmal eines, dass man
sich orientieren kann. Die Spundwände, die Seitenwände, alles wird dort
errichtet, obwohl weder eine Flächenwidmung vorliegt noch eine Baubewilligung,
weder nach dem einen noch nach dem anderen Gesetz.
Und dann
gibt es die Anrainerbeschwerden und dann gibt es die Versuche, dagegen
einzuwirken. Und dann macht die Magistratsverwaltung Folgendes: Sie stellt sich
taub, sie tut so, als würde sie nicht existieren. Sie sagt und sie schreibt das
dem einen Bürger. Ich hab das da, weil das im Bericht des Kontrollamtes ganz
anders drinnen steht. Und das muss man sich wirklich anschauen.
Die
MA 64 in Wien, Eisenbahnabteilung, schreibt dem Bürger, der da meint, hier
ein illegales Bauwerk zu sehen, dass er sich irrt. Das ist gar kein Bauwerk.
Das ist kein Wohnbau. Das sind Wände eines Tunnels, der gar nicht existieren
dürfte, das ist Anlage der Eisenbahn, und er soll doch beweisen, dass es sich
um ein Bauwerk handelt, und sagt daher: Wir machen keinen Baustopp, das können
wir gar nicht tun.
Und so
schreibt es das Kontrollamt der Stadt Wien witzigerweise auch. Die schreiben
zwar einige Seiten weiter vorne in ihrem Bericht, dass das eindeutig Mauern
eines Hauses waren, also eines Wohnbaus, Bauklasse IV, 22,5 Meter. Aber
ein paar Seiten weiter hinten schreiben sie: Aber es ist im engen Zusammenhang
mit der Errichtung einer Eisenbahnlinie gestanden.
Ich weiß
zwar nicht, was ein vierstöckiges Haus mit dem engen Zusammenhang einer
Eisenbahnlinie zu tun hat. Ich weiß nicht, das nächste Mal bauen wir ein
Fußballstadion oder einen Atombunker oder einen zweiten Turm, ähnlich dem im
21. Bezirk, wenn man dann hinunterschauen kann aus 200 Metern und so
irgendwas, und sagen: Das steht in engem Zusammenhang mit einer Eisenbahnlinie,
weil es über ein U-Bahn-Werk drübergeht, und weil das so eng ist, dass es sogar
draufsteht, erlauben wir das jetzt einfach. Wir sagen: Jawohl, das ist Teil der
Eisenbahnanlage, das ist eindeutig. Das Fußballstadion gehört den WIENER
LINIEN, dort kicken die den ganzen Tag, und deswegen genehmigen wir das. Da
brauchen wir nach der Bauordnung nichts. Das steht im engen Zusammenhang mit
der U-Bahn-Linie.
Und
dieser Argumentation, die die MA 64 da anstellt, und das ist ja das
wirklich Skurrile, der schließt sich das Kontrollamt der Stadt Wien an. Die
sagen zwar auf Seite 2: Die WIENER LINIEN haben einen Häuserbau
ausgeschrieben, weil die Ausschreibung liegt vor. Kostenpunkt
1,2 Millionen EUR, die der Stadt Wien entstanden sind an Kosten, weil
das jetzt nicht gebaut werden darf, weil der Bau dann doch eingestellt worden
ist. Aber 5 Seiten später sagt das Kontrollamt: In engem Zusammenhang mit der
U-Bahn-Linie, und deswegen war es nicht zu untersagen.
Da wird
man sich die Frage stellen müssen, wie das Kontrollamt zu diesem Schluss kommt.
Nächster Punkt. Das
Kontrollamt sagt: Ja, die Leute hätten das wissen müssen, weil im Jahr 1999 war
von der MA 18 schräg gegenüber eine Ausstellung, wie das dort vielleicht
sein könnte einmal. Da waren diese vier Stockwerke angedacht. Das Problem ist
nur: Die Leute in der Nordrandsiedlung, die dort wohnen, die wissen das alle
nicht, dass das im Jahr 1999 die MA 18 ausgestellt hat. Was die wissen,
ist dass ihnen im Jahr 2000 beim Bürgerbeteiligungsverfahren folgendes Dokument
gezeigt wurde, und das Rosafärbige hab ich draufgezeichnet, damit man sieht,
wie der Tunnel heute ausschaut. Da war die U-Bahn-Linie U1, zwei Richtungen,
mit links und rechts einer kleinen Mauer, die eine ein bisschen höher als die
U-Bahn, die andere knapp gleich hoch. So war der Plan im Jahr 2000 im
Bürgerbeteiligungsverfahren. Und daraufhin haben die Bürger dort eingewandt und
gesagt: Na könnten wir nicht eine Überbauung haben? Wir haben eh schon
so viel Wirbel durch die Schnellbahn. Könnten wir nicht eine Überbauung haben,
damit wir nicht so viel Lärm haben?
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